@JeGe
Es ist missverständlich geschrieben, aber damit wollte ich sagen, dass wenn ich ein S24 in Deutschland kaufe, in den Urlaub in die USA fliege und wieder nach Deutschland mit meinem S24 zurückkomme, die Steuer bereits in Deutschland bezahlt ist. Ich muss keinen Zoll für etwas zahlen, was ich in Deutschland gekauft habe.
Der Zoll kann also nicht von mir verlangen, dass ich meine Rechnung für das S24, wie auch alles andere, was ich besitze, mit mir mitführe. Es gibt keine Mitführpflicht für Rechnungen der oben genannten Beispiele.
Der Zoll kann nicht pauschal davon ausgehen, dass ich das S24 in den USA gekauft habe. Ansonsten könnten die, wie oben geschrieben, alles von und an mir beanstanden.
Schadenersatz kann man verlangen, wenn der Verlust des Smartphones zur Ursache hat, dass man bspw. einen Geschäftsabschluss nicht durchführen kann. Oder weil ich eine bestimmte App zur Registrierung nicht mehr verwenden kann, welche wie eine Art TAN-Generator für mein Notebook dient, damit ich mich im Firmennetzwerk anmelden kann. Dadurch kann ich nicht auf Kosten des Unternehmens ein Hotel buchen und muss ggf. einen höheren Preis aus eigener Tasche zahlen. Oder weil ich ohne Navi-App eine lokale Karte kaufen musste. Oder weil mein Smartphone als Hotspot diente und ich nun ein extra Gerät kaufen musste. Oder ein neues Smartphone kaufen musste, um erreichbar zu bleiben. Und und und ...
Es gibt unglaublich viele Gründe, wann man Schadenersatz verlangen kann. Das Thema ist extrem interessant, wenn man das erste Mal solch einen Rechtsunterricht genießen darf. Guck dir einige Beispiele auf YouTube an.
Kurz:
Ein Smartphone ist ein besonderer Gegenstand, welches von der Polizei nur bei Gefahr im Verzug oder mit richterlichem Beschluss beschlagnahmt werden darf. Es besteht keine Herausgabepflicht!
Es gibt Formulierungstricks, wie man es "freiwillig" weggibt, unter anderem, indem man dich einschüchtert, aber wenn man es weiß, verweigert man es, nennt das Passwort dazu nicht, unterschreibt nichts und besteht am besten auf einen Anwalt.
Beispiele fürs Einschüchtern:
- "Das könnte gravierende Konsequenzen haben." Ja... "könnte" ist nicht "wird".
- "Wir schicken den Fall zur Staatsanwaltschaft." Ja... das tun sie am Ende so oder so mit jedem Fall...
- "Das kann hohe Kosten nach sich ziehen." Ja... "kann"... wenn man schuldig ist.
- "Wir werden ein Aktenzeichen eröffnen müssen." Ja klar, das tun sie so oder so und ist nur eine "Bearbeitungsnummer".
- "Wir benötigen eine Unterschrift (auf ihre Aussage)". Ja... die benötigen es bestimmt, aber man ist nicht dazu verpflichtet!
- usw.
Man glaubt gar nicht, wie wenig Rechte die Polizei in Wahrheit hat. Und der Zoll noch weniger!