Sherman123
Fleet Admiral
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http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Gewaehrleistung-und-Garantie-1243306.html schrieb:Im Rahmen der Gewährleistung können Sie in der Regel nach zwei erfolglosen Reparaturen verlangen, dass der Händler den Kaufpreis erstattet. Einen Musterbrief dafür gibt es bei den Verbraucherzentralen (siehe c’t-Link). Falls Sie das Gerät vor der Rückgabe längere Zeit verwenden konnten, darf der Händler einen Teil vom Kaufpreis abziehen.
@Seebl2k
Wie kommst du auf den Blödsinn, dass die 2 erfolglosen Reparaturversuche und der nahende dritte Defekt innerhalb der ersten 6 Monate stattfinden müssen? Natürlich fängt für das ausgetausche Bauteil die Gewährleistung immer wieder von vorne an.
(beim 7 Jahre alten Auto hast du auf den neuen Auspuff auch 2 Jahre Gewährleistung,...)
Also: Wenn man keine Ahnung hat...
EDIT: Warum soll der TE auf die 1000€ Kaufpreis verzichten?
EDIT2: Laut BHG-Urteil müssen die 3 Mängel nicht die selbe Ursache haben: http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht) (unter 1.4.1.1 Die Nachbesserung; dirtter Absatz)
http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29 schrieb:1.4.2. Der Rücktritt vom Vertrag (§440 BGB)
Hat der Verkäufer beide Möglichkeiten der Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert oder ist die die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann dem Käufer eine (weitere) Fristsetzung nicht zugemutet werden; für sein Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag kommt es auf das mögliche Interesse des Verkäufers, am Vertrag festzuhalten, nicht mehr an. Dabei kommt es nur darauf an, dass die „dem Käufer zustehende" Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dem Käufer steht die Art der Nacherfüllung zu, die er gewählt und die der Verkäufer zu Unrecht verweigert hat. Es ist dem Käufer nicht zuzumuten, nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers erst noch weitere, in ihrem Erfolg wieder ungewisse Nachlieferungsversuche des Verkäufers abzuwarten, bevor er Sekundäransprüche geltend machen kann.
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