Der Daedalus
Commander
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Turinger schrieb:http://futurezone.orf.at/hardcore/stories/112618/ Die Technik für Massenhacks.
Die dort beschriebene Methode ist kein Hack in hier gemeinten Sinne. Was dort beschrieben wird stellt eine Überwachung der online Kommunikation dar und ist somit schon durch die geltenden Rechte (Grundgesetz und StPO) abgedeckt.
Ist also auch keinesfalls Verfassungwidrig was dort passiert, da selbst in unserem Grundgesetz die Überwachung des Funk- und Telekommunikationsverkehrs in bestimmten Situationen und zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung gestattet ist.
Turinger schrieb:Sie wissen, das es verfassungswidrig ist, aber es ist ihnen egal. Bis zum Verfassungsgericht-Urteil können sie's machen und wer da was abgreift, weiß niemand. Denn - wie vertrauenswürdig sind Menschen, die sich so verhalten ?
Sicher wirst du mir jetzt nachweisen können, dass die Regelung in NRW Verfassungswirdrig ist ...
Ferner ist durch das Gesetz klar geregelt, wer was abgreift. Solltest du begründeten Verdacht haben, dass unbefugte Zugang zu den Daten haben rate ich dir an den Rechtsweg zu beschreiten.
Ich habe großes Vertrauen zu den Politikern die versuchen unsere Werte zu verteidigen. Da das Internet ein Kosntrukt ist, welches von den Gründern unseres Staates und der Verfassung nicht erahnt werden konnte ist es heute schwer zu beurteilen, was noch Verfassungskonform ist und was nicht.
Es ist also zwingend erforderlich, dass die eine Seite versucht die Grenzen auszureizen und die andere Seite diese Grenzen klar definiert um unsere "alte" Verfassung auch in der heutigen Zeit noch anwenden zu können.
@all:
Wenn ihr alle so ein Problem mit dem Gesetz habt, dann würde ich euch eine Verfassungsklage anraten. Setzt natürlich vorraus, dass man sich erstmal mit dem Ding was sich Grundgesetz schimpft auseinandersetzt