News Quartalszahlen: Netflix wächst viel schneller als erwartet

Sauber schrieb:
Ganz schlecht in meinem Fall. Ich möchte mich nämlich entspannen und das geht am besten mit der Muttersprache. Ich schaue daher nur selten OV. Abgesehen davon mag ich bei den allermeisten Ami-Serien das Setting nicht. Und das wird auch bei Netflix sehr amerikanisch sein. Streams mag ich auch nicht. :D
Daher ist Netflix eigentlich grundsätzlich nichts für mich.


Einfach mal testen statt theoretisieren ;) Die meisten (und wichtigsten) Serien sind auf deutsch synchronisiert bei Netflix.
 
Zotac2012 schrieb:
Ich nutze kein Wlan, sondern Ethernet und nein es reicht lange nicht für 4K, das kann man schon schön bei den 4K YouTube Videos sehen. Auch für 1080p ist es definitiv zu wenig zum streamen, denn ich gehöre zu den Menschen, die nebenher noch mehr machen als nur einen Film oder Serie zu streamen, da ich nebenher noch downloade oder auch im Netz unterwegs bin. Und wie gesagt hatte ich schon ein Zattoo Abo, von daher weiß ich, was geht und was nicht. ;)

So ein Schmarrn, nur weil du nebenher noch andere Sachen machst sind seine Aussagen nicht falsch.
Ist dir überhaupt bewusst, dass du deine Bandbreite halbierst, wenn du z.B. auf dem NAS einen Download startest und am PC streamst? Für den PC bleiben dann nur noch 8 von 16 MBit übrig. Wenn du nun am PC nochmals was anderes im Internet machst, dann halbieren sich die Bandbreiten nochmals. Dann werden aus den 8 MBit nur noch 4 Mbit für den Stream.

Mit so nem Verhalten kannst du auch eine 100 MBit leitung als zu langsam deklarieren.

Fakt ist, 16 Mbit reichen für Youtube 1440p 60 FPS mit VP9 Codec und es reicht für Netflix und Amazon Prime in 1080p bei Voller Bitrate und es reicht auch für zwei Netflix/Prime streams gleichzeitig in 1080p bei leicht reduzierter Bitrate.

Wenn du dafür sorgst, dass an deinem Primär genutztem Gerät während des Streamings keine 16 Mbit, sondern nur noch 8 Mbit oder noch weniger ankommen, dann ist das deine Sache.

Ich mein, ich persönlich schau hin und wieder beim Streaming auch mal auf ne Website, aber idr. sind das für so kurze Zeit so wenig Daten, dass es auf den Stream keinerlei Einfluss hat...
Vor allem, da ja auch zwei 1080p streams bei reduzierter Qualität moglich sind... da muss mans schon derbe verkacken, dass man da mit ner 16 Mbit leitung den Stream dazu bringt, abzubrechen.
 
Mir wäre es neu dass sich Datenraten halbieren wenn man noch was anderes macht nebenbei :rolleyes:
Das ganze läuft doch dynamisch ab. Wär ja auch quatsch sonst, wenn ich was runterlade und streame würde ja der Download nur noch 50 Mbit/s bekommen und der Stream 50Mbit/s die er gar nicht braucht.

Nein, der Stream nimmt sich seine 12-14 Mbit/s die er braucht und der Download läuft dann halt nur noch mit 86Mbit/s aber halbiert wird da nix.

Ich habe auch früher mit der 16Mbit/s Leitung sehr oft Streams geschaut während ich was runtergeladen habe, das ging auch.
In Haushalten wo mehrere Personen das Internet nutzen muss man halt zusehen dass mehr Bandbreite reinkommt, wenn nicht DSL dann Kabel oder Hybrid.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wenn du mehr als ausreichend Bandbreite hast, dann nutzt der Stream auch nicht mehr als er braucht, das ist schon richtig.


Ich ging aber davon aus, dass die jeweilige Anwendung die gesamte Bandbreite ausnutzen kann, was ja bei Videostreaming @ 16 Mbits zumindest annährend der Fall ist (real meist 14-16 Mbits nutzung).

Wenn du zwei PCs hast und auf jedem nen Download startest, bekommt jeder PC 50% der zur Verfügung stehenden Bandbreite. Startest du auf einem der beiden PCs einen zweiten Download, dann stehen den beiden Downloads auf dem einen PC jeweils 25% zur Verfügung, während der Download auf dem anderen PC 50% erhält.

Die Bandbreite wird immer zuerst auf Gerätebasis aufgeteilt und danach von Windows auf die einzelnen Anwendungen und dann nochmal von der Anwendung auf die laufenden Downloads im selben Programm.

Natürlich passiert das alles dynamisch, wenn die Last ständig wechselt. Aber wenn er (große) Downloads startet, dann hat jeder Download das Potenzial die Leitung komplett auszulasten und dann wird eben strikt aufgeteilt. Da reicht @ 16 Mbit schon ein Download und man hat reduzierte Britrate im Videostream, ein zweiter Download auf nem anderen rechner und schon wirst du mit 720p oder 480p vorlieb nehmen müssen.


Angenommen, er lässt mit seiner 16 Mbit Leitung auf seinem NAS einen Download laufen, und schaut sich mit dem Smartphone ein Video auf youtube oder Facebook an und lässt am TV einen Netflix stream laufen.
In dem Moment, in dem er das Video am Smartphone ansieht bzw. gepuffert wird (das geschieht bei voller Ausnutzung der für das Gerät zur Verügung stehenden bandbreite) bleiben für den Netflix Stream nur noch 33% von seinen 16 Mbit zur Verfügung. Beendet er das Video, lädt das NAS mit 8 Mbit und der Netflix Stream auch mit 8 Mbit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zotac2012 schrieb:
Und wie gesagt hatte ich schon ein Zattoo Abo, von daher weiß ich, was geht und was nicht. ;)

Und wie auch schon gesagt, hängt es stark vom Anbieter ab, wie gut das Streamen klappt. Wahrscheinlich hat Zattoo da einfach nur schlechte Technik laufen. Prime hatte auch lange Probleme damit, hat selbst auf einer 100Mbit Leitung bei mir oft im 10s Takt zwischen HD und SD geschaltet. Irgendwann haben sie es mal hinbekommen, jetzt läuft es.

Und nochmal wie schon gesagt: Prime, Netflix und Youtube schaffen bei meinem Eltern auf 5Mbit (und WLAN) FHD - natürlich nicht mit bombastischer Bitrate, aber dauerhaftes FHD, ohne schalten in die SD Version.

Es liegt also entweder an deiner Technik / Leitung, die etwas komisches treibt, oder daran, dass Zattoo es einfach nicht hinbekommt.

Probier doch bitte mal mit Youtube aus. Die haben meiner Erfahrung nach aktuell die beste Streamintechnik am Markt, sehr adaptiv & schnell. Damit solltest du auf der 16Mbit Leitung mind. 1440p flüssig sehen können.
 
Schaue nur noch ganz selten "normales Fernsehen"...die sollen bloß GEZ abschaffen und jeder soll sich buchen was er glotzen will.
 
Zum Glück hört man nicht auf dich. Es ist schon gut das es den Rundfunkbeitrag gibt. Ich schaue auch eher selten "normales Fernsehen". Ich nutze eigentlich nur noch das öffentlich/rechtliche und Dienste wie Netflix und co.
 
Laggy.NET schrieb:
Ja, wenn du mehr als ausreichend Bandbreite hast, dann nutzt der Stream auch nicht mehr als er braucht, das ist schon richtig.


Ich ging aber davon aus, dass die jeweilige Anwendung die gesamte Bandbreite ausnutzen kann, was ja bei Videostreaming @ 16 Mbits zumindest annährend der Fall ist (real meist 14-16 Mbits nutzung).

Habt ihr schonmal was von QOS gehört?

Jeder bessere Router beherrscht das. Damit könnt ihr dem Gerät mit dem gestreamt wird, wenn man eine höhere Priorität geben und dann ruckelt auch nichts mehr wenn nebenbei was anderes auf das Internet zugreift.

Ich verstehe die Diskussion hier nicht so ganz.
 
bensel32 schrieb:
Zum Glück hört man nicht auf dich. Es ist schon gut das es den Rundfunkbeitrag gibt.

Du findest es also gut, wenn Leute dazu gewungen werden, für Unterhaltung zu bezahlen, die sie nicht benutzen? Was wäre so schlimm daran, wäre der Zugriff auf die ÖR verschlüsselt und nur mit bezahlter Kennung möglich?
 
Weil das völlig dem Gedanken eine frei zugänglichen Grundversorgung widerspricht.

Die ÖR sind dafür da, dass jeder sie, egal in welcher Lage, ohne zusätzliche Kosten empfangen kann - also auch und insbesondere alle, die von der GEZ befreit sind (grob gesagt erstmal Emfpänger von Sozialleistungen).

So soll sichergestellt werden, dass eine grundlegende Teilnahme an Nachrichten, kultureller Entwicklung etc. jedem möglich ist. Insbesondere Nachrichten sollen und dürfen kein Privileg werden, zu dem nur jene, die es sich leisten können Zugang haben. Denn man sieht: die Privaten werden in ein paar Jahren über keinen Weg mehr kostenlos zu empfangen sein. Auch online tauchen bei Zeitungen etc. vermehrt Bezahlmodelle auf. Daher ist eine sichergestellte Grundversogung an Informationen wichtig.

Über die Ausgestaltung dieser Aufgabe durch die ÖR kann man sicher diskutieren. Man kommt bestimmt mit weniger Sendern aus und kann so manchen Programmpunkt diskutieren. Genauso über Gehälter und Pensionsvereinbarungen. Aber die Institution komplett abzuschaffen wäre falsch und ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist gut gedacht, aber schlecht ausgeführt. Ein Recht beinhaltet auch immer die Möglichkeit, es ablehnen zu können, was hier aber nicht möglich ist. Es ist Pflicht und Recht gleichzeitig.
 
Ich habe nichts von Recht oder Pflicht gesagt. Für mich steht eine frei zugängliche Grundversorgung hier auf einer ähnlichen Ebene wie unser Sozialsystem, und es kommt auch kaum einer auf die Idee die Abschaffung von Krankenversicherung, Rente etc. zu fordern.
 
DeusoftheWired schrieb:
Du findest es also gut, wenn Leute dazu gewungen werden, für Unterhaltung zu bezahlen, die sie nicht benutzen?
Ja, gehört halt zu unserer Demokratie. Man wird auch nicht gezwungen. Du kannst jederzeit in ein anderes Land/System auswandern in dem die Gesetze und Demokratievorstellungen anders liegen. Lies dich mal ein, warum es den ÖR in DE gibt und warum er so ist. Kleine Denkhilfe: BBC/Goebbels ;)

Wenn du das getan hast können wir gerne weiter disskutieren. Aber dann solltest du einen passenden Thread dazu nutzen. Hier passt das nämlich nicht rein. Hier geht es um Netflix und co.
 
@Autokiller677: Bei Infrastruktur und Krankenversicherung sehe ich das ganze auch ein und zahle gern meine Steuern, auch wenn ich bestimmte Dienste nicht in Anspruch nehme, weil ich weiß, daß das System nur funktioniert, wenn alle mitmachen und manche mehr geben und manche weniger.

Es gibt aber eine Grenze. Und die beginnt bei persönlicher Bespaßung. Ich zahle gern meinen Krankenkassenbeitrag, ohne zum Arzt zu gehen. Ich zahle aber nicht für Oma Hildes abendliche Unterhaltung mit dem Musikantenstadl. Den darf sie sich gern über eine Settopbox o. Ä. ins Wohnzimmer holen und dafür bezahlen.

@bensel32: *seufz* Der Rat zum Auswandern kommt immer dann, wenn man für ein bestimmtes Gesetz in einem Land keine anderen Argumente findet. BBC und Goebbels sind dagegen welche – geht doch! Leider wird der Teil BBC durch das Urteil zum Nicht-unbegrenzt online-Vorhaltendürfen der ÖR arg geschmälert. Die Politik hat heute noch immer Einfluß auf Inhalte und Beiträge; man kann den Eindruck gewinnen, daß Die Anstalt und extra 3 die längste Leine ist, die die Politik den ÖR zugesteht, alles andere aber stromlinienförmig gemacht wird. Müssen wir eigentlich mehr als siebzig Jahre nach Kriegsende immer noch entnazifiziert werden, oder hält es Deutschland aus, nicht jeden Tag drei Hitlerdokus zu sehen und trotzdem nicht zum vierten Reich zu werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schaue fast nur noch öffis und streaming.

Die Rundfunkgebühren finde ich prinzipiell okay. Aber sie sind zu hoch und finanzieren viel zuviele Angebote die mit dem Auftrag der öffentlichen, nämlich der Grundversorgung, überhaupt nichts mehr zu tun haben.

Es gibt zu viele redundante Angebote, lokale Sender, Radiosender und Webseiten.

Die öffentlichen wollen immer größer werden und stellen immer mehr Leute ein um anschließend zu verkünden das ihr Budget nicht ausreicht.

Diese Entwicklung sollte dringend korrigiert werden.
 
Was wäre so schlimm daran, wäre der Zugriff auf die ÖR verschlüsselt und nur mit bezahlter Kennung möglich?

Es widerspricht dem ÖR System.

Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Und ob Du diese magst oder nutzt spielst keine Rolle. Wie bei allen Gemeinschaftsaufgaben.

Die Rundfunkgebühren finde ich prinzipiell okay. Aber sie sind zu hoch und finanzieren viel zuviele Angebote die mit dem Auftrag der öffentlichen, nämlich der Grundversorgung, überhaupt nichts mehr zu tun haben.

Ein beliebter Irrtum.

Grundversorgung heißt NICHT Minimalversorgung mit politischen und kulturellen Sendungen oder Bildungsfernsehen sondern schließt ausdrücklich auch die Unterhaltung mit ein. Ja, ich weiß, das ist schwer zu verstehen. Ist aber dennoch so.

"In Deutschland besteht gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Grundversorgungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben also nicht nur die Aufgabe, eventuelle Lücken zu schließen, die private Anbieter offen lassen, sondern müssen das ganze Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen bieten."

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Übrigen mehrfach ausgeführt und Urteil gesprochen. Das Thema ist nun wirklich erschöpfend behandelt worden.

5. Rundfunk-Urteil
Die Grundversorgung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellt keine Minimalversorgung dar. Es lässt sich daraus auch keine Grenzziehung ableiten, mit der bestimmte Aufgaben den öffentlich-rechtlichen, andere hingegen den privaten Rundfunkveranstaltern zuzuschreiben seien.

Zur Grundversorgung gehören nach Ansicht des Gerichts alle Programme, die bereits am 4. November 1986 (dem Datum des 4. Rundfunk-Urteils) existierten. Die Veranstaltung neuer regionaler Programme durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gehört demnach zwar nicht zur Grundversorgung, allerdings ist ein Verbot dieser ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, dessen einziger Grund darin liegt, private Rundfunkanstalter vor Konkurrenz zu schützen, was einen Eingriff in die Grundrechte nicht rechtfertigen kann.

Ebenso ist es unzulässig, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Ausstrahlung von Internet-Streams grundsätzlich zu verbieten. Zur Rundfunkfreiheit zählt es auch, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anpassung an neuen, zukünftigen Technologien wie dem Internet zu ermöglichen.

S. 97: „Mit dem Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4. November 1986 Aufgaben des Rundfunks umschrieben, deren Wahrnehmung auch in der auf der Grundlage der neuen Landesmediengesetze entstehenden dualen Ordnung des Rundfunks unerläßlich ist und jedenfalls durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirksam sichergestellt sein muß: Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist.

Wie sich aus den Darlegungen hierzu deutlich ergibt, bezeichnet der Begriff nicht eine Mindestversorgung, auf die der öffentlich-rechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die an privaten Rundfunk zu stellenden Anforderungen reduziert werden könnte. Ebensowenig handelt es sich um eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, etwa in dem Sinne, daß Programme oder Sendungen, die der Grundversorgung zuzurechnen sind, dem öffentlich-rechtlichen, alle übrigen dem privaten Rundfunk vorbehalten sind oder vorbehalten werden könnten.

Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik; weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen.“

S. 98: „Welche Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im einzelnen zu der unerläßlichen Grundversorgung gehören, bedurfte im Urteil vom 4. November 1986 ebensowenig einer Entscheidung wie im vorliegenden Verfahren. Die Frage läßt sich jedenfalls nicht isoliert für einzelne Programme oder Programmteile dieser Anstalten beantworten, weil Grundversorgung stets eine Mehrzahl von Programmen voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht ist im Urteil vom 4. November 1986 davon ausgegangen, daß zumindest der Bestand der im Zeitpunkt dieses Urteils terrestrisch verbreiteten öffentlich-rechtlichen Programme der unerläßlichen Grundversorgung zuzurechnen ist.“

S. 116: „Diese wirtschaftlichen Gründe rechtfertigen indessen kein Verbot von Beiträgen zur regionalen und lokalen Meinungsbildung durch den Rundfunk. Marktchancen können eine Frage wirtschaftlicher, nicht aber der Meinungsfreiheit sein. Was diese betrifft, so bedeutet es selbst für die Begünstigten kein Mehr an eigener Meinungsfreiheit, wenn anderen Meinungsäußerungen verboten werden. Auch davon abgesehen ist nicht ersichtlich, inwiefern das Verbot der Aufgabe dienen könnte, die Vielfalt der bestehenden Meinungen in möglichster Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck zu bringen. Die Begünstigten werden vielmehr auch dann gegen Konkurrenten geschützt, wenn diese vielfältigere und bessere Programme anzubieten haben als sie. Eine solche Unterbindung freien publizistischen Wettbewerbs und geistiger Auseinandersetzung ist mit dem Grundgedanken der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Entweder die privaten Veranstalter stellen sich dem publizistischen Wettbewerb, indem sie sich bemühen, ihrerseits vielseitige und für den Hörer oder Zuschauer interessante Programme anzubieten; dann erfüllen sie ihre ergänzende und bereichernde Funktion im dualen Rundfunksystem, und es bedarf keines Verbots öffentlich-rechtlicher Programme. Oder die privaten Veranstalter sind zu keinem Angebot imstande, das gegen ein konkurrierendes öffentlichrechtliches Programm zu bestehen vermag; dann kann auch ein gesetzliches Verbot solcher konkurrierender Programme der Freiheit der Meinungsbildung und insbesondere der Rundfunkfreiheit nicht dienen. Erläßt der Gesetzgeber gleichwohl ein solches Verbot, so liegt darin jedenfalls keine zulässige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit.“

S. 159: „Die Notwendigkeit, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Anpassung an veränderte Umstände zu ermöglichen, besteht auch dann, wenn sich die Aufgabe der Grundversorgung nicht in den Bereich neuer rundfunkähnlicher Dienste verlagern sollte. Unter dieser Voraussetzung kann eine Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Anstalten an rundfunkähnlichen Kommunikationsdiensten nur zur Breite und Vielfalt des Angebots in diesen Diensten beitragen und publizistische Konkurrenz entstehen lassen; damit wird jedenfalls den Anforderungen der Rundfunkfreiheit Rechnung getragen, und zwar um so besser, je mehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem Bereich den erwähnten klassischen Auftrag wahrnimmt. Dem trägt es Rechnung, wenn die Begründung des Regierungsentwurfs ausführt, es werde angestrebt, insbesondere die neuartigen Abrufdienste für zahlreiche Anbieter nach den Regeln freien Wettbewerbs zu eröffnen. Zu den Anbietern sollten aber nicht nur Presseunternehmen und andere private Anbieter gehören, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, soweit dies notwendig sei, damit sie im allgemeinen Strukturwandel der elektronischen Medien ihre Aufgaben weiterhin erfüllen könnten.“

https://de.wikipedia.org/wiki/5._Rundfunk-Urteil

Zb schließt die Grundversorgung also Vollprogramm auch das abbilden des Soziokulturellen Lebens in Deutschland mit ein. Und dazu gehört Unterhaltung, Sport usw natürlich dazu. Es ist eine Urbane Legende das es nur einen Bildungsauftrag gäbe.

Nun kann man natürlich trefflich streiten wann eine Grundversorgung und wann eine Überversorgung stattfindet. Ich mein früher mögen 3 Sender vielleicht das Soziokulturellen leben abgebildet haben. Nur heute sieht die Welt auch nicht mehr wie in den 50er aus.

Übrigens eine Verschlüsselung würde nicht von der Gebühr befreien. Weil es ist ja gerade als Geneinschaftaufgabe gedacht wo sich alle beteiligen müssen.

Hier mal die Urteile.
Sollte man sich mal ansehen. Damit man auch weiß von was man redet.

http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/
 
Zuletzt bearbeitet:
DeusoftheWired schrieb:
Es gibt aber eine Grenze. Und die beginnt bei persönlicher Bespaßung. Ich zahle gern meinen Krankenkassenbeitrag, ohne zum Arzt zu gehen. Ich zahle aber nicht für Oma Hildes abendliche Unterhaltung mit dem Musikantenstadl. Den darf sie sich gern über eine Settopbox o. Ä. ins Wohnzimmer holen und dafür bezahlen.

Und du denkst nicht, dass etwas Unterhaltung und kulturelle Teilhabe genausowichtig für Leben, Gesundheit und Wohlergehen ist wie der Arztbesuch? Sorry, so funktioniert das nicht. Unterhaltung und geistige Nahrung sind genausowichtig wie H4, dass dir im Notfall das Essen auf den Tisch bringt. Außerdem leistet man so einen Beitrag dazu, dass Menschen in der Gemeinschaft integriert bleiben, weil sie mitbekommen, was sich in der Kulturlandschaft tut und so an Gesprächen darüber teilnehmen können.

Wie gesagt, über die exakte Ausgestaltung kann man gerne diskutieren, ob man jetzt diese oder jene Sendung nimmt, ob man die Fußball WM zeigen muss etc. Aber ein gewisser Anteil an Unterhaltung etc. gehört einfach mit zur Grundversorgung und ist (besonders für Leute mit eingeschränkten finanziellen Mitteln) ähnlich wichtig einzustufen wie andere Sozialsysteme.

Btw: An irgendeiner Ecke nimmst du wahrscheinlich auch an staatlich geförderter Unterhaltung teil - ob nun im Sportverein / Ferienfahrten (kann man oft Zuschüsse von Land und Stadt für beantragen), Museen, Theater, Oper, Kinderspielplatz, Kino (deutsche Filmförderung lässt grüßen) etc. pp.
 
Koto schrieb:
Grundversorgung heißt NICHT Minimalversorgung mit politischen und kulturellen Sendungen oder Bildungsfernsehen sondern schließt ausdrücklich auch die Unterhaltung mit ein. Ja, ich weiß, das ist schwer zu verstehen. Ist aber dennoch so.

Nett das du dir die Mühe gemacht hast den Text von diesem Rundfunk Urteil zu posten.

Du hast leider meinen Beitrag gar nicht verstanden, sondern reflexartig dagegen an geschrieben.

Ich versuche es nochmal für dich. Bitte lies meinen Beitrag langsam und in Ruhe um den Inhalt zu erfassen:

Es gibt sehr viele Angebote der öffentlichen die sich überschneiden. Jedes Budnesland hat sein drittes Programm. Diese dritten senden größtenteils die gleichen Inhalte, haben aber für Lokalnachrichten wiederum teure Außenstellen die für wenige Minuten Sendezeit mit vielen teuren Vollzeitstellen besetzt sind.

Dann gibt es die ARD, Eins+ und wie diese ganzen Ableger der ARD heißen, die vom Sndersuchlauf in meinem Fernseher gefunden werden. Diese Sender wiederholen größtenteils inhalte die ursprünglich für die Dritten oder die ARD produziert wurden.

Das ZDF hat mit NEO mindestens einen Ableger der nach dem gleichen redundanten Prinzip arbeitet.

Dann gibt es ein ganze Phalanx an öffentlich rechtlichen Radiosendern die wiederum Inhalte duplizieren, absolute Nischen abdecken oder nur lokal empfangbar sind.

Zuletzt betreiben die öffis diverse Webseiten auf den Sie Nachrichten veröffentlichen, was nun wirklich nichts mehr mit Rundfunk oder Fernsehen zu tun hat.

Das alles bezahlt man mit der Rundfunkgebühr. Eine private Firma würde sich irgendwann restrukturieren wenn der Umsatz nicht mehr zu den Kosten passt. Die Öffis melden einfach höhere Kosten an und wir können das dann bezahlen.

So ein Geschäftsmodell sucht seinesgleichen.

Da ich selber sehr viel Öffis schaue, bin ich der Meinung das der Akzeptanz und dem Geldbeutel der Kunden zuliebe ddie redundanten Inhalte und Webauftritte abgestellt werden sollten. DAs hat nichts mit Minimalversorung zu tun, sondern mit einem sinnvollen Rightsizing wie es einfach hin und wieder in jedem Portofolio erfolgen muss.

Ja, ich weiß, das ist schwer zu verstehen. Ist aber dennoch so.;)
 
@Autokiller677 + Koto: Weshalb funktioniert die Gesellschaft dann in anderen Staaten, die diese Zwangsabgabe nicht haben?
 
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