YesWeedCan
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wie kann ein laie beurteilen das es sich um einen sachmangel handelt oder nicht? kannst du mir das bitte erklären?und ausserdem gutachten sind teuer und hast du mal nachgefragt was so ein gutachten kostet?da liegen wir in einem bereich zwischen 1500 und 2000 euro.
viel spaß beim erbringen des nachweises nach den 6 monaten,vor alledingen wenn die sache nur 100 euro gekostet hat.zeig mir bitte einen fall wo jemand das gemacht hat?
kennst du keinen?ich auch nicht
imo nur sinnvoll bei autos oder wirklich hochpreisigen sachen.
es ist quatsch wenn es einerseits heisst: 24 monate muss der händler haften das die sache bei gefahrenübergang keinen mangel hat(doc foster bitte nicht wieder schlagen die formulierung übernehme ich mal von der ihk), und dann heisst es nach 6 monaten musst du beweisen das es von anfang an vorlag?
sorry solche gesetze können nur bürokraten die völlig weltfremd sind erlassen.
so und nun kommen wir mal zu dem begriff gewährleistung:
den gibt es nämlich nirgendwo im bgb, wird aber gerne von den händlern verwendet um eben einen eindruck zu erzeugen es handele sich um eine art garantie.es ist ziemlicher blödsinn ganz groß zu betonen das ein gerät 24 monate gewährleistung hat.
im volksmund wird nunmal damit eine art garantie assoziiert.
wäre es nicht richtiger wenn man schreibt: wir garantieren oder gewährleisten für 24 monate das bei übergabe das gerät einwandfrei lief und sie nach 6 monaten die kosten für einen teuren gutachter bezahlen müssen um zu beweisen das der fehler schon bei übergabe vorgelegen hat!
viel spaß beim erbringen des nachweises nach den 6 monaten,vor alledingen wenn die sache nur 100 euro gekostet hat.zeig mir bitte einen fall wo jemand das gemacht hat?
kennst du keinen?ich auch nicht
imo nur sinnvoll bei autos oder wirklich hochpreisigen sachen.
es ist quatsch wenn es einerseits heisst: 24 monate muss der händler haften das die sache bei gefahrenübergang keinen mangel hat(doc foster bitte nicht wieder schlagen die formulierung übernehme ich mal von der ihk), und dann heisst es nach 6 monaten musst du beweisen das es von anfang an vorlag?
sorry solche gesetze können nur bürokraten die völlig weltfremd sind erlassen.
so und nun kommen wir mal zu dem begriff gewährleistung:
den gibt es nämlich nirgendwo im bgb, wird aber gerne von den händlern verwendet um eben einen eindruck zu erzeugen es handele sich um eine art garantie.es ist ziemlicher blödsinn ganz groß zu betonen das ein gerät 24 monate gewährleistung hat.
im volksmund wird nunmal damit eine art garantie assoziiert.
wäre es nicht richtiger wenn man schreibt: wir garantieren oder gewährleisten für 24 monate das bei übergabe das gerät einwandfrei lief und sie nach 6 monaten die kosten für einen teuren gutachter bezahlen müssen um zu beweisen das der fehler schon bei übergabe vorgelegen hat!
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