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Hujax schrieb:Hat hier jemand Jura studiert? ^^
Ja, meine Freundin
Da du mit Alternate aber schon in Kontakt stehst, fällst du wohl raus. Ich will hier ehrlich gesagt auch niemanden anstiften, es zu übertreiben. Aber ja, der Nachbesserungsanspruch bei Mängeln gilt in diesem Fall imo 2 Jahre, siehe § 438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche) (1) 3.
tropenshorty schrieb:Mich würden mal Updates bezüglich Amazon interessieren, ob es nun die 50€ gibt oder nicht.
Ich vermute mal, dass das ein Einzelfall war und er Glück hatte, sich als einer der ersten gemeldet zu haben, als die bei amazon noch nicht wussten, was los ist.
Und vor allem: ob das immer so stimmt, was Leute schreiben, kann man ja kaum prüfen