Rechte bei unvollständiger Küche

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Habe bei einem Plausch einem befreundeten Richter das kurz geschildert und der hat intuitiv eher Idon in seiner Einschätzung Recht gegeben.

D.h. natürlich nicht, dass das genau so auch vor einem Gericht bei ausführlicher Darlegung der Sachlage entschieden würde, aber zumindest ist es eher „Quatsch“, diese Einschätzung so eineindeutig als „Quatsch“ abzutun - bei gleicher oberflächlicher Kenntnis der Sachlage. Das wirkt etwas verbalradikal und führt den TE evtl. auf die falsche Fährte, wenn er diesen Gestus des „ich weiß es ganz genau“ auf dem Leim geht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und Idon
Da es von NEFF mehrere lieferbare slide&hide Backöfen gibt, sollte eine Ersatzvornahme nach Fristablauf gut möglich sein.
slide&hide ist leider ein Einzigstellungsmerkmal von NEFF. Das hätte man im Eingangspost oder später noch erwähnen sollen.
 
ThomasK_7 schrieb:
Was für ein fachlicher Quatsch.

Na, zum Glück haben wir dich.

ThomasK_7 schrieb:
Das Küchenstudio hat geschätzt 90% der vereinbarten Leistungen erbracht und damit zu rund 90% was vereinbart wurde. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu einer Nichtlieferung.

Das mag bei dir anders sein, aber bei mir sind 90% keine 100%.

ThomasK_7 schrieb:
Im Zweifelsfall bemisst der Richter bestimmt die erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistung einfach anhand der finanziellen Wertigkeit des fehlenden Teiles.

Ich hoffe, dass sich der Richter im Zweifelsfall Gesetzen unterwirft und sich an ständige BGH-Rechtsprechung hält.

ThomasK_7 schrieb:
Die Küche ist bis auf den fehlenden Backofen voll nutzungsfähig und ein Backofen ist ein Standard-Austauschgerät, also grundsätzlich durch ein gleichwertiges Bauteil eines anderen Herstellers ersetzbar.
Die Montageöffnungen sind genormt/einheitlich.

Ja, bis auf X ist es vollständig. Also nicht vollständig. Wie leicht oder nicht leicht ein Teil zu substituieren lässt ist jetzt genau weshalb und wo relevant?


ThomasK_7 schrieb:
Der TE soll das Küchenstudio mit Fristsetzung zur Nachlieferung auffordern und Ersatzvornahme inkl. Montagekosten ankündigen, am besten mit einem Wunsch-Alternativmodell oder falls er es besorgen kann, mit dem angebotenen originalen NEFF-Backofen. [...]

Cool. Obwohl ich
ThomasK_7 schrieb:
Was für ein fachlicher Quatsch.
schreibe, schlägst du dieselbe Lösung vor.


ThomasK_7 schrieb:
[...]
Mittels verbindlichen KV eines anderen Handwerkbetriebes kannst Du nach oder auch schon vor Fristablauf eine Geldsumme für die Ersatzvornahme vom Küchenstudio einfordern und nach Fristablauf einen Mahnbescheid über diese Geldsumme beantragen.

Und im Zweifel hol dir vielleicht, sofern möglich, einfach das Geld bei ThomasK_7 nach diesem Rat wieder. :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lillymouche
Ist es so schwer zwischen Nichtlieferung, Falschlieferung und unvollständiger/mangelhafter Lieferung zu unterscheiden?

Das die Rechte des Käufers in allen 3 Fällen fast die gleichen sind, ändert nichts an einer fachlich richtigen Klassifizierung des vorliegenden Sachverhalts.
 
Fachlich auch falsch, weil ganz vermutlich Werkvertragsrecht bei der Einbauküche Anwendung zu finden hat. :D
 
BGH #48 schrieb:
Verpflichtet sich ein Unternehmer zur Lieferung und Montage einer Sache, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 434 Abs. 2 BGB) darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz der zu montierenden Sache auf den Vertragspartner im Vordergrund steht und je weniger dessen individuelle Anforderungen und die geschuldete Montage- und Bauleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrags mit Montageverpflichtung geboten. Liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Montage- und Bauleistung, etwa auf Einbau und Einpassung einer Sache in die Räumlichkeit, und dem damit verbundenen individuellen Erfolg, liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - VII ZR 348/13 Rn. 11, BauR 2016, 1478 = NZBau 2016, 558; Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 162/12 Rn. 18, BauR 2013, 946 = NZBau 2013, 297; Urteil vom 22. Dezember 2005 - VII ZR 183/04, juris Rn. 12, BGHZ 165, 325; Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03, juris Rn. 10, BauR 2004, 995 = NZBau 2004, 326, jeweils m.w.N.).
Da brauchen wir jetzt noch mehr Fakten vom TE.
 
War es eine frei geplante Küche?
 
ThomasK_7 schrieb:
War es eine frei geplante Küche?
War schon eine komplett geplante Küche, ohne Vorlagen oder dergleichen :)
 
Herd und Backofen sind im vorliegenden Fall separate Geräte. Ein Gericht müsste abwägen, wenn der TE nur einmal im Jahr den Backofen für Weihnachtsplätzchen braucht, dann ist noch viel Zeit für die Nacherfüllung. Lebt er von Tiefkühlpizza und droht ohne Backofen zu verhungern, dann ist Gefahr in Verzug und der Inhaber des Küchenstudios sollte sofort von einem SEK in Beugehaft genommen werden.

Ist es wirklich so schlimm noch ein paar Wochen auf den Backofen zu warten? Man kann natürlich auch eine Küche zurückgehen lassen, weil ein Griff fehlt und zwar aus Prinzip. Die Leute hierzulande haben echt Probleme.
 
Wie oft schaltest Du Deinen Backofen (nicht den Herd) an? Das ist doch bei jedem anders.

Man kann m. E. auch als Privatperson mal ohne RA und Gericht abwägen.
 
Ach Leute...



Im vorliegenden Fall hat's der Verkäufer ganz klar verkackt. Er kann wohl seine Unternehmung nicht vernünftig organisieren.
Als Verbraucher lässt man jetzt natürlich nicht die Küche zurückgehen oder sonst irgendeinen ggf. gesetzlich möglichen Schwachsinn, sondern man baut Verhandlungsmasse auf (= legale Möglichkeiten) und handelt geschickt mit dem vertragsbrüchigen Gegenüber das von einem gewünschte Ergebnis aus:
Geld, besseres Ersatzprodukt, verlängerte Gewährleistung, einen Essensgutschein oder was auch immer.



Und warum macht man das und warum ist es völlig in Ordnung?
Weil der Verkäufer sich auch nicht einfach zurücklehnen würde und gar nichts machen würde, hätte er geliefert und man bezahlt einfach die Waren nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ruwinho, DTFM und Abe81
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben