YesWeedCan
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Entschuldige doc foster aber ich weiß nicht was du immer mit deinem verstehen hast?
Wir sind uns einig das ein Händler der eine Sache verkauft nur bei Übergabe gewährleisten soll das die Sache Mängelfrei war.
Laut Gesetz muss er dies 24 Monate wonach eben nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.
Diese Beweislast nach 6 Monaten auf den Kunden abgewälzt ist de facto ein aushebeln der 24 Monaten Gewährleistungspflicht,da eben de facto kein Kunde dies ohne Gutachten beweisen kann.
Wikipedia schreibt zu de facto:
de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.
Und wir reden im ganzen Threat nicht über Sachmängelhaftung oder so,Threatstarter ist das Mainboard nicht kaputt gegangen sondern er sagt das er es mit defekten Pins erhalten hat und da hast du deinen Mangel bei Gefahrenübergang.
Darüber rede ich die ganze Zeit
So und wenn nun jemand aus irgendeinem Grund 6 Monate weg ist ?
Einer kauft sich ein Mainboard stellt fest ist defekt bzw. hat verbogene Pins,ruft dort an wie der Threatersteller und schickt erst nach 6 Monaten das Board ein (da z.b. in Haft oder Krank) dann kann er sich die Gewährleistung der Mangelfreiheit bei Gefahrenübergabe knicken.
Oder muss mit teurem Gutachter beweisen das es nicht so ist, und sorry somit sind die 24 Monate eben nichts wert
Wir sind uns einig das ein Händler der eine Sache verkauft nur bei Übergabe gewährleisten soll das die Sache Mängelfrei war.
Laut Gesetz muss er dies 24 Monate wonach eben nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.
Diese Beweislast nach 6 Monaten auf den Kunden abgewälzt ist de facto ein aushebeln der 24 Monaten Gewährleistungspflicht,da eben de facto kein Kunde dies ohne Gutachten beweisen kann.
Wikipedia schreibt zu de facto:
de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.
Und wir reden im ganzen Threat nicht über Sachmängelhaftung oder so,Threatstarter ist das Mainboard nicht kaputt gegangen sondern er sagt das er es mit defekten Pins erhalten hat und da hast du deinen Mangel bei Gefahrenübergang.
Darüber rede ich die ganze Zeit
So und wenn nun jemand aus irgendeinem Grund 6 Monate weg ist ?
Einer kauft sich ein Mainboard stellt fest ist defekt bzw. hat verbogene Pins,ruft dort an wie der Threatersteller und schickt erst nach 6 Monaten das Board ein (da z.b. in Haft oder Krank) dann kann er sich die Gewährleistung der Mangelfreiheit bei Gefahrenübergabe knicken.
Oder muss mit teurem Gutachter beweisen das es nicht so ist, und sorry somit sind die 24 Monate eben nichts wert
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