Notebooksbilliger.de Reklamationsproblem. Defekte Mainboard wird nicht ausgetauscht.

raul1

Lt. Junior Grade
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Ich habe bei der o.g. Firma schon viele Artikeln gekauft und bisher noch nie Probleme gehabt. Jetzt muss sich aber dort etwas in der Geschäftspolitik verändert haben...

Ich habe dort einen Mainboard Asus P8Z77-V Pro gekauft (war nicht ganz so billig).

Dann habe ich Festgestellt, dass es gar nicht funktioniert und ich habe es reklamiert.

Dann bekam ich Garantierechnung mit folgenden Inhalt:

"Der Mangel wurde nicht als Gewährleistungsfall vom anerkannt. Das Mainboard ist mech. beschädigt, die PIN's im CPU-Sockel sind verbogen/beschädigt. Der versuch der Kulanzbearbeitung ist gescheitert. Daher erhalten Sie den Artikel zu unsere Entlastung zurück"

Ich denke das Notebookbilliger versucht nun mit allen Möglichen Tricks und ausreden die Retouranzahl zu reduzieren.

Könnte mir bitte jemand sagen wie soll ich hier weiter vorgehen?

Vielen Dank und Gruss

PS Ich habe keine PIN's beschädigt.
 
An deiner Stelle würde ich es einfach an Asus schicken, weil die müssen das reparieren. Allerdings wenn du es nicht mehr haben möchtest, müsste eig Notebooksbilliger.de das regeln und selber zu Asus schicken (Um es für sich selbst reparieren zu lassen).
 
da wird dir nur ein anwalt vieleicht weiterhelfen... aber ob sich das lohnt bei den kosten?
 
Wenn du Bilder vom Sockel hast (mit Zeugen),könntest du dagegen vorgehen.

Wie alt ist das Mainboard?Wenn es innerhalb der ersten 6 Monate ist dann steht der Laden in der Pflicht zu beweisen das es nicht von Anfang an war und du wärst aus dem Schneider.

Nach 6 Monaten steht die Beweislastumkehr im Raum und du müsstest es beweisen.Gewährleistung ist ein schwieriges Feld und eigentlich ist dieses Gesetz nicht das Papier wert auf das es geschrieben wurde.

Garantie von Asus kann aber im Falle defekter Pins im Sockel ohne Begründung abgelehnt werden da freiwillig.

@Theux
selber nach Asus schicken geht nicht bei Mainboards also rate ihm nicht Sachen die nicht möglich sind!Manchmal sollte man sich informieren bevor man Ratschläge gibt......:rolleyes:

Sonstiger Garantiefall (z.B. Mainboard, Grafikkarten, ...)



Für alle Produkte, die nicht separat aufgelistet sind, gibt es keinen Garantieservice direkt über ASUS.
Bitte kontaktieren Sie für die Garantieabwicklung Ihren Händler.
Eine Abwicklung direkt über ASUS ist gemäss unser Garantiebedingungen nicht vorgesehen.


Bei Fragen zur Garantieabwicklung wenden Sie sich bitte an unseren Support

email: http://vip.asus.com/eservice/techserv.aspx


https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/other.html
 
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PINs im Sockel verbiegen sich nicht von alleine.

Entweder waren sie schon verbogen, als Du das Board bekommen hast, oder Du hast sie verbogen.

Waren sie schon verbogen, hättest Du diese so ganz klar dem Händler kommunizieren müssen. Hast Du offenbar nicht und hast es einfach wegen Defekt zurück geschickt. Jetzt wird es sehr schwer für Dich, dem Händler glaubhaft zu versichern, dass die PINs schon bei Lieferung verbogen waren.

So ein nacktes Mainboard gehört nur in fachmännische Hände. Und so ein Fachmann hätte diesen Sockeldefekt sofort als solchen erkannt.

Asus selbst wird sich da gar nichts von annehmen. Hersteller Garantie deckt so eine Zerstörung nie ab. Bleibt nur der Händler. Und was Du da zu tun hast, habe ich ja zwei Sätze zuvor geschrieben.
 
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Allerdings habe ich dieses hier gefunden:

“Händler im Onlinegeschäft seien nach deutscher Gesetzgebung dazu verpflichtet, bis zu sechs Monate nach dem Kauf dem Kunden zu beweisen, dass ein Artikel ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand den Kunden erreicht habe. Dabei reiche es nicht, dass drei Mitarbeiter den Artikel beim sammeln, verpacken und verschicken mit dem Auge als “einwandfrei” beurteilt hätten. Jede Tray-CPU müsse eigentlich von einem Gutachter untersucht werden, bevor sie verkauft werden kann, um im Zweifelsfalle vor einem Gericht bestehen zu können."
http://www.zdnet.de/2123698/online-...ich-defekten-cpus-teilweise-aus-dem-programm/

Ist zwar ein alter Artikel aber das heute noch so seine Gültigkeit hat und kann man 1:1 auf Mainboards anwenden.

Von daher wenn gerade frisch bekommen oder innerhalb der 6 Monaten dann so argumentieren wie es in dem Artikel von Zdnet steht!
 
@Dacapo Sry wusste nicht, dass Asus keinen Service hat. Dann ist die Geschichte ja echt mies, also du bist natürlich im Recht. Versuche erstmal weiter mit Notebooksbilliger zu sprechen und sonst wenn es sich lohnt einen Anwalt nehmen.
 
Es geht hier aber nicht um eine Tray CPU. Es geht hier um einen per bloßen Auge zu erkennenden Schaden an einem CPU Sockel. Und das muss der fachkundige Kunde erkennen und das dem Händler auch so mitteilen. Wenn Du einen Schrank Online bestellst und der offensichtlich Macken hat, dann muss Du das dem Händler auch mitteilen und nicht einfach das Ding 2 Tage später per Wiederrufrecht zurück senden. Dann kann der Schaden auf Dich zurück fallen.
 
BlubbsDE schrieb:

Entschuldigung,das muss kein Kunde erkennen,warum auch?

Nicht jeder ist von der genauen Beschaffenheit des Sockels bestens vertraut.Es gibt auch minimale Verbiegungen die man mit dem bloßem Auge nicht erkennt und nur mit einer Lupe erkennen kann.

Und was ist bei einer Tray CPU anders?Diese AMD CPU´s haben ja auch Pins und wenn da was abgebrochen ist könnte ein Kunde ja dann genauso erkennen.Also müsste deine Aussage ja auch für die Tray CPU´s gelten.

Aber egal,gerichtsverwertbar ist eben nur wenn der Händler innerhalb der ersten 6 Monaten beweisen kann das der Fehler nicht von Anfang an bestanden hatte.

Ausserdem wer sagt das es keine Retoure ist,und der Fehler wirklich schon bei Lieferung vorhanden war und von dem TS nicht als solcher erkannt wurde.Verboten ist das nicht und auch nicht dem Kunden anzulasten ;)
 
Ich danke Euch für so zahlreiche Unterstüzung.

Wie alt ist das Mainboard?
Dieser Reklamation wurde innerhalb der 6 Monate gemeldet. (sogar innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf).

Bei dem auspacken und einpacken des Mainboards ist mir gar nichts in Bezug auf die PIN's aufgefallen. Ich habe mir die aber gar nicht so richtig eingeschaut, da das Mainboard neue war. Vielleicht war das auch Retourware, ich habe keine Ahnung. Ich habe es als Neuware gekauft.
 
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@dacapo

ja, musst Du als Kunde. Sonst solltest Du Deine Hardware Teile nicht einzeln kaufen, sondern einen kompletten Rechner. Wenn Du im Ersatzteilverkauf Bremsen für Deinen PKW kaufen kannst, heißt das nicht, dass Du dazu qualifiziert bist, sie einzubauen. Es gilt immer, dass dafür eine Person mit Fachkenntnissen notwendig ist. Das steht im Beilagenzettel der Bremsen drin, und beim Mainboard steht es in der Anleitung.

Nach 3 Monaten? Und was hat das Board in den 3 Monaten gemacht? Hattest Du es gar nicht in Benutzung?
 
BlubbsDE schrieb:
Nach 3 Monaten? Und was hat das Board in den 3 Monaten gemacht? Hattest Du es gar nicht in Benutzung?
Nein ich habe es nicht benutzt da es kaputt war, ich habe mir gleich das gleiche zweite Mainboard gekauft und eingebaut und dann war ich beruflich unterwegs, dachte es wird keine Probleme geben. Da habe ich mich aber getäuscht. Leider.

PS Mein PC lief mit dem zweiten Mainboard einwandfrei, da hatte ich nicht gerade eillig.
 
Wie auch immer. Setze Dich mit denen in Verbindung und versichere ihnen glaubhaft, der CPU Sockel war schon kaputt. Oder eben, Du hast es nicht gewusst.

Gehen sie nicht drauf ein (was ich als Händler definitiv auch nicht machen würde, schon gar nicht nach 3 Monaten) dann bleibt Dir nur Hilfe von einem Anwalt über.
 
dacapo schrieb:
Nach 6 Monaten steht die Beweislastumkehr im Raum und du müsstest es beweisen.Gewährleistung ist ein schwieriges Feld und eigentlich ist dieses Gesetz nicht das Papier wert auf das es geschrieben wurde.

Ein schwieriges Feld vielleicht für die, die das System der Sachmängelhaftung nicht verstehen.

Ein informierter Verbraucher sollte seine Rechte zumindest grob kennen und entsprechend handeln.
 
Dann erklär mal welche Rechte man nach 6 Monaten hat?

Wikipedia schreibt folgendes und was gibt es daran nicht zu verstehen?

Beweislast[Bearbeiten]

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insb. dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.


Deutlicher geht es nicht.

Mit schwierig ist eben dieses System gemeint.Viele denken 24 Monate Gewährleistung = 24 Monate Mängelhaftung ohne Probleme

Aber dem ist eben nicht so,nach 6 Monate wird es eben schwieriger mit der Mängelhaftung und viele Händler lehnen eben mit der Beweistlastumkehr die Gewährleistung ab.

Aber da das Board noch innerhalb der 6 Monate ist,würde ich es eben mit dieser Begründung reklamieren oder eben auf ein Gutachter pochen der das Board vor Versand begutachtet hat.

Händler wie z.b. Mindfactory verlangen ja auch nach 6 Monaten einen Gutachter,also kann man als Kunde sich auch darauf berufen ;)
 
dacapo schrieb:
Händler wie z.b. Mindfactory verlangen ja auch nach 6 Monaten einen Gutachter,also kann man als Kunde sich auch darauf berufen ;)

Dann sagt der Händler: Ich lehne die Gewährleistung ab und man sieht sich dann vor Gericht.......
 
@dacapo
Könntest Du mir bitte sagen wie soll ich dann am besten argumentieren und in, oder auf welcher weise den Gutachter einbeziehen? Danke

Du meinst so wie im Post 6?
 
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Ich würde wie oben in Post 6 argumentieren:

Also das du das Board nur kurz angetestet hast,dann im Ausland unterwegs warst und nun die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst.

Und dann folgendes:
"Händler im Onlinegeschäft seien nach deutscher Gesetzgebung dazu verpflichtet, bis zu sechs Monate nach dem Kauf dem Kunden zu beweisen, dass ein Artikel ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand den Kunden erreicht habe. Dabei reiche es nicht, dass drei Mitarbeiter den Artikel beim sammeln, verpacken und verschicken mit dem Auge als “einwandfrei” beurteilt hätten. "

Die Ware hat dich so erreicht und wenn die meinen das es nicht so wäre dann dir bitte das Gutachten zeigen sollen das es nicht so war.

Ansonsten würdest du zivilrechtliche Klage erheben,und das übliche bla bla.
Ergänzung ()

Ribery88 schrieb:
Dann sagt der Händler: Ich lehne die Gewährleistung ab und man sieht sich dann vor Gericht.......

.......und der Händler wird vor Gericht verlieren und darf viel mehr bezahlen als das Board wert ist :D
 
Vielen herzlichen Dank

PS. Da habe ich etwas übersehen. Ich habe sehr oft dort per Online bestellt. Dort gibt es, aber auch den Ladengeschäft in Sarstedt wo man die Ware direkt im Laden kaufen (abholen) kann. Ob dies nun als Online kauf oder nicht Online kauf zu bewerten ist weiss ich nicht.

Ich bin mir nun nicht mehr sicher ob ich das Mainboard per Internet bestellt, aber direkt abgeholt habe, oder nicht.

Das ändert wahrscheinlich die Sachlage.? Aber wie?
Kann ich irgendwie an der Rechnung Feststellen, erkennen ob es ein Onlinekauf, oder Direktkauf war?
 
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