Rechtliche Situation Hin- und Rücksendekosten

mschrak

Commander
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Hallo zusammen,

einfache Frage: Ist es inzwischen (rechtlich) so, dass beim Widerruf innerhalb von 2 Wochen der Händler verpflichtet ist, sowohl hin- als auch Rücksendekosten zu tragen? Anders gefragt: Bin ich beim Widerruf grundsätzlich komplett(!) kostenfrei?

Ich weiss, dass das Thema schon häufiger diskutiert wurde, ich habe aber noch nie eine eindeutige / überzeugende Quelle gefunden und jeder sagt irgendwie etwas anderes. Kennt jemand ein Urteil? Es gibt hierfür wohl auch eine Preisgrenze? Oder nicht?

Ich würde mich über eine Info freuen.

Danke, Martin

Hintergrund: Ich will mir einen Monitor zulegen, eigentlich den DELL 27-Zöller. Der ist mir aber ein wenig teuer. Deshalb habe ich an den "Fernseher" LG 26LE5500 gedacht, den man wohl auch gut als Monitor verwenden kann und der gerade mal die Hälfte kostet. Leider findet man dazu keinerlei Tests oder sonstiges. Wenn ich mich also darauf verlassen kann, dass ich keine Kosten habe, lasse ich mal ein Probeexemplar kommen und sehe mir das einfach mal an. Habe dabei gegenüber dem Händler schon irgendwie ein "schlechtes Gewissen", andererseits werden die das ja im Preis berücksichtigen.
 
Schau dir doch einfach die Händler-AGB an. Da sollte alles stehen was dich interessiert.
 
Danke sehr, aber mir ging es darum, wie die rechtliche Situation ist. Was die Händler reinschreiben ist ausserdem häufig rechtlich angreifbar, falsch oder verwirrend.
 
Wenn es rechtlich angreifbar, falsch oder verwirrend wäre, hätten die meisten schon längst ne Abmahnung bekommen!
 
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na, dann bestell mal :) zumindest einmal musst du allerdings den versand bezahlen. nämlich zurück... alles andere wäre auch ein wenig viel verlangt
 
@bluntman: Woher weisst Du, dass es die Abmahnungen nicht gibt?
 
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Das ist mein Wissensstand.

Also die Kosten für den Versand an sich musst du eigentlich immer tragen, auch wenn du das Gerät zurückschickst.

Bei den Rücksendekosten sieht das anders aus. Sobald der Artikel den Warenwert von 40€ übersteigt, dann ist der Händler verpflichtet, die Rücksendung kostenlos anzubieten (z.B. in Form von frankierten Rücksendeaufklebern) bzw. zu erstatten.

EDIT:
OK, laut HongKong Fui bin ich da wohl falsch informiert :)
 
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Hängt vom Wert der Rücksendung ab - sind glaub 40 oder 50 Euro, wenn man da drüber ist, muss der Händler die Rücksendekosten tragen.

Es sei dir aber gesagt, dass es mitunter durchaus Wochen gehen kann, bis du dein Geld wieder hast. Es kann auch sein, dass du nicht den vollen Betrag erstattet bekommst...


Zu den AGB: Wenn da Dinge drin stehen würden, die nicht drinstehen dürften, dann würde es tatsächlich Abmahnungen hageln. Gibt immer Rechtsanwälte, die wegen irgendwas Geld verdienen wollen, und konkurrierende Händler würden solche Chancen bestimmt auch nutzen...

Und zugegeben: Es gibt falsche, verwirrende oder rechtlich angreifbare Abschnitte. Aber was Menschen im allgemeinen sagen ist häufig falsch, verwirrend oder rechtlich angreifbar, aber dennoch hörst du den Mitmenschen wohl noch zu, oder?


Und Kosten für den Hinversand hängt klar vom Händler ab... auf denen kannst du dann ggf. sitzenbleiben.
 
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Generell heißt es hier trotzdem AGB lesen, die meisten Anbieter schreiben dort einen Wert von 40 Euro fest, ab dem das Rückporto vom Hersteller übernommen wird. (Was im Übrigen so auch im BGB, Widerrufsrecht festgehalten ist)

Für deinen geplanten Kauf sollte es somit also kein Problem darstellen.
 
im artikel stehts, deutsches- und eu-recht unterscheiden sich...leider.
aber ich meine zu wissen, dass amazon da sehr großzügig ist...
 
@HongKong Fui: Danke für die Info.

Insgesamt bleibt aber der Eindruck, dass man als Verbraucher noch unsicher sein muss...

Ich meine, wir sind ja immer noch ein deutscher Staat, also gilt für mich deutsches und nicht europäisches Recht.

Demzufolge ist das Urteil des EuGH erst einmal völlig egal, oder?

(Also mal ehrlich, Europa hat vieles unnötig kompliziert gemacht, oder?)
 
@mschrak:
Also mal ehrlich, Europa hat vieles unnötig kompliziert gemacht, oder?
Ja, stimmt schon. Ein Unding, dass man sich als Bürger selbst über Dinge informieren muss... alles die Schuld von diesem Europa...
 
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mschrak schrieb:
Ich meine, wir sind ja immer noch ein deutscher Staat, also gilt für mich deutsches und nicht europäisches Recht.

Demzufolge ist das Urteil des EuGH erst einmal völlig egal, oder?

(Also mal ehrlich, Europa hat vieles unnötig kompliziert gemacht, oder?)

:D nicht ganz:

In einfachen Worten (wenn man internationales Recht, Kriegsrecht, Völkerrecht mal außen vor lässt):

Unionsrecht > Deutsches Bundesrecht > Deutsches Landesrecht.. usw

Rücksendekosten sind derzeit ab einem Warenrücksendewert von 40 Euro vom Händler zu tragen.
 
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Die Hinsendekosten hat der Verkäufer nach der Rechtsprechung des EuGH immer zu tragen, die Rücksendekosten können dem Käufer vertraglich nur unter folgenden Vss. auferlegt werden,

§ 357 BGB schrieb:
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Insbesondere an die vertragliche Vereinbarung stellt die Rechtsprechung recht hohe Anforderungen (so z.B. das OLG Hamburg).

(Also mal ehrlich, Europa hat vieles unnötig kompliziert gemacht, oder?)

Dank Europa haben wir überhaupt erst eine solche verbraucherfreundliche Regelung, die sogar in nahezu allen Mitgliedsstaaten recht ähnlich umgesetzt wurde.

Zu den übrigen Beiträgen:

Die AGB können in diesem Fall nichts vom Gesetz abweichendes bestimmen.

Die Entscheidung des EuGH ist selbstverständlich für uns (und alle anderen Mitglieder) bindend.
 
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@1668mib: Deine Ironie kannst Du Dir an dieser Stelle sparen. Informier Dich mal über die prozessualen Verhältnisse zwischen deutschen und europäischen Gerichten und über die Wirksamkeit von Richtlinien. Wir sprechen uns dann nach 4-6 Jahren wieder.

Gesetze in Demokratien müssen transparent sein. Wenn man mal sieht, wieviele Juristen sich mit europäischem Verbraucherrecht herumschlagen, dann kann wohl von Transparenz nicht mehr die Rede sein, oder?

Nicht jeder Bürger hat Lust, erst mal internationales Recht zu studieren oder für teures Geld Juristen zu bezahlen, um durchs Leben zu kommen. Und dass man sich nicht mal eben so einfach informieren kann, zeigt denke ich dieser Thread. 3 Posts von intelligenten Menschen, 3 Meinungen und bislang noch keine eindeutige Lösung...

Oder kannst Du mir sagen, wie im Moment ein Streitfall zwischen mir und dem Versender über die Rücksendekosten ausginge, wenn in den AGB nichts stünde?
 
und bislang noch keine eindeutige Lösung...

Oder kannst Du mir sagen, wie im Moment ein Streitfall zwischen mir und dem Versender über die Rücksendekosten ausginge, wenn in den AGB nichts stünde?

Lies meinen Beitrag oder einfach den § 357 BGB oder den entsprechenden wikipedia-Artikel.
 
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@DocFoster: Hat sich mit meinem Schreiben überschnitten.

Ich fasse mal zusammen: Egal, was in den AGB steht, wenn ich für mehr als 40 Euro bestelle, darf ich nie irgendwelche Kosten tragen müssen. Richtig?

Und der Grund dafür ist, dass mir dabei jedes deutsche Amtsgericht zustimmen würde, weil in letzter Instanz der EuGH zuständig wäre? (Meines Wissens ist die letzte Instanz jedoch immer noch der BGH, aber mein Wissen ist vielleicht überholt...)
 
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Bitte nochmal mein Zitat lesen:

oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Btw. schau mal auf die CB Newseite, Asus bringt neue und halbwegs erschwingliche 27" TFT mit LED Hintergrundbeleuchtung.
 
OK ich korrigiere mich:

Ich fasse mal zusammen: Egal, was in den AGB steht, wenn ich für mehr als 40 Euro bestelle und Vorkasse geleistet habe, darf ich nie irgendwelche Kosten tragen müssen. Richtig?

P.S.: Danke für den Hinweis. Hatt die ASUS schon gesehen, bin aber kein Freund von TN Displays in der Größe. Ich hatte gehört, dass der LG ein S-IPS mitbringt. Das kann aber ein Gerücht sein (bei dem Preis...). Selbst die LG - Seite ist da nicht ergiebig.
 
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