News Oneplus liefert die ersten Hundert One aus

. Das sollten aktuelle andere Marken auch kosten und von mir aus maximal 400€ für ein High End Produkt.

Korrekt, Kollege hat vor kurzem als Pfennigpfuchser den Plastikbomber 5.0 von Samsung für einen vermeidlich guten Kurs von 480 € geschossen und das ist es auch nicht wirklich derartig besser als das angekündigte OnePlus. Ich habe Zeit ich kann warten und irgendwann hol ich mir vielleicht auch son OnePlus One, mir wäre nichtmal wirklich die 64GB Variante das warten Wert. Ich habe jetzt 8Gigs auf dem Handy und die krieg ich kaum voll. Apps die man nie nutzt, Spiele die man so gut wie nie spielt etc. pp. fliegt runter. Kapiere nicht was manche unsummen an Material mit sich rumschleppen. Für mich gibts an OnePlus nur eine Sache die mich stört und das ist eventuell die größe von dem Ding, aber damit kann man sich arrangieren.
 
Wenn du das Gerät außerhalb der EU kaufst interessieren deine EU-Verbraucherrechte nicht.

confuso schrieb:
Wie wär's mal mit einer Quellenangabe? So aus dem Zusammenhang herausgerissen sagt das nämlich mal gar nix aus. Was auch immer die limited warranty sein soll, das 1. Jahr Gewährleistung hat man in jedem Fall und wenn es gegen EU Recht verstößt, ist die Klausel ungültig.

Hier stehen die Eckdaten der Garantiebedingungen.
http://support.oneplus.net/hc/en-us/articles/200308149-What-is-your-warranty-return-policy-
 
Ich glaube da werden so einige Hersteller schlucken, wenn das Gerät in ordentlichen Mengen herauskommt. Due Eckdaten zu dem Preis sind einfach krank. Ein Test wäre echt super aber ich glaube so schnell kommt keiner zu Stande.
 
Nur damit andere Hersteller die sich "ausruhen" mal etwas Druck verspüren, hoffe ich das sich weniger bekannte oder neue Produkte sehr gut verkaufen. Man merkt es immer am Geldbeutel bzw. Bankkonto oder der Bilanz. Erst so holt man wenn überhaupt jemanden auf dem Boden der Tatsachen zurück.
 
MC´s schrieb:
Für mich das beste Andriodphone das es momemtan am Markt gibt,

es gibts aber nicht am Markt...das scheint man gern zu vergessen. 100 Stück? Lächerlich.
 
Furkan09Tr schrieb:
usb 3.0 und nicht fest verbauter akku dann wäre es perfekt. !

Dazu noch LTE 800 dann wäre es wirklich perfekt q_q
 
Ich hab so das Gefühl das sich OPO selbst noch gewaltig ins Knie schießen wird… Heute gabs mal wieder einen neuen Contest und die Reaktionen auf FB sind da recht eindeutig:

Stop playing games. You pissing us off
Bye OnePlus f**ing contests all the time!
This is not even bullshit, this is horseshit
Too late. Bye Bye
this is getting ridiculous
R u fukn kidding me..

Spaßig die Kommentare zu lesen :D
 
Aber durchaus verständlich, zwar nicht der Ausdruck, aber die Rage. ;)

Fast jeder potentielle Kunde wird zum Narren gehalten. Für was denn? Für ein Geister-Smartphone, welches bis heute wie oft produziert wurde? 5000 mal (gefühlt)?

Ich weiß ja nicht was Oneplus für eine Firmenphilosophie verfolgt, aber gewinnbringend scheint es nicht allzu sehr zu sein, wenn man auf Kunden verzichten kann. ;)

XShocker22
 
Ultrawurscht schrieb:
Dazu noch LTE 800 dann wäre es wirklich perfekt q_q

USB 3.0, LTE 800, wechselbarer Akku, 4,5" IPS FHD und SD Slot

ich präsentiere: das perfekte Smartphone :'D
 
confuso schrieb:
Wie wär's mal mit einer Quellenangabe? So aus dem Zusammenhang herausgerissen sagt das nämlich mal gar nix aus. Was auch immer die limited warranty sein soll, das 1. Jahr Gewährleistung hat man in jedem Fall und wenn es gegen EU Recht verstößt, ist die Klausel ungültig.

Hier stehen die Eckdaten der Garantiebedingungen.
http://support.oneplus.net/hc/en-us/articles/200308149-What-is-your-warranty-return-policy-

Du machst gerade den Fehler den leider viele machen das du Gewährleistung mit Garantie vermischt und umgekehrt!
Garantie hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, ersteres ist eine freiwillige Sache vom Hersteller an die er Bedingungen knüpfen kann wie er lustig ist (z.b. Garantie wird nur akzeptiert wenn du das Gerät einbeinige hüpfenden persönlich zum Hersteller bringst ^^) und die Gewährleistung ist eine Europäische Regelung die gesetzlich Verpflichtend ist und vom Händler kommt muss. Der Händler kann dir nicht helfen wenn du von ihm Garantie verlangst und umgekehrt kann der Hersteller keine Gewährleistung geben!

Und Garantie ist im gros der Fälle die bessere Alternative vor der Gewährleistung da die Gewährleistung nur innerhalb der ersten 6 Monate effektiv dem KD was bringt danach folgt Beweislastumkehr und der KD müsste beweisen das der Defekt schon vor/bei Kauf bestanden hat was dem KD quasi nie möglich ist. So werden aus den tollen 2 Jahren Gewährleistung effektive 6 Monate und da passiert auch nichts anderes als das der Händler bei dem du die Gewährleistung geltend machst (wo auch der Kauf stattfand) das Gerät innerhalb dieser 6 Monate an den Hersteller schickt und Gebrauch von der Garantie des Herstellers macht.
 
@terraconz, nö, verwechsle ich nicht, das Einzige, wo ich mich vertan habe, ist die Dauer der Gewährleistung (Zwei statt einem Jahr). Ich sprach ja vom gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung, dass Klauseln, die diese einschränken, ungültig sind und so meinte ich es auch.

Schreib ich wirklich so undeutlich, dass ich jetzt schon doppelt falsch verstanden wurde, oder wird hier einfach nicht richtig gelesen?
 
highwind01 schrieb:
Der Witz des Jahres im Bereich Smartphone...
Übertrifft sogar noch Xiaomi letztes Jahr

Das nicht dein Ernst oder ??? Die Firma wird einigen westlichen das Fürchten lehren... Die haben ein unglaubliches Wachstum und bauen weiter die weltweite Verfügbarkeit aus, die Quali zu dem Preis ist echt top und die labern nicht rum mit irgendeinem invite mist. klar die Dosen sind dort auch gering und genau das versucht 1+1 zu kopieren mit nem fatalen unterschied die xiaomi Jungs und Mädels labern weniger... Und machen viele tolle Produkte in vielen Bereichen wifi/TV/... Zu nem unglaublichen preis...
 
confuso schrieb:
@terraconz, nö, verwechsle ich nicht, das Einzige, wo ich mich vertan habe, ist die Dauer der Gewährleistung (Zwei statt einem Jahr). Ich sprach ja vom gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung, dass Klauseln, die diese einschränken, ungültig sind und so meinte ich es auch.

Schreib ich wirklich so undeutlich, dass ich jetzt schon doppelt falsch verstanden wurde, oder wird hier einfach nicht richtig gelesen?

Es ging ja um die Hersteller Garantie und du sagtest dann das man laut EU Recht ein Jahr Gewährleistung bekommt. Das wäre so als würdest du mir von deinem Urlaub erzählen und ich Antworte darauf "Nachts ist es Dunkel!" Kein Zusammenhang! Gewährleistung = gesetzliche Vorgabe an den Händler und Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers. Du kannst versuchen beides in Anspruch zu nehmen du kannst auch nur eines von beiden in Anspruch nehmen usw. sie sind völlig unabhängig voneinander.
 
Im ursprünglichen Post (von iBuddy) wurde sich über die "AGB"s beschwert, dass irgendeine limited warranty nicht in der EU gilt. Den Beitrag habe ich korrekt zitiert und habe mich auch auf den bezogen, im Hinblick darauf, dass Einschränkungen in der Gewährleistung nicht gültig wären in der EU und von daher diese limited warranty Geschichte voll egal ist.

Um's abzuschließen: Ja, ich weiß was Gewährleistung ist und nein, ich habe es auch nicht verwechselt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine 64Gb microSD gibt es für unter 30 EUR, die besseren kosten 40 EUR und die guten 75 EUR.
Und bei dem Preis würde ich nicht all zu viel erwarten.
 
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Das dauert noch...
 
Was folgendes Zitat angeht:

The limited warranty does not cover:
X. Products purchased within the European Union.

Wenn ihr die Seite "pivacy and legal" (http://oneplus.net/privacy-and-legal) auf deutsch stellt, dann steht dort:

Von der beschränkten Garantie sind ausgeschlossen: (...)
X. Produkte, die außerhalb der EU erworben worden sind.


Außerdem scheinen die selber nicht richtig zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden:

OnePlus Smartphones, die auf OnePlus.net erworben wurden, unterliegen einer beschränkten Garantie von 1 Jahr. Ein weiteres Jahr ist durch die EU Verbrauchergesetze gegeben.

Meiner Meinung nach ist das nicht gerade vertrauenerweckend. Da könnte man nach den 6 Monaten Gewährleistung in denen die Beweislastumkehr gilt schon Probleme bekommen..
 
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