PrinceVinc
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2014
- Beiträge
- 1.227
Dann weiß ich ja schon mal was mir bei MF bevorsteht wenn ich meine GTX970 einschicke bedauern tu ichs aber nicht.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Curry Heatcheck schrieb:970 behalten oder 970 zurückgeben und mit HD6870 irgendwie die Zeit bis zu neuen Karten überbrücken? Eigentlich tut die 970 ja was sie soll, nur würde ich wohl austicken, wenn ich dann Witcher 3 anwerfe und diese dauernden Freezes hätte.
öhm die müssen keine lesebestätigung zurückschickenda!mon schrieb:Ich werde nun den Brief erstmal als Mail schicken und als Option die Lesebestätigung aktivieren - dann kann zumindest keiner behaupten, die Mail wäre nicht angekommen oder im Spamordner untergegangen.
Fried.Ice schrieb:Edit: Allerdings muss man sagen, dass der Herr sehr freundlich und verständlich war, nur sind denen halt auch nur die Hände gebunden.
Ich schicke nächste Woche zurück.Curry Heatcheck schrieb:970 behalten oder 970 zurückgeben und mit HD6870 irgendwie die Zeit bis zu neuen Karten überbrücken? Eigentlich tut die 970 ja was sie soll, nur würde ich wohl austicken, wenn ich dann Witcher 3 anwerfe und diese dauernden Freezes hätte.
da!mon schrieb:Fakt ist, die Karte mag funktionieren wie geplant, NVIDIA hat aber im vorfeld NICHT auf die eigenheit des Grafikchips hingewiesen
kisser schrieb:Es ist aber durchaus fraglich, ob Nvdia das überhaupt muss.
Prinzipiell braucht kein Hersteller irgenwelche Spezifikationen zu veröffentlichen. Die können eine Chip oder eine Karte quasi als "black box" auf den Markt werfen und testen lassen, was das Produkt leistet.
Denn für die Kaufentscheidung ist nahezu ausschließlich entscheidend, was das Produkt leistet, und nicht, welche technischen Details dahinter stecken.
Tammy schrieb:Hardwareversand sind nicht die Hände gebunden, man muss nur von seinem Recht Gebrauch machen, der Hersteller ist weder in der Pflicht etwas zu tun, noch wird er sich bewegen.
Nur weil Nvidia keinen Mangel eingesteht, heißt das noch lange nicht, dass es keinen gibt. Bzgl. des Sachmangels kann der Hersteller keine pauschalen Aussagen treffen, die für jeden Kunden gelten. Es wird immer Kunden geben, die einen Sachmangel vor Gericht geltend machen können, da ihre GTX970 in ihrem spezifischen Hardware-Setup nicht arbeitet wie beworben und dieser Sachverhalt daraus folgt, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs von 4GB VRAM mit 256bit Anbindung ausging.Fried.Ice schrieb:-> die Karte arbeitet natürlich so wie sie soll und liefert auch das, was aus den Bechnarks zu erkennen war
[...]
-> Aus dem letzten Punkt ergibt sich aber kein Sachmangel, weil von nVidia nur das "works as intended" kommt.
-> die Karte arbeitet natürlich so wie sie soll und liefert auch das, was aus den Bechnarks zu erkennen war
[...]