HappyMutant
Fleet Admiral
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- Juli 2001
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Ich zitiere mal aus dem Gesetzentwurf:
"heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. Soweit solche Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen bzw. in Art und Schwere diesem gleichkommen, ist dieser nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zulässig;"
Nun, hier wird also schon die Überwachung auch von Festplatten etc. in ein Gesetz gegossen und die von der BGH geforderte gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Aber man verzichtet eindeutig auf die strengeren Anforderungen von Artikel 13 GG. Und das ist der Knackpunkt, womit ist der PC gleichzusetzen? Mit der Kommunikation oder mit der Wohnung/dem Briefkasten? Wir sagen beide mit der Wohnung, aber des Gesetzgeber in NRW sieht das scheinbar anders.
Edit: Achja zumindest in Hessen braucht es Unterschriften von ein Prozent der Wahlberechtigten für eine Verfassungsklage, das macht 43.308. In NRW liegt die Hürde für den Fall einer ähnlichen Regelung noch höher. Also einfach mal klagen, das ist halt nicht so einfach.
"heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. Soweit solche Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen bzw. in Art und Schwere diesem gleichkommen, ist dieser nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zulässig;"
Nun, hier wird also schon die Überwachung auch von Festplatten etc. in ein Gesetz gegossen und die von der BGH geforderte gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Aber man verzichtet eindeutig auf die strengeren Anforderungen von Artikel 13 GG. Und das ist der Knackpunkt, womit ist der PC gleichzusetzen? Mit der Kommunikation oder mit der Wohnung/dem Briefkasten? Wir sagen beide mit der Wohnung, aber des Gesetzgeber in NRW sieht das scheinbar anders.
Edit: Achja zumindest in Hessen braucht es Unterschriften von ein Prozent der Wahlberechtigten für eine Verfassungsklage, das macht 43.308. In NRW liegt die Hürde für den Fall einer ähnlichen Regelung noch höher. Also einfach mal klagen, das ist halt nicht so einfach.
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