Diese Beschränkung des Online-Abrufs der Lichtbilder war seinerzeit eingeführt worden, um zu verhindern, dass die obligatorisch in Pässe und Personalausweise aufgenommenen biometrische Gesichtsbilder zur Massenüberwachung genutzt werden. Mit der von der Großen Koalition geplanten Gesetzesänderung fällt diese wichtige Restriktion. Nicht nur die Polizei, sondern praktisch alle Sicherheitsbehörden erhalten zukünftig einen unbeschränkten Zugriff auf die digitalisierten Gesichtsbilder. Einzige Bedingung für den Online-Zugriff auf die Lichtbilddateien ist, dass der Abruf „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ erfolgt. Zu diesen Aufgaben gehört nicht nur die Strafverfolgung oder die Abwehr konkreter Gefahren. Polizeibehörden führen Verkehrskontrollen aus und betreiben Videoüberwachungsanlagen. Nachrichtendienste sind sogar weit im Vorfeld des Vorfeldes einer Gefahr tätig und sind nicht unbedingt dafür bekannt, sich bei der Datenerfassung zurückzuhalten.
Es ist damit zu rechnen, dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der „intelligenten Videoüberwachung“ alle Menschen zu identifizieren, die sich in einem Bahnhof, auf einem Flughafen, in einem Einkaufszentrum oder auf einem öffentlichen Platz aufhalten. Nicht umsonst hat die Große Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse zur Videoüberwachung so aufgebohrt, dass die Gewährleistung der Sicherheit grundsätzlich schwerer wiegt als die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Zusammen mit denen neuen automatischen Zugriffsbefugnissen auf die biometrische Daten wird daraus ein Big Brother-Gesetz.