Roman Polański - Warum dieser Rückhalt einiger Menschen?

68Marcus69 schrieb:
@wiesel201
In Deutschland wäre es schon verjährt, hast du schon dagegen geklagt?

Hier in der Schweiz wurde die Verjährung für "Kindesmissbrauch" noch letztes Jahr aufgehoben, daher auch wohl erst jetzt der Eingriff der Schweiz, siehe Verträge mit den USA die, die Regelung in der Schweiz mit einbezieht. Vorher war der Tatbestand nämlich verjährt.
„Zwar wäre in Deutschland die Tat verjährt“, so erklärt es Oberstaatsanwalt Axel Stahl, „aber diesen Einwand könnten wir nicht geltend machen“. Denn nach Artikel 9 des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und den USA von 1979 gelte das Recht des ersuchenden Staates. Lawblog

@Marius
OJ wurde doch freigesprochen im Strafprozeß, sonst wäre er für lange Zeit eingewandert. Geld hat er im Zivilprozeß gezahlt, das sind Äpfel und Birnen :)
 
Ich frage mich warum läßt eine Mutter ihre 13 jährige Tochter alleine mit jemanden weggehen um Fotos zu machen?
 
Ich bewerte den Fall und den Sinn der Gefängnisstrafe ähnlich wie Marcus oder Jace.
Gleichzeitig kann ich den Hass der anderen Vorposter hier gegenüber Polanski nicht wirklich nachvollziehen. Das einzig brauchbare Argument, das des öfteren genannt worden ist, dass man durch die Inhaftierung seine eigenen oder fremde Kinder bzw Jugendliche schützen könnte, was aber nach einer solch langen Zeit meines Wissens extrem unwahrscheinlich sein sollte.
Eventuell könnten hier einige Leute sogar noch etwas von dem Opfer, dem das sicherlich wesentlich schwerer gefallen ist, lernen und einem Menschen, der einmal etwas sehr schlimmes getan hat, nach 30 Jahren auch vergeben?

Kann es sein, daß Du nicht akzeptieren willst oder kannst, das es den Leuten hier im Thread einzig darum geht, einem Verbrecher den Prozess zu machen
Wenn man in diesem Satz das Wort Prozess, was sich so rechtsstaatlich und unvoreingenommen anhört, noch durch Lynchjustiz ersetzen würde, wäre das in der Tat eine vorzügliche Zusammenfassung dieses Themas
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht, denke ich, eher um das Phänomen, dass es offenbar eine große Lobby und Fürsprecher gegenüber P. gibt. Das ergibt insgesamt eine gewisse Legitimation, sollte diese Lobby Erfolg haben. Das ist schon bedenklich. Abseits von seinen Anwälten und plötzlich wieder motivierte Ankläger in den USA sollten alle anderen doch eher eine neutrale Haltung annehmen. Wie so oft: gibt es keine andere Schlagzeile? Was macht der Reis in China?
 
Nun kennt niemand die Hintergründe von Roman Polanski. Ich habe den Eindruck, dass er schon von Anfang an wusste, dass er sich dort irgendwie herausschleichen kann. Nach dem Motto: Mein Geld wird mich retten. Vielleicht hat er von dem Opfer dann noch erfahren, dass die Eltern in ärmlichen Verhältnissen wohnen.
Die USA hat es verpasst den Prozess auf neue Beine, sprich Richter und Staatsanwalt, zu stellen.


Natürlich sind solche Umstände auch nicht hilfreich:
http://www.zeit.de/newsticker/2009/10/2/iptc-hfk-20091002-21-22572108xml

Das Opfer sagte vor eingien Jahren noch etwas anders aus. Besonders der letzte Absatz passt zum Thema hier:
http://www.naanoo.com/live/samantha-geimer-roman-polanski-nahm-meine-unschuld-gniprenews
 
@jana Türlich
Ganz im Gegenteil... weil ich nicht fassen kann, wie du meinst, meinen Post besser zu beurteilen können als ich.:rolleyes:
nochmal.. den fairen oder unfairen prozess hab ich in dem Post gar nicht gemeint.
Und ja.. der Satz mit "Ebenso hat die werte Dame auch angeprangert, dass Polanski keinen fairen Prozess bekommt." war auch nicht auf den Prozess bezogen, sondern auf die Tatsache, dass sie ihren Frieden gefunden hatte um zu Unterstreichen, dass kein Leiden mehr existiert. Oder zumindest eine Aufrollung von dem Ganzen mehr Leiden verursachen würde.

Das utnerstreicht doch auch der ARtikel von Combine.. Da spricht sie noch sehr kritisch über Polanski.. aber sagt auch schon aus, dass der Medienzirkus schlimmer als die Vergewaltigung war.

Dass Polanski kein fairer Prozess erwartet hab ich übrigens nie gesagt. Ich habe nur gesagt, Geimer hat dies behauptet und dass es irgendwo unfair vom Richter war, seine Meinung so schnell zu ändern.



"Er hat sich gestellt und zu seiner Tat gestanden? Sicher, aber nur solange er dachte, er hätte die Fäden in der Hand und könnte die Bedingungen diktieren - auch eine Möglichkeit, nicht wahr?"
Wenn das nicht mal als Fakt dargestellt wird. Du machst eine Aussage und nirgendwo ist ersichtlich, dass es nur deine Meinung ist.
Ganz abgesehen davon, dass du auch nicht preisgibst, wieso du auf so ne Meinung kommst. Du präsentierst das doch eindeutig als Fakt.



Entweder ich bekomme meinen Deal, das heißt, ich bekomme eine lächerlich geringe Strafe für das was mir vorgeworfen wird, oder ich mache den "langen Schuh".
Was ist ein langer Schuh? Scherereien? Wenn ja, dann:

Damit hast du natürlich Recht.. Aber meine Güte. Wo ist da das Problem? Jeder in der Situation hätte versucht nen Deal zu machen um eine geringe Strafe zu erhalten.. und wäre der Staatsanwalt darauf eingegangen und hätte die größeren Anklagepunkte fallen gelassen wäre alles absolut legitim abgelaufen. Und die andere Alternative wäre ein langer Rechtsstreit gewesen.. den jeder in Kauf genommen hätte um nicht in den Knast zu kommen.
Du wirst damit Polanski ja quasi vor, nicht lale Möglichkeiten auszuschöpfen, nicht im Knast zu landen. Sollte er lieber einfach gestehen und sich die Höchststrafe abholen?
 
Guck dir doch mal bitte den zweiten Link an, den ich oben angegeben habe.
Ich bin der Meinung, nachdem das Opfer Roman Polanski so geschildert hat wie in dem Link angegeben, dass er schon während der Tat gedacht hat, dass er davonkommen wird.
(...)Er ist ein sehr arroganter, selbstgefälliger, grauenhafter alter Mann.
Quelle:http://www.naanoo.com/live/samantha-geimer-roman-polanski-nahm-meine-unschuld-gniprenews
Bei der Diskussion sollte man darauf aufpassen Roman Polanski nicht als Opfer darzustellen, auch wenn es in dem Prozess Ungereimtheiten gab.
 
Den Satz hab ich gelesen.. ich finde aber nicht, dass deine Deutung so stimmt.. Frage mich auch warum du bei selbstgefällig und arrogant darauf schließt, dass er dachte er kommt ungeschoren davon.
Wobei das durchaus sein kann. Wir reden hier immerhin über einen Starregisseur aus Hollywood und dann war das noch in den 70ern.. solche Leute haben sich einiges geleistet, weil das System Hollywood sie beschützt hat.. aber von deinem Link sehe ich keinerlei Hinweis darauf.
Ich habe Polanski auch nie als Opfer dargestellt. Dass er sich sexuell an Geimer vergangen hat ist wohl unbestritten und damit ein Verbrechen.. Mir geht es nur um den Prozess und die Strafe.
 
Man, man, man, man, man!

So eine Aussage von anno dazumals hat keinen besonders großen Wert. Diese kann mit dem Beginn der Verhandlung widerrufen werden. Einzig und allein die aktuellen Aussagen bei der anstehenden Verhandlung haben Gewicht. Und wie gewichtig die nach 30 Jahren noch sein werden, das werden wir ja bald erfahren.

Ich finde, dieser Prozess kämft von Anfang damit zu einem Schauspiel zu verkommen.
 
68Marcus69 schrieb:
@wiesel201
Nein Roman Polański wurde, von dem damaligen Richter (Lawrence Rittenband) vorverurteilt und das schon vor dem Prozess "Der Richter hatte von Anfang an gesagt, er wolle ihn für 100 Jahre in den Knast stecken.“ (Aussage des Opfers, Samantha Geimer).

Fällt Dir eigentlich auf, dass selbst Du das Opfer als Opfer bezeichnest? "Opfer" ist im Strafrecht ein eindeutiger Begriff... ;)

Jace schrieb:
Ich habe Polanski auch nie als Opfer dargestellt. Dass er sich sexuell an Geimer vergangen hat ist wohl unbestritten und damit ein Verbrechen.. Mir geht es nur um den Prozess und die Strafe.
Richtig. Aber die Strafe muss er auch bekommen (sie ist ja mangels Prozess auch noch längst nicht festgelegt). Es kann nicht sein, dass er von der US-Justiz in 2009 einfordert, endlich den Prozess mal eben ad acta zu legen, wenn er selbst zwar die Eier hatte, ein Kind zu vögeln (sorry für die drastische Wortwahl), aber nicht die Eier für einen anständigen Gerichtsprozess hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Sinn und Zweck einer Bestrafung hab ich mal folgendes gefunden. Allerdings bezieht es sich auf deutschem Recht.
eins Vorweg: Ich fordere nicht eine generelle Strafffreiheit für P oder möchte die Tat verharmlosen. Ich beziehe klare Stellung gegenüber zu dem verkorksten, antiquierten Rechtssystem der USA. Ich finde ein Prozess nach über 30 Jahren macht in vielen Punkten einfach keinen Sinn.

Funktionen der Strafen
Man unterscheidet drei Zwecke, worauf gezielt wird.
Vergeltung
Abschreckung
Besserung und Wiedergutmachung
Zurück

Vergeltung :
Die Strafe soll Vergeltung, Ausgleich – Kompensation - für die verletzte Rechtsordnung sein.
Die Bestrafung soll die „Gerechtigkeit” wieder herstellen, sie ist „Sühne” = „Versöhnung” auch des Täters mit der Allgemeinheit, mit der Gemeinschaft.
Man möchte hiermit auf eine schlechte Tat mit einer ähnlichen Tat reagieren, d.h. mit Rache, Vergeltung üben
Wenn dies allerdings der einzige Zweck der Strafe wäre, dann müsste sie immer möglichst genau der Straftat entsprechen wie in dem Sprichwort „Auge um Auge, Zahn um Zahn”.

Vergeltung ist wohl im diesem Falle nicht möglich.


Abschreckung :
die Strafe soll auch Abschreckung für alle sein, ein gesetzliches Verbot zu übertreten.
Mit anderen Worten soll die Strafe jemanden durch Androhen oder Zeigen von etwas Negativem dazu bringen, eine meist beabsichtigte Handlung nicht auszuführen.
So soll die Strafe jemanden durch hohe Strafen vom Stehlen abschrecken
Schon wieder : wäre dies der Hauptzweck, dann müssten Strafen möglichst hart sein und möglichst für alle sichtbar vollzogen werden, was immer seltener der Fall ist.
==>Die drei Zwecke

Abschreckung ist speziell in dieser Thematik schon von höherer Bedeutung. Durch den Weltweiten Medienrummel kann man diesem Argument wohl auch nicht absprechen.

Besserung und Wiedergutmachung
Die Strafe soll Besserung und Umkehr des Täters ermöglichen – d.h. in sein Gegenteil verändern
Die Strafe soll auch die Wiedergutmachung der Rechtsverletzung ermöglichen.
Der Bestrafte soll dadurch wieder voll in die Gesellschaft eingegliedert ("resozialisiert") werden.
Bei diesem Strafzweck kommt es nicht auf die Schwere der Verfehlung an.

Viele Punkte treffen bei dem Fall P. schon mal nicht zu.
Besserung? Muß man feststellen inwieweit Herr P. heute noch seinen pädophilien Neigungen nachgeht. Da aber nur der Fall von vor 30 Jahren zur anklage steht, ist dem wohl nicht so. Wiedergutmachung könnte man ggf abhaken, da die Wiedergutmachung einzig allein dem Opfer gegenüber gilt. Dieses hat jedoch schon mehrmals auf diese Verzichtet bzw wünscht ausdrücklich keine weitere. Eine Wiedergutmachung wurde anscheinend in Form einer Zahlung von P. an das Opfer geleistet.

Der Punkt "Wiedergutmachung der Rechtsverletzung" spricht dagegen klar für einen Prozess. In den USA ist die Strafe nicht verjährt (in den meisten Ländern der EU allerdings schon) und muß deshalb geahndet werden.

Der Strafzweck der Resozialisierung ist nicht von belang. P. hat in diesem Sektor offensichtlich nichts aufzuholen.


Also wenn ich mir die Sache selbst zusammen Reime, dann spricht vieles für ein Verfahren. Allerdings spricht sehr weniges für eine Strafe. Die geforderten 25-50 Jahre die man in der Presse lesen kann, haben für mich ehr den Charakter einer "mittelalterlichen Strafpraxis" dem das moderne Strafrecht (Erziehungs- oder Resozialisierungstrafrecht) gegenüber steht.


PS:
Ich hab jetzt mal nur ein paar Punkte aufgezählt. Natürlich umreißt diese wenigen Punkte nicht dem gesamten Sinn und Zweck einer Bestrafung. (ich bin schlicht weg zu faul die ganzen Punkte hier aufzuführen, kann ja jeder hier selbst nachlesen und Schlüsse draus ziehen)

Und ich möchte noch klarstellen: Ich sehe bei jedem Verbrechen zwei Opfer. Denn niemand begeht eine Straftat aus Langeweile. Selbst wenn es scheinbar aus Langeweile geschieht, steckt doch mehr dahinter. Solche nicht begründeten Aussagen wie "Für immer wegsperren" halte ich für völlig fehl am Platz. Egal bei welcher Art von Verbrechen.
Gewiss ist "Lebenslänglich" oft von Nöten. Eine generelle, pauschale Forderung nach irgendwelchen Strafen im Vorfeld entzieht sich aber jeglichen sachlichen Diskussion.


PSS: Auch noch interessant
 
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Was wäre in einem Land geschehen, wo die Strafe schon verjährt wäre? Stände Roman Polanski dann als Täter dar, welcher für sein Verbrechen lediglich eine Geldstrafe zahlen musste (welche vllt. auch nie ausgezahlt wurde)? Ich denke, dass (nahezu) jeder Mensch aus moralischen Gründen gegen eine Geldzahlung ist. Der von dir genannte Punkt der Abschreckung sollte, auch in Betracht der Unterstützer von Roman Polanski, eine starke Gewichtung bekommen. Im Moment erscheint der Fall für die eine Seite als unberechtigte Anschuldigung gegen Roman Polanski, auf der anderen Seite sind jene Leute, die bei einer fehlenden Verurteilung von Roman Polanski den Glauben in die Justiz verlieren.

Noch ein interessanter Nachtrag, wonach Roman Polanski wahrscheinlich nie Geld gezahlt hat. Erschreckend ist aber auch, was einer der Psychiater sagt:
Bei dem Vergehen handelte es sich um einen isolierten Fall des vorübergehenden Verlusts des Urteilsvermögens in einer intimen, kreativen Arbeitssituation (...).
.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/484/489866/text/

Als Außenstehender wird der Fall immer mysteriöser. Das Opfer wird schon einen Grund haben, dass das Verfahren eingestellt werden soll. Ich könnte mir vorstellen, dass Samantha Geimer lieber das Geld nimmt und das Kapitel abschließen möchte. Verstehen kann man diese These sicher, aber das sind nur Mutmaßungen. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Opfers und den Interessen der Personen, welche eine Verurteilung von Roman Polanski anstreben, scheint schwierig zu sein.
Würdet ihr die Position des Opfers ("Vergessen" der Tat) oder eine gerechte Verurteilung(von Haudrauff genannte Abschreckung für diese Tat) vertreten?
 
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Ich bezweifle, dass eine Gefängnisstrafe und eine Verurteilung eine Abschreckung für andere Pädophile darstellen würde, da es sich bei ihnen offensichtlich um Triebtäter handelt. Deshalb ist es ihnen im Moment der Tat es auch vollkommen egal, ob danach für sie ein längerer Gefängnisaufenthalt folgt. Eine Besserung der Kontrolle über ihren Sexualtrieb ist bei einer Gefängnisstrafe auch nicht gegeben, wodurch viele dieser Menschen sofort wieder straffällig werden, gleich nachdem sie wieder aus der Haft entlassen worden sind.
Eben deshalb gehören meiner Meinung nach pädophile Straftäter nicht ins Gefängnis, sondern in die Forensik, wo man ihnen hilft ihre Triebe zu lindern und unter Kontrolle zu halten und zwar so lange bis sichergestellt ist, dass sie für niemanden mehr eine Bedrohung darstellen werden.
Auch sinnvoll wäre eine psychatrische Betreuung für Pädophile noch vor ihrer ersten Tat, damit überhaupt nicht erst ein Kind missbraucht wird.
 
Bei dem Vergehen handelte es sich um einen isolierten Fall des vorübergehenden Verlusts des Urteilsvermögens in einer intimen, kreativen Arbeitssituation (...).

Ich hatte sofort Zweifel an der Geschichte als ich erfuhr das Polanski alleine mit einem 13 Jähriges Mädchen für Fotoaufnahmen in eine Villa fuhr. Die Mutter stimmte dem ganzen auch noch im Vorfeld zu. Welche Mutter läßt ihr 13 jähriges Kind alleine mit einem Erwachsenen für irgendwelche Fotoaufnahmen unbeaufsichtigt mitgehen?
Ich vermute, hier gibts es noch einige Fakten die im Intresse der beteiligten nicht an die öffentlichkeit kommen sollen.

FlauschigesPony schrieb:
Eben deshalb gehören meiner Meinung nach pädophile Straftäter nicht ins Gefängnis....

Auch wenn ich ein Sexualdelikt als absolutes No-Go empfinde, so bin ich doch gegen eine Gefängnissstrafe im klassischen Sinn.
Wie kann man jemanden ins Gefängniss stecken wenn dieser im Prinzip nur seinen (krankheitsbedingten?) Gefühlen und Instinkten folgt? Bei solchen Menschen läuft einiges aus dem Ruder was sich nicht einfach mit 2 oder mehr Jahren Knast therapieren läßt.
 
Gibt genügend dokumentierte Fälle von geisteskranken Brandstiftern und Serienmördern, möchtest du die auch nur in psychiatrische Behandlung geben? Am Ende wären die Gefängnisse leer, weil jeder Dieb auf einmal ein zwanghafter Kleptomane ist und und und..

Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn man in den Justizvollzugsanstalten mehr Betreuung hätte, aber das kostet Geld. Und das wird lieber stimmenfördernder an den Wähler gebracht, die Unterbringung kostet uns eh schon ein Vermögen.
 
Möglicherweise hat der Fakt, dass Polanski erst jetzt verhaftet wurde auch damit zu tun:
Ex-Justizminister Blocher hätte Polanski vor der Verhaftung gewarnt..

Dafür spricht auch das
In der Schweiz muss jeder Immobilienkauf eines Ausländers vom Bundesamt für Justiz abgesegnet werden (sog. Lex Koller). 2006 kaufte Polanski ein Chalet in Gstaad.
Weshalb hat die Schweiz da nicht eingegriffen?

Der Zeitpunkt ist schon ein bisschen seltsam.. Denn man hätte Polanski schon während dem ganzen letzten Jahr (seither ist Vergewaltigung unverjährbar) verhaften können.
Aber im Steuerstreit mit den USA ist natürlich das Ass Polanski im Ärmel ein Vorteil..

Was jedoch klar ist, dass Justizministerin Widmer-Schlumpf absolut richtig gehandelt hat, denn mittlerweile hat auch Frankreich eingesehen, dass Polanski - nur weil er ein erfolgreicher Regisseur ist - keine Sonderbehandlung verdient..

Auch wenn es dreissig Jahre her ist und das Opfer ihm verziehen hat, kann man hier einfach nicht beide Augen zudrücken. Denn wäre Polanski kein Promi, wäre er schon längst im Gefängnis!
 
bela_ schrieb:
Gibt genügend dokumentierte Fälle von geisteskranken Brandstiftern und Serienmördern, möchtest du die auch nur in psychiatrische Behandlung geben?

Erstmal ist ein nachgewiesener "geisteskranker" Schuldunfähig und kommt nicht in Haft. Dafür gibt es die geschlossene Psyiatrie . <-- da gibts auch Gitter an den Fenstern, aber statt Justizbeamten laufen eben Ärtze und Schwestern rum

Des weiteren bin ich mir bewußt, dass meine Forderung letzten Endes nicht finanzierbar ist. Aber was bringt es Serientäter für ein Vergehen einzusperren, wenn sie sobald sie draußen sind die nächste Straftat begehen?

Also wozu den Hintern abwischen, wird doch sowieso wieder schmutzig.

Man sollte einfach mal öfter Fragen, warum der Hinter schmutzig wird. Dann wäre es in den Gefingnissen evtuell nicht mehr so voll.

xeldon schrieb:
Denn wäre Polanski kein Promi, wäre er schon längst im Gefängnis!

Er ist bereits im Gefängniss. Aber auch ein Otto-Normal-Bürger hat keine abweichenden Auslieferunghaft-Zeiten. Diese Einspruchfristen gelten für jederman, dass hat nichts mit dem Promistatus zu tun.


Bei deinen restlichen Posting kann ich aber zustimmen, hab das teilweise schon vorher irgendwo gelesen. Der ganze Fall ist einfach seltsam. Ich glaube aber nicht wirklich das die wahren Hintergründe irgendwie aufdeckbar wären.
 
Ich meinte es so, dass er, wenn er kein Promi wäre, nicht 30 Jahre auf freiem Fuss durch die Welt gereist wäre.
 
Touché. Aber das Problem ist doch, dass für jedes vorgelegte Gutachten bei einem Serienmörder gerade in den USA drei Gutachten auftauchen, die ihn für zurechnungsfähig halten. Es gibt da einige Memoiren von Leuten, die auf ihre Spritze oder den Stuhl warten (oder es bereits hinter sich haben) und darüber ein Liedchen singen könnten.

Die erste Frage, die in diesem Fall gestellt wird geht aber nicht um den Hintern oder Ursachenforschung sondern darum, wie man andere vor deinem Gesäß schützen kann - um bei deinem Beispiel zu bleiben.

@Xeldon
Kannst du da mal etwas genauer werden wie Polanski als Druckmittel/Sahnehäubchen herhalten kann beim Steuerstreit? Hört sich für mich sehr weit hergeholt an, aber ich lasse mich da auch gerne eines besseren belehren.
 
Es geht ja darum, dass die UBS Kundendaten an die amerikanische Regierung ausliefern soll.
Diese (reichen) Kunden haben in den USA Steuern hinterzogen.
Die Amis wollen diese Kunden nun anklagen, das können sie jedoch nicht weil Leute, die Steuern hinterziehen, in der Schweiz durch das Bankgeheimnis geschützt werden.
Denn im Unterschied zu den USA wird in der Schweiz zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden:
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug fusst im Konzept der Selbstdeklaration und dient dem Schutz der Bürger. Macht er bei der Selbstdeklaration von Einkommen und Vermögen Fehler, vergisst er zum Beispiel etwas anzugeben, lässt sich das als Steuerhinterziehung klassifizieren. Im Gegensatz zu anderen Staaten ist das in der Schweiz kein strafrechtliches Delikt. Das heisst nicht, dass Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist; tatsächlich ahnden die Behörden Steuerhinterziehung mit Bussen bis zu einem Mehrfachen des hinterzogenen Betrages. Noch einen Schritt weiter gehen die Massnahmen beim Steuerbetrug. Denn hier wird ja absichtlich etwas vertuscht, zum Beispiel durch ein gefälschtes Dokument. Steuerbetrug ist ein strafrechtlich relevantes Delikt und wird mit einem Strafverfahren verfolgt.


Nur im Falle eines vorliegenden Steuerbetrugs dürfen die USA an die Kundendaten heran.
Wenn jetzt also Kunden, die früher nur wegen dem Bankgeheimnis ihr Geld in der Schweiz angelegt haben, ihr Geld plötzlich abziehen, hat die UBS ein Problem.
Die UBS hing bis vor kurzem eh am Staatstropf und schlechte Papiere wurden der UBS von der Nationalbank abgekauft.
Dies alles unter der Begründnung, die UBS sei "too big to fail", also zu gross um unterzugehen.
Der Finanzsektor erwirtschaftet in der Schweiz 14 % des BIP und beschäftigt knapp 6% aller Beschäftigten. Zudem werden etwa 10% der Steuern von Finanzinstituten bezahlt.
Wenn jetzt das Bankgeheimnis fällt, werden Neuanleger auf die Cayman Islands oder ähnliche ausweichen und bisherige Kunden werden ihr Geld abziehen...
Das wirkt sich dann auch in der Staatskasse aus.

Insofern könnte hier Polanski helfen, dass die Schweizer so ihre im Moment etwas angespannten Beziehungen zu den USA entlasten könnten.
Denn im Moment sagt Washington der Schweiz, was sie machen müssen, damit die Schweizer Banken weiterhin in den USA operieren dürfen.



P.S: Es ist möglicherweise wirklich etwas weit hergeholt, aber nun ja, vielleicht ist es ja so..
 
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