[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

DrToxic schrieb:
Sorry, hab ich überlesen. Darunter steht nämlich "Erinnerung: Kunden können nach Rückgaben bei MF generell gesperrt werden, auch nach "Kulanzrückgabe" der 970".
Insgesamt finde ich diesen Hickhack bei MF alles andere als "grün-würdig". Woher soll der normale Kunde eigentlich wissen, dass seine Sperrung angeblich nicht beabsichtigt war? Daran glaube ich nämlich nicht. Schau dir doch nur die Zensur an die dort stattfindet.
 
@Der Landvogt

Das "Ampelsystem" bezieht sich explizit nur darauf, ob überhaupt eine Rückgabe möglich ist oder nicht. Ich habe extra bei jedem Händler möglichst viele Beiträge verlinkt, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann, wie die Vorgehensweise aussah.

Es gibt z.B. Händler, bei denen es viel Hin-und-Her gab und welche, die von Anfang an eine Rücknahme angeboten haben. Das werde ich mir aber nicht anmaßen zu bewerten, das kann jeder für sich selbst entscheiden.
 
Ok, ein kleiner Hinweis dazu wäre sicher nicht verkehrt. Ist mMn derzeit dann doch etwas missverständlich.
 
Erneute Antwort von A...


Sehr geehrte Herr XXX,

Eine Verletzung der Gewährleistungspflicht liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt ist es uns nicht möglich ihnen eine Rückgabe oder Preisnachlass anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen

Abgesehen von dem schlechten deutsch und den Rechtschreibfehlern ist das doch wirklich das Letzte.
Was wäre jetzt der nächste Schritt?
Mal den Text aus dem Startpost kopieren?

Das ist echt der letzte Verein...
 
Zuletzt bearbeitet:
ist es uns nicht möglich ihnen eine Rückgabe oder Preisnachlass anzubieten.

Bei Vorliegen eines Sachmangels sind sie dazu jedoch verpflichtet, siehe §434 BGB. Frag' sie am besten nochmal explizit, ob das nun bedeutet, dass sie trotz der falschen Specs keinen Sachmangel bei der GTX970 sehen und auch nicht (wie viele andere Händler) zu einer Kulanzlösung bereit sind.

Wenn sie das bejahen, bleibt dir nur noch der Weg zum Anwalt (und sie werden in der Liste hier dick und fett rot :p ).
 
Ich habe sie ja bereits darauf hingewiesen, dass es sich hier eindeutig um einen Sachmangel im Sinnes des Gesetzes mit Verweis auf §434 BGB handelt.

Das sehen sie nicht so.
Im Text vom Startpost ist das ganze ja nochmal aufgeschlüsselt, warum dass so ist.
Vielleicht das noch schreiben und nochmals darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht um Möglichkeiten sondern um Pflichten handelt die nicht eingehalten werden.

Kann es irgendwelche Konsequenzen für mich haben wenn man sie darauf hinweist, dass man ab sofort diesen Shop nicht mehr weiterempfiehlt und davor warnt dort einzukaufen? (Rufmord oder so?)
Oder dass man gegebenfalls mit meinem Anwalt droht wenn sie sich weiterhin querstellen?
Bis zum Anwalt will ich das Ganze eigentlich ungern kommen lassen.
 
Drummermatze schrieb:
Ich habe sie ja bereits darauf hingewiesen, dass es sich hier eindeutig um einen Sachmangel im Sinnes des Gesetzes mit Verweis auf §434 BGB handelt.

Eine definitive schriftliche Bestätigung von ihnen wäre trotzdem praktisch. Bisher scheinen sie sich ja noch zu winden. Ich würde einfach konkret fragen.

Drummermatze schrieb:
Kann es irgendwelche Konsequenzen für mich haben wenn man sie darauf hinweist, dass man ab sofort diesen Shop nicht mehr weiterempfiehlt und davor warnt dort einzukaufen? (Rufmord oder so?)
Oder dass man gegebenfalls mit meinem Anwalt droht wenn sie sich weiterhin querstellen?

Nein, wieso? Es ist ja nicht so, dass du nicht versucht hättest, es zu klären. Und solange du nichts dazudichtest, sondern die Sache so darstellst, wie sie abgelaufen ist, ist das vollkommen in Ordnung. Wenn das nicht so wäre, hätten z.B. Journalisten ganz schön Probleme :D
 
@Drummermatze: Wenn der Shop sich beständig weigert, wirst Du um den Gang zu einem Anwalt nicht herumkommen. Die Ankündigung, man werde sich an einen Anwalt wenden, ist sicher in Ordnung, ebenso wie die Tatsache, dass man den Shop nicht mehr empfehlen werde.

Eine "Warnung an andere, dort einzukaufen" klingt aber nach einer guten Grundlage, Dich wegen Rufschädigung zu verklagen. Selbst wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist, kannst Du Dir furchtbar die Finger daran verbrennen.

Ich nehme an, dass der Shop nach einem Anwaltsbrief eine Kulanzlösung anbietet, eventuell Dein Kundenkonto sperrt und der Fall damit ohne Anerkennung eines Sachmangels beendet sein wird. Auf jeden Fall solltest Du über den Ausgang hier in diesem Thread berichten.
 
Die GTX bleibt in meinem Rechner, das habe ich A... auch schon mittgeteilt.
Dennoch möchte ich, dass mir der Händler etwas entgegen kommt. Wie, liegt in seinem freien Ermessen.


Wenn wirklich alles nichts hilft, wird der Shop eben abgehakt.
Ich weiß auch, dass das nicht die Schuld vom Händler ist, sondern von nVidia. Aber das kann nicht mein Problem sein.
Und ich wende mich ja an meinen Vertragshändler. Parallel habe ich natürlich auch mal den Hersteller (Asus) angeschrieben.
Wenn mans recht betrachtet habe ich für diese Karte einfach zu viel bezahlt, weil sie nicht den Spezifikationen entspricht und mir früher oder später dadurch ein Nachteil entstehen wird. Das ärgert mich hier.

Außerdem kann man hier mal wieder schön sehen, wie groß Kundenzufriedenheit wirklich geschrieben wird...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Verlusten ist die Kundenzufriedenheit völlig Latte, vor allem wenn die Kunden ständig quängeln.
Das ist IT, das Gebiet wo IMMER etwas schief läuft.

Wie asozial Kunden sind, erfährt man wenn man im Einzelhandel etc. gearbeitet hat.

Der Händler ist eh aus dem Schneider, da er die Daten so wiedergegeben hat wie Nvidia es vorgab.
Wenn klagen, dann gegen Nvidia selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Kunde hat einen Vertrag mit Nvidia auf welcher Basis er Klagen könnte. Mann kann als Mercedes Käufer auch nicht Bosch verklagen für den Scheibenwischermotor den der Mercedeshändler nicht nachbessern will. Man klagt gegen seinen Vertragspartner in Deutschland, wenn es um Ankauf-Verkauf geht. So ist auch das Verbraucherschutzrecht hier geregelt.

Ausser natürlich du hast bei Nvidia eine GPU ohne Speicher und Platine gekauft...sprich du bist Boardpartner. Nur wie willst du dann glaubhaft klar machen, dass du nicht wusstest wie der Speicher anzubinden ist? Seltsam, nichtwahr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler ist eh aus dem Schneider, da er die Daten so wiedergegeben hat wie Nvidia es vorgab.
Wenn klagen, dann gegen Nvidia selbst.

Der Händler hat MIR falsche Angaben gemacht. Ich habe von IHM das Produkt gekauft. Wir haben einen Kaufvertrag.
In der ersten Instanz hat der Händler das Problem. Der kann sich dann gerne weiterführend an den Hersteller wenden.
Aber das kann NICHT mein Problem sein!
Das Gesetz ist hier klar geregelt.

Blöd für die Händler ist das, klar. Aber einfach sagen "Das ist nicht unser Problem, wende dich an den Hersteller" gleicht dem Verhalten eines 10-jährigen. Nein, IHR habt mir das Produkt verkauft, also wendet IHR euch auch an den Hersteller.

Das hat nichts mit quängeln zu tun.
Ich bezahle Geld und erwarte dafür entsprechende Gegenleistung. Wenn da etwas schief läuft, dann bestimmt nicht auf Kosten des Endkunden.
 
Kannst du evtl. Einen Link mit Der Waybackmachine nachweisen, als zum Kautzeitpunkt noch die falschen Amgaben auf der Website standen?
Wenn ja, kann der Händler eigentlich nichts mehr machen, denn damit hat er sich dann verraten wenn er jetzt die Angaben ausgebessert hat.
 
Ja ich habe einen Screenshot mit den alten Angaben.
Aber nichts desdo trotz ist der Händler in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht.

Ich habe nun nochmal eine Mail geschrieben, ob sie das so bestätigen dass sie dennoch keinen Sachmangel sehen und auch nicht zu eine Kulanzlösung bereit sind.
 
Als hätte mans nicht gewusst:

Trotz intensiver Bemühungen besteht unsererseits keine Möglichkeit eine Rücknahme durch den Hersteller zu erwirken.
Auch haben wir keine Möglichkeit ihnen eine Reklamation auf anderem Wege anzubieten.

blablabla....

Mit freundlichen Grüßen
 
Ich glaube einigen Händlern ist gar nicht bewusst wie stark diese fehlende kulanz sich auf den Ruf auswirkt.

Ich habe früher immer bei mindfactory oder auch alternate bestellt. Aber gestern beim bestellen der neuen Grafikkarte gab es nur einen Händler bei dem ich geschaut und bestellt habe. Und das war caseking. Ich wäre ohne diesem thread nie auf die Idee gekommen eine Grafikkarte dort zu bestellen, hab die eher mit casemodding im Kopf gehabt.

Durch gescheiten Kundenservice hat caseking also einen Kunden gewonnen und mindfactory/alternate einen verloren.

Caseking hat sicher etwas Verlust durch die kulanz gemacht, aber das gleicht sich schnell aus.
 
Genau so soll es auch sein und nur durch das zusammen tragen solcher Infos und Feedback zu Händlern in solches Themen ist so etwas überhaupt möglich. Natürlich wird kein Händler daran pleite gehen, da einfach viel zu wenige davon erfahren aber den ein oder andern Dämpfer bekommen sie ab und lesen eventuell auch mit...Wir lassen uns eben ungern übern Tisch ziehen... Da zahlt man lieber paar Euro mehr und bekommt weitaus besseren Service... So einfach ist das. Kampfpreise sind ja gut und schön aber eben nicht auf Kosten des Supports.
 
Drummermatze schrieb:
Die GTX bleibt in meinem Rechner, das habe ich A... auch schon mittgeteilt.
Dennoch möchte ich, dass mir der Händler etwas entgegen kommt. Wie, liegt in seinem freien Ermessen.
Da liegt evtl der Fehler.
waum sollte der Händler dir entgegen kommen, wenn du anscheinend mit der LEistung zufrieden bist, und der "schaden" im moment unter messtoleranz läuft (mehr ist es nunmal im moment nicht, da NV die treiber recht gut im griff haben)
Denke da kommt der gedanke "wenn der zu faul zum zurückschicken ist, dann ist er auch zu faul für den anwalt."

Sollte es sich bei A... um alternate handeln:
Bei mir haben sie ende Feb die Graka zurückgenommen.
Zwar aus angeblicher "kulanz", aber wenn du zum anwalt gehst, kann der diese info evtl positiv verwenden ;)


@Trinoo:
Nur dass Alternate halt weniger durch kampfpriese auffällt, und man da quasi schon "ein paar euro mehr" für service zahlt ;)
 
Sagen wir mal (überspitzt gesagt) du kaufst ein Auto welches mit einer maximalen Fahrleistung von 200.000km angegeben ist und so verkauft wird, aber letztenendlich nur 50.000km fährt. Am Anfang hat man keine Probleme, aber zukunftssicher ist das nicht. Sogesehen habe ich momentan keine Probleme. Dennoch sinkt der Wert dadurch enorm und der Händler hat hier Entschädigung zu leisten. Jeder normale Händler würde hier den Fehler eingestehen und das Auto zurücknehmen oder einem irgendwie anders entgegen kommen. Blödes Beispiel, aber mir fällt gerade nichts anderes ein.:p

Noch reicht die GTX 970. Durch die Problematik sinkt die Zukunftsfähigkeit der Karte aber enorm, weil die Spiele immer mehr VRAM benötigen. Und die Probleme treten ja teilweise bei heutigen Spielen schon auf.

Noch besser kanns A... doch nicht haben. Würde ich die Karte zurückschicken, hätten sie ne Karte die ein halbes Jahr in Gebrauch war und müssten mir den vollen Kaufpreis zurückzahlen.
Wären sie clever, würden sie mir nen Gutschein oder ne kleine Rückzahlung anbieten. Denn als "neu" können sie die Karte eh nicht mehr verkaufen.
Aber was bringts mir die 970 zurückzugeben? Es gibt momentan leider keine Alternative.

@Trinoo:
Nur dass Alternate halt weniger durch kampfpriese auffällt, und man da quasi schon "ein paar euro mehr" für service zahlt

Gnadenlos durchgefallen kann ich da nur sagen. Service ist dort keiner vorhanden.
Die kriegens ja nichtmal hin eine Mail Rückantwort ohne Rechtschreibfehler zu verschicken.
Sollte es sich bei A... um alternate handeln:
Bei mir haben sie ende Feb die Graka zurückgenommen.
Zwar aus angeblicher "kulanz", aber wenn du zum anwalt gehst, kann der diese info evtl positiv verwenden

Danke für die Info :)

Wir lassen uns eben ungern übern Tisch ziehen...

Genauso siehts aus! Und so einen nicht vorhandenen Kundenservice werde ich nicht unterstützen!
Das war jetzt Alternate, richtig? Bevor ich den falschen auf rot setze..

Setz ruhig mal rot. Signalrot!
 
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