Raus aus dem DSL-Vertrag: Sonderkündigungsrecht + Widerrufsrechtsfrage

bEx7oR schrieb:
Ne Möglichkeit wäre noch vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zumachen, in dem du Umziehst :D Ich weiss aber nicht in wieweit du den Umzug nachweisen musst *hust* :rolleyes:

leider auch keine kündigung (wie gewünscht vom TE) möglich.
einzig eine kulanz vom provider .. der dir gegen restzahlung die laufzeit qausi verkauft.
selbst wenn bei neuer adresse kein anschluss möglich wäre, hättest kein recht zu kündigen.
gleiches übrigens bei handy verträgen mit laufzeit. selbst wenn du auswanderst ..
--> pech gehabt ;)
 
bEx7oR schrieb:
Naja in Meinen Augen ist sowas Wettbewerbsverzerrung. Hier sollte der Gesetzgeber Einhalt gebieten.

Wieso ist das Wettbewerbsverzerrung? Ist einfach normal macht jeder anbieter da mittlerweile einfach nicht mehr gewährleistet werden kann das eine bestimmte bandbreite zur verfügung steht.


Endweder du kaufst dich raus aus dem Vertrag oder hoffst auf kulanz!


Ich meine wenn ich lese das die bei einem 8x mal den techniker geschickt ahben kann ich mir gut vorstellen das die den gehen lassen wenn man mal rechnet was das kostet.
Da kommen alleine für die Termine schon ~640€ zusammen dann noch die kosten für den verwaltungsaufwand etc.
Da ist dann woll ihrgend wann mal ne obergrenze erreicht wo man sagt jetzt ist schluss das wird zu teuer

mfg

awo
 
Hallo zusammen!

Ich hab mich extra hier angemeldet, um auch mal meinen Senf zum Thema abzugeben. Ich arbeite bei einem sehr großen deutschen DSL-Anbieter in der Technik und bin täglich mit dem genannten Sachverhalt konfrontiert, spreche hier also aus eigener Erfahrung:

Grundsätzlich stimme ich den Aussagen von awo zu.

Die technischen Leitungswerte können während der Vertragslaufzeit unvorhergesehen ändern. Der Provider hat darauf leider keinen Einfluß. Also bietet der Provider, wie auch hier geschehen, eine Anpassung des Vertragsverhältnisses oder eine anteilige Gutschrift an. Ich persönlich würde hier immer die Gutschrift wählen, da so weiterhin die Option besteht, bei einem Ausbau des Netzes wieder schnell und unkompliziert wieder eine höhere Bandbreite zu bekommen. Wird der Vertrag auf z.B. 2 Mbit angepasst, muß für eine höhere Bandbreite ein Tarif-/Bandbreitenwechsel vorgenommen werden, was in der Regel zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit führt.

Eine Kündigung und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist ebenso keine ratsame Vorgehensweise. In diesem Falle muß erst der bestehende Port freigegeben werden und dann vom neuen Provider aufgeschaltet werden. Hier ist auf jeden Fall mit einer Ausfallzeit von einigen Tagen zu rechnen. Darüberhinaus kann es möglich sein, daß der Port zwischenzeitlich für einen anderen Kunden in unmittelbarer Umgebung geschaltet wird. Das kann dann bedeuten, daß eine andere Vermittlungsstelle gewählt werden muss. Dies führt meist entweder zu einer noch geringeren Bandbreite (wenn die Vermittlungstelle weiter entfernt ist) oder im Worst-Case zu einem kompletten Verlust des DSL-Anschlusses (wenn gar kein Port in akzeptabler Nähe mehr frei ist).


Da ich Techniker und kein Rechtsgelehrter bin, spiegelt der folgende Absatz lediglich meine persönliche Erfahrung wider! Es ist keine rechtlich verbindliche Aussage!

Ein Recht auf eine Sonderkündigung besteht im vorliegenden Falle meines Wissens nicht. Der Provider ist nämlich weiterhin in der Lage, eine Leistung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages ("bis zu 6 Mbit") zu liefern. Es hat sich, durch höhere Mächte bedingt, lediglich der Umfang der Leistung geändert. Der Provider hat daraufhin eine vertragliche Anpassung angeboten und somit seinen Part erfüllt. Ein Recht auf Sonderkündigung besteht erst, wenn der Provider nicht mehr in der Lage ist, zu liefern.

Auf jeden Fall empfehle ich, wie bereits schon geschehen, erst einmal eine komplette Lektüre der bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB. Normalerweise sind dort solche Fälle ganz klar geregelt. Man darf auch nicht vergessen, daß beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten haben. Oftmals wird der Sachverhalt seitens des Kunden etwas zu einseitig betrachtet...

LG
woody
 
selbst wenn bei neuer adresse kein anschluss möglich wäre, hättest kein recht zu kündigen.

Ist mir aber neu!

Klar kannst du kündigen.Sobald kein DSL verfügbar ist, kann ja keine Leistung erbracht werden -> also kann man von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Das kann natürlich 5 Anrufe kosten bis du einen Mitarbeiter erwischst der die Kündigung annimmt aber es geht auf jedenfall.
Brauchst aber als Beweis eine Kopie von dem Einwohnermeldeamt.
 
@RMB3

geht leider nicht!
Eine kollegin von mir ist nach England ausgewandert und musste sich bei der telekom aus dem Vertrag kaufen!


mfg

awo
 
@ awo

Beim Auswandern bin ich mir da nicht sicher aber wo ich damals umgezogen bin, dürfte ich nach 5xanrufen auch raus.Hattte sogar extra mir einem Anwalt rücksprache gehalten und der meinte:keine Leistung,kein Vertrag
Es gibt ja auf beiden Seiten Rechte und Pflichten die zuerfüllen sind.
 
Man kommt definitiv aus dem Vertrag wenn man umzieht! (Wenn der Anbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen kann) Ebenso kommt er aus dem Vertrag wenn die Vereinbarte mindestbandbreite für DSL6000 bei Arcor nicht mehr eingehalten wird/werden kann. (Was genau die mindestbandbreite in dem Fall ist ka) Allerdings bringt dir das nicht viel da zu 99% kein anderer Anbieter mehr Bandbreite liefern kann. (Außer evtl. Kabelnetz)
 
Zuletzt bearbeitet:
naja find das kein unterschied umziehen is umziehen egal wohin!

mfg

awo
 
Hab im ersten Post paar Updates hinzugefügt.

woodcase schrieb:
Die technischen Leitungswerte können während der Vertragslaufzeit unvorhergesehen ändern. Der Provider hat darauf leider keinen Einfluß.


Wieso hat denn der Provider keinen Einfluss? Wenn die an "meine" Backbone weitere Kunden anschließen und mir dafür einen Teil meiner Leitung "wegnehmen", können die sehr wohl was dafür.
Die Backbone gehört schließlich auch jemandem, und dort hat sich der Provider ein bestimmtes Kontingent zugesichert, dass er an seine Kunden weiterverteilt.




Zu der Umzieh-Geschichte: Ein Kollege von mir ist umgezogen und kam (mit einigen Hindernissen) aus seinem 1&1 Vertrag heraus (ohne Gebühren etc.).
 
Raus bin ich! An alle, die nicht an unseren guten rechtsstaat glauben: man kann von einem Vertrag zurücktreten, wenn die abgemachten leistungen nicht eingehalten werden können.
Arcor hat mich angerufen und mich darauf hingewiesen, dass sie mir ein fristloses Kündigungsrecht einräumen und auf die Übernahme von meinem neuen Anbieter warten.
Jetzt erstmal Urlaub! :)
 
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug , ausser in das Gebiet wo du hinziehst hat kein DSL. Keine Ahnung warum solche Ammenmärchen immer in Umlauf gebracht werden.
 
Du verwechselst da Recht mit Kulanz. Rechte hast du immer noch keine, da du der verursacher bist. Aber egal, freuen wir uns schon auf den nächsten tread in dem du auf deinen neuen isp schimpfst :D
 
wazzup schrieb:
Du verwechselst da Recht mit Kulanz. Rechte hast du immer noch keine, da du der verursacher bist.

Hast du überhaupt mitgelesen? Der Verursacher war mein Anbieter, der wohl zu viele Leute an die Backbone angeschlossen hat. Von meiner Seite habe ich nichts verändert.


wazzup schrieb:
Aber egal, freuen wir uns schon auf den nächsten tread in dem du auf deinen neuen isp schimpfst :D


Jo, werd morgen bei Alice angeschalten.
Schimpfen kann ich doch auch hier. Z.B. war nicht von vornherein klar, dass mein (für 2€) hinzugebuchter ISDN-Anschluss nur über die Internetleitung simuliert wird.
Bei Alice gibt es hier verschiedene vorgehensweisen und ich habe einfach gehofft, dass ich richtiges ISDN nutzen kann. Aber darüber beschwert sich kaum jemand (scheint gut zu laufen), daher sehe ich dem mal gelassen entgegen :)

Du bist allerdings gerne wieder dazu eingeladen, mir dauernd zu widersprechen, ohne überhaupt zu verstehen (oder verstehen zu wollen), was ich hier schreibe.


UPDATE: Kann mich grad nicht über meinen neuen ISP beklagen. Wie schade ;-)
Es gab zwar am Anschlusstag große Probleme mit der Leitung, doch die konnten nach stundenlangen Gesprächen (mit Unterbrechungen) mit kompetenten Technikern gelöst werden. Eine Verbindung zu meinem Modem konnte der Techniker immer herstellen, jedoch wurden meine PPP Einwahlversuche falsch geroutet^^
 
Zuletzt bearbeitet:
ohne jetzt Namen zu nennen, die meisten DSL Provider sehen schon zu, wie sie die Leute bescheißen , man versucht es erst mal und wer sich nicht Wehrt zahlt drauf und zahlt mehr für weniger Leistung auf ein mal .


bei Alices ist es aber so die schreiben in ihre AGBs rein, bis zu ...? also da kann dir das gleiche passieren aber da kann man ja kündigen wenn man diese kurze Vertrags Laufzeit wählt .
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau. Bei Alice hat mir der Kollege bei Vertragsabschluss am Telefon versprochen, dass ich problemlos aus dem 2-Jahres-Vertrag dank Sonderkündigungsrecht herauskomme, wenn ich nicht mind. nen Downstream von 10.000 kbit/sec erreiche.

--> Lüge!
Hab mich in den AGBs von Alice informiert, und dort wird für einen DSL-16.000-Anschluss eine Mindestbandbreite von 5.000 kbit/sec versprochen.
Habe einen Kundenbetreuer darauf angesprochen, was diese Lüge sein sollte. "Naja da wird sich der Kollege wohl vertan haben, gut dass Sie die AGB gelesen haben."
Wie schon geschrieben habe ich aber so ca. ne 9.000er Leitung und bin ganz zufrieden (hier in der Nähe gibt es keinen Anbieter, der mehr als 6000 verspricht).

Hab' vorsichtshalber auch keinen 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen und kann jederzeit (monatliche Kündigungsfrist) raus wenn mir was nicht passt. Erschien mir nach der Aktion mit Arcor/Vodafone als angenehmste Lösung.
 
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