Hallo zusammen!
Ich hab mich extra hier angemeldet, um auch mal meinen Senf zum Thema abzugeben. Ich arbeite bei einem sehr großen deutschen DSL-Anbieter in der Technik und bin täglich mit dem genannten Sachverhalt konfrontiert, spreche hier also aus eigener Erfahrung:
Grundsätzlich stimme ich den Aussagen von awo zu.
Die technischen Leitungswerte können während der Vertragslaufzeit unvorhergesehen ändern. Der Provider hat darauf leider keinen Einfluß. Also bietet der Provider, wie auch hier geschehen, eine Anpassung des Vertragsverhältnisses oder eine anteilige Gutschrift an. Ich persönlich würde hier immer die Gutschrift wählen, da so weiterhin die Option besteht, bei einem Ausbau des Netzes wieder schnell und unkompliziert wieder eine höhere Bandbreite zu bekommen. Wird der Vertrag auf z.B. 2 Mbit angepasst, muß für eine höhere Bandbreite ein Tarif-/Bandbreitenwechsel vorgenommen werden, was in der Regel zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit führt.
Eine Kündigung und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist ebenso keine ratsame Vorgehensweise. In diesem Falle muß erst der bestehende Port freigegeben werden und dann vom neuen Provider aufgeschaltet werden. Hier ist auf jeden Fall mit einer Ausfallzeit von einigen Tagen zu rechnen. Darüberhinaus kann es möglich sein, daß der Port zwischenzeitlich für einen anderen Kunden in unmittelbarer Umgebung geschaltet wird. Das kann dann bedeuten, daß eine andere Vermittlungsstelle gewählt werden muss. Dies führt meist entweder zu einer noch geringeren Bandbreite (wenn die Vermittlungstelle weiter entfernt ist) oder im Worst-Case zu einem kompletten Verlust des DSL-Anschlusses (wenn gar kein Port in akzeptabler Nähe mehr frei ist).
Da ich Techniker und kein Rechtsgelehrter bin, spiegelt der folgende Absatz lediglich meine persönliche Erfahrung wider! Es ist keine rechtlich verbindliche Aussage!
Ein Recht auf eine Sonderkündigung besteht im vorliegenden Falle meines Wissens nicht. Der Provider ist nämlich weiterhin in der Lage, eine Leistung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages ("bis zu 6 Mbit") zu liefern. Es hat sich, durch höhere Mächte bedingt, lediglich der Umfang der Leistung geändert. Der Provider hat daraufhin eine vertragliche Anpassung angeboten und somit seinen Part erfüllt. Ein Recht auf Sonderkündigung besteht erst, wenn der Provider nicht mehr in der Lage ist, zu liefern.
Auf jeden Fall empfehle ich, wie bereits schon geschehen, erst einmal eine komplette Lektüre der bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB. Normalerweise sind dort solche Fälle ganz klar geregelt. Man darf auch nicht vergessen, daß beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten haben. Oftmals wird der Sachverhalt seitens des Kunden etwas zu einseitig betrachtet...
LG
woody