[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Ich habe heute eine Antwort von Conrad bekommen.
Hatte meine EVGA im November über Mein Paket dort bestellt.Die Mail über die falschen Angaben etc. ging an Mein Paket, welche diese mit Hinweis direkt an Conrad weiterleitete.
Conrad antwortete zunächst, dass Sie sich erstmal zur Klärung des Sachverhalts mit Ihrer technischen Abteilung in Verbindung setzen wollen.
Mir wurde nun heute folgendes gemailt:

"Guten Tag,

wir werden Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten.

Bitte senden Sie den Artikel mit dem ausgefüllten Rücksendeschein an folgende Adresse zurück:

Conrad Electronic SE
Service Center
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau

Den benötigten Rücksendeschein sowie den Rücksendeaufkleber können Sie hier downloaden:
http://www.conrad.de/ce/de/content/kostenlose_ruecksendung/Kostenlose-Ruecksendung

Nach Eingang der Retoure werden wir eine Gutschrift erstellen und den Betrag zurückerstatten.


Bei Rückfragen senden Sie bitte den kompletten Vorgang, damit wir Ihre Anfrage schneller bearbeiten können.

Freundliche Grüße aus Hirschau

xxxxx
Ihr MEIN PAKET-Team
Conrad Electronic SE

Tel: 09622 / 30 - 5485
Fax: 09622 - 30 - 35485

meinpaket@conrad.de
www.conrad.de


Ob ich meine Karte zurückschicke weiß ich noch nicht wirklich, da ich eigentlich sehr zufrieden bin und und eine ohne Spulenfiepen bekommen habe.Auch würde ich wegen des beispielhaft guten Supports gerne bei EVGA bleiben.
Dagegen steht natürlich das absolut dämliche Verhalten NVidias gegenüber uns Käufern :freak:
Das geht überhaupt nicht was die abziehen...

Ich hab mir erstmal eine neue ASUS R9 290 DirectCU II OC für ~230 € bei Amazon.fr geordert die morgen kommen dürfte.
Dann wird mal etwas getestet.Meine erste AMD seit vielen Jahren :freak: Und NVidia ist schuld :evillol:
Wenn AMD mich überzeugt, würde mich die Sapphire Vapor-X Radeon R9 290X Tri-X mit 8 GB reizen.Wobei sich diese mit einem Aufpreis von 200 € zur ASUS auch nicht wirklich lohnt...
Oder ich lasse die ASUS als "Übergang" drin und schaue was AMD in einigen Wochen/Monaten auf den Markt knallt.
Schwierig schwierig :freak:
 
@ AnfängerEi: Macht es Caseking dem Kunden damit nicht etwas einfacher?
Von NVIDIA selber kam ja noch kein offizieler Widerruf mit Zugeständnis....
(know what i mean...?)
 
@Hagen_67: Und was hast du in dem Einschreiben geschrieben, wenn ich fragen darf. Du könntest es evtl. posten wenn du magst, damit sich andere (auch ich) Beispiele bzw. Textfetzen nehmen können.
Oder hast du ihnen nochmal den Text ausm 1. Beitrag geschickt? Bzw. so ähnlich?

Dann würde ich auch ein Einschreiben mit Einwurfbestätigung, (ist das eig ein Einschreiben wo man eine Unterschrift haben will?) heute oder morgen an Hardwareversand noch losschicken, je mehr Druck von mehreren Leuten, desto besser.
 
@Hagen_67

Deine geschilderten Sachverhalte sind alle korrekt. Wäre auch Humbug, wenn ich deinem Rechtsanwalt widersprechen würde.
Ich habe aber bspw. nicht geschrieben, dass eine E-Mail ausreicht. Ich habe geschrieben, dass selbst ein Einschreiben mit Einwurfbestätigung keine verbindliche Rechtssicherheit verschafft. Wenn ich nun also beide gegeneinander abwäge, und sehe, dass eine E-Mail im Vergleich zum Einschreiben kostenlos ist, probiere ich erstmal die für mich günstigere Variante. Die Zeit läuft mir erstmal nicht weg. Daher finde ich ein Einschreiben vorerst nicht sinnvoller als eine E-Mail.

Interessant ist die Option auf das Upgrade. Hier stellt sich wirklich die Frage, ob der Händler uns nicht sogar finanziell entgegen kommen muss. Ich denke aber eher nicht. Das höchste der Gefühle ist, dass der Händler die Karte ohne Anrechnung einer Nutzungspauschale zurücknehmen muss.

@hildegard552:

Ich habe meinen Text in Bezug zur Fristsetzung hier bereits veröffentlicht. Du kannst genauso gut diesen nehmen und per E-Mail absenden. Meinethalber auch per Einschreiben. Texte gibt es hier mittlerweile wirklich zu Genüge.
 
Turkish schrieb:
Ich hab mir erstmal eine neue ASUS R9 290 DirectCU II OC für ~230 € bei Amazon.fr geordert die morgen kommen dürfte.
Dann wird mal etwas getestet.Meine erste AMD seit vielen Jahren :freak: Und NVidia ist schuld :evillol:
Wenn AMD mich überzeugt, würde mich die Sapphire Vapor-X Radeon R9 290X Tri-X mit 8 GB reizen.Wobei sich diese mit einem Aufpreis von 200 € zur ASUS auch nicht wirklich lohnt...

Ohje :(
Die Asus DirectCu II ist bei AMD definitiv die falsche Wahl, weil sich ASUS nichtmal die Mühe gemacht hat, den Kühler auf den kleineren Chip von AMD anzupassen, sondern einfach den gleichen nehmen, den sie auch bei den nvidia-Karten (größere Chip-Fläche) benutzen. Deshalb liegen 2 der 5 Heatpipes gar nicht auf, siehe hier im CB-Test:
11.jpg
Erwarte also keine allzu tolle Temperatur oder Lautstärke.


hildegard522 schrieb:
Dann würde ich auch ein Einschreiben mit Einwurfbestätigung, (ist das eig ein Einschreiben wo man eine Unterschrift haben will?)

Es gibt Einschreiben mit Einwurf oder Rückschein. Das eine garantiert die Zustellung, das andere, dass es entgegengenommen wurde (und unterschrieben). Immer Einwurf nehmen, weil sie der Empfänger die Unterschrift beim Rückschein verweigern kann und der Brief dann nicht zugestellt zu dir zurück kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja von dem Problem habe ich gelesen DrToxic
Ich werde mal schauen wie die Karte sich verhält und dann ggf. auf die Sapphire Vapor-X Radeon R9 290X Tri-X aufrüsten.
 
Hagen_67 schrieb:
@ AnfängerEi: Macht es Caseking dem Kunden damit nicht etwas einfacher?
Von NVIDIA selber kam ja noch kein offizieler Widerruf mit Zugeständnis....
(know what i mean...?)

Auf jeden Fall.

Ich wollte damit auch andeuten, dass Caseking eben nicht die heiligen sind, wie so viele hier zu glauben scheinen. Man liest so oft, wie viele demnächst nur noch zum vorbildlichen Caseking gehen wenn es um Hardware geht.

Es hat eben den Anschein einer Heuchlerei. Eben durch Cleverness ein guter Schachzug Sympathiepunkte zu sammeln. Aber im Endeffekt betrügen sie noch weiter, wo andere Händler zumindest mal die Spezifikationen teilweise Richtig gestellt haben.
 
Tafelzwerk schrieb:
@Hagen_67
Die Zeit läuft mir erstmal nicht weg. Daher finde ich ein Einschreiben vorerst nicht sinnvoller als eine E-Mail.
E-Mail ist Zeitverschwendung, der Händler kann behaupten, sie wäre im Spam-Ordner versackt. Beim Einschreiben bist Du auf der sicheren Seite und Deine gesetzte Frist läuft ab Datum des Poststempels.
 
AnfängerEi schrieb:
Aber im Endeffekt betrügen sie noch weiter, wo andere Händler zumindest mal die Spezifikationen teilweise Richtig gestellt haben.
Und das beste ist ja noch, dass die Händler, welche die Spezifikationen ändern, gleichzeitig behaupten "Es ist alles in Ordnung, es liegt kein Sachmangel vor, ihr habt genau das bekommen was beworben wurde und die Karte arbeitet so wie vorgesehen"...
Wobei das behaupten ja durchweg alle Händler, aber einige nehmen trotzdem zurück.
Ich vermute durch diese behauptung bekommen die von nVidia noch Unterstützung in der ganzen Sache.
Andererseits trifft die Händler keine Schuld, die haben die Karte ja nicht gebaut, und so beworben wie es vom Hersteller publiziert wurde.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch auf naive zu machen und die Spezifikationen nicht richtig stellen zeugt von gleicher krimineller Energie. Dass sie betrügen ist ihnen bewusst. Selbst wenn nicht, siehe ersten Satz. Ich hoffe, dass sie allesamt bald vom Verbraucherschutz hören und belangt werden.
 
Aktuell hat alternate.de keine GTX 970 im Sortiment geführt - mir scheint, man orientiert sich an dem holländischen alternate, welches problemlos laut geforce.com forum user die Karten umtauscht...
 
Mathemagier1 schrieb:
E-Mail ist Zeitverschwendung, der Händler kann behaupten, sie wäre im Spam-Ordner versackt. Beim Einschreiben bist Du auf der sicheren Seite und Deine gesetzte Frist läuft ab Datum des Poststempels.

Darüber können wir jetzt gerne diskutieren. Aber schlichtweg: nein.
Ja, die E-Mail kann versacken. Ja, dein Einschreiben aber auch. Bei der Dokumentation im Falle eines Einschreibens handelt es sich lediglich um ein Indiz, nicht um einen Beweis.

Weitere Informationen findest du hier.

@AnfängerEi:

Für den Rückschein gilt dasselbe! Ich zitiere:

Bei Einwurfeinschreiben bestätigt der Zusteller den Einwurf der Sendung und der Absender kann mittels des Identcodes auf dem Einlieferungsbeleg nachweisen, dass er den Brief verschickt hat.

Zumindest den Umschlag. Denn da liegt das Problem: Wie bei allen Einschreibearten könnte der Empfänger einfach behaupten, dass er einen leeren Umschlag oder etwas völlig anderes, jedoch keine [..]kündigung erhalten hat.

Die einzige wirklich rechtsverbindliche Zustellung ist die Zustellung mit Zustellungsurkunde nach §182 ZPO. Macht das hier jemand? Will ich sehen. Solange reicht auch erstmal eine E-Mail. Wenn nach Ablauf der Frist nichts passiert, könnt ihr die nächsten Schritte ergreifen. Ggf. dann erstmal ein Einschreiben versuchen. Das Resultat wird dann aber wohl dasselbe sein. Die Unternehmen leben ja nicht im Steinzeitalter. Es ist schon angemessen, davon auszugehen, dass ein Online-Handel mit E-Mails umgehen kann. Eher noch als mit Briefen. ;D
 
Zuletzt bearbeitet:
E-Mail ist Zeitverschwendung, der Händler kann behaupten, sie wäre im Spam-Ordner versackt. Beim Einschreiben bist Du auf der sicheren Seite und Deine gesetzte Frist läuft ab Datum des Poststempels.

Nein, wenn es ganz schlimm kommt kann man das auch Anfechten. Weil wenn der Postbote keinen antrifft wird der Brief einfach in den Briefkasten geschmissen.

Juristisch nicht anfechtbar ist aber das gute alte Fax. (So lange es auch erfolgreich Zugestellt worden ist)
 
Zuletzt bearbeitet: (typo)
Dagegen hilft ein Einschreiben mit Rückschein. ;)
 
Ich habe gerade mit dem alternate.de Support und Vertrieb telefoniert, nach wie vor sieht die Sachlage so aus, das alternate.de sich weigert, die Karten zurück zu nehmen und man hat auch keine Informationen warum die GTX 970 nicht mehr gelistet sind und nur noch über die Suche zu finden sind.

@Tafelzwerk: was ist denn eine angemessene Frist? 7 Tage? Oder 14 Tage Bearbeitungszeit?
 
zumindest kann dann keiner behaupten den Brief nicht angenommen zu haben. Darauf wollte ich hinaus. Wobei der Briefträger, der ein einfaches Einschreiben einfach in den Briefkasten wirft seine Pflicht nicht erfüllt und sich Ärger einhandeln kann. Aber ein anderes Thema.

In den meisten Fällen reicht es doch ein Einschreiben zu schicken und sich den Empfang persönlich bestätigen zu lassen.
 
@da!mon: 14 Tage sind m.E. angemessen.

@AnfängerEi: Leider kommt es nicht darauf an, ob die "Sache" angenommen wurde. Dann wäre es Beweis genug, dass der E-Mail-Daemon keine Fehlermeldung an mich als Absender geschickt hat.
 
Ich hab es nur von Einschreiben. Wenn man sich schriftlich belegen lässt, dass man das schreiben erhalten hat, ist das Beweis genug. Oder irre ich mich da?

Bei einer Kündigung bekommt man ohnehin eine Kündigungsbestätigung.
Bei einer Reklamation könnte man ein weiteres Schreiben zustellen, in dem man um eine Bestätigung zum Erhalt des Einschreiben bittet. Sollte man keine erhalten und das wiederholt, dann ist die Glaubhaftigkeit nicht mehr gegeben und sollte auch vor Gericht bestand haben. Frist wurde dann einfach versäumt.
 
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