Don Kamillentee schrieb:
Kann man den Händler eigentlich anzeigen, wenn er gefläschte Ware versendet/verkauft/anbietet?
Amazon wird sicher erst aktiv, wenn es in den Medien präsenter ist und man von Amazon als "Hehler" spricht
Man kann "sogar" Amazon anzeigen, das ist keine Goteslästerung.
Am einfachsten und kostenlos per Fax nach Belgien und Berlin:
Die Adresse des Eigentümer der Domain Amazon.de ist:
Amazon Europe Holding Technologies SCS
Adresse: Boulevard Grand-Duchesse Charlotte 65
PLZ: 1331
Ort: Luxembourg City
Land: Luxemburg
Die zuständige Staatsanwaltschaft:
Parquet de Luxembourg
Bâtiment PL
Cité judiciaire
L-2080 - Luxembourg
Leider wenig Faxnummern.
Evtl. erst einmal die
Faxnummer für "Ausstellungen, internationale Rechtshilfeersuchen" nutzen:
00352 475981-629
https://translate.google.de/transla...nuaire/parquet-luxembourg/&edit-text=&act=url
Im Französischen Original:
http://www.justice.public.lu/fr/annuaire/parquet-luxembourg/
Am besten die
Strafanzeige auch gegen:
Name: Michael Holloway
Organisation: Domain Licenses Ltd.
Adresse: Feringastrasse 191
PLZ: 10117
Ort: Berlin
Der ist Admin C der Domain Amazon.de.
Die Staatsanwaltschaft:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Tel.: +49 (0)30 9014 0
Fax: +49 (0)30 9014 3310
Das kostet nun ein paar Minuten, und jeder der es tut bewegt etwas.
Schon eine Anzeige kann theoretisch ein Verfahren inkl. Haussuchung und Beschlagnahme auslösen.
Idealerweise gehen gleich mehrere Strafanzeigen ein.
Es kostet zwar nur Minuten, aber man sollte sich möglichst die Mühe machen Fotos als Beweise, Berichte darüber dass Amazon negative Bewertungen und Erwähnungen zu Fälschungen löscht und deren Konten sperrt (wer das als Kunde in eine Bewertung schreibt, kann gesperrt werden).
Das dürfte den Eindruck der kriminellen Energie verstärken, und beweisen dass sie es wussten.
Auch Hinweise bzw. Links und Zitate aus solchen Berichten, denn Staatsanwälte sind "nett" ausgedrückt oft auch nur "Fress/Kack/Kopulier/Produzier"-"Tiere", die davon evtl. nichts mitbekommen haben.
Evtl. macht der Hinweis auf so einen Bericht ein halbes Jahr zuvor ja den Ausschlag für eine unangekündigte Beschlagnahme in deren Lager und Büro, wenn man direkt von Amazon bestellt hat, und immer noch eine Fälschung erhielt.
Auch bestellen zum Zweck Anzeige zu erstatten dürfte aufgrund der überall bestehenden Gefahr zulässig sein.
Man stelle sich vor, ein einfacher Händler bekommt auf einmal aufgrund eines Kaufaufrufes (bestelt da, und zeigt ihn dann an) 25 Strafanzeigen und miese Bewertungen. Auch PayPal dürfte dem seinen PP-Account einfrieren.....
Da sollte eine schnelle Haussuchung anstehen, und evtl. ist sein Geschäft ruiniert.
Da sollte man kein Mitleid haben.
Da müssen abschreckende Exzempel statuiert werden.
Die danach auch schön zur Abschreckung breit getreten werden.
Man müsste eine Webseite machen, wo jeder seine Geschichte in einem Strang pro Händler hinterlassen kann.
Wo man evtl. koordiniert dazu aufruft bei einem bestimmten Händler zu kaufen, und ihn dann wenn Fälschung anzuzeigen. Wenn er da schon Stress macht oder auf einmal den Verkauf der AKkus einstellt, verkauft er Fälschungen.