Yoshi_87 schrieb:
Hat man euch nie beigebracht das Worte einen nicht verletzen können wenn sie von Fremden kommen?
Was ist fieser, wenn jemand Ingame sagt "Ich wünsche deine Mutter hätte dich abgetrieben" oder wenn das gleiche dein Vater sagt...?
Übrigens ist es ebenso eine "Beleidigung" jemandem zu unterstellen das er "keine/schlechte Erziehung genossen hat". Damit unterstellt ihr ja indirekt das diese Leute schlechte Eltern hatten.
Man hat mir beigebracht andere Menschen generell nicht zu beleidigen.
Im Gegenzug zu dem was ihr
ganz besonders harten Kerle gerne behauptet, verletzen Beleidigungen das Gegenüber fast nie, es vergiftet aber die Atmosphäre.
Und nur weil der Satz von deinem Vater wirklich schlimm wäre, macht es ihn noch nicht zur akzeptablen Sache, wenn ihn ein Fremder sagt.
Wenn ich es nicht schaffe Kritik ohne Beleidigungen auszudrücken halte ich die Klappe.
Jede Aktion erzeugt eine Reaktion. Eine Beleidigung erzeugt
nie eine positive Reaktion.
Im besten Falle schaltet das beleidigte Teammitglied den Chat aus oder verlässt das Spiel. Im schlechtesten folgt ein sinnloses hin und her an Beleidigungen gepart mit absichtlich schlechtem Teamspiel und Reports von beiden Seiten zum Ende des Spiels.
Und ja, ich unterstelle Leuten, die sich nicht vernünftig ohne Beleidigungen ausdrücken können ein schlechte Erziehung.
Das macht die Eltern aber noch nicht direkt zu schlechten Eltern, nur der Aspekt: "Respekt vor Mitmenschen" hat offensichtlich gelitten.
Wenn man diese nackte Feststellung von Tatsachen als Beleidigung ansieht, sollte man überdenkten, wenn man online als Weichei bezeichnet...
Außerdem: Wer hier gleich: "ungerechtfertigte Zensur!" -schreit, darf gerne noch einmal das Grundgesetz lesen:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122