Nachdem ich im Keller schon zu viel Kisten gelagert habe (die ich aber auch ab und zu dann nicht für Post sondern zum lagern von altem Kram im Keller nutze), habe ich ab und zu einfach was bei der Arbeit im Bürp deponiert. So 1 oder 2 Schachteln reichen ja irgendwo in der Ecke, wenn man mal was schicken muss.
@cartridge case
ist zwar etwas off topic, aber die gewöhnlichen Geschäfte, wie Blödmarkt und Co aber auch einfach Supermärkte waren (und sind eigntl. aber laut Gesetz eben nicht mehr) Lagerräume. Das Gesetz hat unterschieden zwischen "Thekenverkauf" bzw. "Tresenverkauf" wo man dir etwas wie beim Fleischer über den Tresen gibt oder wie früher bei Blödmarkt und Co auch die Handys die über den Tresen verkauft wurden und eben Lagerverkauf, wo man den Kunden in das Lager reinlässt und er sich ohne fachliche Beratung oder das Vorführen der Ware einfach bedient und dann zahlt. Man kann das auch "Paketverkauf" nennen.
Deshalb konntest Du früher, wenn Du im Supermarkt etwas kaputt gemacht hast auch niemals dafür haftbar gemacht werden. Die konnten Dir Hausverbot geben und sonstwas aber Du musstest auf keinen Fall für die Ware zahlen. Gleiches galt für Läden wie Mediamarkt. Wenn Du Dich dumm angestellt hast und aus versehen 20 LED Fernseher umgeschmissen und dabei kaputt gemacht hast, konnten die Dir gar nichts. Das ist halt das Risiko, dass ein Händler eingeht wenn er sich die Kosten für Fach-Personal und Tresenverkauf sparen will.
Als weiteres Resultat hast Du, da Dir die Ware ja nie vorgeführt wurde und Du nicht wissen kannst ob sie deinen Vorstellungen entspricht/funktioniert/etc. damals ein Rückgaberecht von 14 Tagen genau wie beim Versand gehabt. Klar wird Dir das nicht gesagt und es wird auch gerne verneint. Aber wenn Du drauf bestanden hast, hast Du es bekommen. Ich hatte z.B. mal Kopfhörer beim Blödmarkt gekauft und wollte die erst anprobieren ob die mir gefallen vom Tragekomfort und so. Die Trottel im Verkauf meinten das geht nicht, Verpackung können die nicht aufmachen. Dann meinte ich "Naja gut, ist ja Paketverkauf also kann ich es ja innerhalb von 14 Tagen zurückbringen". Was folgte war eine Reihe von Verneinungen des trotteligen Verkäufers basierend auf seinem Unwissen, bis ich einen "weiter oben" hab kommen lassen und der hat mir das dann zähneknirschend bestätigt aber nur "wenn da nix dran ist und die Ware in einwandfreiem Zustand zurückkommt!", jaja...
Nach meinem Verständnis wurde das Gesätz jetzt geändert, da zu viele Leute dies schamlos ausgenutzt haben. Ohne jetzt rassistisch klingen zu wollen, aber wenn ein Zigeuner von sowas wind kriegt, dann geht er halt in den Supermarkt und futtert sich da noch im Laden den Bauch mit der gesammten Familie voll und spaziert raus. Wenn er erwischt wird, kann er da halt nicht mehr einkaufen und muss in den nächsten Laden aber das war's auch von Gesetzesseite.
In Elektronikmärkten und Co ist es dann zu oft so gewesen, dass Leute sich die Sachen geholt, genutzt und dann zurückgegeben haben. Passiert in Online Shops sicherlich immer noch zu genüge aber durch die geringen Personal- und fehlenden Ladenkosten kann man das wohl ganz gut ausgleichen.
Die Einzelhandelslobby wird dann wohl Druck gemacht haben und das Gesetz wurde angepasst.
Man hat Dir auch früher bei Blödmarkt und Co gesagt es sei "Kulanz" wenn man etwas zurück nimmt. Es wurde ja auch gerne, gerade in so Abzocker Läden wie Media Markt versucht Dir einen Ladengutschein statt Bargeld aufzudrücken. Eine rechtliche Basis hatten die aber hierzu nicht. Sie waren tatsächlich gesetzlich dazu verpflichtet.
Seit neustem ist es aber tatsächlich so, dass dies nur noch auf "Kulanz" passiert. Gesetzlich gezwungen sind sie nicht mehr. Tatsächlich würde es mich wundern, wenn sie es nicht machen. Denn die wissen auch selbst, dass die Online Shops denen den Rang ablaufen und dass sie hauptsächlich wie ne Art Messe genutzt werden wo leute hingehen um sich sachen anzusehen, nicht um sie zu kaufen. Von daher können die schlecht weniger Service bieten als Online Shops.
/Edit
zu oft "tatsächlich".... denkt euch einfach was anderes