- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 6.068
Drummermatze schrieb:Setz ruhig mal rot. Signalrot!
Ach, ups. War ja schon längst rot - hab länger nicht mehr auf die Liste geschaut
Habe aber noch einen Link zu deinem post ergänzt.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Drummermatze schrieb:Setz ruhig mal rot. Signalrot!
Wenn es ein Gewährleistungsfall (also Mangel) wäre, dann müssten sie nicht den vollen Kaufpreis erstatten, sondern könnten Wertersatz abziehen.Drummermatze schrieb:Würde ich die Karte zurückschicken, hätten sie ne Karte die ein halbes Jahr in Gebrauch war und müssten mir den vollen Kaufpreis zurückzahlen.
So sieht es aus. Die Konkurenzkarten verbrauchen mehr Strom und werden wärmer.Aber was bringts mir die 970 zurückzugeben? Es gibt momentan leider keine Alternative.
Wenn es ein Gewährleistungsfall (also Mangel) wäre, dann müssten sie nicht den vollen Kaufpreis erstatten, sondern könnten Wertersatz abziehen.
Drummermatze schrieb:Da das aber in diesem Fall nicht möglich ist, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme den vollen Preis ausgezahlt.
Sehr geehrter XXX,
vielen dank für ihre E-Mail.
Wie ihnen bereits mehrfach mitgeteilt besteht nach wie vor kein Rechtsanspruch
auf Rücknahme oder Teilerstattung des von ihnen genannten Artikels.
Sollten weiterhin Fragen zu dieser Problematik bestehen, möchten wir Sie
bitten, sich direkt mit dem Hersteller Ihrer Grafikkarte in Verbindung zu
setzen, um von dort ggf. eine individuelle Lösung zu erhalten.
Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M1ch1 schrieb:@Trinoo:
Nur dass Alternate halt weniger durch kampfpriese auffällt, und man da quasi schon "ein paar euro mehr" für service zahlt
Ein wenig genauer darf es schon sein Dann ändere ich es auch gern.Doc Foster schrieb:Die rechtlichen Ausführungen im Startthread sind [...] zum Teil auch schlicht falsch.
Das ganze hier läuft unter "Gemeinschaftsprojekt", d.h. jeder trägt etwas bei und ich versuche einfach nur, die Eingangsposts möglichst aktuell zu halten.Doc Foster schrieb:Wenn du hier suggerierst, dass der zweite Text von einem Rechtsanwalt formuliert wurde, dann gib bitte auch an, welcher Anwalt das gewesen sein soll, aus meiner Sicht kann das kein mit der Materie halbwegs vertrauter Jurist verfasst haben...
Sorry, aber wo steht denn irgendetwas anderes?Doc Foster schrieb:Im Ergebnis richtig dürfte sein, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beworbenen Eigenschaften (hierzu zählen auch Aussagen des Herstellers) von den tatsächlichen abweichen.
Das zu beweisen, ist aber Aufgabe des Käufers.
Dass §434 BGB ("Sachmangel") nur den Sachmangel selbst beschreibt, sollte doch klar sein?! In dem Paragraphen steht ja, wie du schon richtig andeutest, nichts von den Rechten eines Käufers beim Eintreten eines solchen drin, dafür gibt es den §437 BGB ("Rechte des Käufers bei Mängeln").Doc Foster schrieb:In diesem Fall kann der Käufer nach § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten; § 434 BGB ist in keinem Fall eine Anspruchsgrundlage.
Oder auch, dass die Händler sich einfach quer stellen. Siehe die letzten Posts hier bezüglich Alternate vom User @DrummermatzeDoc Foster schrieb:Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.
OderDoc Foster schrieb:Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.
Doc Foster schrieb:Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.
WhiteShark schrieb:Du bist mit deiner Reklamation auch einige Monate zu spät. Alle Händler die Rücknahmen akzeptiert hatten, haben dies zeitlich begrenzt.
Raubmordkopie schrieb:Was mir ziemlich egal ist, weil ich rechtlich nicht auf die Kulanz angewiesen bin, das Produkt wurde falsch beworben, deswegen habe ich Jahre Zeit, eine Nachbesserung zu verlangen!