Notebooksbilliger.de Reklamationsproblem. Defekte Mainboard wird nicht ausgetauscht.

wie kann ein laie beurteilen das es sich um einen sachmangel handelt oder nicht? kannst du mir das bitte erklären?und ausserdem gutachten sind teuer und hast du mal nachgefragt was so ein gutachten kostet?da liegen wir in einem bereich zwischen 1500 und 2000 euro.

viel spaß beim erbringen des nachweises nach den 6 monaten,vor alledingen wenn die sache nur 100 euro gekostet hat.zeig mir bitte einen fall wo jemand das gemacht hat?

kennst du keinen?ich auch nicht :evillol:

imo nur sinnvoll bei autos oder wirklich hochpreisigen sachen.

es ist quatsch wenn es einerseits heisst: 24 monate muss der händler haften das die sache bei gefahrenübergang keinen mangel hat(doc foster bitte nicht wieder schlagen die formulierung übernehme ich mal von der ihk), und dann heisst es nach 6 monaten musst du beweisen das es von anfang an vorlag?
sorry solche gesetze können nur bürokraten die völlig weltfremd sind erlassen.

so und nun kommen wir mal zu dem begriff gewährleistung:
den gibt es nämlich nirgendwo im bgb, wird aber gerne von den händlern verwendet um eben einen eindruck zu erzeugen es handele sich um eine art garantie.es ist ziemlicher blödsinn ganz groß zu betonen das ein gerät 24 monate gewährleistung hat.
im volksmund wird nunmal damit eine art garantie assoziiert.

wäre es nicht richtiger wenn man schreibt: wir garantieren oder gewährleisten für 24 monate das bei übergabe das gerät einwandfrei lief und sie nach 6 monaten die kosten für einen teuren gutachter bezahlen müssen um zu beweisen das der fehler schon bei übergabe vorgelegen hat! :D
 
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Viel interessanter wäre es mal einen solchen Fall durchzueskalieren und zu sehen was am Ende dabei heraus kommt.

Also beispielsweise Kunde konsultiert Anwalt, Anwalt setzt angenommen eine im Elektronikbereich angemessene Frist von ca. 2-3 Wochen zur Mängelbeseitigung und wartet Enscheidung ab.

An der Stelle ist die Firma Notebooksbilliger.de dann am Zug, was werden sie machen? Einknicken, selbst einen Anwalt beauftragen, auf dem Standpunkt verharren und ggf. Klage abwarten.

Meine Prognose, Notebooksbilliger wird nichts machen, Kulanz/ Gewährleistung wurde bereits schriftlich ausgeschlossen, sie sehen sich hier im Recht, als Nichtjurist möchte ich das aber nicht beurteilen.

Ob Asus als Hersteller hier einen Garantieanspruch anerkennt ist unwahrscheinlich, eben wegen mechanischer Beschädigung.

Ich habe auch vorher schon einmal geschrieben das gerade Sockel sehr anfällig sind, selbst einem Gutachter unterstelle ich mal das er nicht einwandfrei sagen kann wann der Schaden und vorallem wo der Schaden enstanden ist was für ein Gerichtsurteil nicht unerheblich ist.

Vielleicht ist es ein Rückläufer Board, es wurde verschickt mit defekten Pins, möglich das der Schaden auch beim TE verursacht wurde. Selbst beim einschicken zu Notebooksbilliger kann der Schaden entstanden sein.

Das besondere bei dieser Art von Fall ist doch wohl eher der mechanische Defekt, ich bin mir relativ sicher das im Falle eines elektrischen Defekts (beispielsweise) der TE sein Geld wiederbekommen hätte, oder eben Notebooksbilliger.de die Nachvesserung/ Ersatzlieferung vorgenommen hätte.
 
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Ich habe eine Antwort von denen erhalten:

"Sehr geehrter HerrXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, diese wurde mir zur Prüfung weitergeleitet.

Sie schreiben, dass es sich bei dem defekten Mainboard um einen Gewährleistungsmangel handelt.

Selbstverständlich werden wir uns der Mängelhaftung (Gewährleistung) nicht verwehren, wenn die von Ihnen beschriebene Fehler bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. Dieses ist Voraussetzung für einen Gewährleistungsmangel. Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Beweislastumkehr die Beweispflicht bei Ihnen liegt. Diesbezüglich bitten wir zu berücksichtigen, dass Sie das Gerät am XXXX erworben und erhalten haben, eine Reklamationsmeldung erfolgte mit dem Eingang des Gerätes am XXXXX. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass keine zeitnahe Reklamation durch Sie erfolgte.

Sobald Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen, werden wir den Vorgang erneut prüfen und alles Weitere für Sie veranlassen. Sollte kein geeigneter Nachweis erbracht werden, können wir Ihnen anbieten, das Sie das Gerät erneut an uns einsenden und wir es zur Prüfung an den Herstellerservice weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass alle anfallenden Kosten einer Weiterleitung zu Ihren Lasten gehen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"


Das ist absolute Frechheit seitens der Firma Notebooksbilliger. de.

Da wird der Kunde einfach angelogen. Ich habe die Sache nun genauer nachgeprüft.
1. NB behauptet dass es keine Zeitnahe Reklamation gegeben hat.
2. Dass die die Ware erst nach knapp über 6 Monaten erhalten haben.
3. Dass die Beweisspflicht bei mir liegt

Die Wahrheit sieht ganz anderes aus.

1. Ich habe die NB sofort telefonisch über die Mämgeln informiert
2. Das habe ich auch per Fax gemacht (liegt vor)
3. Daraufhin wurde mir eine Sendungs information zugeschieck (Ein Paketrückschein) mit Ersteldatum, mit Warenkorb Nummer. Dies ist genau datiert auf 1 Monat nach dem Kauf des Mainboards.
4. Paar Tage später ging ein erneuter Fax an NB mit der bitte "Falls möglich um Kostenrückerstattung".
5. Da ich aber das Mainboard in einen anderen Mainboard Papkarton
versendet habe. Haben die dann behauptet die Seriennummer auf dem Karton würde nicht passen und haben die mir dann das Mainboard zurück gesand. Obwohl die Seriennummer des Mainboards auf dem Mainboard korrekt war. (Damals haben die schön versucht den Kunden auszutricksen).
6. Nun wurde das Mainboard nochmals an die Vesrand. Nun behaupten die sie hätten dass Mainboard erst nach 6 Monaten und 2 Tagen erhalten.

Absolute Frechheit. Die haben doch aller dieser Beläge. Wollen aber von mir nochmals die zugesand zu bekommen mit der Hoffnung, dass ich die Unterlagen nicht mehr habe.

Ich verfüge über aller dieser Unterlagen und werde hier weiterhin berichten.
Ich habe denen ein Teil der Unterlagen zukommen lassen. Sollen die sich Quer stellen wird die Sache ein Richter aufklären müssen.

PS. Ich verfüge auch über ein Beleg mit Stempel und Datum der Firma Notebooksbilliger, dass die die Reklamationsware ein Monat nach dem Kauf erhalten haben und keine 6 Monate oder soo wie die geschrieben haben. Und die wollen behaupten einer seriöse Firma zu sein...
 
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Der Mängelanspruch ist nicht an das Datum gebunden, an dem NB das Mainboard erreicht, sondern an das Datum, ab dem sich der Sachmangel zeigt http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html. Der Einfachheit halber kann man lieber mit dem Anmelden des Anspruches gegenüber NB argumentieren, was ja deiner Aussage nach, nachweisbar ca. einen Monat nach Kauf passierte.

Beweislastumkehr (§ 476 BGB) schrieb:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Dieser Punkt wären mein Ansatz um mein Recht durchzusetzen.

Alles ist natürlich ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Alles eigene Interpretation der Gesetzestexte.
 
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Wenn sich der Verkäufer quer stellt, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Ggf. hilft aber auch die Verbraucherzentrale.
 
An die Verbraucherzentralle habe ich noch nicht gedacht, aber das ist vielleicht auch eine gute Iddee. Danke Euch

Gruss
 
Nach dem ich denen die entsprächende Nachweise zugesand habe habe ich folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie bereits mitgeteilt, werden wir uns Selbstverständlich uns der Mängelhaftung (Gewährleistung) nicht verwehren, wenn die von Ihnen beschriebene Fehler bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. Dieses ist Voraussetzung für einen Gewährleistungsmangel. Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Beweislastumkehr die Beweispflicht bei Ihnen liegt.

Sobald Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen, werden wir den Vorgang erneut prüfen und alles Weitere für Sie veranlassen. Sollte kein geeigneter Nachweis erbracht werden, können wir Ihnen anbieten, das Sie das Gerät erneut an uns einsenden und wir es zur Prüfung an den Herstellerservice weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass alle anfallenden Kosten einer Weiterleitung zu Ihren Lasten gehen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"


Könnte mir bitte jemand sagen was die Antwort auf klaar Deutsch besagt? Danke

PS Ich habe per BM eine Info erhalten, dass Notebooksbilliger hat doch die Reklamationspolitik geändert in dem die sogar einen Hauptberuflicher Anwalt beschäftigen, der nichts anderes tut, als "nur Leute abwimmeln".

PPS Nun die NB tut so als hätten die von mir keine Nachweise erhalten. In jeden fall nehmen sie keine Stellungsnahme dazu und behaupten weiterhin dass die Beweisslast bei mir liegt:
 
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Unabhängig von der rechtlichen Bewertung finde ich es traurig, dass es eine halbwegs große Firma es nicht schafft, in einwandfreiem Deutsch zu antworten.
 
Wenn mans in der Schule schon nicht gelernt hat, nimmt man das mit ins Arbeitsleben. Scheint ein Generationenproblem zu sein.... man schaue sich nur normale Nachrichtensendungen an -.-
 
wenn wir mal das miese spiel von notebooksbilliger an den threatstarter aussen vor lassen können wir zu folgenden schluß kommen:

hier wieder exemplarisch ein super beispiel wie toll das gewährleistungsrecht in deutschland ist und es untermauert meine these,

24 monate gewährleistung sind für die poperze und somit verarschung hoch vier.

da kann SB94 sich noch so hinstellen und darauf pochen das gewährleistung vorhanden ist, aber durch die pflicht der beweislastumkehr bringen ihm die 24 monate nichts.
einen gutachter für 2000 euro zu angagieren für ein mainboard was vielleicht 100 euro kostet noch viel weniger,und wenn der gutachter sich gegen einen entscheidet bleibt man auch noch auf den kosten sitzen.

schade für den threatersteller das es bisher so gelaufen ist, dennoch lese ich mit genugtuung das meine thesen, die hier einige mir auszureden versuchten, voll bestätigt wurden.

tja das leben hat eben seine eigenen gesetze und nicht jedes gesetz ist ein gutes gesetz bzw.die handhabung davon.und wie es dann eben de facto aussehen kann,bekommt man hier gut vorgeführt ;)
 
Typ! Nur weil sich Händler evtl. nicht an Recht und Gesetz halten, ist das Recht und das Gesetz noch lange nicht "für die poperze" wie du behauptest.

Würde sich NB an Recht und Gesetz halten, dann hätte der OP raul1 in diesem Fall keinerlei Probleme, da sich der Mangel in den 6 Monaten gezeigt hat und er diesen auch noch in diesen 6 Monaten an NB gemeldet hat und sich auch in diesen 6 Monaten auf seine Mängelansprüche berufen hat.
 
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Viel mehr ist das ganze mMn der Geiz ist geil Mentalität geschuldet. Die Gewinnspanne zwischen Hersteller und Endkunden liegt bei ca 5€, durch den Preisdruck lassen sich kaum Gewinne erzielen und eine RMA ist somit wirtschaftlich der Supergau, klar, dass sich viele Händler da weigern eine vernünftige RMA anzubieten, wer zahlt schon gerne drauf?
 
@dacapo:

Lass es doch bitte bleiben, du hast schlicht das System nicht verstanden und vermengst Ansprüche, Verjährung und Beweislastverteilungen unzulässig miteinander.
Ich habe bereits mehrfach versucht zu erklären, dass es keine 24 Monate Gewährleistung im Sinne einer irgendwie gearteten Haltbarkeitsgarantie o.ä. gibt.

Das deutsche System ist für den, der es versteht, auch in sich schlüssig.

Der springende Punkt in diesem hier diskutierten Fall ist weniger die rechtliche Bewertung, sondern vielmehr ein tatsächlicher, bzw. technischer.

Beides wird sich hier nicht befriedigend klären lassen.
 
sb91 was schreibst du typ oder digga wie zuerst?was soll der mist?fangen wir jetzt an unterste schublade auszupacken?

ausserdem geht es jetzt nicht um den threatstarters fall im speziellen (deswegen schrieb ich ja aussen vor) sondern im allgemeinen.

ich weiß nicht doc foster was du mit deinen vermengen meinst:

ich meine nicht haltbarkeitsgarantie!!!!!!

ich meine nicht gewährleistung in dem sinne das die sache 24 monate halten muss und der verkäufer dafür haften muss!!!!

also was willst du mir aufzwingen??????

hab das beispiel doch genannt:

sache ist bei kauf defekt,klar innerhalb der ersten 6 monaten umtausch da vermutung das der mangel bei kauf vorgelegen hat.jetzt hat der käufer einen unfall und kann die sache erst nach 6 monaten reklamieren,ergo obwohl sache bei kauf defekt de facto keine chance auf umtausch da beweislastumkehr und nur mit teurem gutachten möglich!

also bitte nicht irgendwas dazu dichten und mir sachen in den mund legen die ich nie gemeint habe.

p.s.
das der gemeine bürger die gewährleistung für eine art garantie hält ist zwar üblich aber wie du schreibst ja rechtlich falsch
 
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Noch eine Aussage/Frage:

sache ist bei kauf defekt,klar innerhalb der ersten 6 monaten umtausch da vermutung das der mangel bei kauf vorgelegen hat.jetzt hat der käufer einen unfall und kann die sache erst nach 6 monaten reklamieren,ergo obwohl sache bei kauf defekt de facto keine chance auf umtausch da beweislastumkehr und nur mit teurem gutachten möglich!

Hier gilt doch eigentlich, dass der Käufer den Mangel unverzüglich anzeigen muss, d.h. dies auch noch nach seinem Unfall fristgerecht wäre, oder irre ich mich?
 
dacapo schrieb:
hier wieder exemplarisch ein super beispiel wie toll das gewährleistungsrecht in deutschland ist und es untermauert meine these,

Siehe Zitat von Doc Foster.
Hier liegt in diesem Fall das Problem

Doc Foster schrieb:
@dacapo:

Der springende Punkt in diesem hier diskutierten Fall ist weniger die rechtliche Bewertung, sondern vielmehr ein tatsächlicher, bzw. technischer.

Beides wird sich hier nicht befriedigend klären lassen.
 
raul1 schrieb:
Die Mängeln wurden telefonisch sofort bei Notbookbilliger gemeldet. Dann wollte das Geschäft nicht die Ware umtauschen sonder erstmal einsenden. Dann nach langen hin und her habe ich Erfahren, dass das ganze Prozedere ca 6 Wochen dauern kann. Deswegen habe ich genau 4 Wochen nach dem erstem MB kauf das Zweite MB gekauft um den PC möglich schnell in Betrieb nehmen zu können.
Wenn du doch eh ein neues Mobo kaufst und alles läuft,
hättest du dann nicht einfach das andere Board einschicken können?
Wär doch egal gewesen, obs dann 6Wochen oder 6Monate dauert?! :freak:
 
@Cardhu. Ich wollte korrekt bleiben und nach erfolgter Reklamation wollte ich das reparierte MB bei E..y verkaufen.

Ich habe danach das NB erneut angeschrieben mit der bitte doch mir eine klare und verständliche Antwort zu erteilen und stelleung doch zu der zuvor gesandten Belegen zu beziehen. Dann bekamm ich folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr XXXX,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wurde uns zur weiteren Prüfung vorgelegt.

Gerne gehe ich auf Ihre Argumentation ein, welche wir nicht teilen können.
Wie bereits beschrieben, liegen keine Anhaltspunkte für einen Gewährleistungsmangel vor. Es kann Ihrerseits nicht belegt werden, dass der Defekt am Gerät bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden war. Ein geeigneter Nachweis wurde Ihrerseits ebenfalls nicht erbracht. Die von Ihnen genannten Belege können nicht als geeigneter Nachweis angesehen werden. Sie haben das Gerät unter einer falschen Kundennummer eingesendet und zurück erhalten. Zum Zeitpunkt dessen lag kein Hinweis auf einen Mangel vor. Es erfolgte keine zeitnahe erneute Einsendung daher kann davon ausgegangen werden das eine Nutzung gegeben war. Bei Ihrer zweiten Einsendung wurde eine mechanische Beschädigung festgestellt. Diese sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.


Selbstverständlich werden wir uns bei entsprechender Nachweisführung durch Sie, einer erneuten Prüfung des Gewährleistungsanspruches nicht verwehren. Hierzu erwarten wir jedoch die Vorlage des geeigneten Nachweises. Eine rein spekulative Vermutung Ihrerseits reicht hier als Nachweis nicht aus.

Eine kostenfreie Abwicklung ist leider weiterhin nicht möglich.


Es tut uns leid keine anders lautende Nachricht für Sie zu haben und nicht weiter für Sie tätig werden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

***"


Was sagt Ihr bitte dazu? Ein Armutzeugnis für das Geschäft...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Name entfernt)
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