Rundfunkgebühren - privater Eintreiber

Spock55000

Commodore
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Hallo ihr,

eben kam ein Brief in meinem Haus an.
Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe kein Einkommen. Selbst wenn, soweit ich weiß, ist es doch so geregelt, dass ein Gerät in einem Haushalt bei der GEZ angemeldet ist und das reicht?

Ich habe schon im Netz geforscht und besagter Mensch ist offenbar bekannt für Betrugsversuche.

Meint ihr, dass hier auch ein Betrugsversuch vorliegt?

Wenn ja, stelle ich gleich Strafanzeige.
Ebenso dürfte er doch überhaupt nicht meine Daten vorliegen haben. Datenschutz verletzt?

Seine Internetseite ist nicht aufrufbar und das stinkt gewaltig.
http://www.qype.com/place/79513-Rundfunkgebuehrenbuero-Remchingen

Was meint ihr?
 
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Ich meine: Gar nicht reagieren.
Wenn du zurückschickst hast du in jedem Fall eine Auskunft gegeben. Also mach nichts. Das Schreiben war an dich adressiert? Ignorieren. Ab nächstem Jahr darfst du so oder so zahlen, es sei denn ihr lebt in derselben Wohnung bzw. Haushalt.

Bis dahin wüsste ich nicht, dass du zu einer Auskunft verpflichtet bist, wenn du KEINE Geräte hast. Und dich anzumelden um dich dann freizustellen wäre ja banal...
 
Das ist doch nur ein Infoschreiben, meine Güte.
Da du kein Einkommen hast, musst du auch nichts zahlen.

Sobald du welches hast (Einkommensgrenzen beachten), bist du auch zahlungspflichtig.

PS: eine Auskunftspflicht besteht in jedem Fall @Onkeldings :rolleyes: -> §3 RGebStV
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, somit ist jeder Mensch ab Besitz eines Handys, Fernsehers oder Radio verpflichtet, dieses anzumelden. Ich erinnere mich als ich 8 Jahre alt war, als ich meinen Fernseher bekommen habe. Habe ich mich strafbar gemacht? Immerhin bin ich meiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen. Kann dies jetzt noch Konsequenzen für mich haben?
 
Also 2013 muss ich schon gar nichts zahlen. War doch die Pauschale für einen Haushalt.

Ich werde nichts an den Herren schicken, der ist nicht von der GEZ oder ähnliches.
 
die "eintreiber" sind nie von der gez, sondern immer von den jeweiligen rundfunkanstalten ;)
trotzdem besteht eine auskunftspflicht, aber das ist ja egal, weils halt die gez ist -.-

geile mentalität...zumal das sogar online möglich ist und auch keine konsequenzen hätte (kein einkommen = keine zahlungspflicht). aber hauptsache "anti" :kotz:

(auch) wegen solchen leuten kommt übrigens die haushaltsabgabe. danke dafür! gut, dass ihr beschi**en habt ^^
 
Heretic Novalis schrieb:
geile mentalität...zumal das sogar online möglich ist und auch keine konsequenzen hätte (kein einkommen = keine zahlungspflicht). aber hauptsache "anti" :kotz:
Das Problem ist ja: Meldet man sich und vor allem meldet man an, dass man nix hat oder kein Einkommen, dann steht man bei denen auf der Liste.
Es dauert nicht lange, und irgendwann stehen sie vor der Tür und wollen sich selbst ein Bild von der ganzen Sache machen.

Wenn die einen halbwegs seriösen Eindruck gemacht hätten in der Vergangenheit, dann wäre es alles doch überhaupt kein Problem gewesen.
Aber bei deren Politik? Ich würde nen Teufel tun und da irgendetwas anmelden oder abmelden.
 
@Heretic Novalis

Dann sag mir doch bitte, ab wann ich verpflichtet bin? Ich wehre mich doch gar nicht gegen deine Aussage, stelle dir aber eine Frage und du beantwortest sie mir nicht. Bin ich mit 8 Jahren zu einer Auskunft gegenüber den Rundfunksendeanstalten verpflichtet wenn ich einen Fernseher oder ein Handy bekomme?

zumal das sogar online möglich ist und auch keine konsequenzen hätte (kein einkommen = keine zahlungspflicht). aber hauptsache "anti"
Warum gehst du nicht ins Rathaus und sagst dort: "Also ich bin zwar nicht umgezogen, wollte mich aber nur mal melden dass ich noch da wohne wies in meinem Ausweis steht." Das ist doch Wurst! Du zahlst doch eh nicht. Und wenn du zahlen MÜSSTEST, dann sehe ich auch ein, dass man sich anmeldet.

(auch) wegen solchen leuten kommt übrigens die haushaltsabgabe. danke dafür! gut, dass ihr beschi**en habt ^^

Ah, jemand der die Keule schwingt obwohl er nicht weiss, mit wem er redet. Ganz clever. Ich habe die GEZ seit meinem 18ten Lebensjahr bezahlt. Die Mühe mich immer wieder abzumelden hat sicherlich genug gekostet, Kosten, die man sich hätte sparen können. Komischerweise geht eine ABMELDUNG nicht "einfach so Online". Komisch? Warum eigentlich nicht? Die Anmeldung geht doch auch per Internet. Nein noch schlimmer, Briefe kommen dort niemals an, eine Faxnummer gibt es nicht, einzig per Einschreiben mit Rückschein scheint dort etwas anzukommen.

Dafür kriegen meine Eltern immer noch Post für mich, obwohl ich schon 2 mal umgezogen bin, das schriftlich denen habe zukommen lassen, per Telefon, E-Mail.... Sinnfrei.

Und die Haushaltsabgabe ist noch viel ungerechter! Da zahlen ja dann Menschen in einer WG nur einmal die Gebühren, weil sie zusammen in einem Haushalt wohnen. Wie ungerecht ist DAS denn? Da schreist du nicht: Schmarotzer? Komisches Weltbild, und dann sich fragen warum es aus dem Wald hinausschallt wie man hineinruft....
 
Heißt dass ich dem sagen MUSS, was Sache ist? Einkommen? Zählen Zinsen aus Kapitalerträgen als Einkommen, auch wenn man unterhalb der Steuergrenze bleibt?
 
Weiß jemand wie ab 2013 die Haushaltsabgabe genau eingezogen werden soll?
 
@|MELVIN|
Genaues habe ich nicht gefunden, immer nur ab 2013, so dass ich vom 01.01. ausgehe..

@Onkelhitman
Zugegeben, ich bin kein Experte bzgl. GEZ, hab' mir aber dennoch mal die Mühe gemacht in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) zu schauen um möglicherweise deine Fragen zu beantworten. Allerdings stelle ich mir die Frage, wieso Du nicht selbst einen Blick riskiert hast und stattdessen von Heretic Novalis eine Antwort einforderst. Diese Forderungsmentalität (bzw. der Irrglaube hierauf einen Anspruch zu haben) erwächst hier im Forum mittlerweile zu einer Unsitte sondersgleichen. Aber egal, anderes Thema.. :rolleyes:

Ich habe in o.g. Vertrag kein Mindestalter für die Gültigkeit gefunden. Das bedeutet theoretisch, dass man ab der Geburt verpflichtet ist, die Bereitstellung eines Rundfunkempfangsgerätes bzw. eine entsprechende Befreiung trotz Bereitstellung anzuzeigen. Jedoch ist man unter 7 Jahren nach §104 BGB geschäftsunfähig. Und da man mit der GEZ m.E. einen Vertrag eingeht, ist dieser für diesen Personenkreis nicht gültig. (Für Näheres zur Geschäftsfähigkeit nach dem BGB verweise ich einfach mal auf den entsprechenden Wikipediaartikel.) Ob man ab 7 Jahren (bzw. die Eltern) dann auskunftspflichtig ist kann ich derzeit nicht beurteilen. KA ob die beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Einwilligung der Eltern, sodann hierzu ausreicht (möglicherweise gibts dazu Urteile?), aber da es ja kein "Verlustgeschäft" ist, denn zahlungspflichtig ist man mangels Einkommen ja nicht, denke ich wäre der überkorrekte (!) Weg, ab 7 Jahren, eine entsprechende Veränderung, sprich die Bereitstellung eines Rundfunkempfangsgerätes mit ggf. entsprechendem Beifreiungsantrag, anzuzeigen.

Dein Beispiel mit dem Rathaus kann ich zwar nachvollziehen, halte es jedoch im vorliegenden (von dir, als Bezug zu Heretic Novalis' Post, konstruierten) Fall für unpassend. Hier dürfte die Aussage des hess. Datenschutzbeauftragten einschlägig sein - denn Du sprichst ja von unveränderten Verhältnissen. Und da sagt der o.g. Beauftragte laut Wikipedia, dass man keine Mitwirkungspflicht hat. Wenn Du also einmal eine Veränderung angezeigt hast, musst Du nicht dauernd zur GEZ "rennen" und sagen: "Es hat sich nichts verändert."

Zu deiner Frage aus Post #4.. Da ich lediglich Ordnungswidrigkeiten gefunden habe, macht man sich nicht strafbar. Wenn man seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, ist das lediglich eine OWi nach §9 RGebStV. Eine OWi kann man analog zum StGB erst mit 14 Jahren "begehen" (s. §12 OWiG). Die Verjährung richtet sich nach §31ff. OWiG und ist nach der Bußgeldhöhe gestaffelt. Wie hoch die in einem Fall der Nichtanzeige wäre, kA.


GiGaKoPi schrieb:
Es dauert nicht lange, und irgendwann stehen sie vor der Tür und wollen sich selbst ein Bild von der ganzen Sache machen.

Reinlassen musst Du sie ja nicht.

Onkelhitman schrieb:
Dafür kriegen meine Eltern immer noch Post für mich, obwohl ich schon 2 mal umgezogen bin, das schriftlich denen habe zukommen lassen, per Telefon, E-Mail.... Sinnfrei.

Ich hatte noch nie Probleme mit den Damen und Herren der GEZ. Scheint am Anliegen oder dem Umgangston zu liegen (lediglich eine Vermutung).

Spock55000 schrieb:
Heißt dass ich dem sagen MUSS, was Sache ist? Einkommen? Zählen Zinsen aus Kapitalerträgen als Einkommen, auch wenn man unterhalb der Steuergrenze bleibt?

Aus dem Kontext des RGebStV ergibt sich m.E. nur ein Bezug zum Einkommen, und ja Du bist auskunftspflichtig, s.o.. Sowohl bei Beginn und Ende der Bereitstellung (§3 RGebStV), als auch bei Antrag auf eine entsprechende Befreiung trotz Bereitstellung (§6 Abs. 2ff. RGebStV).

Somit dürfte, um abschließend auf deine Eingangsfrage zurückzukommen, kein Betrugsversuch vorliegen. Lass dich befreien und gut.
Zu Gute des Allgemeinswohls würde ich von einer neuerlichen Diskussion über Sinn und Unsinn der GEZ hier aber abraten. Das endet nur in affektiv-negativem Gehabe und persönlichen Anfeindungen. Darauf können hier alle verzichten. Um Frust abzubauen sollte man lieber Sport machen. In diesem Sinne, en schönen Sonntag! :cool_alt:
 
Zuletzt bearbeitet:
diRAM schrieb:
@|MELVIN|
Genaues habe ich nicht gefunden, immer nur ab 2013, so dass ich vom 01.01. ausgehe.

Es geht mir nicht um das Datum sondern um die Art und Weise. Bankeinzug? Monatliche Rechnung? Wer zieht das Geld ein? Wie wird festgestellt, ob jemand in einer WG wohnt oder einen eigenen Haushalt hat? ..........
 
Oh, hab deine Frage missverstanden bzw. irgendwie nicht genau gelesen.

Da dürfte sich laut meinem Kenntnisstand an der bisherigen Praxis nicht allzuviel ändern.
Gezahlt wird an die GEZ per Lastschrift. Auskunftspflichtig bleibst Du und die GEZ-Häscher ziehen durch die Lande und schreiben Namen von Klingelschildern ab, um jedem einen Auskunftsbogen zuzuschicken.
Viel ändert sich also nicht..
 
Ich dachte die Haushaltspauschale wird gerade eingeführt, um die GEZ abzuschaffen und Verwaltungskosten zu sparen?!
 
@diRAM
Also wäre der korrekte Weg, dass meine Eltern für mich, wenn ich 8 Jahre alt werde und einen Fernsher besitze, einen Fernseher auf meinen Namen anmelden, dann eine Befreiung Aufgrund meines Nicht-Einkommens stellen.
Dieser wäre dann fortlaufend gültig.

Dein Beispiel mit dem Rathaus kann ich zwar nachvollziehen, halte es jedoch im vorliegenden (von dir, als Bezug zu Heretic Novalis' Post, konstruierten) Fall für unpassend. Hier dürfte die Aussage des hess. Datenschutzbeauftragten einschlägig sein - denn Du sprichst ja von unveränderten Verhältnissen. Und da sagt der o.g. Beauftragte laut Wikipedia, dass man keine Mitwirkungspflicht hat. Wenn Du also einmal eine Veränderung angezeigt hast, musst Du nicht dauernd zur GEZ "rennen" und sagen: "Es hat sich nichts verändert."

Das bedeutet, solange sich also am Einkommen nichts ändert, muss ich dieses auch nicht mitteilen.

Außerdem wurde mir der Brocken doch einfach hingeworfen, dann wollte ich mal nachfragen, ob wir uns alle als Kinder nicht schon straffällig gemacht haben. Von dir höre ich, dass es ggf. eine Ordnungswidrigkeit ist. Was hat Geschäftsfähigkeit damit zu tun? Du bist laut dem Gesetz verpflichtet, diese Angaben zu machen. Du gehst keinen Vertrag ein, du befolgst nur ein Gesetz.

Ich hatte noch nie Probleme mit den Damen und Herren der GEZ. Scheint am Anliegen oder dem Umgangston zu liegen (lediglich eine Vermutung).
Hmpf. Nein, es war ein formloses Schreiben mit der Mitteilung, dass ich (Kundennummer) bereits bezahle und daher mit der anderen Kundennummer nichts mehr zu tun habe. Ebenso bei allen Telefonanrufen und Emails. Aber das ist ja ansich auch ohne Belang. Ich wollte mich nur dagegen wehren, dass man mir unterstellt wegen MIR und ANDEREN würde es erst zu einer solchen Gebührenverordnung kommen. Das sehe ich nämlich nicht ein.

Klar, er kann sich anmelden und direkt freistellen. Das ist der richtige Weg und ich hoffe für ihn, dass dann nicht nur die Anmeldung dort ankommt und er dann bezahlen muss. Eine Freistellung geht m.u. auch nicht rückwirkend möchte ich noch hinzugefügt haben. Das bedeutet, selbst wenn er jetzt kein Einkommen hat, könnte er dennoch für die letzten Monate zahlen müssen, da eine Befreiung rückwirkend nicht gültig zu machen ist. So jedenfalls in jeglichem Schreiben der Bevollmächtigten.
 
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Hab schlicht und einfach einen Passus überlesen, sorry. §3 Abs. 1 Satz 2 regelt eindeutig:
"In den Fällen des § 5 Abs. 1 und 3 bis 6 besteht keine Anzeigepflicht."

So dass Personen auf die das Folgende zutrifft (§5 Abs. 1 Satz 2)..
"Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem
Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt."

.. erst nach Überschreitung der Einkommensgrenze anzeigepflichtig werden. Man begeht die vorgenannte Ordnungswidrigkeit also erst, wenn man mehr als den einfachen Sozialhilferegelsatz verdient, nicht zu einer der gebührenbefreiten Personengruppe aus §6 zählt, ein Rundfunkempfangsgerät bereit hält und die Landesrundfunkanstalt einen entsprechenden "Verfolgungs"antrag gestellt hat (s. §9 Abs. 3). Und wie bereits erwähnt, muss die Person zu all dem auch mind. 14 Jahre alt sein.

Dies bedeutet für den TE, entgegen meiner Behauptung in Post #11, er ist m.E. nicht anmeldepflichtig und muss den Bogen nicht zurück schicken. Ups ;)
Das geht eigentlich auch so aus dem geposteten Schreiben hervor, so dass der letzte Satz unter "Datenkrake" fallen dürfte..

(Hier stand vorher was anderes. Hab ich gelöscht nachdem ich den Passus "entdeckt" hatte.)
 
Zuletzt bearbeitet:
So deute ich persönlich LAIENHAFT die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
P.S.: Hab' meinen Post #17 mehrfach angepasst, auch nachdem Du deinen schon verfasst hattest.
 
Hi,

ich hab den Mist auch bekommen. Erstmals nen paar Monate nachdem ich meine Ausbildung angefangen hab. Allerdings direkt von der GEZ. Glaub sogar mit dem Hinweis das man den Wisch zurückschicken muss sonst blablabla...

Irgendwie müssen die mitbekommen haben das ich nen Lehrvertrag unterschrieben habe.
Ob da die IHK sich noch ein Extrageld verdient indem sie die Daten weitergeben?
Zuzutrauen wärs denen.

Sei es drum. Ich hab jeweils angegeben das ich keine gebührenpflichtigen Geräte habe und den Mist zurückgeschickt. Jedes Jahr kam der gleiche Wisch wieder und ich hab wieder kein Gerät angemeldet.

Das schreiben sah so ziemlich aus wie deines.
Bei so nem privaten Fuzzi würd ich aber auch nicht reagieren.
 
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