Hagen_67
Captain
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 4.018
@hildergard522:
Ich habe mich in meinem Schreiben sehr nah an das von DrToxicgepostet angelehnt. Habe es nur in geringen Maßen angepasst.
Weiter bekommst Du bei einem Einschreiben mit Einwurfbestätigung keine "Quittung" von Deinem Gegenüber. Diese Form bestätigt, das das Schreiben, der Brief an dem von Dir genannten Ort angekommen ist. Vorteil gegenüber dem Einschreiben mit Rückschein ist, es braucht kein Empänger dafür unterschreiben.
In meinem Fall. Eine bekannte Firma hat eine Anschrift. Die können nicht von heute auf morgen umziehen. Und somit gilt bei Einwurfbestätigung das Schreiben als zugestellt. Ich denke mal, dass dies bei den meisten von Euch zutrifft.
Bei einem Einschreiben bei dem der Addressat des Briefes den Empfang bestätigen muss, kann dieser sich weigern. Dann hast Du als Absender die Arsc...-Karte gezogen.
In beiden Fällen könnte der Adressat behaupten, Ihr hättet ihm nen leeren Zettel und fünf abgeknabberte Fingernägle zukommen lassen.
In letzter Konsequenz gilt: Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann, und nur dann sind Annahme und Inhalt absolut rechtswirksam zugestellt.....
Da hülfet auch des olle Fax nichts...
@Tafelzwerk:
Ich denke mal so wäre der richtige Weg:
1. per Mail widerrufen
2. per Post/ persönliches (Ein-) Schreiben widerrufen
3. per Anwalt anschreiben
4. Titel erwirken ( per Gerichtsbschluss und, spannend, per "open end"...)
Ich habe mich in meinem Schreiben sehr nah an das von DrToxicgepostet angelehnt. Habe es nur in geringen Maßen angepasst.
Weiter bekommst Du bei einem Einschreiben mit Einwurfbestätigung keine "Quittung" von Deinem Gegenüber. Diese Form bestätigt, das das Schreiben, der Brief an dem von Dir genannten Ort angekommen ist. Vorteil gegenüber dem Einschreiben mit Rückschein ist, es braucht kein Empänger dafür unterschreiben.
In meinem Fall. Eine bekannte Firma hat eine Anschrift. Die können nicht von heute auf morgen umziehen. Und somit gilt bei Einwurfbestätigung das Schreiben als zugestellt. Ich denke mal, dass dies bei den meisten von Euch zutrifft.
Bei einem Einschreiben bei dem der Addressat des Briefes den Empfang bestätigen muss, kann dieser sich weigern. Dann hast Du als Absender die Arsc...-Karte gezogen.
In beiden Fällen könnte der Adressat behaupten, Ihr hättet ihm nen leeren Zettel und fünf abgeknabberte Fingernägle zukommen lassen.
In letzter Konsequenz gilt: Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann, und nur dann sind Annahme und Inhalt absolut rechtswirksam zugestellt.....
Da hülfet auch des olle Fax nichts...
@Tafelzwerk:
Ich denke mal so wäre der richtige Weg:
1. per Mail widerrufen
2. per Post/ persönliches (Ein-) Schreiben widerrufen
3. per Anwalt anschreiben
4. Titel erwirken ( per Gerichtsbschluss und, spannend, per "open end"...)