Hier könnt ihr Euch informieren,
die Rechtslage ist eigentlich eindeutig.
https://www.nvzmv.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-5
Schadenersatz muss ein Verkäufer also leisten, wenn der erworbene Gegenstand nicht die vertraglich vereinbarte oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist und er dies zu vertreten hat.
die Rechtslage ist eigentlich eindeutig.
https://www.nvzmv.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-5
Schadenersatz muss ein Verkäufer also leisten, wenn der erworbene Gegenstand nicht die vertraglich vereinbarte oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist und er dies zu vertreten hat.