Notebooksbilliger.de Reklamationsproblem. Defekte Mainboard wird nicht ausgetauscht.

Entschuldige doc foster aber ich weiß nicht was du immer mit deinem verstehen hast?

Wir sind uns einig das ein Händler der eine Sache verkauft nur bei Übergabe gewährleisten soll das die Sache Mängelfrei war.

Laut Gesetz muss er dies 24 Monate wonach eben nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.

Diese Beweislast nach 6 Monaten auf den Kunden abgewälzt ist de facto ein aushebeln der 24 Monaten Gewährleistungspflicht,da eben de facto kein Kunde dies ohne Gutachten beweisen kann.

Wikipedia schreibt zu de facto:

de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.

Und wir reden im ganzen Threat nicht über Sachmängelhaftung oder so,Threatstarter ist das Mainboard nicht kaputt gegangen sondern er sagt das er es mit defekten Pins erhalten hat und da hast du deinen Mangel bei Gefahrenübergang.
Darüber rede ich die ganze Zeit ;)

So und wenn nun jemand aus irgendeinem Grund 6 Monate weg ist ?

Einer kauft sich ein Mainboard stellt fest ist defekt bzw. hat verbogene Pins,ruft dort an wie der Threatersteller und schickt erst nach 6 Monaten das Board ein (da z.b. in Haft oder Krank) dann kann er sich die Gewährleistung der Mangelfreiheit bei Gefahrenübergabe knicken.

Oder muss mit teurem Gutachter beweisen das es nicht so ist, und sorry somit sind die 24 Monate eben nichts wert ;)
 
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Nein, eben nicht, da du dir einen Gutachter nehmen kannst und deshalb tatsächlich (defacto) noch Gewährleistung hast.

Btw., im Falle, dass der Gutachter beweist, dass es sich um einen Sachmangel handelt, werden dir die Kosten für diesen durch den Händler ersetzt werden müssen, da der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat.

Allerdings gibt es hier meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke, da es nicht immer gegeben ist, dass ein Sachmangel auch wirklich als ein solcher bewiesen werden kann, z. B. kann man im Allgemeinen eben nicht durch einen Gutachter bewiesen werden, dass Sockelpins schon bei Kauf verbogen waren.


Und deshalb haben meiner Meinung nach sowohl DocFoster, als auch dacapo teilweise Recht. In diesem Fall aber eher dacapo.
 
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dacapo schrieb:
So und wenn nun jemand aus irgendeinem Grund 6 Monate weg ist ?

Einer kauft sich ein Mainboard stellt fest ist defekt bzw. hat verbogene Pins,ruft dort an wie der Threatersteller und schickt erst nach 6 Monaten das Board ein (da z.b. in Haft oder Krank) dann kann er sich die Gewährleistung der Mangelfreiheit bei Gefahrenübergabe knicken.

Oder muss mit teurem Gutachter beweisen das es nicht so ist, und sorry somit sind die 24 Monate eben nichts wert ;)

Leider hast du es nicht verstanden, was der Doc-Foster geschrieben hat......
 
Inwiefern ist das von dir zitierte Ribery von Dacapo falsch? Das erzählst du und einige hier permanent.

Warum übrigens diese Haarspalterrei? Ist doch bereits alles gesagt. Und wenn ihm sein Recht nicht eingräumt wird muss er eben klagen.
 
My Name Nobody schrieb:
Inwiefern ist das von dir zitierte Ribery von Dacapo falsch? Das erzählst du und einige hier permanent.

Weil er hier immer noch von 6 Monaten Gewährleistung spricht etc.
Der Doc Foster hat es doch sehr gut erklärt.
 
Ribery88 schrieb:
Weil er hier immer noch von 6 Monaten Gewährleistung spricht etc.

entschuldige wo spreche ich von 6 monaten gewährleistung?man sollte auch meinen post mal richtig lesen^^

aber wenn es dich beruhigt es gibt 24 monate gewährleistung,den rest was man von den 24 monaten hat habe ich geschrieben und werden wohl die meisten wie ich es meine verstanden haben ;)

ich finde man sollte sich wieder auf den threat hier besinnen und da ist notebooksbilliger in der beweispflicht.da kannst du ribery88 dich wie in post 21 noch so aufregen und etwas hineininterpretieren,laut gesetz ist es nunmal so das innerhalb von 6 monaten der mangel bei übergabe vermutet wird.......das kann notebooksbilliger ja mit teurem gutachter aus der welt schaffen,nur wie das gehen soll ist mir schleierhaft.

somit wird der laden zahlen oder austauschen müssen (wenn die angaben vom threatstarter so stimmen)
 
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dacapo schrieb:
das ein Händler der eine Sache verkauft nur bei Übergabe gewährleisten soll das die Sache Mängelfrei war.
und nach der übergabe muss er nichts mehr gewährleisten? praktisch!

dacapo schrieb:
laut gesetz ist es nunmal so das innerhalb von 6 monaten der mangel bei übergabe vermutet wird

du benutzt die richtigen worte, nur eben in der falschen reihenfolge und im falschen zusammenhang, was dann zu missverständnissen - und im extremfall zu massiven kosten führen kann. das ist auch mit ein grund, warum laien keine rechtsberatung geben dürfen ;)

nochmal das nötigste kurz in stichpunkten:

- der händler gewährleistet die mängelfreiheit des kaufgegenstands bei übergabe desselben
- ein sachmangel muss vorliegen (nicht jeder mangel ist ein sachmangel i.s.d. gesetzes)
- der gewährleistungsanspruch ggü. dem händler verjährt nach 2 (1, 5, x) jahren
- liegt ein sachmangel vor, wird innerhalb der ersten 6 monate nach dem kauf vermutet, dass dieser bereits bei übergabe der ware vorhanden war. da der händler die mängelfreiheit der ware bei übergabe gewährleistet, entstehen ansprüche gem. gesetzestext
- diese vermutung fällt nach 6 monaten weg, die ansprüche bleiben jedoch grds. unberührt

du machst daraus "ich kaufe was und wenn irgendwas daran nicht so ist, wie ich mir das vorstelle, muss der händler das umtauschen - innerhalb der ersten 6 monate. danach kann er sich rausreden und muss gar nichts mehr machen"

das passt nunmal nicht ;)
 
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alles schön und gut aber dann schauen wir uns mal die realität an ;)

Mindfactory schreibt folgendes:

Bitte hier nicht Gewährleistung und Garantie durcheinander bringen.

Garantien werden grundsätzlich vom Hersteller gegeben. Der Händler ist in diesem Fall für die Gewährleistung verantwortlich.

Gewährleistung bedeutet:

- innerhalb 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der defekt nicht von Anfang an bestand - dies ist schwierig, ja fast unmöglich. Daher ersetzen wir das Gerät dann in der Regel.

- nach 6 Monaten bekommt man es mit der Beweisumkehrlast des Gewährleistungsgesetzes zu tun. D.h., dass der Kunde nachweisen muss, dass der Defekt von Anfang an bestand.


Anmerkung von mir :Sie schreiben ja - dies ist schwierig, ja fast unmöglich. Daher ersetzen wir das Gerät dann in der Regel. und für einen kunden ist das dann nicht schwierig bis unmöglich?also im umkehrschluß kann man dann davon ausgehen das man die defekte ware vergessen kann und nach 6 monaten darauf sitzen bleibt sollte keine weitergehende garantie vorhanden sein

das war eine anwort auf diesen threat (auszug):

.....aber ich habe ja noch Garantie.Habe ich zumindest gedacht.Ich also die Grafikkarte zu Mindfactory geschickt in der Hoffnung,sie schauen mal nach,was da los ist.Sie wurde mir allerdings unangetastet zurückgeschickt mit dem Vermerk,daß ich den Artikel vor mehr als 6 Monaten erworben hätte und ich nun nachweisen müsse,daß der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.Sind wohl irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen,von denen Otto Normalverbraucher nichts ahnt.

https://forum.mindfactory.de/reklamation/31731-defekte-grafikkarte.html

oder hier:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern sehr, dass es Anlass zur Reklamation gibt.
Leider können wir das Problem so anscheinend nicht lösen. Eine Überprüfung oder Reparatur zu unseren Lasten können wir leider nicht vornehmen.
Für das Gerät bieten wir nur die gesetzliche Gewährleistung. Diese beinhaltet nur Mängel, die bei Übergabe in irgendeiner Form bereits vorhanden waren.
Wir gehen davon aus, dass es sich nicht um einen von uns zu vertretenden Mangel handelt und können die Reklamation deshalb nicht zur Bearbeitung annehmen.


http://www.123recht.net/Gewaehrleistung-ueberpruefung-abgelehnt-__f395862.html

ach was schreib ich das netz ist voll davon https://www.google.de/#bav=on.2,or.r_cp.r_qf.&fp=f772a01471cea81c&psj=1&q=gewährleistung+abgelehnt

bitte nicht so tun als ob die händler nach 6 monaten ohne probleme für fehler am gerät haften ;)

und somit ist es nicht falsch was ich geschrieben habe......und formulierungen sind vielleicht nicht so perfekt bei mir bin ja auch italiener :D

aber trotzdem brauchen wir nicht anfangen erbsen zu zählen,jeder weiß was ich meine wenn man meine antworten hier im threat ließt^^
 
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@decapo: Die anderen haben recht. Mängelansprüche im Sinne der Gewährleistung verjähren nun mal erst nach 2 Jahren und davor steht es jedem frei zu beweisen, dass es sich um einen Sachmangel (Definition) handelt.
Wenn es allerdings aufgrund der Art des Mangels nicht beweisbar ist, dass es sich um einen Sachmangel handelt, so hat in diesem Fall der Käufer den Kürzeren gezogen, allerdings hat er immer noch Mängelansprüche, welcher er allerdings nicht durchsetzten kann. Aber sie sind Vorhanden.

Und natürlich haften die Händler ohne Probleme, wenn man seinen gesetzlichen Pflichten, nämlich einem Beweis, dass es sich um einen Sachmangel handelt, nachkommt. Der Händler ist nicht der einzige, der Pflichten hat.

@OP: Und jetzt erzähl schon ;) was sagt Notebooksbilliger?
 
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Heretic Novalis schrieb:
du machst daraus "ich kaufe was und wenn irgendwas daran nicht so ist, wie ich mir das vorstelle, muss der händler das umtauschen - innerhalb der ersten 6 monate. danach kann er sich rausreden und muss gar nichts mehr machen"

das passt nunmal nicht ;)

dafür gibt es das fernabsatzgesetz und das gilt 14 tage,also wenn irgendwas daran ist was mir nicht passt dann kann ich es innerhalb von 14 tagen zurückgeben.
ich rede von mängeln am gerät,und das hat nichts damit zu tun ob es mir persönlich passt :rolleyes:
Ergänzung ()

SB94 schrieb:
@decapo:
Wenn es allerdings aufgrund der Art des Mangels nicht beweisbar ist, dass es sich um einen Sachmangel handelt, so hat in diesem Fall der Käufer den Kürzeren gezogen, allerdings hat er immer noch Mängelansprüche, welcher er allerdings nicht durchsetzten kann. Aber sie sind Vorhanden.

da hast du es auf dem punkt gebracht,danke für diese aussage und davon rede ich die ganze zeit ;)

sie sind vorhanden, ja, laut gesetz 24 monate, de facto scheitert es nach 6 monaten an der umgekehrten beweislast. die händler nutzen das aktuelle gewährleistungsrecht aus um sich vor der mängelhaftung zu drücken (nicht alle aber leider die meisten) siehe dazu post 48
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, sie drücken sich nicht und sie nutzen sie in der Regel auch nichts aus. Der Käufer hat nunmal nach 6 Monaten die Pflicht den entsprechenden Beweis zu erbringen, tut er das nicht, so ist er selber Schuld und nicht der Händler. Ist der Mangel nicht als Sachmangel beweisbar, so hat er Pech gehabt, aber der Händler drückt sich nicht, da der Händler nach 6 Monaten nicht für Mängel zu haften hat, die nicht als Sachmängel bewiesen wurden.

Es wird halt nach 6 Monaten vermutet, dass es sich bei einem Mangel, bei dem der Käufer nun einen Mängelanspruch geltend machen will, eben nicht um einen Sachmangel handelt. Warum soll nun das was der Käufer zu seinem eigenen Vorteil behauptet, als Tatsache zu ungunsten des Verkäufers ausgelegt werden?

Dass der Käufer die Mängelansprüche nicht durchsetzen kann(, d. h. er kann nicht beweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt), ist nicht die schuld des Verkäufers und für alle anderen Fälle steht es dem Käufer frei das Vorhandensein eines Sachmangels zu beweisen, wie es seine Pflicht ist.

Dies geht aber natürlich davon aus, dass der Händler dem Käufer nicht absichtlich ein sachmangelbehaftetes Produkt verkauft, bei dem aber der Sachmangel als solcher nicht bewiesen werden kann. Dies wäre Betrug.

Du und ich würden als Verkäufer auch nicht ohne Beweis Nacherfüllung leisten, soweit der Gefahrübergang 6 Monate oder länger her wäre.
 
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ja nur wurde das hier von einigen anders dargestellt,so schreibt doc foster, seine meinung in ehren, das ganze recht um die gewährleistung ist kein schwieriges feld,so schreiben aber selbst anwälte obwohl seit 2012 schon vereinfacht wurde:

"....Die Rechtsvorschriften sind sehr komplex und es ist grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen, wie man am Besten vorgehen sollte."

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/gewaehrleistungsgesetz

wenn schon anwälte nicht so einfach in diesem bereich agieren können, wie soll das dann otto normalverbraucher?

aber back to topic:

und dann schreibt die ihk folgendes:

"Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben: Der Verkäufer einer Sache haftet zwei Jahre dafür, dass die Sache beim Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Sache) keinen Mangel hat. Die Gewährleistung kann auch nicht einfach vertraglich ausgeschlossen werden."

und für den threatstarter ist folgendes interessant:

"Der Händler haftet für den Mangel dann, wenn er schon bei Gefahrübergang (in der Regel bei der Übergabe der Sache) vorhanden war. Ob der Mangel zu diesem Zeitpunkt erkennbar war, spielt keine Rolle. Auch Material- oder Verarbeitungsfehler, die erst später zu Problemen führen, sind also Sachmängel."

http://www.osnabrueck.ihk24.de/rech...sionid=3F50FC849579676C96989E4A979B41AC.repl2

und somit muss NBBilliger wenn sie nicht entsprechenden beweis haben haften
 
Schlecht, dass du jetzt von der Diskussion in der du Unrecht hattest ablenkst und dich auf nun die Aussage der Komplexität (um die es hier nie wirklich ging) beziehst.

Gut, dass du wieder auf das eigentliche Thema, nämlich die Probleme des OP zurückkommst.
 
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Ribery88 schrieb:
Weil er hier immer noch von 6 Monaten Gewährleistung spricht etc.
Der Doc Foster hat es doch sehr gut erklärt.

Stimmt doch gar nicht.

@ Theard: Ich mein ich blicke grad bei euch nicht durch.

Sagt nun ein Dacapo hey eigentlich ist im Volksmund immer die Rede von 24 Monate Gewährleistung, wird er "klugschei..." und kleinlich aufgeklärt das es eigentlich anders ist (zu recht oder nicht ist nicht die Frage). Er sagt ja ihr habt recht, aber trotzdem ist die Wahrnehmung eine andere beim Volk, für die gibt es 24 Monategewährleistung. Genauso sagt er nur die ersten sechs Monaten sind zu gebrauchen weil dies und jenes. Was ihr alle sonst auch bejaht. Heute mal nicht. Wieso weil Doc Foster seinen speziellen Tag hat und kleinlichst etwas aufklärt was sowieso die meisten morgen vergessen haben. Und wozu das ganze, um sich selbst etwas zu beweisen? Keinem Fällt auf das der Te schon lange gar keine Lust hat sich wohl hier zu melden. Wieso auch wenn Speziallisten wie ihr den Theard vollkommend zweckentfremdet. Um ihr Ego zu pushen. Ich habe mal den Theard gemeldet soll mal doch ein Mod hier aufräumen.
 
danke nobody du hast es verstanden worum es mir die ganze zeit ging,aber keine panik was die anderen schreiben geht mir am allerwertesten vorbei.

und klar SB94 es wurde vieles hier angesprochen,dann les den threat bitte richtig durch........da wurde mir und indirekt jedem der das zu recht komplexe feld der gewährleistung nicht auf anhieb versteht dummheit vorgeworfen.....was aber in der regel auch anwälte nicht pauschal verstehen und es nun mal auf jeden einzelfall ankommt....

in threat 47 wird dann erbsen gezählt und auf die angeblich richtige formulierung gepocht :rolleyes:

ach ich hab kein bock mehr alles auf zu zählen nobody hat es treffend auf den punkt gebracht :D
 
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Wir sind uns einig das ein Händler der eine Sache verkauft nur bei Übergabe gewährleisten soll das die Sache Mängelfrei war.

Laut Gesetz muss er dies 24 Monate wonach eben nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.

Letzterer Satz ist dein Denkfehler, nicht der Verkäufer muss 24 Monate dafür einstehen, dass die Sache bei GÜ mangelfrei ist, sondern die Rechte des Käufers verjähren in dieser Zeit.
 
Das hört sich hier aber anders an:

dacapo schrieb:
"Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben: Der Verkäufer einer Sache haftet zwei Jahre dafür, dass die Sache beim Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Sache) keinen Mangel hat. Die Gewährleistung kann auch nicht einfach vertraglich ausgeschlossen werden."
 
was im gesetz steht weiß ich doch,nochmal die realität sieht anders aus.bitte lies dir post 48 durch......

und erklär mir bitte dann die diskrepanz zu deiner aussage bzw. was ihr mir einzureden versucht.

oder um was geht es?ich peil nicht was ihr mir erklären wollt.

fakt ist wenn der kaufgegenstand kaputt ist, dann gibt es nach 6 monaten eine verweigerung der reparatur und ablehnung irgendwelcher ansprüche mit hinweis auf das geltende recht.

beispiele hab ich gebracht, aber statt dessen werden mir irgendwelche neue behauptungen in den mund gelegt.

oder sonst schreib mir doch warum du mir das in den mund gelegt hast?

du machst daraus "ich kaufe was und wenn irgendwas daran nicht so ist, wie ich mir das vorstelle, muss der händler das umtauschen - innerhalb der ersten 6 monate. danach kann er sich rausreden und muss gar nichts mehr machen"


dann doc forster,in seinem letzten post:

Letzterer Satz ist dein Denkfehler, nicht der Verkäufer muss 24 Monate dafür einstehen, dass die Sache bei GÜ mangelfrei ist, sondern die Rechte des Käufers verjähren in dieser Zeit.

sorry ich bin zwar italiener aber ich denke doch das ich soviel deutsch verstehe das eben dafür einstehen und haften das gleiche sind.

industrie und handelskammer:

"Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben: Der Verkäufer einer Sache haftet zwei Jahre dafür, dass die Sache beim Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Sache) keinen Mangel hat. Die Gewährleistung kann auch nicht einfach vertraglich ausgeschlossen werden."

er will mir einreden ich habe einen denkfehler, die ihk schreibt aber der verkäufer muss 2 jahre dafür haften.aber klar die industrie und handelskammer ist auf dem holzweg und hier im forum sitzen die wahren experten.

so ich verabschiede mich von dieser diskussion hier nur noch ein satz aus einem empfehlenswerten artikel des handelsblatt:

" Einen wirklich sicheren Schutz hat der Kunde im Rahmen der Gewährleistung nur im ersten halben Jahr nach dem Kauf."

http://www.handelsblatt.com/finanze...antie-nicht-immer-garantiert-ist/7160324.html

in diesem bye bye :D
 
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Was für eine Diskussionskultur. So stur kann man doch nicht sein dacapo, oder?

Wenn du meinst, dass es defacto keine Gewährleistung mehr ist, oder gibt, wenn man nach dem 6 Monat einen Nachweiß erbringen muss, dass es sich um einen Sachmangel handelt liegst du falsch. Es steht jedem frei diesen Nachweis zu erbringen und deshalb hat man auch nach dem 6 Monat noch einen Schutz im Rahmen der Gewährleistung, allerdings nur noch in diesem Ramen. Wenn man sich sicher ist, dass es sich um einen Sachmangel handelt, kann man ja einen Sachverständigen oder Gutachter einschalten, da dieser einem ja nur Recht gibt und deshalb der Verkäufer die Kosten zu tragen hat.

Und die Gewährleistung ist keine Versicherung; sie soll nicht vor Mängeln jeder Art schützen, sondern nur vor Sachmängeln.
 
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