• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Notebook per Ebay verkauft - Nun Probleme mit Käufer!

Was soll man dazu sagen.

Ich würde jetzt als Käufer annehmen, Du hast XP gelöscht, weil die HDD schon ein paar SMART Fehler produziert. Eine 40GB IDE HDD ist halt schon zig Jahre alt. Und ich als Käufer würde Dir das Teil wieder zurück schicken, Weil Du einfach eine miserable Beschreibung bei eBay formuliert hast.
 
BlubbsDE schrieb:
Ich würde jetzt als Käufer annehmen, Du hast XP gelöscht, weil die HDD schon ein paar SMART Fehler produziert. Eine 40GB IDE HDD ist halt schon zig Jahre alt. Und ich als Käufer würde Dir das Teil wieder zurück schicken, Weil Du einfach eine miserable Beschreibung bei eBay formuliert hast.

So ist es aber nicht und meine Videodokumentation beweist, dass das Gerät samt Betriebssystem hochfährt und startet. Das Angebot, mir das Gerät zurückzuschicken, um es zu testen, hat der Käufer mit nicht weiter nachvollziehbaren Argumenten, Ausreden gleich, ABGELEHNT.

Bin ich demnach jetzt noch weiter belangbar??
 
Belangbar natürlich nicht.

Biete ihn an die Auktion rück abzuwickeln und formuliere Deine Auktion nächstes mal unmissverständlich. Dann gibt es solche Probleme nicht. Wenn er es nicht zurück schicken will, dann ists halt sein Problem mit der HDD.
 
BlubbsDE schrieb:
Ein Zitat aus der eBay Auktion:

Weitere Spezifikationen
Hardware Plattform: PC
Betriebssystem: Windows XP Professional Edition
Bildschirm: 14.1 TFT-Aktivmatrix 1024 x 768 (XGA) | ATI Mobility Radeon M6-C16 16MB
Abmessungen: (BxHxT) 316mm x 23.8 to 39mm x 247.4 mm
Akku: Lithium-Ionen Akku PCGA-BP2V


Was ist daran missverständlich? Für mich als Leser ist Klar. Win XP Pro ist mit dabei und installiert. Schlecht formulierte Beschreibungen gehen auf Kosten des Anbieters.

Eine gültige Lizenz bei XP bedeutet immer. Hologramm Aufkleber und Datenträger.

Weiterhin schreibt er in seiner Auktion doch "..(Keine mitgelieferte Disc, aber Lizenzaufkleber für eine Installation ist auf der Rückseite des Gerätes vorhanden).."

Das reicht für mich als Verkäufer als auch Käufer (Bin sowohl hier im Forum als auch @ eBay als beides sehr rege unterwegs) aus, um zu schnallen dass kein OS dabei oder drauf is' - WOHLABER eine gültige Lizenz. Und in Zeiten von Glasfaser und 3G sollten 700-MB-aus-dem-Internet-saugen ist eine Lizenz doch absolut ausreichend. Auch rechtlich :-)

Allerdings ist das mit der etwas salopp formulierten "Privatauktion" wirklich ungünstig.

Ich würde das an die eBay Rechtsabteilung weitergeben, ich ruf da ab und an mal durch (0800'er Hotline, sehr fähiger Support) und quatsch mit denen, wenn was nicht stimmt. Die klären das dann immer sehr schnell.. Kann man für die Provision, die die mittlerweile verlangen, aber auch erwarten :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Ich würde jetzt als Käufer annehmen, Du hast XP gelöscht, weil die HDD schon ein paar SMART Fehler produziert.

Also ich würde beim Verkauf von Datenträgern jeglicher Art, egal ob eingebaut oder einzeln, diese auch löschen,schließlich will ich ja nicht das der - evtl. neugierige - Käufer meine Daten einsehen kann..

Außerdem steht in der Artikelbeschreibung:

eBay-Auktion schrieb:
...empehle ich die Verwendung von WindowsXP Professional (Keine mitgelieferte Disc, aber Lizenzaufkleber für eine Installation ist auf der Rückseite des Gerätes vorhanden)

Von daher ist die Sache mit der Windows Installation - aus meiner Sicht - kein Thema mehr...
Und irgendwelche Rechnungen von dubiosen Festplattenreperaturen würde ich auch nicht einfach bezahlen.
 
Das Problem an der ganzen Auktion ist eben, der TE hat den Text total missverständlich geschrieben und sich den Ärger selber eingebrockt.

Einmal steht dort ohne Installation, ein anderes mal steht dort mit Windows XP Pro. Und was bitte schön hat eine frische XP Installation für private Daten inne? Verstehe ich nicht.

So wie jeder, der hier als Käufer ein Problem bei eBay hat und dann die Auktion und deren Text genau studiert wird, so gilt das auch hier. Nur wendet sich jetzt mal ein Verkäufer ans Forum. ebay ist kein Spielplatz. Und was man dort in die Beschreibung schreibt, das hat man eben auch zu liefern. Fertig.


@slavic

spricht nicht für Dich, wenn Du so einen Text schreibst und viel bei ebay verkaufst. Nenne mir bitte eine einzige seriöse Quelle von der Du eine XP Pro CD herunter laden kannst. Die gibt es nicht und das ist nicht Aufgabe des Käufers. Fertig. Und da gibt es auch nichts dran zu deuten.

Es geht nicht darum, was man schnallt oder nicht. Es geht darum, was da steht oder nicht.
 
Lass dir die Platte aushändigen und sage du hast alle Seriennummern. Ohne Nachweise keine Entschädigung.
Wenn du die Platte nicht bekommst, dann hat der Käufer seine Nachweispflicht verpennt.

Zum anderen bist du sein Ansprechpartner wenn etwas nicht stimmt und nicht irgendeine Werkstatt.
Da am Laptop nun nachweislich rum gefummelt wurde, würde ich jegliche Haftung abweisen - Garantie erloschen sozusagen. Er hätte dir die defekte Kiste zurückschicken müssen, nicht reparieren lassen.

Die WinXP Installation ist auch völlig egal, da der Käufer einen HDD defekt bemängelt.
Es steht gar nix von einem installierten System in der Beschreibung, also ist davon auszugehen dass da auch keines ist ! Man beschreibt das was geliefert wird und nicht das was nicht geliefert wird !
 
Zuletzt bearbeitet:
@Azamin

und was genau soll der Link jetzt zeigen? Das man Windows 7 seriös aus dem Netz bekommt. Das ist allgemein bekannt. Hier geht es um Windows XP.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ups, ja sry habe mich total verlesen. Mit Windows Xp hast du natürlich recht, gibt es nicht legal zu finden.
 
Hey Leute,

dieser ass****** Käufer lässt nicht ab; im Gegenteil, er macht sich nur noch völlig lächerlich! Hier die neuste Mail auf meine Hinweise, dass er die Nachweispflicht versäumt und das Gerät bereits modifiziert hat, zudem er mein Angebot ausgeschlagen hat, wonach ich bereit gewesen wäre, das Gerät unverändert zurückzunehmen und nach der Platte zu schauen:

In Ihrer Auktion steht Privatauktion, richtig, jedoch ist nicht aufgeführt das Sie jegliche Gewährleistung ausschliessen, oder habe ich das übersehen oder steht es irgendwo im Kleingedruckten????

Weiterhin gibt es mir zu denken, dass Sie eine Nachtrag eingefügt haben. Paypalzahlung wollten Sie vermeiden. Warum??? Ach ja bei dieser Zahlungsoption besteht ja die Möglichkeit das der Käufer bei Unzufriedenheit sein Geld zurück erstattet bekommt. Rätselhaft!!! Das in diesem Zusammenhang nach Ankunft die Festplatte nicht funktioniert gibt mir zu denken!

Im übrigen ist der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges erfüllt, sofern die Festplatte vorher bereits defekt war. Und der Videobeweis ist auch sehr strittig. Funktionierende Festplatte einbauen, Video schnell aufgenommen als Beweis der Funktionalität, danach die defekte wieder eingebaut!!! Außerdem zieren Sie sich mir das Video zu senden.

Schade das ich gerade Ihr Notebook ersteigert habe. Ebay wurde von mir bereits in Kenntnis gesetzt! Die Bewertung meinerseits wird nicht positiv ausfallen. Folgt in Kürze auch für Sie ersichtlich!!!


Das ist sowas von unverschämt und lächerlich! Es stimmt, dass ich nachträglich im Angebot von PayPal-Zahlung abgesehen habe, allein aber nur aus dem Grund, weil in der Vergangenheit PayPal ein Teil des Erlöses für sich beansprucht hat, als Bearbeitungsgebühr, oder was auch immer... Gebühr darüber, dass man Geld empfangen hat.

Das wollte ich vermeiden, indem ich bat, nur auf's Bankkonto zu überweisen!

Die Unterstellung, ich hätte eine funktionierende Festplatte eingebaut nur für die Videodokumentation ist hirnrissig und noch lächerlicher. Ich schrieb zurück, ich weiß ja nicht, wie es bei Ihnen zuhause aussieht, aber ich kann von mir behaupten, dass ich nicht wahllos zahlreiche Laptop-Festplatten herumliegen habe, die ich nach Lust und Laune mal ein- und ausbauen kann...

Also wirklich! Ich schrieb nun weiter, falls noch weitere Unterstellungen kämen, würde ich die Sache zum Anwalt nehmen.

Muss ich aber soweit gehen? Was kann ich gegen eine unberechtigt-schlechte Bewertung machen? Kann ich mich mit dieser Sache an Ebay wenden?

Schaut euch mal die letzten Bewertungen dieses Käufers an, ich frage mich, wie der sich so weit aus dem Fenster lehnen kann und mir Betrug unterstellen will, wenn doch offensichtlich er hier ordentlichen Betrug betreibt und versucht, mich hier für Aufrüstungen seines Laptops zur Kasse zu bitten!!
 
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"In Ihrer Auktion steht Privatauktion, richtig, jedoch ist nicht aufgeführt das Sie jegliche Gewährleistung ausschliessen, oder habe ich das übersehen oder steht es irgendwo im Kleingedruckten????"

Dann weis ihn mal daraufhin dass eine evtl. Gewährleistung eben nicht nur Rechte für den Käufer beinhaltet, sondern auch für den Verkäufer, nämlich das Recht auf Prüfung des Sachverhalts. Der Käufer hat dich ja quasi vor vollendete Tatsachen gestellt.

(Ich hatte eine ähnliche Geschichte mit einer Werkstatt die eine Bremsleitung repariert hat; ein paar Monate später fehlt plötzlich jeglicher Bremsdruck und ich hab das Auto zur nächstliegenden Werkstatt gebracht mit dem Hinweis, dass sie es reparieren sollten. Nach der Reparatur kam raus, dass die Bremsleitung von der ersten Werkstatt falsch repariert wurde, das wusste ich zu dem Zeitpunkt aber nicht. Dazu hätte man nämlich die Bremsleitung demontieren müssen, ist als Privatperson ohne Hebebühne ein wenig schwierig.. Die erste Werkstatt wollte die 35€-Rechnung der zweiten Werkstatt erst nicht erstatten da sie keine Gelegenheit hatte den Sachverhalt zu prüfen [das war laut ADAC-Rechtsberatung auch rechtens], konnte sich aber letztlich dazu überreden lassen da ich argumentiert hab, dass ich nicht wissen konnte dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, ich wegen einem gravierenden Sicherheitsmangel nicht mit defekter Bremse durch die halbe Stadt fahren kann sondern die nächstbeste Werkstatt genommen habe und der Aufwand für die erste Werkstatt angesichts der äußerst geringen Reparaturkosten ohnehin zu groß/noch größer gewesen wäre (Abholung, Material, Arbeitsstunden etc.)

Was kann ich gegen eine unberechtigt-schlechte Bewertung machen? Kann ich mich mit dieser Sache an Ebay wenden?
Genau das.
 
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Wie schon gesagt, Beschreibung in der Auktion is unglücklich - aber auch nicht das Thema.

Du hast (wenn ich das richtig gelesen hab) angeboten den Läppich bzw die Festplatte auf Fehler zu prüfen - das hat der Kunde abgelehnt.

Im Prinzip hast Du Deine Pflicht erfüllt.

Besteht der Kunde auf ne neue HDD, muß er die halt bezahlen.

Es ist nicht auszuschließen, daß die Platte durch den Versand ne Macke bekommen hat (auch wenn die Verpackung unbeschädigt ist). aber das müßte man über die "Post" abwickeln und da wird im zweifel für ne alte 40GB hdd vll n 5er rauspringen ^^
 
Hm stimmt schon, hast das Kästchen für "keine Rücknahme da privat" nicht angetickt.
Er könnte es dadurch bei Nichtgefallen zurückschicken. Bei Schäden ist das aber bedeutungslos, außer sie wurden erwähnt.

Reparaturkosten kann er dir aber nicht aufschwatzen, er hätte das Gerät einfach zurückschicken müssen.
Sag dem einfach du nimmst es zurück wenn es im Auslieferzustand kommt, ansonsten hat er selbst Schuld.
Wenn er die Original Platte nicht hat, dann nimmst du auch etwas gleich- oder höherwertigeres :)

Würde mich nicht wundern wenn der PC-Spezialist aus seiner Familie / (Betrüger)-Freundeskreis stammt.
Bei Ebay würde ich den Fall auch vortragen, die stimmen sicher zu dass du keine modifzierten/umgebauten Geräte zurücknehmen musst, die auch noch verhältnismäßig abnormale Unkosten bringen.

So eine Festplatte kostet gebraucht keine 20€, Reparatur Service locker das dreifache.
Wenn es hart auf hart kommt, zahlst den einfach die Kohle für so eine gebrauchte Platte zurück und fertig.
Die ganze Auktion ist grad mal 83€ Wert, so etwas würde nur strafrechtlich verfolgt werden wenn Betrug dabei ist.
 
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Vielen Dank, Leute,

Habe jetzt mal Ebay darüber informiert, auch wenn dort auf der Hilfeseite steht, dass sie schlechte Bewertungen nur im Extremfall zurücknehmen und auch habe ich gelesen, dass sich Ebay oftmals überhaupt nicht um solche Streitereien kümmert... Wäre ja super, wenn ich damit dann allein auf weiter Flur stehe...
 
Neuerdings hat eBay doch auch Riesen Groß einen Banner auf ihre 0800 Nummer auf der Seite. Anrufen kannst Du da auch. Da lässt sich vielleicht schneller was klären.

Auf jeden Fall wirst Du deine nächste Auktion wohl klarer definieren und beschreiben. Und das mit Paypal. Lass das bloß von vornherein weg. Für Verkäufer und dann noch private sollte Paypal tabu sein. Das kann einfach zu viel unnötigen Ärger bringen.
 
BlubbsDE schrieb:
Eine gültige Lizenz bei XP bedeutet immer. Hologramm Aufkleber und Datenträger.
So weit ich das verstehe ist für eine gültige Lizenz die Rechnung essentiell. Kein Aufkleber, kein Datenträger oder sonstwas zeugt von einem legalen und gültigem Windows. Der Aufkleber ist aber wegen dem Schlüssel essentiell.
 
Du hast deine Ebay Anzeige falsch, oder besser ungeschickt formuliert. Auch hast du Gewährleistungsansprüche nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Ganz ganz schlecht für dich.

Aber es gibt einen Weg: mache dem Typen klar dass du bereit bist das Notebook zurück zunehmen, komplett und intakt so wie du es ihm zu gesendet hast. Porto natürlich auf seine Kosten. Bei Ebay meldest du dann dass der Handel nicht zu Stande kam.
Im anderen Fall gibt es eine Anzeige beim für ihn zuständigen Finanzamt wegen "gewerbemäßigen Handel mit EDV Artikeln".
Dann hat er in ein paar Wochen die Steuerfahndung am Ar...., Verfahren wegen Steuerverkürzung der EkSt und nicht Abführung der USt, sowie nicht Anzeige eines Gewerbes werden folgen so sicher wie das Amen in der Kirche.

Ich mache genau wegen solchen Sonderlingen schon seit Jahren nichts mehr mit und bei Ebay.
 
MikeBe schrieb:
Aber es gibt einen Weg: mache dem Typen klar dass du bereit bist das Notebook zurück zunehmen, komplett und intakt so wie du es ihm zu gesendet hast. Porto natürlich auf seine Kosten. Bei Ebay meldest du dann dass der Handel nicht zu Stande kam.
Im anderen Fall gibt es eine Anzeige beim für ihn zuständigen Finanzamt wegen "gewerbemäßigen Handel mit EDV Artikeln".
Dann hat er in ein paar Wochen die Steuerfahndung am Ar...., Verfahren wegen Steuerverkürzung der EkSt und nicht Abführung der USt, sowie nicht Anzeige eines Gewerbes werden folgen so sicher wie das Amen in der Kirche.

und inwiefern erfüllt er den Tatbestand des "gewerbemäßigen Handel mit EDV Artikeln"? Der Typ hat 18 (übrigens 100%) positive bewertungen auf Ebay?
 
Kreacher schrieb:
Leider habe ich nur "Bitte beachten: Privatauktion" geschrieben. Für mich beinhaltete das allerdings auch keine Rücknahme, o.Ä.

Hier könnt ihr das Ebay-Angebot noch sehen, falls das geht für euch. (Vielleicht geht das nur für mich als Verkäufer, keine Ahnung)

http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290839932839&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123

Ich bin kein Experte, ich denke aber gelesen zu haben in einem Ratgeber Recht, dass der Hinweis "Verkauf von privat" alles beinhaltet was dich als Privatperson bei Ebayauktionen betrifft.
 
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