Rechte bei unvollständiger Küche

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Haenger

Commodore
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Hallo,
Ich habe im Küchenstudio eine Küche bestellt (Anfang Juni). Gestern wurde sie endlich (gemäß Terminbestätigung) moniert.
Nun fehlt noch der Backofen, dieser ist lt Küchenstudio nicht lieferbar.
Sie sagen er wäre vielleicht! KW41 lieferbar, auf die Märchen hab ich aber ehrlich gesagt keine Lust mehr.

Ich bin der Meinung 4 Monate sind ausreichend Zeit um die vereinbarten Teile zu besorgen.

Jezt Stelle ich mir 3 Optionen vor:
-Küchenstudio liefert Gerät (innerhalb 14 Tagen)
-Küchenstudio liefert ähnliches/besseres Gerät (will das Studio nicht wirklich)
-oder ich möchte das Geld für den Ofen (inkl Versand/Einbau) zurück. (Will das Studio absolut nicht)

In den AGB's steht eigentlich nur dass ich Recht auf Vertragsrücktritt hätte (Nach angemessener Frist), wenn die Lieferung der Küche nicht stattfindet.
Gilt eine solches Recht auch bei unvollständiger Lieferung?
Im Internet finde ich leider nicht viel dazu.

Grüße
 
Warum willst du IRGENDETWAS außer Option 2 (im Notfall 1)?

Ich persönlich würde ja eine letzte Frist zur vertragsgemäßen Lieferung setzen und bei fruchtlosem Verstreichen die Sache meinem Anwalt übergeben.
 
Idon schrieb:
Warum willst du IRGENDETWAS außer Option 2 (im Notfall 1)?
Wie wo was ? :confused_alt:
Die 3 Optionen wären alle Okay für mich. Küchenstudio sagt sie bekommen quasi gar keine Backöfen

Also sollte ich einen Brief/Fristsetzung schreiben und Ihnen meine Optionen als Alternative vorschlagen?
 
Haenger schrieb:
Ich bin der Meinung 4 Monate sind ausreichend Zeit um die vereinbarten Teile zu besorgen.
Ist das Gerät denn bei anderen Händlern verfügbar? Woran scheitert die Lieferung? Dazu sollte sich doch der Händler geäußert haben.
Haenger schrieb:
Also sollte ich einen Brief/Fristsetzung schreiben und Ihnen meine Optionen als Alternative vorschlagen?
Naja, klar?! :D
 
knoxxi schrieb:
Bei uns war es die Einbau-Waschmaschine. 🙄
Na die hab ich zum Glück nicht mitbestellt. :freak:

Beim Planen hieß es KW 27
Beim Kaufvertrag (Tage später) hieß es KW 31
2 Wochen darauf waren wir dann bei KW 38
 
Als juristischer Laie halte ich KW41 bei der derzeitigen Marktsituation für hinnehmbar und den Gang zum Anwalt beim jetzigen Stand für überzogen. Ich meine eine Fristsetzung 17.10.21 sollte in Verbindung mit der Aussage seitens des Küchenstudios "KW41" ausreichen. Du müsstest damit rechnen, dass ein Gericht die aktuelle Marktsituation eventuell zu Gunsten des Küchenstudios auslegt. Ich würde mir das Geld für den Anwalt erst mal sparen, die Frist setzen, KW41 abwarten, dann kannst Du immer noch einen Deal anstreben. Welchen Wert hat der Backofen?
 
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cartridge_case schrieb:
Ist das Gerät denn bei anderen Händlern verfügbar? Woran scheitert die Lieferung? Dazu sollte sich doch der Händler geäußert haben.
Geht mich ja eigentlich nix an wo die kaufen, aber soweit ich weiß kaufen die direkt beim Hersteller.

Im Internet finde ich Angebote, diverse Händler haben das Teil rumliegen

Binalog schrieb:
Welchen Wert hat der Backofen?
Naja so rum 1000€ rum
 
@Haenger

Warum willst du denn aus dem Vertrag raus? Damit du den Ofen wo anders auch nicht oder nur teurer bekommst?

Deshalb halte ich Option 3 für wenig clever. Option 2 (höherwertiges Gerät) wäre mein Favorit. Sowas nimmt man doch immer gerne mit, wenn der Vertragspartner sich womöglich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt.

@Binalog

Das Gericht berücksichtigt hoffentlich den wirksamen Kaufvertrag und die darin festgehaltenen Lieferzeiten.

Wie sähe denn der Umkehrfall aus: Das Küchenstudio liefert rechtzeitig, baut alles ein, der TE hat aber gerade einfach keine Lust zu zahlen weil "ihm gerade das Geld fehlt".
 
cartridge_case schrieb:
Woran scheitert die Lieferung? Dazu sollte sich doch der Händler geäußert haben.
Neff liefert keine Backöfen, es gibt keine. Kein Hersteller hat Backöfen? sowas in der Richtung :rolleyes: :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum verkaufen sie etwas, dass niemand herstellt und niemand liefert?
 
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Idon schrieb:
Warum willst du denn aus dem Vertrag raus? Damit du den Ofen wo anders auch nicht oder nur teurer bekommst?

Bei den üblichen Onlineshops finde ich Backöfen. Nicht nur mein erwartetes, sondern auch viele andere Modelle.
Und wenn das Küchenstudio sagt der kostet 1000€ und ich ihn bei Alternate günstiger + verfügbar sehe ... :freak:

Nun, es geht aber nicht um ein paar Euro, sondern dass ich möglichst bald eine vollständige Küche habe.
 
cartridge_case schrieb:
Verstehe ich nicht, du hast doch gerade geschrieben, dass es woanders lieferbar ist?!
Was soll ich darauf antworten? :D Wer weiß wie lange Otto, Alternate und co die schon im Lager stehen haben?

Ich kann nur durchreichen was das Küchenstudio mir erzählt. Und die sind mit Neff in Kontakt und bekommen keine Geräte.

knoxxi schrieb:
Hast du denn schon komplett bezahlt?
Ja. So war es im Vertrag vereinbart
 
Haenger schrieb:
Was soll ich darauf antworten? :D Wer weiß wie lange Otto, Alternate und co die schon im Lager stehen haben?
Ich denke du willst eine vollständige Küche?! "Liebes Studio, hier sehen sie auf meinem Smartphone verfügbare Geräte. Bitte bestellen Sie dort, wenn sie es woanders nicht erhalten."
Haenger schrieb:
Und die sind mit Neff in Kontakt und bekommen keine Geräte.
Das ist nicht dein Problem. ;)

Haenger schrieb:
Ja. So war es im Vertrag vereinbart
Vor vollständiger Lieferung? Interessant. :D
 
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Dass jemand Sachen verkauft, die er gerade nicht bekommt, ist jetzt dein Problem?

Wer trägt das unternehmerische Risiko des Küchenstudios? Du? Wirst du dann auch bei unternehmerischem Erfolg, also am Gewinn, beteiligt?


Wer baut dir das Gerät bei Drittlieferung ein? Wer ist dein Ansprechpartner bei Gewährleistung etc. im Zusammenhang mit anderen Gewerken?


Wenn dir das die Ersparnis wert ist, dann musst du ggf. trotzdem vorher deinen Vertragspartner in Verzug setzen, bevor du womöglich vom Vertrag (teilweise) zurücktreten kannst.
Das muss aber ein Anwalt im Einzelfall prüfen. Der kann dir dann exakt sagen, was getan werden kann und muss.
 
cartridge_case schrieb:
Ich denke du willst eine vollständige Küche?! "Liebes Studio, hier sehen sie auf meinem Smartphone verfügbare Geräte. Bitte bestellen Sie dort, wenn sie es woanders nicht erhalten."
Wäre ne möglichkeit :D
cartridge_case schrieb:
Vor vollständiger Lieferung? Interessant. :D
Anzahlung 40%, den Rest 5 tage vor Lieferung

4 Tage vor Lieferung haben sie angerufen und gesagt der Ofen wäre nicht verfügbar.
 
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