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Fleet Admiral
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Dann hol es mal zurück. Lieferung nicht vollständig.Haenger schrieb:den Rest 5 tage vor Lieferung
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Dann hol es mal zurück. Lieferung nicht vollständig.Haenger schrieb:den Rest 5 tage vor Lieferung
Die Küche ohne Backofen ist ja da und außer dem Backofen nutzbar. Was wäre in Deinem Beispiel, wenn er 90 % des Kaufpreises bezahlt hätte?Idon schrieb:@Binalog
Das Gericht berücksichtigt hoffentlich den wirksamen Kaufvertrag und die darin festgehaltenen Lieferzeiten.
Wie sähe denn der Umkehrfall aus: Das Küchenstudio liefert rechtzeitig, baut alles ein, der TE hat aber gerade einfach keine Lust zu zahlen weil "ihm gerade das Geld fehlt".
Der größte Teil der Küche wurde ja geliefert, man kann mit ihr alles machen nur nicht backen. Das ist ein Mangel und die Lieferschwierigkeiten bzgl. Geräten ist allgemein bekannt. Ich glaube nicht, dass die große Keule hier weiterhilft (außer den Anwälten, die ihr Geld bekommen). Der TE fragt nach Meinungen und muss letztlich selbst entscheiden.Idon schrieb:@Binalog
Ich sehe da beim Kaufpreis keinen Unterschied. So wie ich das verstanden habe war die Lieferung der gesamten Küche bis zu einem Zeitpunkt X geschuldet und dieser Zeitpunkt X ist bereits deutlich überschritten.(...)
Sachen in Schränke legen und Wasser laufen lassen. Ist keine Küche.Binalog schrieb:man kann mit ihr alles machen nur nicht backen.
Nein, eigentlich würde ich nur den Vertrag soweit abändern wollen, dass die Ofen (sowie dessen Einbau/Lieferung) nicht mehr Bestandsteil ist.Idon schrieb:Willst du wirklich vom gesamten Vertrag zurücktreten?
Dass es getrennte Geräte sind hab ich überlesen? Wo steht das?Binalog schrieb:Herd hat er ja, es fehlt der Backofen.
Hast du da was Schriftliches? Ich finde nix auf die Schnelle:Keylan schrieb:aber zum Beispiel hier in Hamburg muss eine Mietwohung vom vermieter mit einer Küche ausgestattet sein.
Das sollte eigentlich bei den von dir geschilderten Umständen kein wirkliches Thema sein, wenn du das freundlich, aber fundierst mit dem Studio besprichst. Berufe dich auf dem im Vertrag genannten Termin und weise darauf hin, dass es auch nach den Aussagen des Studios nicht wahrscheinlich ist, dass der Backofen in einer angemessen Frist geliefert werden kann und somit dir ein Rücktritt ohnehin zusteht (nach 323 BGB ggf. sogar ohne Frist, wenn im Vertrag ein Liefertermin für die Küche benannt ist, man kann ja argumentieren, dass anzunehmen ist, dass eine fertige Küche zum genannten Termin für dich wesentlich ist) . Es ist vermutlich auch eher zu deinem Nachteil als zum Nachteil des Studios. Ggf. kostet dich ein anderes Gerät mehr, die Preise sind ja nicht unbedingt gefallen.Haenger schrieb:Nein, eigentlich würde ich nur den Vertrag soweit abändern wollen, dass die Ofen (sowie dessen Einbau/Lieferung) nicht mehr Bestandsteil ist.
Was für ein fachlicher Quatsch.Idon schrieb:Es ist jedenfalls nicht das, was vereinbart wurde. Ob andere Teile genutzt werden könnten oder nicht ist meines Erachtens für die grundlegende Betrachtung irrelevant.
Das einzige Kriterium was ich hatte war Slide&Hide. Ist leider nur von Neff zu kriegenThomasK_7 schrieb:Also schaue einmal bei Bosch/Siemens nach vergleichbaren Backöfen!