[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

So mal nen kurzes Feedback, da sich get-goods bis dato nicht gemeldet hat, zwecks Minderung, ect. Habe ich mir jetzt mal die "Frechheit" erlaubt, den Anwalt meines Vertrauens mit der Sache zu beauftragen...
 
Ist mein Post mit dem Feedback zu Alternate gestern gelöscht worden?
Keine Ahnung was das soll aber ich poste es gern nochmal:

13.2. Graka zurückgeschickt
16.2. Graka angekommen
19.2. Mail bekommen das Gutschrift erstellt wurde und auf mein Konto überwiesen wird
25.2. angerufen und gefragt wann ich mit dem Geld rechnen kann, wurde gesagt kann 6-8 Banktage dauern
2.3. angerufen, es wäre definitiv überwiesen und sollte im Laufe der Woche auf meinem Konto sein
3.3. Mail mit Gutschrift in PDF-Form erhalten?! also wurde es noch nicht überwiesen und die Gutschrift ist die Reaktion auf das Telefonat am Vortag weil ich da schon etwas nachdrücklicher um mein Geld gebeten habe!
4.3. Geld ist auf meinem Konto (natürlich ohne Versandkosten)

Komisch das es dann doch so schnell geht, aber ich bin ja nicht der erste der hier ALternate anschieben mußte damit was passiert...

Also erst wird sich gegen die Rücknahme gewehrt und dann nach einlenken das ganze noch rausgezögert...nächste mal dann eben kein Alternate mehr...
 
@hanzmanz_bb: Schei..., dass die sich so quer stellen. Ich drück Dir die Daumen.

@toppic: Zu HWV:
  • 27.01.: Mail an hwv mit Reklamation; einzige Reaktion war ein Autom. Ticket
  • ca. 09.02.: Telefonat; leider ergebnislos
  • 10.02.: Einwurfeinschreiben nach Telefonrücksprache mit Anwalt und Fristsetzung von 14 Tagen
  • 16.02.: Anruf von hwv; sehr freundlich; Rücknahme oder Upgrade auf 980 auf Kulanz
  • 20.02.: Karte an hwv zurückgeschickt
  • 25.02.: EVGA GTX 980 SC ACX 2.0 mit Rabbat erhalten. (Porto- oder sonstige Kosten fielen für mih nicht an, ausser die 2,65 für das Einschreiben)
Der Rabbat hat die Karte auf 550,-€ "gedrückt.

An dieser Stelle Danke an DrToxic für diesen Fred. Ich denke mal das diese Fred, neben vielen anderen in anderen Foren dazu beigetragen hat, dass die meisten ihre Karte zurück geben konnten.
Das war dann einmal der Druck der Masse (auch wenn jetzt wieder die wundersamen 5%- Rückläufer- Quote getrollt werden könnten- ich denke die Zahlen sind nicht ganz echt. Gründe dafür habe ich bereits an anderer Stelle genannt...)
Und weiter hat dieser Fred auch dazu beigetragen, dass sich der eine oder andere überhaupt getraut hat und hier das nötige Wissen um das "Wie" bekommen hat. :)
 
Übrigens Glückwunsch, dass du Nvidia bewiesen hast, alles richtig gemacht zu haben. Du hast ihre Gewinnmarge mit deinem Kauf ordentlich nach oben getrieben.

Ich bin schon gespannt, ob Nvidia bei der nächsten Generation gleich diese Apple Masche fährt.

Ich denke davon abgesehen nicht, dass sich HW dem Druck der Masse ergeben hat, sondern schlicht und ergreifen um schlechte Publicity fürchtet, da nun die meisten deutschen Händler problemlos zurücknehmen.
Daran hat aber auch sicher dieser Thread seinen Anteil, da er in der Presse aufgetaucht ist.
 
Hagen_67 schrieb:
Das war dann einmal der Druck der Masse (auch wenn jetzt wieder die wundersamen 5%- Rückläufer- Quote getrollt werden könnten- ich denke die Zahlen sind nicht ganz echt. Gründe dafür habe ich bereits an anderer Stelle genannt...)
Klaro, die Masse von CB. Manche halten sich echt für den Mittelpunkt der Welt. :freak:
 
Depp_vom_Dienst schrieb:
Übrigens Glückwunsch, dass du Nvidia bewiesen hast, alles richtig gemacht zu haben. Du hast ihre Gewinnmarge mit deinem Kauf ordentlich nach oben getrieben.

Ich bin schon gespannt, ob Nvidia bei der nächsten Generation gleich diese Apple Masche fährt.

Ich denke davon abgesehen nicht, dass sich HW dem Druck der Masse ergeben hat, sondern schlicht und ergreifen um schlechte Publicity fürchtet, da nun die meisten deutschen Händler problemlos zurücknehmen.
Daran hat aber auch sicher dieser Thread seinen Anteil, da er in der Presse aufgetaucht ist.

Ich hätte gerne auf eine AMD gewechselt. Aber da 3D für mich ein wichtiges Feature zum Zocken ist, sind die Roten leider keine Option für mich. Ich hätte ansonsten meine 3D- Vision2 verkaufen müssen und mir noch nen anderen Monitor zulegen müssen. Und in Sachen 3D ist AMD leider immer noch ein gutes Stück weit hinter NVIDIA hinterher.

Klar, hat NVIDIA durch meinen KAuf einer 980 anstelle der 970 ihren Gewinn erhöhen können, aber eine "Krüppel- 970" haben sie weniger verkauft.
Die 980 ist ein gutes Produkt - soll gekauft werden. Die 970 ist m.M.n. Mist - soll auf Halde gehen.

Das das nicht optimal ist, ist mir auch klar.

Genau die schlechte Publicity ist doch Druck der Masse... was sonst?!?


Der Landvogt schrieb:
Klaro, die Masse von CB. Manche halten sich echt für den Mittelpunkt der Welt. :freak:

Sorry, aber wenn Du mich schon zitierst, dann bitte im Zusammenhang. Ich habe nie von der Masse von CB alleine gesprochen.
"... Ich denke mal das dieser Fred, neben vielen anderen in anderen Foren..." Und dann kommt schon eine nicht unerhebliche Masse zusammen.
Und ich halte mich mit Sicherheit nicht für den Mittelpunkt der Welt. Sorry, aber bleib mal sachlich und liess bitte genauer was ich da geschrieben habe. :)

EDIT: Vllt. hätte ich auch noch andere Stellen, wie z.B. facebook, Twitter, etc. mit aufzählen sollen um deutlicher zu machen, was ich meine. Aber der "shitstorm" zu dem Thema war schon ziemlich groß.Und das war mit der Grund der einen nach dem anderen Händler zum "Einknicken" gebracht hat. Das wollte ich damit sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche verlinken hierher. Ob DESHALB jetzt alle zig Seiten durchkauen bzw. die 970 DESHALB zurückschicken konnten wage ich trotzdem zu bezweifeln.
 
Kurzes Feedback meinerseits zur Rücksendung meiner zu Release gekauften MSI GTX970 (nachdem 3,5GB als Feature verkauft wurden musste die zurück): Am Montagnachmittag(02.03) ist die Grafikkarte bei Mindfactory eingetroffen und wurde problemlos zurückgenommen. Ich habe heute den Kaufpreis zurück erstattet bekommen.

@TE Vielen Dank für diesen Thread, eine nützliche Hilfestellung für die Reklamation. Hoffentlich kommt jetzt bald die 390X mit guter Performance, das Geld muss ja auch wieder ausgegeben werden :D
 
MajorX99 schrieb:
@TE Vielen Dank für diesen Thread, eine nützliche Hilfestellung für die Reklamation. Hoffentlich kommt jetzt bald die 390X mit guter Performance, das Geld muss ja auch wieder ausgegeben werden :D

:daumen:

Freut mich wirklich, dass es nun schlussendlich doch bei so vielen geklappt hat. Ob nun auf Grund dieses Threads oder wegen etwas anderem, kann eh nur spekuliert werden.
 
@DrToxic
Wollte deine Leistung nicht schmälern, aber ich denke, dass manche den Einfluss dieses Threads etwas überschätzt haben. Trotzdem natürlich eine prima Anlaufstelle.
:daumen:
 
Da ja gestern die Kulanz-Frist bei Mindfactory abgelaufen ist, würde es mich interessieren wenn ein Mindfactory-Kunde nach dem 04.03. umtauscht und welche Erfahrungen er dabei macht. Sollte sich also einer finden, wäre ein Erfahrungsbericht hier schön wie die Händler nun nach Ablauf der selbst bestimmten "Kulanz-Fristen" mit den Kunden umgehen und ob da doch jemand den Gerichtsweg beschreiten muss um sein Recht zu bekommen.

Fristen gesetzt hatten ja
Cyberport: 16.02. auf "Kulanz"
HIQ24: Ende Februar
Mindfactory: 04.03. ebenfalls "Kulanz"
VibuOnline: 04.03. ebenfalls "Kulanz"
Caseking: 20.02. "Kulanz"

Würde mich interessieren ob dort noch umgetauscht wird oder ob die Frist durchgezogen wird.
 
Auch, wenn das nicht besonders glaubwürdig aussieht, so hatte mich der User marcnox per PM um Hilfe gebeten. Er hat die Karte bei Alternate bestellt, die nach eigenen Angaben nur eine sehr kurze Kulanz anbieten wollten. Hierzu zitiere ich aus dem dann folgenden E-Mail-Verlauf zwischen Ihm um mir. Ich hatte Ihn auch darum gebeten, den Sachverhalt hier im Forum zu posten. Bislang ist das wohl noch nicht passiert:

marcnox:
Hallo Michel,

ich habe gerade bei Alternate angerufen und wurde abgewimmelt.

Der Mitarbeiter sagte mir nur kurz und knapp, das die Grafikkarte den angegebenen Angaben entspricht. Also die vollen 4GB besitzt und alle anderen Angaben auch stimmten.

Weiterhin sagte er mir, das es wohl seitens Alternate auf Kulanz zu Rücknahmen kam. Die Frist sei aber abgelaufen und ich soll mich direkt an den Hersteller melden.

MFG [..]

Tafelzwerk:
Hallo [..],

wunderbar. Bitte setze die Frist nun auf 14 Tage und versende meine E-Mail (mit Anhängen etc.). Der Händler ist dein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Gerne den Sachverhalt im CB-Forum posten.[..]

marcnox:
Hallo Michel, Ich habe wie abgesprochen alle Unterlagen per mail an Alternate gesandt. Heute haben die sich zurück gemeldet.

Heute kam folgendes schreiben zurück:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr [..],
bitte senden Sie die von Ihnen angemeldete Ware
* JEXY0A02 GiBy4GB D5 X GTX970 G1 Gaming R
unter Angabe der o. g. RMA-Nummer innerhalb der nächsten 14 Tage an uns ein
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

In der Antwort von Alternate steht aber nicht wie die Gutschrift verrechnet oder gutgeschrieben wird. Nochmal bei Alternate anrufen???

MFG [..]


Folgende E-Mail bat ich Ihn an Alternate zu senden:
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider muss ich feststellen, dass wir gemäß meiner vorherigen Anfragen noch keinen für beide Seiten zufriedenstellenden Konsens finden konnten. Lassen Sie mich daher meine Ansprüche nochmals deutlich formulieren

Gemäß meiner letzten Ausführungen ist die Sache, Gigabyte GTX970 G1 Gaming R, bei Ihnen erworben am 05.10.2014 gemäß §434 I BGB nicht frei von Sachmängeln.

Ich beziehe mich hierbei auf folgende Stelle aus §434 I BGB:

"Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, [..]"

In meinem speziellen Fall:

  1. Die Karte entspricht gemäß §434 I BGB nicht der Kennzeichnung in Ihrem Onlineshop. Dies betrifft insbesondere die Aufteilung des VRAMs sowie die Speicheranbindung [Anhang 1 und 2].
  2. Die Karte entspricht nicht den von NVIDIA gemachten Angaben. NVIDIA hat dies bereits eingeräumt [Anhang 3].

Darüber hinaus beziehe ich mich weiterhin auf §434 I BGB wie folgt:

„[..] es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.“

  1. Hätte ich zum Zeitpunkt des Kaufes gewusst, dass die Sache nur über 3,5 GB + 0,5 GB sowie eine Speicheranbindung von 224 Bit + 32 Bit verfügt, hätte ich mich gegen den Kauf der Sache entschieden.
  2. Das Spiel Watch Dogs, zum Zeitpunkt des Kaufes für mich ein maßgeblicher Indikator, belegt im Speicher meiner GTX970 maximal 3,5 GB. Ich kann nachweisen, dass das Spiel bei Verwendung einer GTX980 4GB VRAM belegt. Die auftretenden Ruckler bei einer gewöhnlichen Framerate von über 25 Bildern pro Sekunde führe ich daher auf das nicht vollständige Ausnutzen des VRAMs meiner Sache zurück.
  3. NVIDIA und Sie, als Händler, suggerierten mir durch die Gleichheit der Produktangaben eine starke Nähe beider Produkte. Diese ist durch die benannten Einschränkungen nicht gegeben. Hätte ich dies zum Kaufzeitpunkt gewusst, hätte ich mich für eine GTX980 entschieden.

Einen Verweis auf die Ablehnung der Anerkennung eines Sachmangels seitens NVIDIA oder Gigabyte kann ich nicht akzeptieren. Der Kaufvertrag besteht zwischen Ihnen und mir. Wenn Ihnen durch meine Beanstandung ein Schaden entsteht, können Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Distributor oder den Hersteller richten.

Daher zusammengefasst:

  1. Ich fordere Sie hiermit auf, bis zum 15.03.2015, den Sachmangel gemäß §434 BGB ff. zu beseitigen.
  2. Sie können §434 BGB ff. entnehmen, wie dies möglich ist. Entweder, Sie liefern mir das Produkt ohne den beschriebenen Sachmangel oder ich erwarte eine Rückabwicklung des Kaufs.
  3. Bei Nichterfüllung übergebe ich den Sachverhalt unverzüglich an meinen Rechtsanwalt.

Zusätzlich bin ich bereit, mir entsprechende Gegenangebote zur GTX980 von Ihnen einzuholen. Abschließend hoffe ich, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden. Wie vorher erwähnt endet meine Frist mit Ablauf des 15.03.2015. Danach werde ich den Sachverhalt unverzüglich an meinen Rechtsanwalt übergeben.

In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen


Anhang 1: Grafik vom 13.02.2015
Anhang 2: http://web.archive.org/web/20150204...Grafikkarte/html/product/1158971?tk=7&lk=8406 (Speicherangaben MSI GTX970 äquivalent zum Pendant von Gigabyte)
Anhang 3: http://www.3dcenter.org/artikel/nvidia-raeumt-das-35-gb-problem-der-geforce-gtx-970-ein

Fazit: Rückgabe nur unter Zuhilfename des BGBs zu erwirken, weil Alternate sich einem Rechtsstreit möglicherweise nicht stellen möchte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich habe versucht (wenn vielleicht auch etwas spät) meine MSI GTX 970 bei Home of Hardware (get-it-quick) zurück zu geben bzw. angefragt wie die Rücknahme abgewickelt werden soll. Leider habe ich von der ganzen Sache nicht direkt was mitbekommen. Nachdem mehrere Tage überhaupt keine Antwort gekommen ist habe ich dann noch mal geschrieben aber nur eine Standard Antwort erhalten. Das weiß ich, da mittlerweile die erste Frage mit der selben Antwort zurückgekommen ist.

Leider wird auf eine Rücknahme überhaupt nicht eingegangen sonder nur das Thema an sich heruntergespielt. Es wäre ja alles gar nicht so und nur von der nicht fachkundigen Presse künstlich aufgebauscht. (Was die Presse wohl dazu zu sagen hätte?)

Auf jeden Fall bin ich mir nicht sicher was für Rechte ich habe und hätte gerne einen Rat. Mit leeren Drohungen und Anwälten zu kommen die ich nicht habe finde ich nicht wirklich gut wenn ich nicht weiß was ich überhaupt machen kann. Ist der hier zitierte Text allgemein nutzbar oder muss ich drauf achten wann geliefert wurde oder ähnliches? Kann man von mir verlangen den Mangel früher erkennen zu müssen? Gibt es schon Präzedenzfälle? Bisher habe ich immer nur von befristeten Rücknahmen aus Kulanz gelesen.

Geliefert wurde die Karte übrigens erst im Januar nach über 3 Monaten Wartezeit. Bei der Bestellung damals wurden 3-4 Wochen angegeben und ich habe nur nicht storniert weil die auch nirgendwo anders lagernd vorrätig war (oder nur für viel mehr Geld als ich schon bezahlt hatte).

Hier noch die Antwort des Service.

Sehr geehrter Herr Xxx,

Vielen Dank für Ihr Interesse an dem in der Internetkultur als #RAMgate bezeichnetem Phänomen.

Die pauschale Meldung, die von häufig nicht fachkundigen Journalisten verbreitet wurde, dass die GTX 970 lediglich über 3,5 GB anstelle der angegebenen 4GB VRAM verfügt, ist unwahr.

Aufgrund der von nVidia angegebenen Spezifikationen bei Erscheinung der GTX 970 und 980 musste man davon ausgehen, dass beide über das selbe Speicherinterface verfügen.

In der Realität stellte sich allerdings heraus, das die GTX 970 über weniger so genannte "crossbar Ressourcen" verfügt, wodurch Nvidia den dedizierten Speicher von 4GB auf zwei Partitionen mit 3,5 GB beziehungsweise 512MB einteilen musste, damit der GM204 Chip den Speicher verwalten kann. Dabei wird die größere Partition von 3,5 GB priorisiert behandelt, wodurch Programme von Drittanbietern, die den Speicher auslesen wollen, lediglich diesen priorisierten Bereich sehen. Aufgrund eines fehlenden L2 Cashes in der kleineren Partition ist die angegebene Durchsatzrate von 224 GB/s zwar rechnerisch korrekt, allerdings kann der GM204 Chip effektiv mit entweder 196 GB/s auf die priorisierte oder mit 28 GB/s auf die kleinere Partition zugreifen.

Die Performance-Einbußen in der echten Welt sind jedoch in den meisten Szenarien marginal.

Um dieser Behauptung Nachdruck zu verleihen, wurde ein Direktvergleich durch das unabhängige Onlinemagazin Anandtech mit den folgenden Ergebnissen durchgeführt, bei dem verschiedene Spiele mit je zwei Einstellungen getestet wurden. Eine Einstellung, die weniger als 3,5GB VRAM beansprucht und eine die mehr als 3,5 GB benötigt.

Shadows of Mordor

<3.5GB setting = 2688x1512 Very High

GTX 980 72fps

GTX 970 60fps

>3.5GB setting = 3456x1944

GTX 980 55fps (-24%)

GTX 970 45fps (-25%)

Battlefield 4

<3.5GB setting = 3840x2160 2xMSAA

GTX 980 36fps

GTX 970 30fps

>3.5GB setting = 3840x2160 135% res

GTX 980 19fps (-47%)

GTX 970 15fps (-50%)

Call of Duty: Advanced Warfare

<3.5GB setting = 3840x2160 FSMAA T2x, Supersampling off

GTX 980 82fps

GTX 970 71fps

>3.5GB setting = 3840x2160 FSMAA T2x, Supersampling on

GTX 980 48fps (-41%)

GTX 970 40fps (-44%)

Die Abweichungen von maximal 3% zu der GTX 980 könnten auf die schwächere 512 MB Partition zurückgeführt werden, könnten aber auch an einer schwächeren Skalierung durch geringere Kerntaktung begründet sein.

Besonders hervorzuheben sind hierbei die Werte zu Battlefield 4, da die Frostbite-Engine opportunistisch so viel VRAM für sich allokiert, wie sie kriegen kann. Bei reiner Speicherabhängigkeit müssten die Werte somit wesentlich deutlicher abrutschen.

Einen spezifischen Treiber um die Allkation von Arbeitsspeicher bei der GTX 970 wird es nach Aussage von nVidia nicht geben, das heißt jedoch auch nicht, dass die GTX 970 von zukünftigen Treiberupdates nicht ebenso stark profitieren wird, wie andere Karten der GeForce Serie.

Zusammenfassend:

Hat meine GTX 970 nur 3,5 GB Speicher? Nein! Jede GTX 970 verfügt über 4 GB dedizierten Speicher.

Hat nVidia versucht einen Workaround zu vertuschen, der die Leistung der Karte beeinflusst? Vermutlich.

Ist meine GTX 970 schwächer als angegeben? Nein. Es gab keine Presseedition der Karte. Somit sind alle Tests, die veröffentlicht wurden, mit dem partitionierten Speicher erfolgt und alle Werte können bei identischer Hardware repliziert werden.

Wir hoffen, dass wir ein wenig Licht in den dunklen Wald der Panikpresse bringen konnten und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Yyy Zzz
Ihr Kundenservice
 
Hallo jithak,

wenn du auf Teufel komm raus nicht mit einem Anwalt drohen willst und auf rechtliche Schritte in jedem Fall verzichten möchtest, kannst du nur an die Kulanz deines Händlers appellieren. Da dies nicht zu funktionieren scheint und bislang kein Präzedenzfall geschaffen wurde, der besagt, dass ein Sachmangel vorliegt: schlechte Karten.

Probiere einfach mein oben beigefügtes Schreiben aus. Dies hat in einem Falle bei Alternate und ACom geholfen (zwei verschiedene Nutzer hier). Es berücksichtigt die wichtigsten Aspekte des §434 BGB, geht auf Fristen ein und lässt kaum Spielraum zur Interpretation. Wenn dieses Schreiben abgewimmelt wird, bleibt dir sowieso nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte einzuleiten. Du musst allerdings meine Anhänge für deine Zwecke modifizieren.

Du kannst auch das Schreiben aus dem Startpost übernehmen, jedoch musst du hier noch einige Dinge m.M.n. anpassen.

Zum Thema "welche Rechte hast du": Darauf wurde hier schon oft genug eingegangen. Das Problem ist weiterhin der Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Es ist durchaus möglich, dass wir mit unserem Standpunkt "Recht haben" (was allerdings noch nicht richterlich bestätigt wurde), jedoch bekamen wir bislang nur Recht in Form von Kulanz zugesprochen, was mehr oder weniger nicht gleichbedeutend mit "Recht bekommen" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
jithak schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe versucht (wenn vielleicht auch etwas spät) meine MSI GTX 970 bei Home of Hardware (get-it-quick) zurück zu geben bzw. angefragt wie die Rücknahme abgewickelt werden soll. Leider habe ich von der ganzen Sache nicht direkt was mitbekommen. Nachdem mehrere Tage überhaupt keine Antwort gekommen ist habe ich dann noch mal geschrieben aber nur eine Standard Antwort erhalten. Das weiß ich, da mittlerweile die erste Frage mit der selben Antwort zurückgekommen ist.

Leider wird auf eine Rücknahme überhaupt nicht eingegangen sonder nur das Thema an sich heruntergespielt. Es wäre ja alles gar nicht so und nur von der nicht fachkundigen Presse künstlich aufgebauscht. (Was die Presse wohl dazu zu sagen hätte?)

Auf jeden Fall bin ich mir nicht sicher was für Rechte ich habe und hätte gerne einen Rat. Mit leeren Drohungen und Anwälten zu kommen die ich nicht habe finde ich nicht wirklich gut wenn ich nicht weiß was ich überhaupt machen kann. Ist der hier zitierte Text allgemein nutzbar oder muss ich drauf achten wann geliefert wurde oder ähnliches? Kann man von mir verlangen den Mangel früher erkennen zu müssen? Gibt es schon Präzedenzfälle? Bisher habe ich immer nur von befristeten Rücknahmen aus Kulanz gelesen.

Geliefert wurde die Karte übrigens erst im Januar nach über 3 Monaten Wartezeit. Bei der Bestellung damals wurden 3-4 Wochen angegeben und ich habe nur nicht storniert weil die auch nirgendwo anders lagernd vorrätig war (oder nur für viel mehr Geld als ich schon bezahlt hatte).

Hier noch die Antwort des Service.

Hier der Inhalt meiner Email, nach diesem Text hat es problemlos funktioniert... jegliche Mails vorab, wurden ignoriert. Es handelt sich um eine Kombination aus beiden der hier genannten Beispielen.

Bitte noch entsprechend Deine Daten einfügen bei den mit "x" markierten Stellen.
.........


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kauf, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: xxxx (genauer Produktwortlaut laut Rechnung)
Rechnungsdatum: xx.xx.xxxx
Rechungssumme: €xxx.xxx

Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genanntem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.

Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.

Als Grundlage für die Rückgabe dient der §434 BGB (Sachmangel). Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt (unter anderem) vor, wenn der verkaufte Gegenstand
- nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
- nicht der Werbung des Verkäufers, Herstellers oder seines Gehilfen entspricht.

Nach aktuellem Kenntnisstand verfügt die GTX970 statt über 4GB VRAM mit 224GB/s (256bit) lediglich über 3,5GB mit 196GB/s (224bit) sowie zusätzlich 0,5GB mit 28GB/s (32bit), welche nicht zeitgleich angesprochen werden können.
Aus diesem Grund kann man diese Raten nicht addieren und somit sind die angegebenen 224GB/s (256bit) auch mit keinem der beiden Speicherbereiche erreichbar. Auch die Aufsplittung in einen schnelleren sowie einen langsameren Speicher ist bei Grafikkarten unüblich, insbesondere, wenn pauschal mit 4GB@224GB/s (256bit) geworben wurde.
Quelle: http://www.anandtech.com/show/8935/...cting-the-specs-exploring-memory-allocation/2

Des weiteren verfügt die GTX970 zudem über weniger ROPs und über weniger L2-Cache als bisher angegeben.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...tufen-und-L2-Cache-als-behauptet-2529302.html


Unterschiede zwischen versprochener ("alt") und gelieferter ("neu") Leistung:

Technik (alt): 64 ROPs, 2,0 MB Level2-Cache, 256 Bit DDR Interface
Technik (neu): 56 ROPs, 1,8 MB Level2-Cache, 256 Bit DDR Interface (nur 224 Bit performant nutzbar)

ROP-Leistung (alt): 70,4 GPix/sec*
ROP-Leistung (neu): 61,6 GPix/sec

Bandbreite (alt): 224 GB/sec
Bandbreite (neu): 196 GB/sec (nur 224 Bit performant nutzbar)

Speicher (alt): 4 GB GDDR5
Speicher (neu): 4 GB GDDR5 (nur 3,5 GB performant nutzbar)

Quelle: http://www.3dcenter.org/artikel/nvidia-raeumt-das-35-gb-problem-der-geforce-gtx-970-ein


Für die von mir geforderte Rückabwicklung wird mit dieser Email eine Frist von 14 Kalendertagen eingeräumt, beginnend ab dem xx.xx.xxxx



Mit freundlichen Grüßen

............


Kannst es ja damit noch einmal versuchen.
 
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