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Gerade kam wieder so ein Wisch...
Mit dem Rechtshinweis eines Verwaltungszwangsverfahrens gem. § 23 wenn ich nicht antworte und einer Zwangsgeldandrohung. Ebenso der Hinweis dass das nicht anmelden eine Ordnungswidrig ist und eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen kann.
Für mich klingt das wieder danach, dass er vor dem 1.1.2013 so viel Geld wie möglich über die Provision eintreiben will weil er dann arbeitslos ist.
Auszug aus § 4 Absatz 5:
Wo liegen bei mir tatsächliche Anhaltspunkte?! Er beruft sich auf diesen Paragraphen - das ist einfach verallgemeinernd von ihm gemacht ohne Anhaltspunkte zu besitzen.
Gemäß § 3 bin ich verpflichtet ein Gerät anzumelden, wenn ich die Voraussetzungen erfülle, wenn ich die Voraussetzungen nicht verfülle, muss ich auch NICHTS anmelden.
Mit dem Rechtshinweis eines Verwaltungszwangsverfahrens gem. § 23 wenn ich nicht antworte und einer Zwangsgeldandrohung. Ebenso der Hinweis dass das nicht anmelden eine Ordnungswidrig ist und eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen kann.
Für mich klingt das wieder danach, dass er vor dem 1.1.2013 so viel Geld wie möglich über die Provision eintreiben will weil er dann arbeitslos ist.
Auszug aus § 4 Absatz 5:
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer
oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§ 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen
verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht
betreffen.
Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit
den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft
leben.
Wo liegen bei mir tatsächliche Anhaltspunkte?! Er beruft sich auf diesen Paragraphen - das ist einfach verallgemeinernd von ihm gemacht ohne Anhaltspunkte zu besitzen.
Gemäß § 3 bin ich verpflichtet ein Gerät anzumelden, wenn ich die Voraussetzungen erfülle, wenn ich die Voraussetzungen nicht verfülle, muss ich auch NICHTS anmelden.
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