@de la Cruz:
de la Cruz schrieb:
wenn Ihr die Gewährleistung wegen der Rücksendung der Teile in zusammengebauten Zustand zurückweist.
Wir haben die Gewährleistung hier anfangs
nicht per se abgelehnt, sondern lediglich die Ware vorerst - auf unsere Kosten - zurück geschickt, mit der Bitte, diese aus den genannten Haftungsgründen zunächst selbstständig zu demontieren, weil wir diesen Schritt nicht ausführen können. Im Anschluss ist eine Gewährleistungsabwicklung generell kein Problem. Kein Kunde kann z.B. Einzelteile für einen Automotor kaufen, diese zusammenbauen und, wenn der Motor nicht funktioniert, dann einfach den gesamten Motor zum Händler einschicken. Genauso verhält es sich bei Komponenten einer Wasserkühlung. Wir können gern jedes Bauteil überprüfen und zurücknehmen, aber definitiv nicht in montiertem Zustand, wenn die Ware von uns nicht montiert ausgeliefert wurde. Es gibt auch kein Gesetz, dass so eine Pflicht auch nur ansatzweise ableiten lässt.
de la Cruz schrieb:
Entscheidend ist einzig und allein, ob nachweisbar ist, dass ein Schaden durch mangelhafte Verpackung entstanden ist oder nicht
Nein, und davon abgesehen können wir genau das hier wunderbar nachweisen und haben es ausführlich dokumentiert. Darüber hinaus müssen Verpackungsrichtlinen der Transportdienstleister selbstverständlich genauso eingehalten werden, wie Handhabungshinweise der Produkthersteller, über die man sich nicht einfach nach Lust und Laune hinwegsetzen kann und dabei mutwillig oder fahrlässig das Beschädigungsrisiko erhöht. Es geht hierbei nicht um das reine Risiko einer Beschädigung während des Rücktransports, sondern um den konkreten Fall der selbstverschuldeten Fahrlässigkeit.
Wenn man beispielsweise ein Aquarium für einen Rückversand super ordentlich verpackt, aber im Inneren eine z.B. eine schwere Pumpe oder ein Ziegelstein lose platziert wird, der beim Transport für Schäden sorgt, dann ist der Händler für den finanziellen Schaden nicht verantwortlich. Nach deiner Logik kann im Grunde jeder Kunde einfach funktionsunfähigen Schrott zurück schicken wie er mag, dann behaupten, der Händler sei Schuld und damit seine Gewährleistungsrechte einfordern, weil Händler laut deiner sehr subjektiven Sichtweise ja ohnehin gar nichts nachweisen können.
Glücklicherweise sieht die Realität anders aus.
Zu den ganzen Mutmaßungen über das eventuelle Zustandekommen oder überhaupt die Existenz eines möglichen vorherigen Mangels werde ich mich nun nicht weiter äußern, da es alles reine Spekulation ist. Ferner ist die Möglichkeit der Beschädigung eines solchen Mainboards auf unserer Seite auszuschließen und wir können vor Gericht eindrucksvoll demonstrieren, dass unsere Mitarbeiter im Umgang mit dieser Hardware speziell geschult sind und täglich unzählige LGA-Sockel montieren und demontieren, so dass auch ein Richter den wahrscheinlichen Verursacher eines solchen Schadens wohl eher nicht auf Seiten der erfahrenen Mitarbeiter des Händlers suchen wird, sondern stattdessen vermutlich doch bei dem 16-jährigen Jugendlichen, der den Sockelschutz beim Rückversand nicht nur einfach nicht befestigt hat, sondern es wohl erst irgendwie probiert hat und dabei aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen gescheitert zu sein scheint (siehe erster Beitrag).
de la Cruz schrieb:
weil das ja auch genauso beim Händler passiert sein kann, als der das zurückgegebene Board testen und dafür ja seinerseits wieder einen Prozessor einsetzen musste,
Wir haben den Prozessor zu keinem Zeitpunkt montiert, sondern das Board lediglich optisch begutachtet und den Schaden am Sockel umgehend dokumentiert. Selbstverständlich rühren wir solche Boards nicht selber an und bei dem Schaden ist jeder Test obsolet.
Abschließend kann ich nur noch einmal betonen, dass das Board bereits eingeschickt wurde und mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Reparatur alles funktionieren wird, genau wie bei allen anderen Kunden, denen ein solcher Fehler passiert (was nicht gerade selten ist) und deren Board dann in der Regel immer aus Kulanz repariert wird. Eine Garantie oder Gewährleistung gibt es in diesem Fall jedoch nicht mehr.
Wir werden uns nun in diesem Thread nicht weiter zu Einzelmeinungen äußern und können nur auf die zu einer juristischen Auseinandersetzung erforderlichen Daten auf unserer Webseite verweisen, falls es jemand drauf ankommen lassen möchte.
Liebe Grüße,
Mike