Probleme mit Caseking! Angeblich haben wir zerstörtes Mainboard eingeschickt

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Ich kann hier Casekings Argumente besser nachvollziehen, auch wenn die Argumentation von de la Cruz überzeugend ist. Man kann Caseking mMn. nicht dazu verdonnern, Sachen auseinander zu nehmen, die sie nicht selber montiert haben. Diese rechtliche Vorschrift würde ich gerne mal sehen. Es wurde kein vormontiertes Bundle verkauft. Und wo das Problem sein soll, den Sockelschutz wieder einzusetzen, wenn man andererseits in der Lage ist, einen kompletten PC zu montieren, das muss mir auch mal jemand erklären. Durch den fehlenden Sockelschutz wurde das Mainboard unsachgemäß verschickt, weil die Pins so empfindlich sind, diesen Zusammenhang wird auch ein technisch nicht versierter Richter verstehen.
 
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Ich denke mal keiner will Case "verdonnern"
Von meiner "Warte" seh ich haltr nur n unnötigen Versandt in zweifacher Ausführung.
Da wir keine Rechtsberatung sind sind es halt Meinungen.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Was fürn Fachwissen?
Du bist kein Kaufmann bzw kein Kaufmann aus dem IT-Bereich, oder?
Ne CPU auf n board zu schrauben benötigt keine IT-Ausbildung.


Im IT-Bereich nicht, aber bei dem Bsp. mit dem Motor ging es aber um ein Kraftfahrzeug. Das wurde oben zum Vergleich herangezogen. ....Genug davon, hatte mit dem Problem ja nischt zu tun.
 
Teropet schrieb:
Da liegst du aber gehoerig daneben. Wenn ein Kunde ein Teil eines PKW, nehmen wir mal an einen Kompressor in einer Fachwerkstatt kauft und diesen privat einbaut, und das ohne das geeignete Fachwissen tut wuensche ihm und der Werkstatt viel Erfolg bei der Reklamation beim Hersteller. Das erste was der wissen moechte ist, wer das Teil eingebaut hat und dazu die Belege haben.

Du bist schon ein toller Hecht, Teropet ! Postulierst hier einfach, dass jemand ohne geeignetes Fachwissen etwas montiert hat, und beziehst dann auf diese Behauptung Deine Argumentation !

Dass dieser Sachverhalt vorliegend aber überhaupt nicht zur Diskussion steht, lässt Dich dabei gänzlich ungerührt ! Bei Vorliegen eines unsachgemässen Eingriffes erlöschen natürlich Garantie und Gewährleistung - aber wie gesagt, darum geht es hier ja gar nicht !
 
Was mir hier etwas abgeht sind einschlägige Urteile über solch einen Sachverhalt. Bisher sind das alles Mutmaßungen, ein Gericht muss der Argumentation von de la Cruz keinesfalls folgen, außer es gibt mal etwas handfestes.
 
HerrRossi schrieb:
Es wurde kein vormontiertes Bundle verkauft. Und wo das Problem sein soll, den Sockelschutz wieder einzusetzen, wenn man andererseits in der Lage ist, einen kompletten PC zu montieren, das muss mir auch mal jemand erklären.

Nein, es war tatsächlich nicht vormontiert ! Aber es gehörte zusammen und dass die Komponenten zusammen funktionieren, war eine zugesicherte Eigenschaft des Händlers; nun hat der TE diese Komponenten zusammengebaut und sie funktionierten nicht; gehen wir mal davon aus, dass der TE den Zusammenbau sachgemäss vorgenommen hat, denn ansonsten hätte der TE höchstwahrscheinlich er seine Ansprüche schon durch den unsachgemässen Zusammenbau verwirkt oder zumindest gefährdet; das ist ganz klar !

Da aber also die beiden Teile nicht so, wie zugesichert, zuammen funktionierten, hatte der TE das Recht, diese im zusammengebauten Zustand zurückzusenden und der Händler hatte die Pflicht, die Funktionsfähigkeit der zusammengebauten Kompononenten zu überprüfen - wie er das machen würde, bleibt ihm überlassen, ob er dazu die Komponenten wiederauseinanderbauen müsste oder nicht, braucht den TE nichtzu interessieren.

Und dies ist auch ganz klar ! Müsste der TE die Komponenten auf seine Kosten und Gefahr wieder auseinanderbauen, obwohl die Haftung für die nicht funktionierenden oder für ein nicht funktionierendes der beiden verbundenen Koponenten einndeutig beim Händler liegt, würde der Händler unrechtmäßig seine Haftung au den TE abwälzen, denn die Komponenten müssen ja deshalb wieder auseinander gebaut werden, weil der Händler ein oder zwei mangelbehaftete Komponenten geliefert hat.

Dies geht aber nicht ! Die Rechtslage ist eindeutig und die gesetzliche Regelung unabdingbar - gilt also auch, wenn der Händler andere Bedingungen vorzuschreiben versucht:

§ 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.


Der Händler haftet also für den Wiederausbau der Komponente; es beibt demnach dem TE übrlassen ob er das selbst machen möchte oder nicht, und kein Gericht würde unter sonst unveränderten Umständen dem Händler zubilligen, dass er das Recht hätte, dem Kunden das Risiko und die Gefahr des Rückbaus aufzuerlegen; dies geschähe aber, wenn, wie hier vorliegend, der Händler sich mit seiner Auffassung durchsetzen würde !
 
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de la Cruz schrieb:
...gehen wir mal davon aus, dass er den Zusammenbau sachgemäss vorgenommen hat...
Davon kann man aber nicht ausgehen, Fehler können immer passieren, Laien wie Fachleuten.

Da also die beiden Teile nicht so wie zugesichert zuammen funktionierten, hatte der TE das Recht, diese im zusammengebauten Zustand zurückzusenden und der Händler hatte die Pflicht, die Funktionsfähigkeit der zusammengebauten Kompononenten zu überprüfen...
1. Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich diese Pflicht?
2. Was soll es bringen, ein nicht funktionierendes Paket aus CPU und Mainboard erneut zu testen? Der Händler kann es auch nur anklemmen und dann feststellen: funktioniert nicht. Kommen jetzt Board und CPU einzeln zurück, kann er jede Komponente einzeln mit garantiert funktionierenden anderen Komponeten testen und direkt erkennen, an welcher Komponente es liegt.

Aber selbst wenn der Händler in dem Fall falsch gehandelt hat, hat der TE falsch gehandelt, indem er beim zweiten Mal das Board ohne den Sockelschutz verschickt hat. Dies hat der Händler nicht zu verantworten, der TE hätte beim Händler höchstens seinen Mehraufwand geltend machen können.
 
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HerrRossi schrieb:
Davon kann man aber nicht ausgehen, Fehler können immer passieren, Laien wie Fachleuten.

Natürlich kann man davon ausgehen; denn wenn der TE etwas falsch gemacht hätte, dann wäre diese ganze Diskussion hier überflüssig; wir diskutieren hier den Fall, dass ein Sachmangel an der CPU oder am Mainboard vorliegt oder an beiden !

Wenn Du einen anderen Fall diskutieren willst, und natürlich wären noch unzählige andere Möglichkeiten diskutabel, dann kannst Du ja dafür jeweils einen neuen Threat eröffnen.

HerrRossi schrieb:
1. Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich diese Pflicht?

Habe ich oben schon aufgezeigt !

HerrRossi schrieb:
Aber selbst wenn der Händler in dem Fall falsch gehandelt hat, hat der TE falsch gehandelt, indem er beim zweiten Mal das Board ohne den Sockelschutz verschickt hat. Dies hat der Händler nicht zu verantworten, der TE hätte beim Händler höchstens seinen Mehraufwand geltend machen können.

Auch diesen Fall diskutieren wir hier nicht; wenn der TE an der Beschädigung Schuld trägt, haftet der Händler natürlich auch nicht - davon abgesehen einmal, dass sich ein nicht sachgemässer Versand nicht automatisch dadurch ergibt, dass der "Sockelschutz" nicht montiert war ! Wie oben schon ausführlich dargelegt, könnte auch ohne den Sockelschutz sachgemäss versendet werden. Wie gesagt, wenn der Versand nicht sachgemäss war, ist die Verantwortung des TE unstrittig,müssen wir hier also auch nicht diskutieren !
 
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de la Cruz schrieb:
wir diskutieren hier den Fall, dass ein Sachmangel an der CPU oder am Mainboard vorliegt oder an beiden !
Eigentlich wird hier der Fall diskutiert, dass der TE ein Mainboard ohne Sockelschutz eingeschickt hat und der Sockel defekt bei Caseking angekommen ist. Du bist der Meinung, das wäre die Schuld des Händlers, weil der die Annahme des Mainboard mit verbauter CPU verweigert hat. Diese Verweigerung der Annahme entbindet den TE aber nicht davon, das Mainboard so einzusenden, dass der Sockel nicht beschädigt werden kann und da ist der Sockelschutz nach wie vor die beste Methode.

Habe ich oben schon aufgezeigt !
Ich bin kein Jurist. Wie soll sich die Pflicht, vom Kunden zusammengebauten Einzelteile auseinanderzunehmen, aus § 284 BGB ergeben? MMn. ergibt sich daraus lediglich der Ersatz des Mehraufwands.

...davon abgesehen einmal, dass sich ein nicht sachgemässer Versand nicht automatisch dadurch ergibt, dass der "Sockelschutz" nicht montiert war !
Fakt ist, dass der Sockel beschädigt ist. Jetzt gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Der Sockel war bereits ab Werk beschädigt.
2. Der Sockel wurde beim Auspacken beschädigt.
3. Der Sockel wurde beim Einbau der CPU beschädigt.
4. Der Sockel wurde beim Ausbau der CPU beschädigt.
5. Der Sockel wurde bei Caeking beschädigt, als die das MB ausgepackt haben.

Zu Punkt 1: wäre das der Fall gewesen, wäre es sehr dumm gewesen, die CPU trotzdem einzubauen. Warum sollte jemand so etwas tun? Kann man wohl ausschließen.
Zu Punkt 5: Caseking scheint ja eine Art Beweissicherungsverfahren zu betreiben, wenn Retouren geöffnet werden, diesen Fall kann man also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ausschließen.

Bleiben die Punkte 2-4, wo man sich einzig auf die Aussage des TE verlassen muss.

Und nochmal: wer in der Lage ist, einen kompletten PC zusammen zu schrauben, der hat auch ausreichend Expertise um zu wissen, dass und wie der Sockel vor dem Versand geschützt werden muss.

Letztlich ist die Diskussion hier aber fruchtlos, entscheiden kann so etwas sowieso nur ein Richter und selbst dann kann ein ähnlicher Fall bei einem anderen Richter schon wieder anders beurteilt werden.
 
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Nein, Du liegst völlig daneben !!!

Wir diskutieren hier nicht über den Einbau oder Nichteinbau des Sockelschutzes und wir können hier auch nicht klären, wer an der Beschädigung der PINS Schuld ist; da können wir nur Hypothesen aufstellen, darum geht es aber vorliegend nicht !

Vorliegend geht es darum, ob der Händler rechtmässig gehandelt hat, als er die zusammengefügten Komponenten dem TE zum Auseinanderbauen zurückschickte; dazu hatte ich oben aber ausführlich genug Stellung bezogen ! Der Händler trägt die Gefahr des Auseinanderbaues der Komponenten in dem Fall, und der wird hier postuliert, dass die gelieferten Komponenten oder eine der beiden einen Gewährleistungsmangel haben; und falls nicht, muss der Händler das Gegenteil beweisen - so ist es nun mal gesetzlich geregelt !

Und diese Gefahr des Rückbaus und die Haftung daraus kann er deshalb unter den gegebenen Bedingungen nicht dem TE aufbürden, es sei denn, er beweist dem TE das Gegenteil; und so gesehen erübrigt sich auch die Diskussion über den Sockelschutz, weil der TE - solange der Händler nicht den Gegenbeweis antritt - ja rechtmässig mit eingebauter CPU zurückgeschickt hätte.

Nicht diskutieren wir hier die Fälle, ob der TE etwas unsachgemäß behandelt hat und im Extremfall selbst die PINs beschädigt haben könnte oder ähnliches und jetzt nur einen Gewährleistungsmangel behauptet; in diesem Fall hat natürlich der Händler alle Möglichkeiten, dies dem TE nachzuweisen und würde das dann ja auch mit Recht nachweisen.

Aber wie gesagt, man sollte hier nicht alles durcheinanderbringen und Äpfeln mit Birnen vergleichen und die Sachverhalte miteinander vermischen; man muss an einen Sachverhalt festhalten und diesen dann durchdiskutieren und bei dieser Diskussion nicht ständig in anderen Sachverhalten herumwabern !
 
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Wer Recht bekommt, entscheidet im Zweifel der Richter. Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, da sie keinen Erkenntnisgewinn mehr bietet.
 
Ich finde das handeln von CaseKing auch ein wenig komisch. Besonders weil das ganze als ein Bundle zu einen Gesamtpreis verkauft wurde. Und nicht als zwei einzelne Hardware Komponente zu jeweils einzelnen Preis. Wenn ich als 08/15 Käufer den Defekt nicht eingrenzen kann, nach gewissen Betrieb (Stunden oder Tage), dann muss das legitim sein ein Board+CPU montiert zur Überprüfung einzusenden. Hier nochmals. das ganze wurde als Bundle, nicht vormontiert, aber als einen Gesamtpreis verkauft. Hier müsste die Garantie / Gewährleistung auf beide Teile liegen.

Ich denke jeder andere Namhafte Händler hätte ohne weiteres das ganze montiert angenommen und die Sache überprüft.

Die Gründe und das Handeln in dieser Sache kennt nur CaseKing allein.
 
Ich denke an dieser Stelle muss nicht jeder Threadteilnehmer seine bereits zur Genüge geäußerte subjektive Ansicht ad nauseam wiederholen.

obz245 schrieb:
Die Gründe und das Handeln in dieser Sache kennt nur CaseKing allein.

Eigentlich nicht, denn wir haben es hier sowohl allgemein als auch auf den Einzelfall bezogen ausführlich erläutert.
 
@ de la Cruz
Ich frage dich nochmals: kannst du mir Urteile zeigen die deine Sichtweise untermauern oder nicht?
 
Bei dem ein oder anderen muss man sich Wiederholen, Liegt daran, das die wenigsten lesen. Und was ich aufführe, da bekommt man nun wirklich keine Erklärung.

Einzelfall? Besteht bei Euch ein Zweiklassensystem? Ihr müsst ja jeden Fall gleich behandeln.

Aber ich bin gespannt wie sich der TE noch äußern wird.

@Labtec
Was soll er dir zeigen? Arbeitet er bei Gericht?

Er scheint sich einfach gut auszukennen. CaseKing wirkt auch nichts dagegen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wozu braucht man da denn Urteile, wenn sich das durch gesunden Menschenverstand erklären lässt.
Die Ware wurde unmontiert verkauft, also muss sie natürlich auch unmontiert zurück gesendet werden.
Der Kunde hat nicht für den Zusammenbau bezahlt.

Es würde wohl jeder Händler so handeln.
 
Wer sagt dir das den? Das ganze wurde als Gesamtpaket mit Rabatt verkauft. Ich denke hier ist eine ganze andere Handlung.
 
obz245 schrieb:
@Labtec
Was soll er dir zeigen? Arbeitet er bei Gericht?

Er scheint sich einfach gut auszukennen. CaseKing wirkt auch nichts dagegen.

Was er mir zeigen soll? Rechtskräftige Urteile die seine Sicht untermauern. Wenn die Sache so Glasklar ist, wie ihr behauptet sollte das ja kein Problem sein. Alle Gerichtsurteile sind im Netz offen zugänglich.
Les dir mal den ganzen Thread durch, Caseking hat sich mehr als ausführlich zu der Thematik geäußert und das Vorgehen begründet.
 
Mir ist in dieser Sache nichts klar. Nur Glaube ich nicht irgendwelches Händler vorgehen. Ich halte mich schon verdammt zurück mit CaseKing. Es gibt genügend Foren, wo einiges über CaseKing steht. Nur halte ich das auch auseinander und bin gespannt was zum Schluss für den TE heraus kommt.
 
Labtec schrieb:
@ de la Cruz
Ich frage dich nochmals: kannst du mir Urteile zeigen die deine Sichtweise untermauern oder nicht?

Nein, kann ich nicht, denn hier stunden- oder tagelang herumzusuchen, ob es in einem vergleichbaren Fall schon ein Grundsatzurteil gibt, habe ich keine Zeit ! Ist auch nicht nötig; das BGB formuliert im Sachmangelrecht eindeutig, dass die Haftung sowohl für die Sache als auch für die Folgekosten beim Händler liegt, es sei denn, er beweist das Gegenteil; und schon daaus ergibt sich, dass der Händler die zusammengebauten Teile nicht so ohne weiteres unverrichteter Dinge zurücksenden kann; er müsste dazu sonst mindestens eine Kostenzusage für die Übernahme der Rückbaukosten mit abgeben, und der TE könnte den Rückbau, um eigenes Risiko abzuwehren, den Rükbau dann fachgerecht von einem Spezialisten vornehmen lassen. Schon daraus ersieht man, wie unsinnig es vom Händler wäre oder ist, wie vorliegend, das Teil überhaupt zurückzusenden.

Und im Übrigen habe ich weiter oben auch schon ausfhrlich erwähnt, dass Recht haben und Recht bekommen immer zweierlei paar Schuh sind ! Wie im vorliegenden Fall ein Gericht in erster Instanz, bei dem die endgültige Entcheidung liegen würde, entschiede, liesse sich gar nicht voraussage, denn Richter der ersten Instanz entscheidn häufig nach Gutdünken und weniger nach Recht und Gesetz.

Außerdem bliebe die gerichtliche Frage ohnedies wohl eher theoretischer Natur, den jeder, egal ob Händler oder TE, müste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wegen so einer Lappalie ein Gericht anzurufen, denn selbst für die obsiegende Partei würde ein Erfolg neicht einmal vom Ansatz her auch nur einigermassen derAufwand in auch nur irgendwie akzeptablen Relation zum Erfolg stehen.

Hier kann es nur darum gehen, ob der Händler auf seinem angeblichen oder vermeintlichen Recht bestehen bleibt und sich dadurch wahrscheinlich einen Bärendienst in Bezug auf sein kundenfreundliches Ansehen erweist oder nicht !
 
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