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Ribery88
Gast
dacapo schrieb:Ich würde wie oben in Post 6 argumentieren:
Also das du das Board nur kurz angetestet hast,dann im Ausland unterwegs warst und nun die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst.
Und dann folgendes:
Ergänzung ()
.......und der Händler wird vor Gericht verlieren und darf viel mehr bezahlen als das Board wert ist
Ach ja? Glaskugel?
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Nach drei Monaten einen Defekt erst anzumelden, obwohl dieser seit Auslieferung bestehen soll, wirkt unglaubwürdig. Noch dazu kauft der TE ein neues Mainboard? Obwohl er ganz einfach die Ware widerrufen hätte können...den Richter möchte ich sehen, der diese Story glauben schenken soll ohne dass der TE, dies nachweisen muss....