Notebook zum 3. Mal defekt!

http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Gewaehrleistung-und-Garantie-1243306.html schrieb:
Im Rahmen der Gewährleistung können Sie in der Regel nach zwei erfolglosen Reparaturen verlangen, dass der Händler den Kaufpreis erstattet. Einen Musterbrief dafür gibt es bei den Verbraucherzentralen (siehe c’t-Link). Falls Sie das Gerät vor der Rückgabe längere Zeit verwenden konnten, darf der Händler einen Teil vom Kaufpreis abziehen.

@Seebl2k
Wie kommst du auf den Blödsinn, dass die 2 erfolglosen Reparaturversuche und der nahende dritte Defekt innerhalb der ersten 6 Monate stattfinden müssen? Natürlich fängt für das ausgetausche Bauteil die Gewährleistung immer wieder von vorne an.
(beim 7 Jahre alten Auto hast du auf den neuen Auspuff auch 2 Jahre Gewährleistung,...)

Also: Wenn man keine Ahnung hat...;)

EDIT: Warum soll der TE auf die 1000€ Kaufpreis verzichten? :freak:


EDIT2: Laut BHG-Urteil müssen die 3 Mängel nicht die selbe Ursache haben: http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht) (unter 1.4.1.1 Die Nachbesserung; dirtter Absatz)


http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29 schrieb:
1.4.2. Der Rücktritt vom Vertrag (§440 BGB)

Hat der Verkäufer beide Möglichkeiten der Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert oder ist die die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann dem Käufer eine (weitere) Fristsetzung nicht zugemutet werden; für sein Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag kommt es auf das mögliche Interesse des Verkäufers, am Vertrag festzuhalten, nicht mehr an. Dabei kommt es nur darauf an, dass die „dem Käufer zustehende" Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dem Käufer steht die Art der Nacherfüllung zu, die er gewählt und die der Verkäufer zu Unrecht verweigert hat. Es ist dem Käufer nicht zuzumuten, nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers erst noch weitere, in ihrem Erfolg wieder ungewisse Nachlieferungsversuche des Verkäufers abzuwarten, bevor er Sekundäransprüche geltend machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab nochmal gelesen habe 2 Jahre Herstellergarantie. Bin auch sehr dankbar, dass mein Lappy wieder zurück ins Leben gebracht wurde.. Doch, ist es nicht deren Aufgabe? Es kann doch nicht sein, dass genau mein Notebook, ständig diese Prozedur miterleben musste :/
 
ab zum MM mit dem Karton + Inhalt und Rechnung und Ne Wandlung erwirken, sprich Rückabwicklung des Kaufvertrages, da 2 erfolglose Reparaturen sind. PB bietet ja 2 Jahre Garantie. Und wenn der erste Fehler innerhalb der ersten 6 Monate passiert ist braucht er zwecks Beweislastumkehr auch nix beweisen nach den 6 Monaten, dies gilt auch nur bei Gewährleistung.
 
Danke viel Mals für die Hilfe!! Könmt Ihr mir noch einen Gefallen tun? Welche Paragraphen brauche Ich alles? Ich werde morgen konsequent durchsetzen!
 
§ 439 BGB glaube der, aber eigentlich brauchst da nicht mit paragraphen wedeln, die kenne die Gesetzeslage ja auch.
 
He die beim MM wissen ja auch was Sache ist. Du willst hier keine absolut exotischen Verbraucherrechte durchsetzen, sondern nur auf die Basics bestehen.
Ich bin mir ganz sicher, die Sache läuft besser ab, wenn du nicht gleich mit irgendwelchen Paragrafen blöd kommst.

Geh dort hin und nimm mit: Laptop, Rechnung, Fehlerbeschreibung der ersten beiden Reparaturversuche (und auch den Wische, dass das Problem gelöst wurde), aktuelle Fehlerbeschreibung.
Damit sollte die Sache erledigt sein. Im Fall der Gewährleistung ist auch kein Originalkarton nötig.

Wenn es morgen wirklich Probleme gibt, machst du dir für Übermorgen einen Termin mit dem Filialleiter aus.
 
Ich werd morgen hingehen und sagen 'So, mein Notebook ist nach 1 Woche wieder defekt und das zum 3. Mal innerhalb 1 Jahr, laut Herstellergarantie habe Ich das Recht auf Rückgabe bzw. Umtausch!' Komme dann mit dem Notebook, sowie Zubehör, den Reparaturbescheinigung und die Rechnung, welches die Garantie enthält, also keine Gewährleistung, habe rechechiert und laut den Informationen habe Ich gute Chancen? Jedenfalls wer ist nun dazuverpflichtet, der Hersteller oder MM?
 
Noch mal: Garantie wird vom Hersteller gegeben. Gewährleistung hingegen wird vom Händler gegeben, welcher gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Heißt: Du brauchst Media Markt nicht mit einer "Herstellergarantie" kommen.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Geh hin, sag "3 mal derselbe Defekt, will umtauschen/Geld zurück (deine Wahl)".
 
Sebbl2k schrieb:
Geh mit dem geil vernuenftig um... Dann geht es auch nicht kaputt.

Sei froh das du ueberhaupt staendig ersatz bekommst... Solche leute wie du sorgen dafuer, dass wir hoehere preise zahlen muessen.

Die festplatte ist ein mechanisches teil.. Und wenn du Das geraet auf zb nen tisch knallst und die platte floeten geht, darfst du dich nicht wundern.

Gewaehr ist durch beweislastumkehr wie nen halbes jahr garantie... Garantie darueber hinaus gibt es vom hersteller und der wird dir allerhoechstens den zeitwert ersetzen... Um anwalt gehen.. Pff...

Nichts mit geld zurueck..

hast du daheim ne glaskugel rumstehen oder woher weißt du wie der TE mit seinem laptop umgegangen ist?
 
lol.. wikipedia...

gewährleistung beginnt von vorne.. also bitte :-D...

der TE soll bitte schreiben wie es ausgegangen ist... sein ganzes Geld wird er nie wieder sehen ... Wandlung..lol.. höchstens Zeitwert.. das sollte JEDEM klar sein..

was einige für Vorstellungen haben... fern von gesundem Menschenverstand.

mit glaskugel hat das nichts zu tun.. schau hier mal alleine rum wieviele externe festplatten flöten gehen.. und notebook ist kein großer unterschied..

Vor Gericht könnte MM oder der Hersteller einfach auf unsachgemäßge Handhabung (wird sicherlich auch ein Hinweis in der Anleitung sein) hinweisen... dann zieht pb seine reparaturstatistik hinsichtlich festplatten zu dem notebook hinzu.. dem richter wird dann noch erklärt wie so eine Festplatte funktioniert .. und das wars dann. Der TE bleibt auf den Kosten sitzen und fertig..
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das kann man durchaus so sehen, dass die Gewährleistung von vorne beginnt.
Zumindest, wenn es sich um das gleiche Teil handelt, was hier ja der Fall ist.

Endgültige Urteile scheint es dazu aber noch nicht zu geben.
 
Werde nachher hingehen... Ich habe hier nicht die gesetzliche Gewährleistung sondern eine Garantie, deswegen haben sie auch 2x repariert, 2x die Festplatte ausgetausch, zurückbekommen -> ziemlich langsam und gestern dann Standbild. Reboot sagt OS not found, 3x derselbe Fehler.. Also bitte, es kann doch nicht sein, dass es so schnell kaputt geht, denn Ich habe es weder mitgenommen noch irgendwo hingeschmissen.
PB sollte genauer erkunden wo der Fehler liegt und nicht nur Festplatte austauschen fertig, Ich verlange ein einwandfreies Produkt, und PB garantiert mir dass es läuft!
 
Supastar na klar gibt es dazu Urteile. In Beitrag #21 finden sich im verlinkten wiki Artikel zig Urteile zur Wandlung, Mangelfreiheit, usw. (aber eigentlich sind hier keine Urteile nötig, da dies klipp und klar gesetzlich geregelt ist)

@Sebbl2k
Du hast leider NULL Ahnung von der Materie. Ich weiß jetzt nicht, ob du 14 bist und gerade deine ersten Gehversuche im Web hinter dir hast, oder ob du ein Händler mit fragwürdigen Praktiken bist - aber du liegst mit jedem deiner Posts hier komplett daneben. Kommt es dir nicht komisch vor, dass niemand deine "Meinung" teilt?

Zeitwert gibt es bei der Gewährleistung nicht. (hier gibt es nur Ersatzgerät (gleiches Gerät neu oder Nachfolgemodell), Reparatur oder eben Kaufvertrag-Wandlung)
Hier wurden schon die richtigen Paragrafen verlinkt und du bist immer noch uneinsichtig.

Natürlich bekommst du für jedes ausgetauscht Neuteil eine neue Gewährleistung. (das ändert aber nichts an der Gewährleistung des Laptops und der der nicht vorhandenen Mängelfreiheit trotz zweimaligen Nachbesserns.)


@Zerato
Die gesetzliche Gewährleistung hast du immer. Zu deinem eigen Vorteil solltest du von der gesetzlichen Gewährleistung Gebrauch machen. (mal abgesehen davon, dass du laut Garantiebestimmungen verpflichtet bist RMA-Fälle zuerst mit dem Händler zu erledigen)

Sofern PB die Garantieansprüche deinerseits überhaupt anerkennt (schließlich ist der MM der Ansprechpartner und die Gewährleistung geht vor), werden sie dir für jedes Monat ~3% Nutzungsgebühr abziehen. (15 Monate nach Kauf ist von den 999€ nur mehr bestenfalls 630€ übrig) Des weiteren gibt dir PB vielleicht auh nicht das Geld zurück, sondern tauscht wieder aus oder gibt dir ein anderes Modell. (wie die genau verfahren, steht in den PB Garantiebedingungen drinnen, die du beim Kauf natürlich akzeptiert hast)

Also: Halte dich an die gesetzliche Gewährleistung. Dein Gerät hat 3x innerhalb der Gewährleistungszeit den gleichen Defekt. Das ist absolut eindeutig. (und vor allem trat der erste Defekt in den ersten 6 Monaten auf)


War die erste Reparatur ein Garantie- oder ein Gewährleistungsfall? (trat der erste Defekt innerhab der 6 Monate auf oder nicht?) (aber eigentlich ist das auch egal)
 
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Sherman123 schrieb:
War die erste Reparatur ein Garantie- oder ein Gewährleistungsfall? (trat der erste Defekt innerhab der 6 Monate auf oder nicht?) (aber eigentlich ist das auch egal)

Wichtig ist eher, ob er es beim Mediamarkt oder beim Hersteller reklamiert hat.
Ich denke aber doch mal schwer ersteres. Somit ist es in jedem Fall Gewährleistung.
Garantie ist ja schließlich eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Der Hersteller kann selbst sooft reparieren wie er will, es ist schließlich eine freiwillige Leistung, deren Konditionen der Hersteller dann auch frei festlegen kann.

Diese ist ja hauptsächlich dafür gedacht, dass der Kunde noch ne Möglichkeit hat, wenn der Händler z. B. Konkurs angemeldet hat.
 
So, bin wieder da..
War bei Media Markt, der Service ist ganz gut, jetzt haben sie eine Anfrage an PB geschickt, dass es nun zum 3. Mal defekt ist und versuchen ein gleichwertiges Gerät zu ersetzen.
Media Markt meinte, dass Sie nix versprechen konnte, habe auch nachgehackt und gemeint, dass ich auch vom Kaufvertrag zurückgehen konnte, die meinen ja, aber wenn es zum 4. Mal defekt geht und beide also MM und PB erstmal klären müssen und MM den Herstellre überzeugen möchte, dass ich ein neues Gerät bekomme..
Sie haben auch gesagt, dass, wenn ich Geld zurückbekomme dann nur das, was noch 'davon übrig' geblieben sei, also jeden Monat so 3% wie Sherman es gesagt hat.
Sie meinen auch, dass ich besser dran liege, als wenn ich 'nur' eine Gewährleistung habe, jedenfalls werden Sie sich melden, wenn ich am Ende nix bekomme, werde ich PB Druck machen.

Oder was meint ihr? Es ist ja deren Pflicht denke ich.
 
Warum lässt du dich so über den Tisch ziehen? Jetzt geht das NB schon wieder zum Hersteller zurück?
Fall es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt (ich wüsste nichts was dagegen spricht) --> Klipp und Klar nach 2x erfolglosen Nachbessern des gleichen Mangels hast du das Recht auf Kaufvertragwandlung. (Rückfoderung des vollen Kaufpreises)

Dass MM das Problem eher in Richtung PB abschiebt ist ja wohl klar, oder? Aber wenn du auf deinen Rechten bestehst, können sie nichts tun.

Also jetzt zum vierte Mal: Wie wurde bisher repariert? War das jedes Mal ein Garantie oder ein Gewährleistungsfall? (wenn der Laptop über die Garantie repariert wurde (aber eigentlich ist der Händler (Gewährleistung) zuständig), bin ich mir nicht sicher wie die Sache aussieht. (ich denke Mal, dass ändert nichts daran, dass in diesem Fall der Händler 2x erfolglos nachgebessert hat)
 
Also die ganzen Kosten kriegt ich wohl nicht mehr?
Bis jetzt wurde es immer an den Hersteller geschickt durch die Herstellergarantie..
 
Auch MM schickt es zum Hersteller zurück oder glaubst du, der Azubi schraubt an deinem Laptop herum? Das ist überhaupt kein Indiz.
Letztendlich hätte die erste Reparatur ohnehin über die Gewährleistung ablaufen müssen.

Wie auch immer - ich denke nicht, dass das einen großen Unterschied macht. Schließlich hast du dem Händler 2x die Chance gegeben nachzubessern. Wie der Händler versucht dieses Problem zu lösen spielt imho keine Rolle.
 
Joa Ich werde aufjedenfall a) ein neues Gerät bekommen b) 60-70% des Wertes zurückbekommen.
 
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