Maviapril2
Lt. Commander
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@Sephirio das mag ja alles sein. Nichtsdestotrotz gilt die Gewährleistung des Händlers auf den Gesamtrechner. Wenn der Händler also auf den Gesamtrechner besteht, ist das sein gutes Recht. Eine Verpflichtung, dir eine Einzelkomponente zuzusenden, gibt es nicht.
Die Ursache für die Grafikkartendefekte ist an der Stelle herzlich egal.
(Aus Händlersicht könnte man bei Grafikkarte 2 und 3 auch vermuten, dass was beim
Einbau deinerseits schiefgegangen ist. Kunde hat Lüfter beschädigt bei Nummer 2, Kunde hat die Karte nicht richtig verbaut bei Nummer 3. Das dass nicht der Fall ist, mag ja sein, aber der Händler würde das gerne ausschließen bevor weitere Grafikkarten versendet werden. Gibt leider genug Menschen die sich nicht auskennen oder unehrlich sind, auch wenn das bei dir nicht zutreffen mag)
Die Ursache für die Grafikkartendefekte ist an der Stelle herzlich egal.
(Aus Händlersicht könnte man bei Grafikkarte 2 und 3 auch vermuten, dass was beim
Einbau deinerseits schiefgegangen ist. Kunde hat Lüfter beschädigt bei Nummer 2, Kunde hat die Karte nicht richtig verbaut bei Nummer 3. Das dass nicht der Fall ist, mag ja sein, aber der Händler würde das gerne ausschließen bevor weitere Grafikkarten versendet werden. Gibt leider genug Menschen die sich nicht auskennen oder unehrlich sind, auch wenn das bei dir nicht zutreffen mag)