News Razzien in der EU gegen Telekom-Unternehmen

@Creeed: Soweit ist das Korrekt. Es gibt aber auch Verzweiger die auf der Straße, neben den Telekom Schaltverteilern und dort auf die Verzweigungsleitungen zugreifen. Deine Beschreibung trifft auf die Umschaltung innerhalb des HVT zu.
 
Du meinst die KVZ und DSLAM die in letzter Zeit in vielen Gebieten gebaut werden? Da gibt es aber auch Regelungen, meines Wissens kann ein Provider einen Port im DSLAM mieten von der Telekom. Beim KVZ ist das ja egal, das ist ja nur der Kabelverzweiger in dem das große in viele kleine Kabel geplittet wird.
 
Das mit der Drossel kenne ich eher andersrum. Telekom sagt: Mehr wie DSL Light geht auf keinen Fall! Freenet angerufen, Techniker kommt zum Messen, schaltet DSL 2000 ohne Probleme...

Das die Congent-Drossel mal offiziell behandelt wird wurde auch mal Zeit.
 
DirtyOne schrieb:
...

@DMopp: Welche Drossel?!?

Woah Post 400 !! :schluck:

Ein paar Beispiele:

Donnerstag 18:00 - > Youtube FullHD
- T-Home VDSL 50: Unmöglich
- T-Com-Business (100/100): Kein Problem
- KabelDeutschland (6Mbit): Kein Problem
- T-Home VDSL50 + VPN -> Kein Problem

Das ist nicht generell jeden Donnerstag so, aber immer wieder der Fall. Das gilt auch nicht nur für youtube.. Streaminganbieter (meist Cogent) sind davon fast alle betroffen.
 
dMopp schrieb:
Ein paar Beispiele:

Donnerstag 18:00 - > Youtube FullHD
- T-Home VDSL 50: Unmöglich
- T-Home VDSL50 + VPN -> Kein Problem
Du musst das Peering und die verfügbare Bandbreite zum jeweiligen Server beachten.
Eine Drosselung ist wenn ich eine 1 Gbit/s Leitung habe und nur 100 Mbit/s durchlasse.
( Er aber 500 Mbit/s bräuchte )

Und ich drossel nicht wenn nur eine 100 Mbit Leitung gemietet wurde und dann halt nur 100 Mbit durchgehen.
( Dann ist die Leitung halt am Ende )

Du kaufst dir auch kein 150 KM/h schnelles Auto und beschwerst dich dann, dass dieses keine 250 KM/h schafft.
Es steht jedem frei sich jederzeit einen schnelleren Wagen zu kaufen. Es ist doch nicht so, dass die Telekom Cogent verbietet sich eine höhere Bandbreite zum Telekomnetz zu kaufen. Wahrscheinlich wollen sie nur die höhere Bandbreite nicht bezahlen.

Und jetzt sind sie weinend zu Mutti und beschweren sich über den Preis und die "Abzocke".
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist QoS und damit ne Drosselung. Die Telekom, als mein Provider, hat dafür zu sorgen, dass ich alle Dienste Nutzen kaann, sofern kein Problem auf Dienstseite vorhanden ist. Und DAS es kein Problem gibt, zeigen meine Beispiele ganz gut ;)

Das dort technisch etwas mehr dazwischen weis ich, nur darf es nicht meine Sorge sein. Lösung für mich: VPN.. Löst viele Probleme auf einmal... Hulu, Youtube, Speed, Encryption usw usw ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
dMopp schrieb:
Ein paar Beispiele:

Donnerstag 18:00 - > Youtube FullHD
- T-Home VDSL 50: Unmöglich
- T-Com-Business (100/100): Kein Problem
- KabelDeutschland (6Mbit): Kein Problem
- T-Home VDSL50 + VPN -> Kein Problem

Das ist nicht generell jeden Donnerstag so, aber immer wieder der Fall. Das gilt auch nicht nur für youtube.. Streaminganbieter (meist Cogent) sind davon fast alle betroffen.


Danke DANKE dass es endlich mal jemand genau so sieht. Ich habe schon vor monaten nen Thread dazu erstellt und nur Feuer bekommen "sowas gibts nicht" "bei mir ist alles okay" "das ist deine anbindung"

Selbst der Telekom Techniker mit dem ich fast 2 stunden Telefoniert habe musste am ende eingestehen dass da irgendwas nicht stimmt.
 
habe bestimmt auch ne Woche Arbeitszeit investiert um einen der Techniker im Hintergrund endlich mal ein "ja, stimmt" ab zu gewinnen, leider wollte er es mir nicht schriftlich geben, weil sein Job dann vermutlich weg ist... verständlich =). Hoffe das "Kartellamt" findet was in die Richtung.
 
Das ist seit einer gefühlten Ewigkeit bekannt ... Interessant ist der zeitliche Zusammenhang in dem neue Peerings eingerichtet wurde (u.a. Kalenderwoche 23/24) und jetzt die Ermittlungen ^^
 
Aus Sicht der Unternehmen? Nein. Die Kommission entscheidet, ob es Bußgeld oder Zwangsgeld gibt. Wenn ein Unternehmen rechtzeitig ausreichend auspackt, kann es straffrei ausgehen. Dazu muss es aber das erste sein, dass sich da meldet und ob es diesen Dispens erhält, liegt immer noch im Ermessen der Behörde.

Sorry,aber dann solltest Du Deinen Text umschreiben

Falls die Unternehmen Entscheidungen der Kommission nicht nachkommen, können sie auch mit Zwangsgeldern belegt werden, deren Obergrenze bei fünf Prozent des weltweiten Konzernumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres liegt
das ließt sich für mich so:
Ein Unternehmen braucht nur nicht zu zahlen,dann können sie mit Zwangsgelder belegt werden,welche aber anstatt wie ursprünglich die Obergrenze bei 10% Prozent,danach nur noch bei 5 % des weltweiten Konzernumsatzes liegen.

Sollten die 5 % Zwangsgelder zum Urspünglichen dazu kommen,dann sollte man das erwähnen,wenn nicht hätte das Unternehmen durch dem nicht Nachkommen der Zahlung 5 % eingespart.
Bei letzterem hätte sich das Unternehmen die Höhe der Strafe letztendlich selber ausgesucht.
 
das ließt sich für mich so:
Ein Unternehmen braucht nur nicht zu zahlen,dann können sie mit Zwangsgelder belegt werden,welche aber anstatt wie ursprünglich die Obergrenze bei 10% Prozent,danach nur noch bei 5 % des weltweiten Konzernumsatzes liegen.

Sollten die 5 % Zwangsgelder zum Urspünglichen dazu kommen,dann sollte man das erwähnen,wenn nicht hätte das Unternehmen durch dem nicht Nachkommen der Zahlung 5 % eingespart.
Bei letzterem hätte sich das Unternehmen die Höhe der Strafe letztendlich selber ausgesucht.

Dass man das so interpretieren könnte, auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Ist klargestellt.
 
Zurück
Oben