Ich verstehe den Artikel nicht wirklich bzw. frage mich, ob da nicht eine wichtige Info fehlt:
Dazu bestellen sich die Täter beim entsprechenden Mobilfunkanbieter eine zusätzliche SIM-Karte für das Mobilfunkkonto des Opfers und lassen diese an eine abweichende Adresse liefern.
- Wie kommen die Täter an den Namen des Anbieters? VORWAHL lässt auf den Mobilfunkanbieter schließen. Mitgenommene Nummern sind nicht sooo verbreitet, also kriegt man höchstens am Telefon zu hören "sie sind doch gar nicht bei uns Kunde" -> auflegen, 0 Konsequenzen. Kann man beliebig wiederholen.
- Normalerweise wird doch eine bestehende SIM-Karte des Anbieters (also die des Opfers) deaktiviert, wenn eine bestellt wird, oder? Zumindest müsste doch der Kunde eine Nachricht über seine Bestellung erhalten und wäre entsprechend gewarnt. -> NEIN, Multisim ist völlig legal. Für einen monatlichen Aufpreis von 3€ kann ich hier bis zu 3 Handies clonen lassen.
- Welcher Mobilfunkanbieter nimmt Bestellungen von Person B für Person A an? Muss doch auffallen, dass unterschiedliche Namen vorliegen, oder? Schlimm genug, dass die Adresse nicht geprüft wird. Man hat doch den Onlinezugang geknackt. Damit hat man Name und Bankverbindung. Done.