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Ich bin ja dafür, dass nur bei Einwilligung Organe entnommen werden darf. Wenn es aber nun darum ginge, wenn man die Widerspruchregelung einfügt und dadurch die Frage aufkommt, was ist noch alles mit einem Leblosen Körper erlaubt, solange derjenige nicht widerspricht, muss ich sagen, dass es ein Unterschied gibt, zwischen Organspende und Sexueller Ausübung.
Beim ersteren geht es darum Leben zu retten oder schweres Leid zu lindern. Da verstehe ich ja noch, dass einige dies Höher werten wie die Selbstbestimmung. Beim letzteren liegt dies aber nicht vor. Keiner wird sterben, nur weil er seine Sexualtriebe nicht ausleben kann (und bitte jetzt keinen Link zu einem Artikel, der den einen Fall von 10.000.000 schildert).
Da stellt sich mehr die Frage, ob man Pauschal jeden Körper dann auch der Forschung zu Verfügung stellt, solange man nicht widerspricht, denn so lindert man eventuell indirekt Leid.
Beim ersteren geht es darum Leben zu retten oder schweres Leid zu lindern. Da verstehe ich ja noch, dass einige dies Höher werten wie die Selbstbestimmung. Beim letzteren liegt dies aber nicht vor. Keiner wird sterben, nur weil er seine Sexualtriebe nicht ausleben kann (und bitte jetzt keinen Link zu einem Artikel, der den einen Fall von 10.000.000 schildert).
Da stellt sich mehr die Frage, ob man Pauschal jeden Körper dann auch der Forschung zu Verfügung stellt, solange man nicht widerspricht, denn so lindert man eventuell indirekt Leid.