[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Drummermatze schrieb:
Würde ich die Karte zurückschicken, hätten sie ne Karte die ein halbes Jahr in Gebrauch war und müssten mir den vollen Kaufpreis zurückzahlen.
Wenn es ein Gewährleistungsfall (also Mangel) wäre, dann müssten sie nicht den vollen Kaufpreis erstatten, sondern könnten Wertersatz abziehen.
Aber im Grunde ist der Kaufvertrag unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und dürfte somit unabhängig von der Gewährleistung anfechtbar sein.

Aber was bringts mir die 970 zurückzugeben? Es gibt momentan leider keine Alternative.
So sieht es aus. Die Konkurenzkarten verbrauchen mehr Strom und werden wärmer.
Ich hab mich daher auch für eine 970 entschieden, trotz dem Speicher. Denn schlecht ist die Karte ja nicht.
 
Wenn es ein Gewährleistungsfall (also Mangel) wäre, dann müssten sie nicht den vollen Kaufpreis erstatten, sondern könnten Wertersatz abziehen.

D.h.?
Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, muss der Händler bei Gewährleistung 2 mal nachbessern.
Da das aber in diesem Fall nicht möglich ist, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme den vollen Preis ausgezahlt.

Egal wie mans dreht und wendet, A... ist hier im Unrecht und muss handeln.
 
Drummermatze schrieb:
Da das aber in diesem Fall nicht möglich ist, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme den vollen Preis ausgezahlt.

Das ist so nicht ganz richtig, es gibt nämlich auch noch die Möglichkeit der nachträglichen Kaufpreisminderung. Einen Anspruch auf Rückerstattung hat man nur bei Vorliegen eines "nicht unerheblichen" Mangels, worüber sich in diesem Fall durchaus gestritten werden kann. Ich persönlich glaube nicht, dass der Mangel erheblich ist.
 
Vor einigen Seiten hatten wir das mit dem Wertersatz schon mal. Der Händler hat das Recht zum Wertersatz . Das hat er im Prinzip immer. Sogar wenn man innerhalb 14 Tagen zurück zur sendet (dann müssen aber Abnutzungen vorhanden sein).

Das ist auch fair so. Denn man konnte es ja paar Monate benutzen und es hat dadurch an Wert verloren. Solange man für das Geld das gleiche Produkt gebraucht bekommt hat man da auch keinen Nachteil.
 
Es scheint sich dem Ende zuzuneigen:

Sehr geehrter XXX,

vielen dank für ihre E-Mail.

Wie ihnen bereits mehrfach mitgeteilt besteht nach wie vor kein Rechtsanspruch
auf Rücknahme oder Teilerstattung des von ihnen genannten Artikels.

Sollten weiterhin Fragen zu dieser Problematik bestehen, möchten wir Sie
bitten, sich direkt mit dem Hersteller Ihrer Grafikkarte in Verbindung zu
setzen, um von dort ggf. eine individuelle Lösung zu erhalten.

Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Saftladen :)
 
Sie schreiben ja alles korrekt aus ihrer Sicht. Da ist ein Anwalt involviert. Da noch keiner den Anspruch vor Gericht bestätigen lies, besteht auch erstmal "nach wie vor" kein Rechtsanspruch. So lange bis eben jemand ein rechtskräftiges Urteil erwirkt auf das man sich klar berufen kann im Fall GTX 970. Dieses muss man nun eben erwirken und damit müssen auch sie dann reagieren. Ich würde direkt einen Anwalt Kontakt aufnehmen lassen und damit signalisieren wie ernst es mir ist - auch eine Rechnung beilegen für die Anwaltskosten, mit dem Hinweis diese als Beklagter tragen zu müssen, weil der Rechtsanspruch gerichtlich ermittelt werden muss Aufgrund ihrer Haltung. Mit Fristsetzung etc.

Kosten werden ihnen enstehen und sie müssen dann abwägen ob die Anwaltskosten nicht teurer werden als die Abwicklung wie vom Kunden verlangt.
 
M1ch1 schrieb:
@Trinoo:
Nur dass Alternate halt weniger durch kampfpriese auffällt, und man da quasi schon "ein paar euro mehr" für service zahlt ;)

Nie und nimmer... die sind schnell im Versand, das wars aber auch schon. Die sind gleichauf mit Mindfactory, beide sollten am besten insolvent gehen.

Der Unterschied ist nur, das Alternate deutlich teurer ist als MF, der Service aber ebenso, nicht vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, kann ich so jetzt nicht bestägigen. Bisher gerade mit dem Kundensupport von MF außergewöhnlich gute Erfahrungen gemacht, sowohl Telefon als auch über das Hausforum. Aber das scheint ja stark zu variieren. Letztens wurde mir zbsp fälschlicherweise eine Mahnung gesendet, kurzer Post im Forum -> Thema erledigt. Aber wie gesagt, das sind meine Erfahrungen.
 
Bei der Gewährleistung hab ich persönlich mit MF jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht (von einer meiner 970er hat ein Lüfter gerattert im Idle (man musste allerdings etwas genauer hinhören), die wurde instant gegen ein neues Modell getauscht im Rahmen der Gewährleistung.
Was mich aber bei MF stört, ist, dass sie nicht auf die Fragen des Kunden eingehen, bzw. nur extrem oberflächlich und spezielle Fragen, z.b. zur Versandpreiserstattung bei Gewährleistung, komplett ignorieren. Ich werde dort nichts mehr kaufen, außer es ist etwas viel günstiger als in nem österr. Shop, aber ansonsten wende ich mich da lieber an kundenfreundlichere Händler.
Der Versandservice und die Kaufabwicklung sind bei MF ziemlich gut, jedoch.
 
@Topic:

Die rechtlichen Ausführungen im Startthread sind äußerst laienhaft formuliert und zum Teil auch schlicht falsch.

Wenn du hier suggerierst, dass der zweite Text von einem Rechtsanwalt formuliert wurde, dann gib bitte auch an, welcher Anwalt das gewesen sein soll, aus meiner Sicht kann das kein mit der Materie halbwegs vertrauter Jurist verfasst haben...

Im Ergebnis richtig dürfte sein, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beworbenen Eigenschaften (hierzu zählen auch Aussagen des Herstellers) von den tatsächlichen abweichen.
Das zu beweisen, ist aber Aufgabe des Käufers.

In diesem Fall kann der Käufer nach § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten; § 434 BGB ist in keinem Fall eine Anspruchsgrundlage.

Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Die rechtlichen Ausführungen im Startthread sind [...] zum Teil auch schlicht falsch.
Ein wenig genauer darf es schon sein :freak: Dann ändere ich es auch gern.

Doc Foster schrieb:
Wenn du hier suggerierst, dass der zweite Text von einem Rechtsanwalt formuliert wurde, dann gib bitte auch an, welcher Anwalt das gewesen sein soll, aus meiner Sicht kann das kein mit der Materie halbwegs vertrauter Jurist verfasst haben...
Das ganze hier läuft unter "Gemeinschaftsprojekt", d.h. jeder trägt etwas bei und ich versuche einfach nur, die Eingangsposts möglichst aktuell zu halten.
Wenn es dich interessiert, welcher Anwalt das war, musst du die Person fragen, die uns das Schreiben zur weiteren Verwendung netterweise zur Verfügung gestellt hat, anonymisiert. Wer das war, kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, weil ich den Post nicht mehr finden kann (Aquarium, editiert?). Es finden sich zwar hier und hier noch Verweise vom 31.01.2015 auf das Schreiben, aber den Post selbst finde ich nicht mehr.
Am 10.02.2015 gab es dann hier nochmal eine sehr ähnliche Variante, die laut Aussage von @Hagen_67 nochmals "mit meinem Anwalt telefonisch besprochen" wurde: https://www.computerbase.de/forum/t...0-haendlerliste.1440825/page-97#post-16998591

Falls dir das alles trotzdem nicht passt, darfst du gern ein deiner Ansicht nach juristisch einwandfreies Schreiben aufsetzen, das pflege ich dann im Startpost auch gern ein :)

Doc Foster schrieb:
Im Ergebnis richtig dürfte sein, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beworbenen Eigenschaften (hierzu zählen auch Aussagen des Herstellers) von den tatsächlichen abweichen.
Das zu beweisen, ist aber Aufgabe des Käufers.
Sorry, aber wo steht denn irgendetwas anderes?
Der Beweis dürfte durch die Aussagen des nvidia-Entwicklers und die nachträgliche Korrektur der Specs ziemlich einfach gelingen - schließlich gäbe es nichts zu korrigieren, wenn vorher nichts falsch war..
Bei Käufen, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Spec-Korrektur erfolgten, ist das natürlich was anderes.

Doc Foster schrieb:
In diesem Fall kann der Käufer nach § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten; § 434 BGB ist in keinem Fall eine Anspruchsgrundlage.
Dass §434 BGB ("Sachmangel") nur den Sachmangel selbst beschreibt, sollte doch klar sein?! In dem Paragraphen steht ja, wie du schon richtig andeutest, nichts von den Rechten eines Käufers beim Eintreten eines solchen drin, dafür gibt es den §437 BGB ("Rechte des Käufers bei Mängeln").
Im Eingangspost steht wörtlich: "Als Grundlage für die Rückgabe dient der §434 BGB (Sachmangel).". Der Sachmangel begründet einen Anspruch nach §437 BGB auf Nacherfüllung/Minderung/Rückgabe und bildet somit die Grundlage des ganzen. Geht es dir einfach um die Formulierung?

Doc Foster schrieb:
Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.
Oder auch, dass die Händler sich einfach quer stellen. Siehe die letzten Posts hier bezüglich Alternate vom User @Drummermatze
 
Doc Foster schrieb:
Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.
Oder

a) das dem Großteil der Kunden die Problematik nicht bekannt ist, da diese eben nicht auf Technikseiten o.ä. unterwegs sind oder das nvidia/Hersteller/Händler aktiv auf den Sachverhalt hinweisen oder gar ein Rückruf initiiert wurde.
(Was ein nicht unerheblicher Teil sein dürfte)

b) die Kunden sich an den Händler gewandt haben, dieser aber die Forderungen nicht anerkennt und die Kunden resigniert haben und keine Rechtsschutz o.ä. haben und sich scheuen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Dazu hat es welche Relevanz was "die meisten" für eine Sicht haben? Keine. Die einzige Relevanz ist die Gesetzgebung und die ist in dem Fall wohl recht eindeutig (auf Deutschland bezogen).

Und anstatt das du Nebelkerzen wirfst könntest du dich, da du ja scheinbar Jurist o.ä. bist, ja auch sinnvoll in das Thema einbringen.
 
Doc Foster schrieb:
Die offensichtlich sehr geringe Zahl an Rückläufern hingegen dürfte zeigen, dass es sich beim Thema zwar um ein Ärgernis handelt, die Karte im Ergebnis aber die meisten Kunden offensichtlich zufriedenstellt.

Nun trotz des RAM-Problems ist es ja keine schlechte Karte. Ich hab sie auch gekauft, obwohl ich von der Sache wusste.

Aber die Rücklaufquoten sagen ja nicht soviel aus. Nur wer IT-News-Seiten oder Foren besucht weiß davon Bescheid.
Dazu kommt das manche eine Gutschrift bekommen haben, gerade Amazon war da zu Anfang recht kulant. Das zählt auch nicht zu den Rückläufern.

Und ebenfalls nicht gezählt werden die Karte bei denen der Händler eine Rücknahme ablehnt. Denn die gingen ja nicht retoure.
 
Caseking der Saftladen nimmt meine ein Jahr alte GTX970 trotz rechtlicher Grundlage nicht zurück und hat mich mit einer Standard-PR-Antwort mit abschließendem Rechtskontakt abgefertigt. Auf meine zweite Mail haben sie dann gar nicht erst geantwortet.

Die Karte wurde falsch beworben, das ist eindeutig, ich habe Screenshots von deren Produktseite. Doch Caseking ist es wohl egal, ob man die Kunden (unwissentlich) verarscht hat und versucht seine Kunden über den Rechtsweg abzuwimmeln.

NIE WIEDER CASEKING! NIE WIEDER NVIDIA!


Nvidia ist auch so ein Thema, bescheissen wo sie nur können, beim Speicher, den Treibern (Mailadresse), Spulenfiepen ohne Ende, proprietärer Dreck wie G-Sync (anstatt man auf offene Standards setzt), für den sie dann noch über 100 Euro Aufpreis bei den Monitoren verlangen, Bestechen der Spieleschmieden... die Liste ist endlos, meine Geduld aber nicht. Nvidia wurde verkauft, R9 390 gekauft, leider nicht so effizient, das ist aber auch der einzige Nachteil.
 
Du bist mit deiner Reklamation auch einige Monate zu spät. Alle Händler die Rücknahmen akzeptiert hatten, haben dies zeitlich begrenzt.
 
WhiteShark schrieb:
Du bist mit deiner Reklamation auch einige Monate zu spät. Alle Händler die Rücknahmen akzeptiert hatten, haben dies zeitlich begrenzt.

Was mir ziemlich egal ist, weil ich rechtlich nicht auf die Kulanz angewiesen bin, das Produkt wurde falsch beworben, deswegen habe ich Jahre Zeit, eine Nachbesserung zu verlangen!
 
Raubmordkopie schrieb:
Was mir ziemlich egal ist, weil ich rechtlich nicht auf die Kulanz angewiesen bin, das Produkt wurde falsch beworben, deswegen habe ich Jahre Zeit, eine Nachbesserung zu verlangen!

Aber genau deshalb wurde es zeitlich begrenzt, damit es niemand "ausnutzt"!
 
also ein Jahr später finde ich auch sehr seltsam ... als das "Problem" bekannt wurde, und viele Händler ihr "ok" gegeben hatten, das man seine paar Wochen / paar Tage alten Karten zurückgeben kann, war das echt ok. Aber 1 Jahr später... da kommt schon sehr stark der Verdacht auf das man mit der Kohle dann die nächste Grafikkarte finanzieren möchte.

Die Frage ist nun, wieso entscheidest Du dich erst jetzt, 1 Jahr später, das die Karte zurückgenommen werden muss ?
 
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