sherman123... das die gewährleistung NICHT erneut beginnt kann dir wahrscheinlich fast jeder 14 jährige sagen, der etwas gripps hat und weiss was gewährleistung überhaupt ist..
Keine Ahnung wo du das heraus liest. Wo schreibe ich denn bitte, dass die Gewährleistung verlängert wird? Ich unterscheide zwischen Gewährleistung Laptop und Gewährleistung Festplatte. (neues Bauteil --> Gewährleistung für dieses Bauteil (das soll verhindern, dass dir der Händler eine bereits defekte Festplatte einbaut und er sich darauf ausreden kann, dass du sie kaputt gemacht hast); ist beim Auto doch auch so (lies dir einfach Mal die Rechnung durch))
(siehe auch supastars Link)
MM wird dir das Geld natürlich nicht nachwerfen - warum sollten sie auch? Du bestehst auf deinen Rechten und verweigerst die Abwicklung über PB! Die Gewährleistung soll Mängel, die von Anfang an bestehen, ausschließen. Bei 3x den gleichen Defekt innerhalb der 24 Monate Gewährleistung, ist davon auszugehen, dass der Mangel von Anfang an besteht. (Vollanwendungsbereich der Gewährleistung)
Hier noch ein paar Links zu diesem Thema:
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html schrieb:
Der Käufer eines Neuwagens hat ein halbes Jahr nach dem Kauf das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Grund könnten zum Beispiel diverse Mängel sein, die der Autohändler nicht behoben hat. Das Fahrzeug gilt nun durch die bereits erfolgte Nutzung als Gebrauchtwagen und hat - wie im Autohandel üblich - automatisch 10 bis 20 % an Wert verloren. Für diesen Wertverlust, der durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstanden ist, muss der Käufer keinen Wertersatz leisten, was mit erheblichen Einbußen für den Autohändler verbunden ist.
Lies dir diesen kurzen Thread durch. Hier wird innerhalb von wenigen Beiträgen fast alles richtig erklärt.Hier gehts ebenfalls um einen PB Laptop, der bei MM gekauft wurde:
http://forum.chip.de/recht/vielen-reparaturversuchen-wandlung-kaufvertrages-einzufordern-912200.html
Aus diesem Thread schrieb:
Übrigens sollte man sich nie darauf einlassen viele Discounter verweisen gern an den Support des Herstellers.Das muss man aber nicht annehmen.
Gern wird argumentiert das es über den Händlern länger dauert.
Aber auch hier gilt nach spätestens 2Wochen kann man den Händler in Verzug setzen
und eine letzte Frist setzen.
Verstreicht auch diese sind seine 2Versuche erschöpft und man kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
http://www.ihk-limburg.de/Site%20komplett/6%20Recht%20und%20Fair%20Play/Rechtsinfos/Kauf_Gewaehrleistung.pdf schrieb:
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder hat der Verkäufer diese verweigert, stehen dem
Käufer Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung und/oder Schadensersatz
zu. Gleiches gilt, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur
Nachbesserung eingeräumt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
Der Rücktritt vom Vertrag bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Es
sollen die Ware gegen den Kaufpreis zurückgetauscht werden.
http://www.gutefrage.net/frage/garantie-wandlung-des-kaufvertrages schrieb:
Laut § 433 I Satz 2 BGB ist der VERKÄUFER (und niemand sonst) dazu verpflichtet dir die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Da es sich hierbei nach § 434 I Satz 2 und 3 ganz offenstichtlich um einen Sachmangel handelt ergeben sich deine Rechte aus § 437 BGB. Dabei musst du zuerst nach § 439 Nacherfüllung verlangen, schlägt sie zweimal fehl kannst du entweder nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten, was dir dein Geld wiederbringen würde, oder nach § 441 BGB eine Kaufpreisminderung verlangen. Ich hoffe das hilft dir :-)
Ich hoffe, nach diesem mehr als ausführlichen Beitrag sind alle Unklarheiten beseitigt.
Wenn du mir nicht glaubst, oder Angst hat, dass dich der MM wieder über den Tisch zieht; geh zur Verbraucherzentrale. Die haben dort vorgefertigte Wandlungsformulare aufliegen und werden dir, wenn du etwas Geduld für einen Termin mitbringst, gerne weiterhelfen.