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[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste
- Ersteller DrToxic
- Erstellt am
News zur 4GB NVIDIA:
Asus bringt die erste Strix mit voll 4GB DDR5 seit dem GTX 970 Fiasko raus
http://www.techpowerup.com/209761/asus-announces-geforce-gtx-750-ti-strix-4gb.html
Asus bringt die erste Strix mit voll 4GB DDR5 seit dem GTX 970 Fiasko raus
http://www.techpowerup.com/209761/asus-announces-geforce-gtx-750-ti-strix-4gb.html
Tak3ru schrieb:News zur 4GB NVIDIA:
Asus bringt die erste Strix mit voll 4GB DDR5 seit dem GTX 970 Fiasko raus
http://www.techpowerup.com/209761/asus-announces-geforce-gtx-750-ti-strix-4gb.html
4GB auf einer 750 Ti?
So ich muss dann hier auch mal erwähnen das nach einem persönlichem Gespräch mein lokaler Hardwarehändler einsichtig war und nach
Betrachtungsweise mit etwas Abstand mir in allen Punkten zugestimmt hat. Ein hoch auf den persönlichen Kontakt zum Händler .
Ein hoch auf den kleinen lokalen Einzelhandel
Bleibt jetzt nur noch die zweite Karte und das "Problemkind" Alternate .
Viel wundert mich an deren Verhalten nicht , ist Alternate doch der einzige deutsche Händler der auf der offiziellen Nvidia HP als
Handelspartner geführt wird .
Naja ich frag mich warum lässt es Alternate wirklich darauf ankommen das Ganze bis zu einem Richter zu tragen ?
oder ist bei jmd schon eine Frist abgelaufen und es wurde reagiert ? Will ja nicht unterstellen das sie es defintiv soweit kommen lassen .
Betrachtungsweise mit etwas Abstand mir in allen Punkten zugestimmt hat. Ein hoch auf den persönlichen Kontakt zum Händler .
Ein hoch auf den kleinen lokalen Einzelhandel
Bleibt jetzt nur noch die zweite Karte und das "Problemkind" Alternate .
Viel wundert mich an deren Verhalten nicht , ist Alternate doch der einzige deutsche Händler der auf der offiziellen Nvidia HP als
Handelspartner geführt wird .
Naja ich frag mich warum lässt es Alternate wirklich darauf ankommen das Ganze bis zu einem Richter zu tragen ?
oder ist bei jmd schon eine Frist abgelaufen und es wurde reagiert ? Will ja nicht unterstellen das sie es defintiv soweit kommen lassen .
Zuletzt bearbeitet:
da!mon
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2006
- Beiträge
- 1.131
@Tafelzwerk:
Ja, MSI hat auf meine Mail auch noch nicht geantwortet.
An reklamationen@alternate.de ging folgende Mail:
Ja, MSI hat auf meine Mail auch noch nicht geantwortet.
An reklamationen@alternate.de ging folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 25.09.2014 eine Grafikkarte "MSI GeForce GTX 970 Gaming 4G" bei Ihnen mit Rechnungs Nr. XXXXXXXXX erworben.
Diese Grafikkarte hat nicht die beworbenen Eigenschaften, wie sie auf Ihrer Internetseite dargestellt wurde:
https://www.alternate.de/MSI/GeForce-GTX-970-Gaming-4G-Grafikkarte/html/product/1158971/
Hinweis: Sämtliche GeForce GTX 970 Grafikkarten wurden zwischenzeitlich aus dem Sortiment entfernt und sind mit einer überarbeiteten Produktbeschreibung über die Suchfunktion ihrer Internetseite zu finden - das Produkt war zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums noch fehlerhaft ausgewiesen.
Dieses habe ich leider erst jetzt festestellen können da ich nun erst die volle Leistung der Karte für das aktuelle Spiel Assassins Creed Unity nutzen wollte. Meine GTX 970 schafft es lediglich 3,5 GB zu nutzen. Alles darüber hinaus führt zu Leistungseinbußen und Nachladerucklern.
Diese Erfahrung deckt sich auch mit Berichten in der jüngsten Presse über Probleme im Bereich der Speicherverwaltung dieser Karte.
NVIDIA hat hier eine falsche Angabe veröffentlicht. Es wurde sowohl von NVIDIA als auch von Ihnen, ein kompletter VRAM von 4 GB beworben und damit verbunden wurde der Eindruck erweckt, das hier 4 GB auch einheitlich schnell arbeiten.
Es wurde aber nicht davon gesprochen,dass sich dieser RAM aufteilt in 3,5 GB schneller VRAM sowie 0,5 GB langsamer VRAM.
NVIDIA's Senior Vice President of GPU Engineering - Jonah Alben - erklärte in diesem Artikel:
http://www.pcper.com/reviews/Graphi...ull-Memory-Structure-and-Limitations-GTX-970/
dass es sich um zwei getrennte Speicher Kontingente handelt und damit nicht der üblichen Beschaffenheit einer Grafikkarte entspricht, da das kleinere Kontingent nicht mit der vollen Geschwindigkeit angesprochen werden kann.
NVIDIA hat diese Eigenschaft im Vorfeld nicht kommuniziert.
Hier liegt also ein Sachmangel nach § 434 BGB vor, da der verkaufte Gegenstand
Wäre vor dem Kauf der Karte explizit darauf hingewiesen worden, wäre meine Kauf-entscheidung für das nächsthöhere Modell, die MSI GeForce GTX 980 Gaming 4G, ausgefallen. Diese schafft es, die verfügbaren 4 GB des VRAMs mit voller Leistung zu nutzen.
Grundsätzlich bin ich mit der Qualität von NVIDIA Produkten nicht unzufrieden. Eine Nachbesserung der GTX 970 nach §439BGB ist aber konstruktiv nicht möglich. Um unnötige Rechtskosten zu vermeiden, schlage ich daher als Nachbesserungsmöglichkeit den Tausch gegen das Modell "MSI GeForce GTX 980 Gaming 4G" vor, da diese die zugesicherten Eigenschaften bietet. Einem Wertausgleich von ca. [Preisdifferenz] würde ich zustimmen.
Sollten Sie diesem nicht zustimmen, trete ich hiermit vom Kaufvertrag zurück und bitte um Rückabwicklung zu meiner Entlastung.
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum 20.02.2015 mit.
Mit freundlichem Gruß
Ich habe am 25.09.2014 eine Grafikkarte "MSI GeForce GTX 970 Gaming 4G" bei Ihnen mit Rechnungs Nr. XXXXXXXXX erworben.
Diese Grafikkarte hat nicht die beworbenen Eigenschaften, wie sie auf Ihrer Internetseite dargestellt wurde:
https://www.alternate.de/MSI/GeForce-GTX-970-Gaming-4G-Grafikkarte/html/product/1158971/
Hinweis: Sämtliche GeForce GTX 970 Grafikkarten wurden zwischenzeitlich aus dem Sortiment entfernt und sind mit einer überarbeiteten Produktbeschreibung über die Suchfunktion ihrer Internetseite zu finden - das Produkt war zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums noch fehlerhaft ausgewiesen.
Dieses habe ich leider erst jetzt festestellen können da ich nun erst die volle Leistung der Karte für das aktuelle Spiel Assassins Creed Unity nutzen wollte. Meine GTX 970 schafft es lediglich 3,5 GB zu nutzen. Alles darüber hinaus führt zu Leistungseinbußen und Nachladerucklern.
Diese Erfahrung deckt sich auch mit Berichten in der jüngsten Presse über Probleme im Bereich der Speicherverwaltung dieser Karte.
NVIDIA hat hier eine falsche Angabe veröffentlicht. Es wurde sowohl von NVIDIA als auch von Ihnen, ein kompletter VRAM von 4 GB beworben und damit verbunden wurde der Eindruck erweckt, das hier 4 GB auch einheitlich schnell arbeiten.
Es wurde aber nicht davon gesprochen,dass sich dieser RAM aufteilt in 3,5 GB schneller VRAM sowie 0,5 GB langsamer VRAM.
NVIDIA's Senior Vice President of GPU Engineering - Jonah Alben - erklärte in diesem Artikel:
http://www.pcper.com/reviews/Graphi...ull-Memory-Structure-and-Limitations-GTX-970/
dass es sich um zwei getrennte Speicher Kontingente handelt und damit nicht der üblichen Beschaffenheit einer Grafikkarte entspricht, da das kleinere Kontingent nicht mit der vollen Geschwindigkeit angesprochen werden kann.
NVIDIA hat diese Eigenschaft im Vorfeld nicht kommuniziert.
Hier liegt also ein Sachmangel nach § 434 BGB vor, da der verkaufte Gegenstand
- nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
- nicht der Werbung des Verkäufers, Herstellers oder seines Gehilfen entspricht.
Wäre vor dem Kauf der Karte explizit darauf hingewiesen worden, wäre meine Kauf-entscheidung für das nächsthöhere Modell, die MSI GeForce GTX 980 Gaming 4G, ausgefallen. Diese schafft es, die verfügbaren 4 GB des VRAMs mit voller Leistung zu nutzen.
Grundsätzlich bin ich mit der Qualität von NVIDIA Produkten nicht unzufrieden. Eine Nachbesserung der GTX 970 nach §439BGB ist aber konstruktiv nicht möglich. Um unnötige Rechtskosten zu vermeiden, schlage ich daher als Nachbesserungsmöglichkeit den Tausch gegen das Modell "MSI GeForce GTX 980 Gaming 4G" vor, da diese die zugesicherten Eigenschaften bietet. Einem Wertausgleich von ca. [Preisdifferenz] würde ich zustimmen.
Sollten Sie diesem nicht zustimmen, trete ich hiermit vom Kaufvertrag zurück und bitte um Rückabwicklung zu meiner Entlastung.
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum 20.02.2015 mit.
Mit freundlichem Gruß
Zuletzt bearbeitet:
Tafelzwerk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 338
@da!mon:
Der Text passt, denke ich. Nur der letzte Satz lässt die gesamte fachliche Argumentation wie eine sanfte Brise wirken. Du bittest Alternate schließlich binnen einer Frist um eine Entscheidung. Die Entscheidung haben Sie dir binnen der 14 Tage zugeschickt, ganz wunderbar.
Du forderst (nicht bittest) Alternate demnächst einfach auf, Ihren Pflichten gemäß §434 ff. BGB nachzukommen. Das mag spitzfindig sein. Aber selbst die Bewertung der Grafikkarte gemäß §434 I BGB, ob ein Sachmangel vorliegt, ist erstmal nur formulierungstechnisch spitzfinding. Und solange kein richterlicher Beschluss zum Sachmangel vorliegt, kannst du nur hoffen, dass Alternate (spitzfindig) deiner Forderung (nicht Bitte!) nachkommt.
Und bitte keine Bitte zum Mitteilen einer Entscheidung. Wir sind zwar keine Anwälte, aber nett und fordernd zugleich geht auch. Das ist der letzte Satz nämlich nicht (nur nett, aber nicht auffordernd). M.M.n. ist Alternate deiner Bitte nachgekommen.
Also: neue Frist mit klarer Forderung an Alternate versenden oder direkt zum Anwalt, der vermutlich dasselbe sagen wird. Da du, so nehme ich an, keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich vorerst meinen Weg gehen. Uns läuft, bei aller Liebe, die Zeit schließlich nicht davon.
Addendum I: Nicht vergessen, darauf einzugehen, dass Alternate die Produktspezifikationen auf der Seite bereits geändert hat. Hier im Thread hatte ich Links zur Wayback-Machine als Beweis gepostet.
Addendum II: Und unbedingt, wie AnfängerEi geschrieben hat, ein Schreiben via Post senden. Das kann nämlich nicht verloren gehen und dient als unwiederbringlicher Beweis dafür, dass der Empfänger auch den Inhalt gelesen hat. Oder du sparst dir das Porto. Die Diskussionen muss man hier immer wieder führen, oder?
Der Text passt, denke ich. Nur der letzte Satz lässt die gesamte fachliche Argumentation wie eine sanfte Brise wirken. Du bittest Alternate schließlich binnen einer Frist um eine Entscheidung. Die Entscheidung haben Sie dir binnen der 14 Tage zugeschickt, ganz wunderbar.
Du forderst (nicht bittest) Alternate demnächst einfach auf, Ihren Pflichten gemäß §434 ff. BGB nachzukommen. Das mag spitzfindig sein. Aber selbst die Bewertung der Grafikkarte gemäß §434 I BGB, ob ein Sachmangel vorliegt, ist erstmal nur formulierungstechnisch spitzfinding. Und solange kein richterlicher Beschluss zum Sachmangel vorliegt, kannst du nur hoffen, dass Alternate (spitzfindig) deiner Forderung (nicht Bitte!) nachkommt.
Und bitte keine Bitte zum Mitteilen einer Entscheidung. Wir sind zwar keine Anwälte, aber nett und fordernd zugleich geht auch. Das ist der letzte Satz nämlich nicht (nur nett, aber nicht auffordernd). M.M.n. ist Alternate deiner Bitte nachgekommen.
Also: neue Frist mit klarer Forderung an Alternate versenden oder direkt zum Anwalt, der vermutlich dasselbe sagen wird. Da du, so nehme ich an, keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich vorerst meinen Weg gehen. Uns läuft, bei aller Liebe, die Zeit schließlich nicht davon.
Addendum I: Nicht vergessen, darauf einzugehen, dass Alternate die Produktspezifikationen auf der Seite bereits geändert hat. Hier im Thread hatte ich Links zur Wayback-Machine als Beweis gepostet.
Addendum II: Und unbedingt, wie AnfängerEi geschrieben hat, ein Schreiben via Post senden. Das kann nämlich nicht verloren gehen und dient als unwiederbringlicher Beweis dafür, dass der Empfänger auch den Inhalt gelesen hat. Oder du sparst dir das Porto. Die Diskussionen muss man hier immer wieder führen, oder?
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AnfängerEi
Commander
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- 2.507
@da!mon
Ich hätte zur Sicherheit ein normales Schreiben via Post nach geschickt in der du um eine Bestätigung bittest, dass deine E-Mail auch zur Kenntnis genommen wurde.
Dass man nur schweigt seither weiß man nicht wo die Reise hingeht und wie viel holpriger es im Endeffekt gemacht wird. Stichwort Spamfilter, aus Versehen gelöscht (weil versehentlich auf den ersten Blick anhand falsch beurteilt - was zB durch fehlenden Betreff entseht (du hast nicht angegeben ob du einen eindeutigen Betreff formuliert hast)) und evtl weiteres.
Nur zur Sicherheit eben ein Bestätigungsschreiben erbitten, damit das ganze auch einen reibungslosen Ablauf nimmt.
Ich hätte zur Sicherheit ein normales Schreiben via Post nach geschickt in der du um eine Bestätigung bittest, dass deine E-Mail auch zur Kenntnis genommen wurde.
Dass man nur schweigt seither weiß man nicht wo die Reise hingeht und wie viel holpriger es im Endeffekt gemacht wird. Stichwort Spamfilter, aus Versehen gelöscht (weil versehentlich auf den ersten Blick anhand falsch beurteilt - was zB durch fehlenden Betreff entseht (du hast nicht angegeben ob du einen eindeutigen Betreff formuliert hast)) und evtl weiteres.
Nur zur Sicherheit eben ein Bestätigungsschreiben erbitten, damit das ganze auch einen reibungslosen Ablauf nimmt.
Hagen_67
Captain
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- Sep. 2009
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- 3.941
Schön zu lesen, dass auch hwv anfängt einzulenken. Habe gestern auch die hier schon viel zitierte Standard- Mail bekommen, in welcher sich hwv nicht in der Verantwortung sieht. (u.a. kein Sachmangel und kein Defekt.) Daraufhin habe ich Kopien vom Mailverkehr ausgedruckt, eine Kopie der Rechung gemacht. Dann den Sachverhalt so wie hier geschrieben:
Reklamation zu Rechnungsnummer: XXXXXXXXX(Ihr Ticket: #XXXXXXXXXXX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute Ihre Antwort per Mail auf meine Reklamation vom 27.01.2015 erhalten.
Bezüglich eines Defektes habe ich Sie nicht angeschrieben. Darum geht es hierbei nicht.
Bezüglich des Sachmangels bestehe ich weiterhin darauf, dass dieser vorliegt.
Nach telefonischer Rücksprache mit unserem Anwalt möchte ich an dieser Stelle zum einen meine Forderung nochmals mit anderen Worten zum Ausdruck bringen:
Mit diesem Schreiben reklamiere ich nochmals den Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: Gigabyte GeForce GTX 970 G1 Gaming
Rechnungsdatum: 08.10.2014
Rechnungs- Summer: €354,71
Rechnungsnummer: XXX XXX XXX XX
Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genannten Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, der Firma Gigabyte/ des Chip-Herstellers, der Firma NVIDIA, wie auch seitens des Händlers, Ihnen klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den/ die Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für die Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den/ die Hersteller hervor.
Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie, als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Zu den Sachmängeln im Einzelnen:
• Nach aktuellem Kenntnisstand verfügt die GTX970 statt über 4GB VRAM mit bis zu 224GB/s (256bit) lediglich über 3,5GB mit bis zu 196GB/s (224bit), sowie zusätzlich 0,5GB mit 28GB/s (32bit), welche nicht zeitgleich angesprochen werden können.
Aus diesem Grund kann man diese Raten nicht addieren und somit sind die angegebenen 224GB/s (256bit) auch mit keinem der beiden Speicherbereiche erreichbar. Auch die Aufsplittung in einen schnelleren sowie einen langsameren Speicher ist bei Grafikkarten unüblich, insbesondere, wenn pauschal mit 4GB@224GB/s (256bit) geworben wurde.
• Des Weiteren verfügt die GTX970 über lediglich 56 ROPs, statt den beworbenen 64 ROPs.
• Auch der tatsächliche L2- Cache stimmt nicht mit den beworbenen Daten überein. So wurde die o.g. Karte mit einem 2048 KByte großen L2- Cache beworben. Die tatsächliche Größe beträgt aber nur 1,792 KByte.
Diese oben angegebenen Punkte wurden seitens NVIDIA bereits offiziell bestätigt.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.
So ist auch mir an einer alle Beteiligten zufrieden stellenden Lösung gelegen. Aus diesem Grund gehe ich im Weiteren auf Ihre Bitte aus Ihrer Email vom 09.02.2015 (13:18Uhr) ein und teile Ihnen die gewünschten Daten hier nochmals mit: (Auch wenn diese bereits in meiner ersten Email und der beigefügten Rechnungskopie zu entnehmen waren.)
Name: Hagen XXXX
Telefon: 01XX- XXXX XXX
Mail: hagen.XXX@XXX.XX
Produkt: Gigabyte GeForce GTX 970 G1 Gaming
Hersteller: Gigabyte
Art.-Nr.: XX12345
Um weitere Schritte und damit entstehende Kosten zu vermeiden setze ich Ihnen hierfür eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel, also bis zum 23.02.2015 .
Sollte nach Ablauf dieser Frist die Angelegenheit nicht zu meiner Zufriedenheit entschieden sein, sehe ich mich leider gezwungen mich in weiteren Schritten durch unserem Anwalt vertreten zu lassen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hagen XXXXXX
Anlagen:
1 Kopie der Rechnung
1 Kopie Ihrer Email vom 09.02.2015 (13:18 Uhr)
Habe mich dazu an die beiden Spoiler von Seite 1 hier angelehnt und den Rest nochmal mit meinem Amwalt telefonisch besprochen. Wir kennen uns um drei Ecken. Von daher hat des nix gekostet. (Hat ja auch nicht lang gedauert.) Meine Rechtsschutz springt auch ein, wenn es weiter gehen sollte. Was ich aber z.Z., so wie es aussieht hoffentlich nicht brauche.
Das ganze ist dann gestern noch per Einwurf- Einschreiben rausgegangen.
Hoffe mal jetzt auch einen Anruf von denen zubekommen, in welchem mir eine Rückerstattung eingeräumt wird.
OT: ich brauch mal Hilfe. Ich habe von der Karte alles aufgehoben. Nur ist mir irgendwie eine Plastikabdeckung vom DVI- Anschluss (in transparent hellblau) abhanden gekommen. Hat einer von Euch noch so ein Teil bei sich rumfliegen?
EDIT: Sorry, für den langen Post. Aber vllt. kann's ja der eine oder andere gebrauchen...
Reklamation zu Rechnungsnummer: XXXXXXXXX(Ihr Ticket: #XXXXXXXXXXX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute Ihre Antwort per Mail auf meine Reklamation vom 27.01.2015 erhalten.
Bezüglich eines Defektes habe ich Sie nicht angeschrieben. Darum geht es hierbei nicht.
Bezüglich des Sachmangels bestehe ich weiterhin darauf, dass dieser vorliegt.
Nach telefonischer Rücksprache mit unserem Anwalt möchte ich an dieser Stelle zum einen meine Forderung nochmals mit anderen Worten zum Ausdruck bringen:
Mit diesem Schreiben reklamiere ich nochmals den Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: Gigabyte GeForce GTX 970 G1 Gaming
Rechnungsdatum: 08.10.2014
Rechnungs- Summer: €354,71
Rechnungsnummer: XXX XXX XXX XX
Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genannten Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, der Firma Gigabyte/ des Chip-Herstellers, der Firma NVIDIA, wie auch seitens des Händlers, Ihnen klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den/ die Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für die Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den/ die Hersteller hervor.
Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie, als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Zu den Sachmängeln im Einzelnen:
• Nach aktuellem Kenntnisstand verfügt die GTX970 statt über 4GB VRAM mit bis zu 224GB/s (256bit) lediglich über 3,5GB mit bis zu 196GB/s (224bit), sowie zusätzlich 0,5GB mit 28GB/s (32bit), welche nicht zeitgleich angesprochen werden können.
Aus diesem Grund kann man diese Raten nicht addieren und somit sind die angegebenen 224GB/s (256bit) auch mit keinem der beiden Speicherbereiche erreichbar. Auch die Aufsplittung in einen schnelleren sowie einen langsameren Speicher ist bei Grafikkarten unüblich, insbesondere, wenn pauschal mit 4GB@224GB/s (256bit) geworben wurde.
• Des Weiteren verfügt die GTX970 über lediglich 56 ROPs, statt den beworbenen 64 ROPs.
• Auch der tatsächliche L2- Cache stimmt nicht mit den beworbenen Daten überein. So wurde die o.g. Karte mit einem 2048 KByte großen L2- Cache beworben. Die tatsächliche Größe beträgt aber nur 1,792 KByte.
Diese oben angegebenen Punkte wurden seitens NVIDIA bereits offiziell bestätigt.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.
So ist auch mir an einer alle Beteiligten zufrieden stellenden Lösung gelegen. Aus diesem Grund gehe ich im Weiteren auf Ihre Bitte aus Ihrer Email vom 09.02.2015 (13:18Uhr) ein und teile Ihnen die gewünschten Daten hier nochmals mit: (Auch wenn diese bereits in meiner ersten Email und der beigefügten Rechnungskopie zu entnehmen waren.)
Name: Hagen XXXX
Telefon: 01XX- XXXX XXX
Mail: hagen.XXX@XXX.XX
Produkt: Gigabyte GeForce GTX 970 G1 Gaming
Hersteller: Gigabyte
Art.-Nr.: XX12345
Um weitere Schritte und damit entstehende Kosten zu vermeiden setze ich Ihnen hierfür eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel, also bis zum 23.02.2015 .
Sollte nach Ablauf dieser Frist die Angelegenheit nicht zu meiner Zufriedenheit entschieden sein, sehe ich mich leider gezwungen mich in weiteren Schritten durch unserem Anwalt vertreten zu lassen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hagen XXXXXX
Anlagen:
1 Kopie der Rechnung
1 Kopie Ihrer Email vom 09.02.2015 (13:18 Uhr)
Habe mich dazu an die beiden Spoiler von Seite 1 hier angelehnt und den Rest nochmal mit meinem Amwalt telefonisch besprochen. Wir kennen uns um drei Ecken. Von daher hat des nix gekostet. (Hat ja auch nicht lang gedauert.) Meine Rechtsschutz springt auch ein, wenn es weiter gehen sollte. Was ich aber z.Z., so wie es aussieht hoffentlich nicht brauche.
Das ganze ist dann gestern noch per Einwurf- Einschreiben rausgegangen.
Hoffe mal jetzt auch einen Anruf von denen zubekommen, in welchem mir eine Rückerstattung eingeräumt wird.
OT: ich brauch mal Hilfe. Ich habe von der Karte alles aufgehoben. Nur ist mir irgendwie eine Plastikabdeckung vom DVI- Anschluss (in transparent hellblau) abhanden gekommen. Hat einer von Euch noch so ein Teil bei sich rumfliegen?
EDIT: Sorry, für den langen Post. Aber vllt. kann's ja der eine oder andere gebrauchen...
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Daniel161281
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Hat wer schon sein Geld von MF aufs BANKKonto erhalten? Wenn ja wie lang hat dies gedauert bei euch?
Curry Heatcheck
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OT: ich brauch mal Hilfe. Ich habe von der Karte alles aufgehoben. Nur ist mir irgendwie eine Plastikabdeckung vom DVI- Anschluss (in transparent hellblau) abhanden gekommen. Hat einer von Euch noch so ein Teil bei sich rumfliegen?
Die Teile schick ich auch fast nie mit zurück. Bisher hat das noch nie jemanden gekümmert.
Ich hab mir nun eine GTX980 bestellt, steinigt mich! Hauptsache ich hab Ruhe und kann Witcher 3 ohne verdammte Nachladeruckler spielen und meine Highlights in Shadowplay aufnehmen.
PrinceVinc
Lt. Commander
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Wie lange wartest du schon? Ich hab in der "Reklamation" angegeben das ich es direkt aufs Bankkonto haben möchte.
Naja könntest trotzdem nachladeruckler haben wegen "nur" 4GB Vram. Wenn unity 4GB belegen kann, dann Witcher 3 allemal. Aber da es ja diesmal echte 4GB sind auf fullspeed könnte es klappen.Curry Heatcheck schrieb:Die Teile schick ich auch fast nie mit zurück. Bisher hat das noch nie jemanden gekümmert.
Ich hab mir nun eine GTX980 bestellt, steinigt mich! Hauptsache ich hab Ruhe und kann Witcher 3 ohne verdammte Nachladeruckler spielen und meine Highlights in Shadowplay aufnehmen.
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Curry Heatcheck
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Naja könntest trotzdem nachladeruckler haben wegen "nur" 4GB Vram. Wenn unity 4GB belegen kann, dann Witcher 3 allemal. Aber da es ja diesmal echte 4GB sind auf fullspeed könnte es klappen.
Ich meine schon die 970er Ruckler, wenn auf den langsamen Speicher zugegriffen wird. Ich hatte es mit meiner 970 in Dying Light ganz stark und auch in Mordor, wenn ich es auf 1620p forciert habe. Mit den langsamen 512MB sind das ja teils 2-3 Sekunden lange Standbilder und ich bin in sehr vielen Spielen schon bei 3,5GB mit der 970. Wenn die langsamen 512MB komplett disabled werden, hätte die 970 sicher weniger Probleme.
Hagen_67
Captain
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Curry Heatcheck schrieb:Die Teile schick ich auch fast nie mit zurück. Bisher hat das noch nie jemanden gekümmert.
Ich hab mir nun eine GTX980 bestellt, steinigt mich! Hauptsache ich hab Ruhe und kann Witcher 3 ohne verdammte Nachladeruckler spielen und meine Highlights in Shadowplay aufnehmen.
Könnt mir aber vorstellen, dass die in der aktuellen Situation "rumzicken". Ausserdem will ich die Karte auch wirklich in dem Zustand zurückschicken, in dem ich die bekommen habe.
Welche 980 hast Du Dir den rausgesucht?
Slavovitsh
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Geht ja schon fast ruckzuck bei Mindfactory. Gestern ist meine Karte eingegangen, heute war schon die Gutschrift in E-Mail Postfach. Hab jetzt die Buchhaltung angeschrieben damit ich es auf mein Bankkonto ausgezahlt kriege.
Curry Heatcheck
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Hagen_67 schrieb:Könnt mir aber vorstellen, dass die in der aktuellen Situation "rumzicken". Ausserdem will ich die Karte auch wirklich in dem Zustand zurückschicken, in dem ich die bekommen habe.
Welche 980 hast Du Dir den rausgesucht?
Naja, wenn du das Ding nicht mehr hast, kannst es ja nicht zurückschicken. Einfach zurück damit, mit allem was du noch hast, mehr kannst du nicht machen.
MSI. Ich hatte die 770 und die 970 von MSI und ich bin vom Twin Frozr Kühlsystem absolut überzeugt. Ist komischerweise auch eine der billigsten. Die Palit Super-Jetstream kostet fast 570€Hagen_67 schrieb:Welche 980 hast Du Dir den rausgesucht?
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Hagen_67
Captain
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Curry Heatcheck schrieb:MSI. Ich hatte die 770 und die 970 von MSI und ich bin vom Twin Frozr Kühlsystem absolut überzeugt. Ist komischerweise auch eine der billigsten. Die Palit Super-Jetstream kostet fast 670€
Sorry, welche MSI hast Du denn genommen? Thanks for info!
DocHollywood
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bandit-gsf650 schrieb:zotac setzt sich dann mit dem Händler,wo man die Karte erworben hat (und sie nicht freiwillig auf kulanz oder wie auch immer zurück nimmt) in Kontakt und leitet die Rücknahme ein.
Der Mitarbeiter meinte, das einzige was sie da tun können ist sich mit dem Händler in verbindung setzen. Hörte sich nicht sehr zuversichtlich an... Sicher einen Versuch wert, ob es funktioniert eine andere Frage...
Übrigens Step-Up oder Rückgabe(versuch) bei ZOTAC nur noch bis Ende Februar!
Zuletzt bearbeitet:
GTX970_Retoure
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Hallo Community,
ich habe mich nach dem tollen Thread hier tatsächlich nur für dieses Posting hier angemeldet, um noch einen aktuellen Erfahrungswert mit Amazon.de beizusteuern und vielleicht dem einen oder anderen so die Möglichkeit zu geben, eine kleine
"Entschädigung" für das Drama mit Nvidia für sich herauszuholen.
Mein Leidensweg i.S. GTX 970 (leider keine wirklichen AMD Alternativen für meinem ITX-Build im NCase M1):
Mitte Dezember:
1. Zotac 970 ITX bei HWV bestellt -> Retoure innerhalb der 14-Tagefrist da übles Buzzing&Fiepen.
Ende Dezember:
2. Innox 970 ITX bei Amazon.de bestellt -> Retoure innerhalb der 14 Tagefrist da das Fiepen sogar noch von der inakzeptablen Geräuschkulisse der Lüfter unter Last übertönt wurde.
Anfang Januar:
3. Gigabyte 970 ITX bei Mindfactory bestellt -> Glücklich, da fast nicht wahrnehmbares Fiepen und guter Lüfter. Beim Spielen mit DSR im umfangreich grafisch gemoddeten Skyrim zwar sehr selten, aber dann heftige Diashow-Ruckler. Nach Internetrecherche Mitte Januar auf die VRAM-Problematik gestoßen und diesen Thread aufmerksam verfolgt und auf Kaufpreisminderung oder andere Kompensation gehofft.
Anfang Februar:
4. Zotac 970 ITX auf Verdacht bei Amazon.de bestellt, da damals noch "günstig" zu haben -> Glück in der Lotterie, kein Buzzing, kein Fiepen. Sonntags die nette Amazon-Dame per Rückrufservice über die Problematik informiert und 40 € Kaufpreisminderung der Rücksendung vorgezogen (um 50 oder 55 € wie andere vorher bekamen wollte ich nicht diskutieren, da es damals die billigste 970 auf Amazon war).
-> Es ist also im Einzelfall doch noch möglich eine Kaufpreisminderung auf Kulanz bei Amazon zu verhandeln, selbst bei einer Bestellung nachdem die Daten auf der Website überarbeitet wurden (Hilfe zur Selbsthilfe: bei der o.g. Karte sind die Daten zur 256bit Bus-Anbindung noch über die Apple-App verfügbar, auf der Website dagegen nicht mehr).
Die MF 970er geht jetzt gegen Rückerstattung zurück. Unterm Strich habe ich jetzt eine zufriedenstellende 970 für 280 €.
Der einzige Beigeschmack bleibt, dass ich Amazon die 40 € rausgeleiert habe und nicht der Firma, die dieses Chipdesign verkorkst hat.
Ich hoffe somit den zu vermutenden Preisverfall auf den Gebauchtmarkt etwas abgefedert zu haben und werde mich beim nächsten Kauf für das Case hieran zurückerinnern. Sollte AMD dann wieder keine Alternative bieten könne, tja - dann werde ich Ihnen wohl wieder mein Geld hinterherwerfen...
Ich drücke allen Betroffenen die Daumen!
GTX970_Retoure
ich habe mich nach dem tollen Thread hier tatsächlich nur für dieses Posting hier angemeldet, um noch einen aktuellen Erfahrungswert mit Amazon.de beizusteuern und vielleicht dem einen oder anderen so die Möglichkeit zu geben, eine kleine
"Entschädigung" für das Drama mit Nvidia für sich herauszuholen.
Mein Leidensweg i.S. GTX 970 (leider keine wirklichen AMD Alternativen für meinem ITX-Build im NCase M1):
Mitte Dezember:
1. Zotac 970 ITX bei HWV bestellt -> Retoure innerhalb der 14-Tagefrist da übles Buzzing&Fiepen.
Ende Dezember:
2. Innox 970 ITX bei Amazon.de bestellt -> Retoure innerhalb der 14 Tagefrist da das Fiepen sogar noch von der inakzeptablen Geräuschkulisse der Lüfter unter Last übertönt wurde.
Anfang Januar:
3. Gigabyte 970 ITX bei Mindfactory bestellt -> Glücklich, da fast nicht wahrnehmbares Fiepen und guter Lüfter. Beim Spielen mit DSR im umfangreich grafisch gemoddeten Skyrim zwar sehr selten, aber dann heftige Diashow-Ruckler. Nach Internetrecherche Mitte Januar auf die VRAM-Problematik gestoßen und diesen Thread aufmerksam verfolgt und auf Kaufpreisminderung oder andere Kompensation gehofft.
Anfang Februar:
4. Zotac 970 ITX auf Verdacht bei Amazon.de bestellt, da damals noch "günstig" zu haben -> Glück in der Lotterie, kein Buzzing, kein Fiepen. Sonntags die nette Amazon-Dame per Rückrufservice über die Problematik informiert und 40 € Kaufpreisminderung der Rücksendung vorgezogen (um 50 oder 55 € wie andere vorher bekamen wollte ich nicht diskutieren, da es damals die billigste 970 auf Amazon war).
-> Es ist also im Einzelfall doch noch möglich eine Kaufpreisminderung auf Kulanz bei Amazon zu verhandeln, selbst bei einer Bestellung nachdem die Daten auf der Website überarbeitet wurden (Hilfe zur Selbsthilfe: bei der o.g. Karte sind die Daten zur 256bit Bus-Anbindung noch über die Apple-App verfügbar, auf der Website dagegen nicht mehr).
Die MF 970er geht jetzt gegen Rückerstattung zurück. Unterm Strich habe ich jetzt eine zufriedenstellende 970 für 280 €.
Der einzige Beigeschmack bleibt, dass ich Amazon die 40 € rausgeleiert habe und nicht der Firma, die dieses Chipdesign verkorkst hat.
Ich hoffe somit den zu vermutenden Preisverfall auf den Gebauchtmarkt etwas abgefedert zu haben und werde mich beim nächsten Kauf für das Case hieran zurückerinnern. Sollte AMD dann wieder keine Alternative bieten könne, tja - dann werde ich Ihnen wohl wieder mein Geld hinterherwerfen...
Ich drücke allen Betroffenen die Daumen!
GTX970_Retoure