Ist sicherlich unterschiedlich.
Was ist unterschiedlich?
Die Rechtslage? Oder die Kenntnis der einzelnen Händler oder Käufer von der Rechtslage? Oder die Bereitschaft der Händler der Rechtslage entsprechend zu handeln? Oder soll es davon abhängig sein, dass Käufer ihre Rechte auch durchsetzen.
Bei uns im Betrieb, kannst du die Ware ab einem Bestellwert von 50€ konstelos zurückschicken, wenn sie Dir nicht gefällt, oder warum auch immer...
Das hat aber nichts mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht zu tun. Bin mir ziemlich sicher, dass auch "dein Betrieb", sollte er Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließen, um die Rechtslage weiß und dementsprechend verfährt und belehrt, will er nicht zur Freude der Abmahner zur ewig sprudelnden Geldquelle mutieren. Immerhin haben Unterlassungserklärungen saftige Vertragsstrafen zur Folge, die nur einer möglicherweise vergisst, nämlich der Abgemahnte. Der Abmahner wird im Zweifel immer seine Schäfchen im Auge behalten, um bei einem erneuten Verstoß zur Stelle zu sein und die Vertragsstrafe einzufordern.
Darüber hinaus ist es durchaus möglich, Kunden ein vertragliches, vom gesetzlichen Widerrufsrecht
unabhängiges Rückgaberecht einzuräumen. Z. B. 60 Tage, das kann man auch vom Bestellwert abhängig machen.
Überwiesen wurde einem immer die Kosten der Ware, den Versand an sich bezahlt man selbst
Wenn du damit zufrieden bist, ist es doch gut. Es kann dich doch keiner zwingen, vom Händler die Erstattung von Hinsende- und Rücksendkosten zu fordern oder sogar zu erzwingen.
Dir ist auch nicht verwehrt damit einverstanden zu sein, dass dir der Händler für die aufgerissene Verpackung des retournierten Computers 40% vom Kaufpreis berechnet.
Oder überhaupt keine Rückerstattung vornimmt, weil er z. B. behauptet, dass der Computer nur für dich angefertigt wurde und somit vom Widerruf ausgeschlossen sei.
Natürlich werden manche Händler die Rechtslage auch weiterhin komplett ignorieren, darüber kann es keinen Zweifel geben.
Es ist wie in manchen Supermärkten: Der (männliche) Kunde hat EUR 17.52 zu bezahlen, bezahlt mit einem EUR 50,00 Schein und stellt sich gerade die Kassiererin im Disco-Dress vor. Die legt ihm EUR 2,48 Wechselgeld hin und bedankt sich und wünscht überfreundlich einen schönen Tag. Die einen dampfen glücklich von dannen, die anderen sind nicht ganz so glücklich, dafür aber auf Draht und halten weiter die Hand hin. Und jetzt legt die Kassiererin noch EUR 30,00 in Scheinen nach: "Entschuldigung", haucht sie, gar nicht mehr so ganz freundlich.
Frauen dagegen sind immer hellwach, kontrollieren sofort Wechselgeld, stehen minutenlang hinter der Kasse und kontrollieren Waren und Kassenbon. Und wehe die herunter gesetzten Radieschen sind noch zum Normalpreis berechnet worden...