Polizeiübergriff auf der "Freiheit statt Angst"-Demo | Fahndungsaufruf

dominion1 schrieb:
Denn gegen eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann nur jemand sein, der auf die Gesetze pfeift und glaubt, dass er tun und lassen könne, was er will. So jemand müsste mit Einschränkungen und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Das ist doch völliger Nonsens!
Als ob Videokameras an öffentlichen Plätzen, oder sogar generell, Straftaten wirklich effektiv verhindern und die Strafverfolgung vereinfachen würden. Das ist ein Trugschluss!

Nur durch mehr Prävention durch die Ordnungsorgane erreicht man effektives Verhindern von Straftaten, vor allem auch an öffentlichen Plätzen.
 
Micha45 schrieb:
Das ist doch völliger Nonsens!
Als ob Videokameras an öffentlichen Plätzen, oder sogar generell, Straftaten wirklich effektiv verhindern und die Strafverfolgung vereinfachen würden.

Die Strafverfolgung vereinfachen... ?

Dir ist wohl nicht klar, dass die schlichte Unbeweisbarkeit von Straftaten den mit weitem Abstand größten Teil von nicht starfrechtlich gewürdigten Handungen ausmachen.

Täter berufen sich zu größten Teilen auf genau diesen Ansatz: Wem eine Straftat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, der ist in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen.

Dieser Rechtsgrundsatz ist Rechtsgrund für den Freispruch der meisten schuldigen Angeklagten.

Es ist daher unbedingt erforderlich, die Beweisführung aufgrund von nicht widerlegbaren Daten (so etwa Videoüberwachung) zu vereinfachen.

Das geht nicht gegen Dich, doch Du scheinst keinen Einblick in die tagtägliche Rechtspraxis zu haben.

MfG,
Dominion.
 
Dir ist wohl nicht klar, dass die schlichte Unbeweisbarkeit von Straftaten den mit weitem Abstand größten Teil von nicht starfrechtlich gewürdigten Handungen ausmachen.
Sonnenklar!^^ Das Gegenteil ist der Fall, denn es liegen Statistiken vor, die besagen, dass Deutschland bezüglich der Aufklärungsquote von Gesetzesverstößen im internationalen Vergleich sogar ziemlich weit vorne an der Spitze liegt. Trotz des vielerorts enorm hohen personellen Kahlschlages bei den Ordnungsorganen in diesem Land.

Ich weiß das deshalb so genau, weil ich mich in meinem Berufsalltag zwingend mit solchen Gegebenheiten beschäftigen muss.

Dass die abschließende Verurteilung von Straffälligen relativ unbefriedigend niedrig ist, stimmt allerdings. Doch das liegt meist an anderen Dingen, als an einer vermeintlich schlechten oder mäßigen Beweisführung seitens der Ermittlungsbehörden.
 
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@ Micha45:

Ich befasse mich ebenfalls tagtäglich damit. ;)

Mag Dtl auch vorne liegen (diese Statistik kenne ich nicht, doch ich möchte sie auch nicht anzweifeln, da mir entsprechende Statiskiken nicht vorliegen), so ist dennoch eine höhere Aufklärungsquote dringend erforderlich.

Auch mein "Berufsalltag" befasst sich direkt oder indirekt mit genau diesen Thesen.

Du bist mir allerdings die Erklärung schuldig geblieben, weshalb Du mein vorheriges Statement als "Nonsense" bezeichnest.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir beide dasselbe meinen, aber es nur unterschiedlich formulieren.

Wenn meine Einschätzung richtig ist, sind unsere Ansätze nicht sehr unterschiedlich. Liege ich hingegen falsch, dann musst Du mir erklären, welchem meiner vorgenannten Punkte Du widersprichst bzw. was Dir falsch vorkommt.

MfG,
Dominion.
 
Du bist mir allerdings die Erklärung schuldig geblieben, weshalb Du mein vorheriges Statement als "Nonsense" bezeichnest.
Nicht dein gesamtes Statement habe ich als "nonsens" bezeichnet, sondern lediglich diesen Auszug daraus:

Zitat [...]"Denn gegen eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann nur jemand sein, der auf die Gesetze pfeift und glaubt, dass er tun und lassen könne, was er will."[...] Zitat Ende

Da ich gegen eine generelle Videoüberwachung bin, weil ich sie nicht als effektiv genug ansehe, aber dennoch ganz sicher nicht auf Gestze und Verordungen pfeife (dann hätte ich den falschen Beruf), habe ich mich von der oben zitierten Aussage etwas "angepisst" gefühlt, um es mal auf deutsch zu sagen.^^

Aber keine Angst, ich bin nicht nachtragend.^^
 
OK, ich glaube, Dich inzwischen besser zu verstehen: Dir war die von mir getätigte Aussage zu generalisierend.

Vielleicht war meine Aussage etwas zu unausgewogen:

Was ich eigentlich sagen wollte: Wer keine Straftaten begeht, hat von einer Videoüberwachung nichts zu befürchten. Wer Straftaten begeht, kann sich nicht auf sein Freiheitsrecht berufen.

Ich bitte darum, das Augenmerk auf das Merkmal "öffentliche Plätze" zu lenken. Da Du, wie Du sagst, juristisch geschult bist, wirst Du verstehen, was damit gemeint ist.

Wenn Du meinen Standpunkt gewertet hast als "wer gegen Videoüberwachung ist, ist ein Straftäter", kann ich Deine Einlassung gut verstehen. So habe ich das aber nicht gemeint. Ich wollte lediglich ausdrücken, dass eine Ablehnung der Videoüberwachung lediglich Straftätern zugute kommt (was längst nicht bedeutet, dass jeder, der dafür ist, Videoüberwachung zu untersagen, zwingend ein Straftäter ist).

ABER:
Du hast gesagt, dass Du grundsätzlich gegen Videoüberwachung bist. Lies Dir die von mir genannten Argumente nochmals durch und werte sie nicht als vorverurteilend. Vor diesem Hintergrund bist Du mir die Antwort schuldig geblieben, was trotz dieser Argumente gegen eine Videoüberwachung spricht.

Ganz ehrlich, ich bin für jedes Argument offen.

MfG,
Dominion.
 
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@dominion1
Ich kann dir erklären warum ich gegen eine (Video-)Überwachung bin. Vielleicht sehen das andere auch so.

Wird eine (Video-)Überwachung langsam aber stetig aufgebaut gewöhnt sich der Mitbürger daran und stört sich nicht mehr an den ganzen Kameras.
Durch eben diese Überwachung bekommt man das Gefühl auf der "sicheren" Seite zu sein und selbst nichts mehr machen zu müssen. Die Gesetzeshüter sehen ja alles.
Des Weiteren wird man dadurch "eingeschüchert", soll heißen, das man nicht mehr in dem Umfang von seinen Freiheitsrechten - wie Demonstrationen - gebrauch macht wie man es anonym machen würde. (Einschränkung der Meinungsfreiheit)
Zudem ändert man durch die Überwachung in der Öffentlichkeit mehr und mehr sein Verhalten um der "Norm" zu entsprechen. Somit gehen Originale und Andersdenkende verloren. Auch wird dadurch eine Einheitsgesellschaft etabliert, welche sich noch leichter kontrollieren lässt. Und genau so eine Einheitsgesellschaft ist aber hinderlich für eine geistige und soziale Weiterentwicklung (Intoleranz würde weiter zunehmen) einer Gesellschaft!
 
ABER:
Du hast gesagt, dass Du grundsätzlich gegen Videoüberwachung bist. Lies Dir die von mir genannten Argumente nochmals durch und werte sie nicht als vorverurteilend. Vor diesem Hintergrund bist Du mir die Antwort schuldig geblieben, was trotz dieser Argumente gegen eine Videoüberwachung spricht.

Ganz ehrlich, ich bin für jedes Argument offen.

Weil Videoaufnahmen als Beweismittel oder als Täteridentifikationen, wenn sie als solche herangezogen wurden, die Aufklärungsquote von Straftaten bisher weder positiv noch negativ beeinflusst haben.

Videoaufnahmen hatten bisher null Effektivität diesbezüglich, wenn man statistisch von der Überführung der Täter, bis hin zu deren Verurteilung oder deren Freisprechung vor Gericht ausgeht.

Und das ist doch der entscheidende Punkt: Warum sollte man Hilfsmittel bei der Strafverfolgung einsetzen, die obendrein in Sachen Einschnitt in die Grundrechte der Bürger höchst bedenklich und umstritten sind, wenn sie den Beweis der Effektivität bei der Aufklärung von Straftaten absolut schuldig geblieben sind?

Dabei ist es doch vom Grundsatz her völlig egal, ob es sich dabei um die Überwachung von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Plätzen handelt. Wenn die Maßnahme nicht greift und obendrein, aus den genannten Gründen, äußerst bedenklich ist, warum also sollte man darauf zurückgreifen?

Für die Politik wäre das nur ein entscheidender Grund, den bisherigen Stellenabbau bei öffentlichen Ordnungsorganen zu rechtfertigen und noch weiter zu betreiben.

An öffentlichen Plätzen kann nur die Maßnahme, gut geschultes und nominell ausreichend präsentes Ordungspersonal vor Ort zu haben, die richtige sein, um vorbeugend gegen Straftaten vorgehen und unmittelbar und nachhaltig gegen Straftäter agieren zu können.

Mn muss dabei auch noch den Begriff "öffentliche Plätze"richtig definieren.
Öffentliche Plätze sind alle, für jedermann frei zugängliche Plätze. Also alle Straßen und Flächen, die nicht eingezäunt oder durch bestimmte Kennzeichnungen anders bestimmt sind. Wo will man da anfangen und wo aufhören, wenn es um die Überwachung durch Videokameras geht?
 
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beat_takeshi schrieb:
wie Demonstrationen - gebrauch macht wie man es anonym machen würde.
Wie demonstriert man anonym?
Zudem ändert man durch die Überwachung in der Öffentlichkeit mehr und mehr sein Verhalten um der "Norm" zu entsprechen. Somit gehen Originale und Andersdenkende verloren.
Stimmt, deswegen sieht man auch in Videoüberwachten öffentlichen Plätzen auch nur heute nur Leute, die der "Norm" entsprechen... :rolleyes:
Ich weiß ja nicht wo du her kommst. Aber in den Städten, in denen ich war, war dies definitiv nicht der Fall (wobei wir da zwar zuerst einmal "Norm" definieren müssten).

Micha45 schrieb:
Weil Videoaufnahmen als Beweismittel oder als Täteridentifikationen, wenn sie als solche herangezogen wurden, die Aufklärungsquote von Straftaten bisher weder positiv noch negativ beeinflusst haben.
Hättest du etwas mehr Informationen zu dieser Aussage (entsprechende Studie/Statistik?). Wenn Videoaufnahmen eine Täteridentifikation nicht positiv beeinflusst haben, hätte noch nie ein Täter an Hand von Videoaufnahmen identifiziert werden dürfen. Und das war definitiv nicht nur einmal der Fall...
Nur mal als Beispiel:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,608285,00.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Anhand der diversen Videos muß ich sagen:
Ich hätte dem Herren mit dem blauen Hemd auch eins übergebraten, der war ganz eindeutig wiederholt frech.

Die ganze Situation vor Ort war für die Einsatzkräfte den Videos nach sehr unübersichtlich, keine klaren Fronten , alle handelnden Fraktionen bunt durchmischt.
So ein einzelner Aufmucker kann die Sache da ganz leicht zum übeschwappen bringen.
 
Hättest du etwas mehr Informationen zu dieser Aussage (entsprechende Studie/Statistik?). Wenn Videoaufnahmen eine Täteridentifikation nicht positiv beeinflusst haben, hätte noch nie ein Täter an Hand von Videoaufnahmen identifiziert werden dürfen. Und das war definitiv nicht nur einmal der Fall...
Meine Aussage bezieht sich anhand der mir einsehbaren Statistiken darauf, dass Täter anhand von ausreichend vorliegendem Beweismaterial auch ohne der herangezogenen Videoaufnahmen, falls welche gemacht wurden, identifiziert und überführt worden wären.

Die mir vorliegenden Unterlagen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und deshalb kann und darf ich sie auch nicht veröffentlichen. Es gibt aber ganz sicher vergleichbare und identische Zahlen diesbezüglich, die irgendwo öffentlich einsehbar sind.

Weitere und entscheidende Punkte sind aber noch, die gegen ein Einsetzen von Videoüberwachung sprechen:

- das Vorhandensein von Videokameras verhindert keine Straftaten, es schreckt die Täter auch nicht ab, Straftaten zu begehen.

- das Vorhandensein von Videokameras nutzt und hilft potentiellen Opfern in einer gegenwärtigen Gefahrensituation überhaupt nichts.

- Straftaten auf öffentlich zugänglichen und öffentlich stark besuchten Plätzen sind, statistisch gesehen, verschwindend gering.

Natürlich ist jedes Opfer oder jeder Geschädigte zuviel, egal was Statistiken dazu auch aussagen mögen. Deshalb ist die Prävention die wichtigste und wohl auch effektivste Maßnahme, Straftaten zu verhindern und Straftäter entweder davon abzuhalten, Straftaten zu begehen, oder dieser unmittelbar, im Idealfall vor Ort, nach Ausführung von Straftaten habhaft zu werden.
 
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@ beat_takeshi:

Du wiederholst im Wesentlichen die Aussagen, die im Video gemacht wurden und die von mir bereits widerlegt worden sind.

Da musst Du Dir schon was besseres einfallen lassen, so einfach ist das nicht. ;)


@ Micha45:

Ich dachte, Du kennst Dich im deutschen Strafrecht aus?

Als Beweismittel zugelassen sind die Elemente, die von öffentlicher Hand gefertigt wurden. Genau hierin bestand ja das Problem: Private Aufzeichnungen werden nicht zugelassen, weil sie Persönlichkeitsrechte beeinflussen könnten: Du kannst filmen, dass Dein bester Freund von irgendwelchen Typen zusammengeschlagen wird, Dein Video wird jedoch nicht als Beweis zugelassen, weil die Täter nicht zugestimmt haben.

Genau dies soll sich ja mit der öffentlichen Überwachung ändern, nein, genauer gesagt ist das der Grund für die öffentliche Überwachung: Die Zustimmungsbedürftigkeit des Täters wird ersetzt durch eine vom Gericht festgesetzten Zustimmung. Will heißen: Das Gericht darf fortan öffentliche Videobeweise als Beweismaterial werten.

Und das will heißen (zu deiner Frage): Filmt eine öffentliche Kamera auf einem Privatgrundstück eine Straftat, so darf dieser Beweis gewertet werden (und das ist auch verdammt richtig so).

MfG,
Dominion.
 
@dominion1
Oh, das hab ich nicht gesehen!

Aber das Video als linkspropagandistisch zu titulieren ist auch eine Kunst für sich ... ! :rolleyes:

Das was in dem Video erzählt wird hat aber einen philosophisch/psychologischen Hintergrund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panopticon

Kontrolle durch permanente Überwachung, und das ist nicht nur auf Gefängnisse beschränkt!

Die Lektüre des Wiki-Artikels sowie weiterführende Literatur zu diesem Thema ist durchaus von Belang!

Zumal das Video auch leicht überspitzt ist und im Prinzip eine Dystopie darstellt.

Edit:
Zu einer Sache hast du dich aber nicht geäußert:
Durch eben diese Überwachung bekommt man das Gefühl auf der "sicheren" Seite zu sein und selbst nichts mehr machen zu müssen. Die Gesetzeshüter sehen ja alles.
Das wird NICHT im Video behandelt ... und wurde auch noch nicht besprochen.
 
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dominion1 schrieb:
@ Micha45:

Ich dachte, Du kennst Dich im deutschen Strafrecht aus?

Als Beweismittel zugelassen sind die Elemente, die von öffentlicher Hand gefertigt wurden. Genau hierin bestand ja das Problem: Private Aufzeichnungen werden nicht zugelassen, weil sie Persönlichkeitsrechte beeinflussen könnten: Du kannst filmen, dass Dein bester Freund von irgendwelchen Typen zusammengeschlagen wird, Dein Video wird jedoch nicht als Beweis zugelassen, weil die Täter nicht zugestimmt haben.
Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet! Diese Fakten sind mir sehr wohl bekannt. Wo habe ich es anderslautend dargestellt?
dominion1 schrieb:
Genau dies soll sich ja mit der öffentlichen Überwachung ändern, nein, genauer gesagt ist das der Grund für die öffentliche Überwachung: Die Zustimmungsbedürftigkeit des Täters wird ersetzt durch eine vom Gericht festgesetzten Zustimmung. Will heißen: Das Gericht darf fortan öffentliche Videobeweise als Beweismaterial werten.
Was ändert das an der Tatsache, dass Videobeweise, auch von öffentlichen Kameras aufgenommen, alleine bisher niemals entscheidend zur Aufklärung von Straftaten beigetragen haben? Die Verwertbarkeit vor Gericht ist dabei nicht etscheidend, denn man kann vorhandenes Videomaterial durchaus zu Ermittlungszwecken heranziehen und daraus weitere Schlussfolgerungen ziehen und verwerten, die zur Aufklärung von Straftaten entscheidend sein könnten.
Es gibt aber bisher keine belegbaren Erkenntnisse diesbezüglich und deshalb ist das rechtmäßige Einsetzen von öffentlicher Hand installierten und genehmigten Videokameras völlig inakzeptabel, egal an welchen Plätzen, ob öffentlichen oder privaten auch immer.
Völlig inakzeptabel deshalb, weil eine solche Maßnahme tiefgreifend in die Grundrechte der Bürger, nämlich sich in diesem Land frei bewegen zu dürfen, einschneiden würde. Ganz abgesehen von dem nichtvorhandenen, entscheidenden Effekt.
Es würden dabei ja nicht nur Straftäter gefilmt, sondern auch völlig unbescholtene Bürger. Doch selbst Straftätern muss man nach unserer Rechtsauffassung die ureigenen Grundrechte einräumen, muss sie unter den Schutz des Staates stellen und nicht dessen Willkür aussetzen.


dominion1 schrieb:
Und das will heißen (zu deiner Frage): Filmt eine öffentliche Kamera auf einem Privatgrundstück eine Straftat, so darf dieser Beweis gewertet werden (und das ist auch verdammt richtig so).
Wäre eine Videokamera auf mein Grundstück gerichtet und würde dabei alles aufnehmen, was bei mir zu Hause so passiert, würde ich diesem Land den Rücken kehren und auswandern. Selbst wenn ich etwas zu verbergen hätte, hat niemand das Recht, in meiner privaten Umgebung rumzuschnüffeln, wenn dafür keine eindeutige Einverständniserklärung meinerseits vorliegt, oder es keine eindeutigen Beweise gibt, dass ich mich einer Straftat schuldig gemacht habe.

Dann wären nämlich nach meinem Dafürhalten alle Errungenschaften dieser Demokratie null und nichtig
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann dazu anmerken, daß vom Innenministerium 60 zusätzliche Demonstrantenwaschanlagen neuester Bauart bestellt wurden.
 
dominion1 schrieb:
Das wäre vor dem Hintergrund des zuvor Gesagten begrüßenswert. Denn gegen eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann nur jemand sein, der auf die Gesetze pfeift und glaubt, dass er tun und lassen könne, was er will.

Die alte Laier. Wer nichts zu verbergen hat, hätte nichts zu befürchten.
Falscher kann man nicht argumentieren.
 
Sicherlich auf die Mai-Randalen ... aber das ist PI. Viel sollte man von diesem Blog nicht erwarten, außer Polemik bis ins Mark.
 

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