[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Hab mal eben nachgesehen und Mindfactory hat mein 970 am Do zugestellt bekommen. Bin mal gespannt wie lange das bei mir dauert.
Zeitdruck habe ich zum Glück nicht weil meine 290 Toxic noch nicht verkauft hatte. D.h lasse ich den lieben Mitmenschen die zur Zeit Ohne grafikkarte sind Vortritt. Bin ich nett....:rolleyes:
 
@ diejenigen die Atelco zum Umtausch bewegt haben:
Nach dem wievielten mal hat Atelco nachgegeben? Ich habe 2 Emails geschrieben (und jeweils Standardantworten zurückbekommen), danach ein Schreiben per Einschreiben und Fax abgeschickt was eine 10 Tages Frist einräumt zur erfüllung der Gewährleistungsansprüche - bisher keine Reaktion darauf.
 
Hallo
Ich habe meine MSI GTX 970 Gaming anfang Oktober bei Acom PC Berlin für 359.90 Euro gekauft.
Heute bekam ich eine Antwort auf meine email bekommen:

"bitte entschuldigen Sie die Späte Antwort.

Seitens Nvidia heißt es aktuell, dass „kein“ Fehler vorliegt, die Grafikkarte auch nicht außerhalb der Spezifikationen ist und damit auch kein Gewährleistungs- / Garantiefall vorliegt.

Wir können ihnen allerdings anbieten, dass wir die Grafikkarte zu einem Preis von 300,-€ zurücknehmen und Sie mit einer Zuzahlung von aktuell 319,-€* (inkl. Versand) auf eine GTX 980 von MSI upgraden können.


*der Preis ist vom Tagespreis der Grafikkarte abhängig

Mit freundlichen Grüßen"
 
.
 
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Das find ich schön das sie so weiter gekauft wird und den Leuten die die Info jetzt bekommen egal ist .
Ich habe diese Info damals nicht gehabt und hätte sie so nicht gekauft
 
@dengler: Ich befürchte, dass das wohl rechtens ist. In doppelter Hinsicht: zum einen wäre das bei Anerkennung eines Sachmangels valide, und zum anderen kann der Händler auf Kulanz sowieso frei entscheiden. An deiner Stelle würde ich hier versuchen zu handeln. Mehr kannst du nicht machen. Ich würde mit der Kundenzufriedenheit argumentieren.

@timtakel: Hier muss ich ausnahmsweise mal diejenigen zitieren, die die ganze Zeit über sagen, dass die GTX970 keine schlechte Karte ist (plötzlich). Im Idealfall gibt der Händler den Umstand an oder er bezieht sich darauf, dass der Umstand durch die Presse bekannt gewesen sei. Für Neukunden ist es schwierig, zu argumentieren, dass hier ein Sachmangel vorliegt. Zudem muss betrachtet werden, dass das Problem der GTX970 ein Problem der Enthusiasten ist. Es gibt allerdings nur wenige Enthusiasten in Bezug auf Computerhardware und noch weniger, die eine GTX970 haben und noch mal weniger, die sich dafür interessieren. Gerade deshalb ist unklar, warum sich die Händler hier querstellen.
 
mein Reden . ich kann einfach nicht begreifen wie man als Händler noch dagegen argumentieren möchte wenn ich mich aufgrund der tests und angaben, die beschreiben das ich das identische speicherinterface haben soll wie bei ner 980, für ein sli system entschieden habe mit 2 970
und nun auf einmal ist dieses Speicherinterface nicht mehr vorhanden PUNKT öffentlich dokumentiert und selbst vom Händler korrigiert .
Mir wurde eine entscheidung genommen aufgrund falscher Angaben .
Ich kann die argumentation bei menschen die nur lol auf 1080 p spielen zum beispiel verstehen . aber warum wird man als langer zahlender kunde da so einfach im regen stehen gelassen . ich hab ja sogar noch mangels alternative nach nem upgrade angefragt . Hier wird einfach versucht einen riesen grossen skandal auf dem Rücken der Kunden auszutragen . Die bösen bösen kunden . wenn aber mal ein händler ein anliegen hat . hat man ruck zuck ne mahnung . verkehrte welt

mein kleiner einzelhändler von dem eine Karte war ,mit dem hab ich ein schönes ausführliches sachliches gespräch führen können und er hat mein Anliegen schliesslich verstanden und hat die karte zurückgenommen .
 
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dengler wird aber scheinbar keine Rücknahme gegen Geld, sondern nur Update auf eine 980 angeboten.
So verstehe ich das zumindest.
Aber selbst bei Auszahlung wären das knapp 20% weniger als der Kaufpreis. Da könnte es sein das man über ebay (Kleinanzeigen) mehr raus bekommt.
 
Doch, ist er. solange der Händler es von sich aus macht ist ihm überlassen ob er ihm den vollen betrag zurück erstattet, oder ihm ein rückkauf anbietet. zu welchen Konditionen kann auch der Händler entscheiden, er kann dir wenn er will auch nur 10€ dafür bieten. musst sie ihm ja nicht dafür zurück geben.

Erst wenn von einem Gericht entschieden wurde das er den Kaufvertrag rückabwickeln muss, erst dann muss er den vollen Kaufpreis erstatten
 
Richtig und wenn mein betroffener Händler das so bis zum Gericht haben will soll er das so bekommen .Dann hat man Klarheit
 
@WhiteShark: Ja, du hast natürlich Recht. Ich hab seinen Text nur halbherzig gelesen. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass ACom die Grafikkarte auch einfach nur so zurücknehmen würde (natürlich für die 300 €). Alles andere macht ja eigentlich überhaupt keinen Sinn.

@timtakel: Wir müssen dir da wirklich nicht mit Paragraphen kommen. Auf Kulanz kann der kulante Händler machen, was immer ihm in seinem Kulanzvorhaben vorschwebt. Der Händler muss übrigens nicht kulant sein.
Wenn der Händler allerdings einen Sachmangel anerkennt und der Käufer sein Geld als Gegenleistung beansprucht, kann m.E. gem. §437 / §439 ggf. ff. Anspruch für den Nutzungszeitraum geltend gemacht werden. Ich lege allerdings meine Hand dafür nicht ins Feuer.

Und ich sage es nur ungern, bin aber nicht wirklich davon überzeugt, dass hier jemand a) klagt und b) damit erfolgreich ist. Wir werden sehen.
 
ok doch paragraphen .
was ist den hier dran falsch zu verstehen ?

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass § 439 Abs. 4 BGB im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) entgegen seinem Wortlaut einschränkend anzuwenden ist. Die durch § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) greifen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst ein, sie führen beim Verbrauchsgüterkauf hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.


glaubst du nicht ? das ist schade ..
bei mir hat mein anwalt schon meine email konversation daten etc etc . im endeffekt war es gar nicht so viel was benötigt wurde . jetzt wird noch meine Fristsetzung der Mail abgewartet dann kommt das einschreiben per rückschein vom anwalt alles gar nicht so schwer und kompliziert .. ob es bis zum richter geht liegt nicht in meiner entscheidung da hast du recht .. das liegt in der entscheidung des händlers ;)
 
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@timtakel: Ich denke, ich weiß worauf du dich beziehst. Du beziehst dich wahrscheinlich auf das Urteil vom BGH im Fall der Ersatzlieferung. Ich habe dennoch meine Zweifel, ob das hier anzuwenden ist. Wobei ich dir die Daumen drücke.

Das Prozedere mit einem Anwalt ist natürlich erstmal nicht schwer. Bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit ausgeht. Zu denken, Recht zu haben und Recht zu haben sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe. Und vor Gericht verliert immer ein Anwalt. Die Frage ist natürlich, welcher das in diesem Fall sein wird. Ich möchte meine Karte ja auch loswerden, daher drücke ich die Daumen. Aber ganz so einfach, wie sich das viele vorstellen, wird es leider nicht.
 
na warum unternimmst du denn dann nichts ? statt dessen postest du hier immer nur wieder sachen die die sache so schwierig oder so kompliziert oder was weis ich erscheinen lassen . so wirken sie zumindest auf mich . was unternimmst du denn dann grad akut ?? nichts? abwarten was bei den anderen passiert und statt dessen immer wieder einen auf negativ machen ? klar ist das so das ein richter entscheidet
was meinst du denn warum schon so viele händler u.a auf "kulanz" machen ?? wenn das so wie du teils beschreibst defintiv zu gunsten des händlers ausgehen sollte dann würde eh JEDER händler sagen NO!!! egal was es für ihn bedeutet .. tut mir leid ich versteh dich nicht . du sagst du hast selbst zwei karten aber den ganzen thread über lese ich immer nur negatives in dem zusammenhang von dir . komische einstellung wenn man selbst betroffen ist

ich mein unterbreites du deinem händler in deiner argumentation . ähh schauen sich sich das hier mal an .. könnte aber auch nicht so sein . hää ja ich glaube sie haben recht . echt . ??


sry deine karte eine also
 
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Nö, dann liest du nicht richtig. Ich hab mehrfach geschrieben, dass ich Alternate eine klare Frist gesetzt habe. Ich bin bislang der wohl einzige, der eine abweichende Antwort von Alternate erhalten und auch hier gepostet hat.

Ich habe übrigens auch nicht geschrieben, dass ich zwei Karten habe. Ich habe allerdings mehrfach darauf aufmerksam gemacht, an welchen Paragraphen und weshalb es daran womöglich scheitert, damit die User sich eine Argumentationskette bauen können. Dass die Beiträge irgendwann verschütt' gehen, ist nun mal leider unvermeidlich. Ich hab die Wayback-Machine-Links hier gepostet.

Sorry, dass ich nicht so polemisch bin wie manch andere User. Ich versuche über den Tellerrand hinauszuschauen und beide Seiten zu verstehen und akzeptiere die rechtlich schwierige Situation. Inwiefern ist uns denn geholfen, wenn hier jeder jammert, dass sein Händler und NVIDIA so blöd sind; dabei schreiend, kreischend und auf den Boden trampelnd andere User mit polemisiert?

Und übrigens: ich habe keine Rechtsschutzversicherung und klage auch nicht aus eigener Tasche gegen meinen Händler. Das ist es mir einfach nicht Wert. Und daher sollen meine Posts auch durchaus als Warnung an diejenigen verstanden werden, die mit dem Gedanken spielen, direkt auf eigene Kosten einen Anwalt einzuschalten. Es ist nämlich durchaus möglich, dass die Leute dann auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Die Medaille hat nun mal auch zwei Seiten und es ist niemandem geholfen, wenn vereinzelt Leute schreiben, wie offensichtlich der Sachmangel ist.

Warum sind Händler kulant? Sage ich dir: Weil der Schaden zur Zeit geringer als angenommen ist. Daher wollen die Händler die Kunden lieber nicht vergraulen und nehmen die Karten zurück. Marketing 4 Semester, oder so: eine gute Erfahrung verbreitet sich im Schnitt an eine weitere Person. Eine schlechte Erfahrung verbreitet sich im Schnitt an sieben weitere Personen. Da ist klar, was ich als Händler mache. Den aktuellen Verlust gegen mögliche zukünftige Verluste hochkalkulieren. Das hat nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.
 
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du vergisst aber das es erstmal nicht dazu kommen muss !! bis zu einem richter !! .. ich warte noch auf meinen händler das er es dazu kommen lässt
das schon mal aus der perspektive gesehen ?
warum lässt man es dann als händler den es ja wohl mal kostentechnisch gar nicht juckt ( das verfahren)
jetzt einfach nicht dazu kommen . PUNKt du hast recht dann herrscht klarheit .. wenn du wirklich glaubst das es hier in deutschland keinen Kunden gibt der das durchzieht dann ist das in meinen augen sehr naives denken
 
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Selbst wenn es nicht bis vor ein Gericht kommt, bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Nur weil der Händler überredet wird, die Karte zurückzunehmen, heißt das noch nicht, dass der Händler auch den Anwalt rückwirkend für dich bezahlt. Das wäre dann der Fall, würde der Händler vor Gericht verlieren. Schon mal aus der Perspektive gesehen? ;)

Der Händler lässt es garantiert zu einem Verfahren kommen. Allerdings müsste er dazu erstmal beklagt werden. Ich verstehe deine Frage nicht. Der Händler ist rechtlich garantiert besser vertreten als so manch Privatversicherter. Aber das bleibt abzuwägen.

Ich mag naiv sein, wenn ich sage, dass das nicht vor ein Gericht kommt. Ich glaube aber daran, dass die Sachlage außergerichtlich geklärt werden kann. Auch, wenn das heißt, dass beide Parteien auf einen Kompromiss eingehen. Aber in die Zukunft können wir beide nicht blicken. Vereinzelt mag es sicher Leute geben, die ziehen das durch. Aber ob wir davon was mitbekommen, bleibt abzuwarten.
 
Lass doch mal das Wort kosten weg hier geht es nicht um kosten sondern um recht oder unrecht ! kannst du dir nicht vorstellen das es zb auch Anwälte gibt die selbst betroffen sind . zB . die selbst gamen?
Ich glaube auch an eine aussergerichtliche Einigung . ich hoffe es sogar das heisst aber nicht das ich nicht bereit bin das bis zum ende durch zu ziehen !
Wie gesagt ich bin gespannt ob mein Händler es bis zum Gericht kommen lässt . aber jetzt anstatt immer das wort kosten zu nutzen
usw könntest du diesen thread mehr unterstützen wenn du etwas mehr optimismus verbreitest und vlt vorallem wenn du wie du sagst selbst betroffen bist hier vlt mehr die dinge erwähnen die für dich sprechen als gegen dich . oder etwa nicht ??falls es da überhaupt was gibt was wirklich gegen dich spricht . aber lass das doch hier einfach mal weg

gibt doch bestimmt auch irgendwo n thread für betroffene händler .:D das mein ich jetzt nicht persönlich

zähl doch einfach mal hier auf was alles für dich sprechen würde zb . mach das doch einfach mal
 
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Sorry, das ist doch aber Unsinn. Es geht um Kosten. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn es dir um das Prinzip geht, Hut ab. Dann zieh das aber auch bitte richtig durch. 99% der Nutzer fühlen sich verkohlt, weil Sie über 300 € für eine "beschnittene Grafikkarte" bezahlt haben, die eigentlich besser sein könnte (auch das ist bislang nicht bewiesen, nur am Rande). Die Leute wollen einfach nur Ihr hart erarbeitetes / erspartes Geld zurück oder besser investieren. Ich habe bislang noch keinen getroffen, der gesagt hat:

Hey, kein Problem. Ich kauf mir stattdessen eine oder zwei 290X und verklage meinen Händler trotzdem!

Ich unterstütze den Thread genug im Rahmen der rechtlich angemessenen Möglichkeiten. Kleine Rückfrage:

Wie lange bist du eigentlich schon rechtsschutzversichert und wo bist du genau (ich will einfach wissen, welche RV sich in diesem Fall wirklich bemüht)? Ich hab auch schon überlegt, sowas für Privatfälle abzuschließen. Jedoch lohnt es sich aus meiner Sicht nicht zwangsläufig. Kannst du verraten, was du dafür in etwa monatlich zahlst?

P.S.: Ich verstehe übrigens nicht, was ich aufzählen soll. Was meinst du mit "was für dich (also mich) spricht"? Soll ich meine Referenzen aufzählen? Soll ich mein explizites Problem mit der Karte hier aufzählen? Drücke dich bitte klarer aus, dann antworte ich gerne. Oder glaubst du, ich wäre ein "verkapter" Händler, der nur Stimmung machen will? Na ja, wenn du meine E-Mails hier gelesen hast und das glaubst, kann ich wohl nicht viel machen. Aber mit ein bisschen Recherche findest du mein XING-Profil, welches alle Zweifel beseitigen sollte. ;)
 
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