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Pro oder Contra Pyroverbot?
- Ersteller aid0nex
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S
Scrypton
Gast
Nein, hast du nicht. Alles richtigJelais schrieb:Es wurde doch nur das generelle Böllerverbot gekippt. Die Entscheidung betrifft doch nur Knallerbsen , Wundetkerzen, Tischfeuerwerke usw. Oder habe ich das falsch verstanden?
Zumal auch die Aussage von Cyberdunk wieder nicht stimmt.
Ergänzung ()
Quark...Cyberdunk schrieb:das heisst in Niedersachsen ist das Böllern und das kaufen von Böllern wieder erlaubt..
Der Verkauf ist auch weiterhin nicht erlaubt...
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...von-Feuerwerk-an-Silvester,feuerwerk1192.html
K
knoxxi
Gast
Cyberdunk schrieb:Liest du deine Links auch selber?
du scheinbar selber nicht
"Aufgrund einer neuen Verordnung des Bundes dürfe Feuerwerk trotzdem nicht verkauft werden."
edit: meinen letzten Satz entfernt. Sorry da bin ich übers Ziel hinaus geschossen. Es sollte keine Verhöhnung des Users sein, aber im Zweifel Muss er sich mit uns auseinander setzen ob es ihm gefällt oder nicht. Aber es war nicht gegen ihn als Person gemeint.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(Unnötige Aussage entfernt und Entschuldig eingefügt.)
Jetzt ist es eh egal, ob das Verbot in Niedersachsen gekippt oder nicht, https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jspdeekey777 schrieb:Wenn man den $10a der nds. Corona-Verordnung so naiv formuliert, dann kommt einer und wird erfolgreich im Normeneilkontrollverfahren.
Hiet die PM des OVG, https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp
S
Scrypton
Gast
Nein, alles richtig was du geschrieben hast - jedenfalls letztlich... ^^Jelais schrieb:Ah dann hatte ich es wirklich falsch verstanden
Die Verordnung war einfach zu pauschal; sie wurde deshalb (zurecht) gekippt, eben weil damit Knallerbsen, Wunderkerzen usw. ebenfalls verboten worden wären.
Japp; ich würde dir empfehlen, das auch mal zu versuchen. Könnte Wunder bewirken.Cyberdunk schrieb:Liest du deine Links auch selber?
Aber das macht doch nichts; falsche Behauptungen muss ich ja deshalb dennoch nicht unkommentiert stehen lassen so, als wären sie richtig.Cyberdunk schrieb:Du bist ab jetzt auf Ignor Liste
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 5.067
Update: 19.12.20
Es gibt natürlich weiterhin Redebedarf zum Thema und da es neue Entwicklungen zum Verbot der Pyrotechnik gegeben hat, öffne ich den Thread somit wieder. Einzige Einschränkung: Ich lasse den Thread über's Wochenende moderiert und alle Beiträge müssen vor der Veröffentlichung durch einen Mod freigeschaltet werden.
Bleibt die Diskussion gesittet, entfällt diese Einschränkung zum Wochenbeginn.
1) Ich bin kein Admin. Ich bin Moderator.
2) Es gibt gaaaaanz viele Moderatoren und wir sind alle gleichwertig. Wenn du also ein ganz dringendes Anliegen hast und der Moderator deines Vertrauens nicht erreichbar ist. Dann darfst du dich jederzeit an einen anderen wenden oder...
3) einfach etwas Geduld zeigen. Was du aber bitte nicht machen solltest ist, in themenfremde Threads posten, weil du glaubst, dass dein Thema so mega wichtig ist, dass es keinen Aufschub duldet.
Es gibt natürlich weiterhin Redebedarf zum Thema und da es neue Entwicklungen zum Verbot der Pyrotechnik gegeben hat, öffne ich den Thread somit wieder. Einzige Einschränkung: Ich lasse den Thread über's Wochenende moderiert und alle Beiträge müssen vor der Veröffentlichung durch einen Mod freigeschaltet werden.
Bleibt die Diskussion gesittet, entfällt diese Einschränkung zum Wochenbeginn.
Ergänzung ()
Zwei drei kleine Anmerkungen dazu:Cyberdunk schrieb:Ich hatte schon ein Admin angesprochen den Thread wieder aufzumachen, aber keine Antwort bekommen und Indirekt hat es ja auch was mit dem Thema hier zutun.
1) Ich bin kein Admin. Ich bin Moderator.
2) Es gibt gaaaaanz viele Moderatoren und wir sind alle gleichwertig. Wenn du also ein ganz dringendes Anliegen hast und der Moderator deines Vertrauens nicht erreichbar ist. Dann darfst du dich jederzeit an einen anderen wenden oder...
3) einfach etwas Geduld zeigen. Was du aber bitte nicht machen solltest ist, in themenfremde Threads posten, weil du glaubst, dass dein Thema so mega wichtig ist, dass es keinen Aufschub duldet.
Zuletzt bearbeitet:
Feligs
Banned
- Registriert
- Apr. 2013
- Beiträge
- 3.328
Auch interessant: Ich habe gestern Abend eine Nachricht von meinem Onlineshop bekommen, dass die Ware wohl doch ausgeliefert werden darf. Noch vor ein paar Tagen klang das ganz anders. Es steht bisher wohl nur fest, dass der Verkauf in Discountern, Supermärkten etc verboten ist. Für den "Notfall" habe ich aber zum Glück noch eine andere Quelle, wo ich Feuerwerk herkriege. So oder so - ein komisches Silvester wird das trotzdem...
- Registriert
- Mai 2007
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@Feligs
Bist du zufällig Gewerbetreibender?
Ich habe mir vorhin nochmal den Beschluss des Bundesrats angesehen. Für mich liest sich das so, als ob sich dein Versandhändler sehr mutig verhält.
Das Gesetz liest sich für dieses Jahr nämlich wie folgt:
Bist du zufällig Gewerbetreibender?
Ich habe mir vorhin nochmal den Beschluss des Bundesrats angesehen. Für mich liest sich das so, als ob sich dein Versandhändler sehr mutig verhält.
Das Gesetz liest sich für dieses Jahr nämlich wie folgt:
1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden
Feligs
Banned
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- Apr. 2013
- Beiträge
- 3.328
Ne habe ich nicht. Ich war nach den ganzen Medienberichten, die das Gegenteil behaupten, auch überrascht als ich als ich gestern die E-Mail bekommen habe. Aber vermutlich sitzt mein Onlineshop mit seinen ganzen Anwälten etwas näher an der Quelle und hat möglicherweiße mehr Infos als wir. Das wird wirklich spannend bis zur letzten Sekunde...Noxiel schrieb:Bist du zufällig Gewerbetreibender?
Ich habe mir vorhin nochmal den Beschluss des Bundesrats angesehen. Für mich liest sich das so, als ob sich dein Versandhändler sehr mutig verhält.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.291
Hallo
Ein Gericht hat das Feuerwerksverbot schon gekippt: Corona-Regelung: Gericht in Niedersachsen kippt Feuerwerksverbot an Silvester (t-online.de)
Zitat:
"Gericht: Böllerverbot untauglich für Infektionsschutz
Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen."
Schauen wir mal wieviele Gerichte diese Auffassung noch teilen und genau so entscheiden werden.
Es gibt viele Gründe für und gegen Feuerwerk, es ist aber fraglich ob ein Feuerwerksverbot dem Infektionsschutz dient.
Ob eine Gruppe jetzt nur feiert oder feiert und böllert macht nicht wirklich einen Unterschied bei der Ansteckungsgefahr.
Grüße Tomi
Ein Gericht hat das Feuerwerksverbot schon gekippt: Corona-Regelung: Gericht in Niedersachsen kippt Feuerwerksverbot an Silvester (t-online.de)
Zitat:
"Gericht: Böllerverbot untauglich für Infektionsschutz
Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen."
Schauen wir mal wieviele Gerichte diese Auffassung noch teilen und genau so entscheiden werden.
Es gibt viele Gründe für und gegen Feuerwerk, es ist aber fraglich ob ein Feuerwerksverbot dem Infektionsschutz dient.
Ob eine Gruppe jetzt nur feiert oder feiert und böllert macht nicht wirklich einen Unterschied bei der Ansteckungsgefahr.
Grüße Tomi
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 5.067
Salamimander
Commodore
- Registriert
- Okt. 2019
- Beiträge
- 4.243
Also ab nach Niedersachsen. Irgendwo bekomme ich das Zeug schon her 🤷🏻♂️
T
Tinkerton
Gast
Macht’s doch wie das tolle Köln: einfach 5 Minuten lang das Licht an- und ausschalten 🤪🤦🏼♂️
https://www.stadt-koeln.de/artikel/70683/index.html
Wie gesagt: mich stört das Pyroverbot - ob es nun überall bleibt oder nicht - kein bisschen. Was das bringen soll, verschließt sich mir allerdings, denn die Kontaktbeschränkungen gelten ja so oder so 🤷🏼♂️
https://www.stadt-koeln.de/artikel/70683/index.html
Wie gesagt: mich stört das Pyroverbot - ob es nun überall bleibt oder nicht - kein bisschen. Was das bringen soll, verschließt sich mir allerdings, denn die Kontaktbeschränkungen gelten ja so oder so 🤷🏼♂️
DerOlf
Admiral
- Registriert
- März 2010
- Beiträge
- 9.234
Es ist auch durchaus etwas fragwürdig, ein solches Verbot aus dem Infektionsschutzgesetz ableiten zu wollen. Aber das Gericht betrachtet eben auch das Bölleverbot isoliert ... und ein solches hat isoliert betrachtet eben keinen nennenswerten Effekt auf die Verbreitung einer Krankheit.Tomislav2007 schrieb:Ein Gericht hat das Feuerwerksverbot schon gekippt:
Allerdings ist das doch auch so verklausiliert worden, dass der Grund für das Verbot nicht ein Effekt der Böllerei auf das Infektionsgeschehen ist. Es wird lediglich befürchtet, dass beim Böllern Abstandsregelungen nicht eingehalten werden, dass laut gesprochen werden MUSS, wenn überall drum rum geböllert wird und dass dem zufolge die Effektivität der anderen Massnahmen durch die Böllerei gefährdet sei.
Es werden sich sicherlich Gerichte dieserm Urteil anschließen ... und es werden auch mehr Anträge kommen, jetzt da der Präzedenzfall da ist.
Es könnte sein, dass das Böllerverbot großflächig fällt, wenn sich an der Formulierung und Grundelegung nichts ändert.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.291
Hallo
Deswegen glaube ich das die Ansteckungsgefahr beim saufen/feiern in der Wohnung größer ist als beim böllern im freien an der frischen Luft.
Grüße Tomi
Ich glaube die Abstandsregeln werden eher beim saufen/feiern in der Wohnung nicht eingehalten als beim böllern im freien an der frischen Luft.DerOlf schrieb:Es wird lediglich befürchtet, dass beim Böllern Abstandsregelungen nicht eingehalten werden, dass laut gesprochen werden MUSS, wenn überall drum rum geböllert wird und dass dem zufolge die Effektivität der anderen Massnahmen durch die Böllerei gefährdet sei.
Deswegen glaube ich das die Ansteckungsgefahr beim saufen/feiern in der Wohnung größer ist als beim böllern im freien an der frischen Luft.
Grüße Tomi
Feligs
Banned
- Registriert
- Apr. 2013
- Beiträge
- 3.328
Niedersachsen erlaubt soweit ich weiß nur Kat 1 Feuerwerk, also nix besonders dollesSalamimander schrieb:Also ab nach Niedersachsen. Irgendwo bekomme ich das Zeug schon her 🤷🏻♂️
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