Ring Doorbel legal in Mehrfamilienhaus?

merlin123

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Hallo,

ein Freund von mir hatte mich angesprochen, ob es legal sei eine Ring Doorbel? an der Eingangstür zu einem Mehrfamilienhaus zu installieren, da dies anscheinend ein Nachbar getan hatte.
Er kann mir leider nicht genau beschreiben, bzw kann ich aus seiner Beschreibung nach nicht genau sagen um was es sich für ein Model handelt. Er meinte nur, das der Nachbar/Vermieter? (weiß ich noch nicht genau) ein Kästchen mit Linse an die Tür angebracht hat, ohne überhaupt irgend wen zu informieren?
Darf man das rechtlich als Privatperson/Vermieter ohne Information?

Ich kann mir auch nicht vorstellen wie das dann mit dem Anschluss der Klingelleitung umgesetzt werden soll, da sich Klingelschilder am Eingang befinden, und das Kästchen mit Kamera zusätzlich installiert worden ist (Drahtlosverbindung?).

Er macht sich eben Sorgen das man so, überprüfen kann wann jemand aus dem Haus geht/kommt?
Könnt ihr mich da einwenig aufklären bitte?
 
Man kann alles mit Batterie und Funk erledigen.
Normalerweise sind das aber einfach moderne Versionen vom Türspion. Die Video Doorbell 3 kann auf jeden Fall auch aufzeichnen.
 
Eigentlich ist ein Forum dafür der falsche Rahmen. Egal ob hier nun geschrieben wird, dass das ok ist oder nicht ok hat keinerlei Aussagekraft.

Gerade beim Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Bild, etc. kommt es nämlich auf die Details an. Selbst wenn eine smarte Türklingel mit Video eingesetzt wird, heißt das ja zB noch lange nicht, dass dort auch Videos aufgezeichnet werden. So aktiviert sich das Video beispielsweise unter Umständen oder je nach Einstellung erst nach dem Druck auf die Klingel und/oder es ist nur als Live-Feed über die App verfügbar, wird aber nicht archiviert. Ich will damit nicht sagen, dass die Klingel dadurch unkritisch ist, aber es kommt eben auf die Details an.

Im Zweifelsfall sollte man erstmal mit der Hausverwaltung sprechen. Wenn diese keine Auskunft geben können/wollen, bleibt noch der Weg der Rechtsberatung. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, ist eine telefonische Beratung in der Regel im Tarif enthalten und die Frage ist mit einem Anruf geklärt, rechtlich fundiert.
 
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Die Doorbell zeichnet immer dann auf, wenn eine Bewegung registriert wird. Bei einem Mehrfamilienhaus ist das schon problematisch.. Ansonsten nimm den Rat von #3 an und berate Dich bei einem Anwalt.
 
Selbst wenn die Klingel/Cam nicht aufzeichnen würde, so ist dies doch für Dritte weder ersichtlich noch nachvollziehbar. In der Rechtsprechung gibt es eindeutige urteile zu Kamerattrapen im Nachbarschaftsbereich. Ganz eindeutig nicht erlaubt. Das hier ist mindestens ebenso schlimm und eindeutig. Stichwörter Überwachungsdruck und Persönlichkeitsrechte.
 
Am besten Vermieter kontaktieren.

Aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das nicht zulässsig, da dafür so einige Bedingungen erfüllt sein müssten. Es darf nur das "eigene" Grundstück erfasst werden, also z.B. keine Passanten. Außerdem darf nur dann die Kamera angehen, wenn die Klingel der jeweiligen Wohnung betötigt wurde UND es muss gut sichtbar vorher auf die Überwachung hingewiesen werden (z.B. mit einem Schild). Eine Aufzeichnung, nichtmal eine sehr kurze, darf übrigens auch nicht stattfinden. Wenn nur einer dieser Punkte nicht zutrifft, dann war's das schon. Und das sind die Regeln für "offizielle" Anlagen, die vom Eigentümer/Vermieter installiert werden. Für einzelne Mieter dürfte das nochmal erheblich schwieriger werden.
 
Moep89 schrieb:
Eine Aufzeichnung, nichtmal eine sehr kurze, darf übrigens auch nicht stattfinden. Wenn nur einer dieser Punkte nicht zutrifft, dann war's das schon

Interessant, wie ist das dann bei Banken, Tankstellen und Ladengeschäften?
Gilt dort anderes Recht?

Es wird wohl so sein das der Vermieter auf seiner Liegenschaft den öffentlichen Bereich sehr wohl aufzeichnen darf. (Parkplätze, Wege, Türen, Fahrradräume)

Nicht aber private und vermietete Bereiche. (Terassen, Balkone, Wohnungen)
 
IBISXI schrieb:
Interessant, wie ist das dann bei Banken, Tankstellen und Ladengeschäften?
Gilt dort anderes Recht?
Kommt darauf an, wie der aufgezeichnete Grund definiert ist.

Ne Bank darf in ihren Räumen aufzeichnen aber ich darf zum Beispiel nicht die Straße vor meinem Haus filmen.

Und wie das mit dem Hauseingang von einem Mehrfamilienhaus aussieht... keine Ahnung.
 
@Moep

ok, also ist es legal, wenn die Mieter zustimmen. (Mietvertrag oder Formular danach)

Das wird hier in Österreich wohl ähnlich sein.

Das wäre soweit auch o.k., als Mieter sollte man schon wissen was, wo und wie aufgezeichnet wird.
 
@IBISXI Die Situation hinter dem Link ist aber auf Eigentümer/Vermieter bezogen, nicht auf einzelne Mieter. Der dürfte es noch deutlich schwerer haben für sich selbst irgendwelche Überwachung außerhalb seiner Wohnung zu installieren.
 
Selbst wenn alle Mieter zustimmen, kommt es darauf an wie es die Besucher sehen. Sowohl private Besucher, als auch geschäftliche Vertreter oder Postbote, usw.
Es müssen wahrscheinlich Warnschilder angebracht werden und wenn, dann nicht einfach irgendwie und irgendwo und selbstgemacht... auch dafür gibt es feste Vorschriften.

Deshalb zum wiederholten Male: Einen Anwalt fragen!

Fremde Menschen die "Pseudo-Juristen" spielen in einem kleinen Internen Forum sind die falschen Ansprechpersonen.
 
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@Moep89

Völlig richtig, Niemand darf eine Liegenschaft überwachen die nicht ihm gehört oder gemietet ist.

Bei meinen Überwachungskameras habe ich die Ecken vom Bild die auf das Nachtbargrundstück sehen würden ausgeblendet.
Dort sieht man auf der Aufzeichnung und beim Livebild nur schwarz.
Ergänzung ()

Highspeed Opi schrieb:
Selbst wenn alle Mieter zustimmen, kommt es darauf an wie es die Besucher sehen. Sowohl private Besucher, als auch geschäftliche Vertreter oder Postbote, usw.

Ist das so?

Wenn man eine Liegenschaft im öffenlichen Raum betritt, muss man damit rechnen aufgezeichnet zu werden.

Ein Postbote taucht jeden Tag auf 100 Kameras auf.
 
@IBISXI
Highspeed Opi schrieb:
Deshalb zum wiederholten Male: Einen Anwalt fragen!
Ich musste Schilder aufstellen!
In meinem Unternehmen müssen ebenfalls Schilder deutlich sichtbar für Jedermann in einer bestimmten Schriftgröße und blabla aufgestellt werden. Damit hat sich speziell unser Anwalt beschäftigt und vor 2-3 Jahren gab es sogar irgend eine Änderung, sodass er wieder tätig wurde.
 
Highspeed Opi schrieb:
Fremde Menschen die "Pseudo-Juristen" spielen in einem kleinen Internen Forum sind die falschen Ansprechpersonen.

Das stimmt auf jeden Fall.
Aber vielleicht kann hier jemand was belastbares dazu sagen.

In Computer Foren treiben sich ja alle Berufsgruppen herum.

Das Parkplätze und Eingangsbereiche von Mietshäusern überwacht werden ist aber relativ häufig. (mehr schon als nicht)

Würde mich wundern, wenn das illegal wäre.
Aber wahrscheinlich gibt es ein paar Sachen auf die man aufpassen muss.
 
@IBISXI
Und wer garantiert für die Aussage der Berufsgruppen?
Selbst wenn es ein Anwalt wäre, wüsstest du nicht, ob er das richtig geprüft hat, ob es für den Fall genug qualifiziert ist und die Frage der Haftung ist wieder eine Andere.

Das ist ein aktuell ein umfangreiches Thema, wo selbst Fachleute ständig auf die ... fallen.
Selbst unsere Politiker, die Millionen für Fachleute rauswerfen, um weitere Überwachungsgesetze oder Methoden einführen wollen, werden ständig von vom Gerichtshoft oder der EU abgeschmettert... bis es richtig ist.
(https://www.zeit.de/politik/deutsch...rismusgesetz-fingerabdruecke-ausweis-freiheit)
 
Niemand garantiert, wie bei allen Aussagen in einem Forum.
Das kann und darf man aber auch nicht erwarten.

Wenn man eine Rechtsverbindliche Aussage will, kann man einen Anwalt fragen.

Aber so speziell ist der Fall nicht, vermutlich gibt es mehr Kameras als Einwohner in Deutschland.

Vielleicht weiß der eine oder andere was oder hat sich schon beim Anwalt informiert und möchte uns sein Wissen mitteilen.
 
Gerade weil es um solche Details geht, kann man das als Laie gar nicht beurteilen - auch nicht mit advanced google skills. Links zu Rechtsportalen, o.ä., in denen vermeintlich geltendes Recht dargestellt wird, müssen nicht zwingend korrekte Informationen enthalten. Der einzige, der belastbare Aussagen treffen kann, ist ein Anwalt, der im Zweifelsfalle die aktuelle Rechtslage inkl. etwaiger Präzedenzfälle fundiert recherchiert.


@IBISXI : In einem anonymen Forum wie computerbase.de ist es egal was jemand als seinen Beruf angibt. Ich könnte hier jetzt so tun als wüsste ich genau was Sache ist und schreibe dazu, dass ich Anwalt für Medienrecht bin - bin ich aber nicht, oder doch? Weißt du's? Belastbare Infos zu solchen delikaten Themen gibt es nur beim ausgewiesenen Profi. Dazu sind gerade die Persönlichkeitsrechte in Deutschland und vermutlich auch im übrigen DACH-Raum ein zu heißes Eisen.

Bei vermeintlich banalen Dingen wie "Darf ich in meiner Mietwohnung ein Loch für ein Kabel in die Wand bohren" kann man auch als Laie durchaus noch mitreden, aber im Falle einer potentiell unrechtmäßigen Kameraaufzeichnung im Treppenhaus hört der Spaß auf.
 
Hier ist bei den meisten Antworten von Aufzeichnen die Rede; da gelten sicher andere Regeln. Aber nicht alle elektr Türspione zeichnen auch alles gesehene auf. Ich schaue halt immer bei dem simplen analogen Türspion auf den gemeinsamen Eingangsbereich, wenn ich etwas draußen höre. Ich mach mir jetzt große Sorge, ob ich da etwa was Ungesetzliches mache. Nebenbei glaube ich auch nicht, dass ein Anwalt immer die richtige Antwort weiß - die einzige "Wahrheit" wird erst der Richter verlünden.
 
Highspeed Opi schrieb:
Selbst unsere Politiker, die Millionen für Fachleute rauswerfen, um weitere Überwachungsgesetze oder Methoden einführen wollen, werden ständig von vom Gerichtshoft oder der EU abgeschmettert... bis es richtig ist.
Aber nicht weil sie nicht wüssten, dass sie Scheiße bauen. Das ist kalkül um einen Fuß in die Tür zu kriegen und ggf. bis zur Klage auch erstmal was zu reißen. ;)

Raijin schrieb:
Der einzige, der belastbare Aussagen treffen kann, ist ein Anwalt, der im Zweifelsfalle die aktuelle Rechtslage inkl. etwaiger Präzedenzfälle fundiert recherchiert.
Nee, die einzige belastbare Aussage ist ein abschließendes Urteil der höchsten richterlichen Instanz. Bis dahin ist nichts wirklich sicher. :p

Und warum immer gleich Anwälte einschalten? Grob über mögliche Rechtslage informieren, dann mit involvierten Parteien sprechen und falls das nichts bringt, DANN kann man immernoch Anwältern Geld hinterherwerfen.

Ost-Ösi schrieb:
Ich schaue halt immer bei dem simplen analogen Türspion auf den gemeinsamen Eingangsbereich,

Kannst du durch den alle Menschen sehen, die das Haus betreten wollen?
Selbst Kameraattrappen sind meist nicht ohne weiteres erlaubt. Technische Überwachung ist einfach etwas ganz anderes als ein Türspion. Aufzeichnung oder nicht ist da noch gar nicht relevant.
 
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