[Sammelthread] Schnäppchen 2008 - (1. Post beachten)

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Normalerweise ist eine Bestellbestätigung verbindlich. Ausnahmen gibt es.
Diese müssen allerdings in den AGBs niedergeschrieben sein.

Hier ein Beispielauszug aus einer AGB von der Firma xy
Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass eine Bestellung bei xy eingegangen ist.
Schickt das Warensystem trotz eines Fehlers (Preisfindungsfehler) automatisch eine Bestellbestätigung heraus, ohne das ein Mensch nochmals ein Auge darauf geworfen hat, kann der Händler sich auf diesen AGB Eintrag beziehen.

Schau mal in den AGBs nach. Falls dieser Eintrag vorhanden ist, ist der Händler nicht verpflichtet dir die Festplatte zu geben. Ist der Eintrag so oder in ähnlicher Form nicht vorhanden, stellt eine Bestellbestätigung eine verbindliche Zusage des Händlers dar.
 
Das Angebot seitens Otto ist juristisch gesehen keins. Es ist nur ein 'invitatio ad offerendum', sprich die Aufforderung, dass wir, der Kunde, ein Angebot abgeben sollen und den Artikel kaufen wollen. Die Annahme selbst, die für den Kaufvertrag wichtig ist, entscheidet dann Otto.
Otto wird jetzt wahrscheinlich die 500er Platte liefern und hoffen, das wir als Kunde zahlen. Aber darum ging es dem Kaufvertrag ja nicht. Wir können nicht darauf klagen, jetzt 100 externe Festplatten zu 1TB geschickt zu bekommen (ich schätze mal, nur aus diesem Forum wurden so viele Dinger bestellt :D), also am besten die Stornofunktion nutzen, falls es sie gibt oder den Artikel einfach OVP zurückschicken. Das Fernabsatzgesetz ist da auf unserer Seite. Ich selbst hab nicht bestellt, das Angebot war einfach zu gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe auch die Festplatte 1TB bestellt. Vielen Dank für den Tipp nocheinmal.
Heute kam ein Katalog und ein Brief. Im Brief steht, dass die Festplatte noch nachgeliefert wird. :)
 
Bei mir auch die 500GB-HDD, allerdings mit dem Vermerk "Artikel ist ausverkauft".
 
Ich habe auch sowas bekommen,
allerdings steht bei mir auf der Rechnung dass die HDD bald kommt !

Was mich allerdings etwas stutzig macht ist der Gesamtpreis, 0€.
Oder kommt die richtige Rechnung mit der HDD ?
 

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@Maxxer

genau dieses Schreiben mit der Nachlieferung habe ich erhalten.

Allerdings kam nun auch eine nette eMail, in der das ganze angefochten wurde:



Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen bestellten Sie über unsere Website www.otto-office.de eine Festplatte (Bestell-Nr. 70990) mit einer Speicherkapazität von 1000 GB.

Leider wurde jedoch auf unserer Website die Speicherkapazität nur aufgrund eines Eingabefehlers mit 1000 GB statt richtigerweise mit 500 GB ausgewiesen. Da die automatische Bestellbestätigung auf diese falsche Eingabe zurückgreift, erschien auch hier die Speicherkapazität über 1000 GB. Die für Sie reservierte Festplatte mit der o. g. Bestellnummer haben wir storniert.

Ein Vertrag über den Erwerb einer Festplatte mit einer Kapazität von 1000 GB ist nicht zustande gekommen.

Für dieses Versehen möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefon-Nr. 018 05-20 20 20 (14 Cent pro Minute, Festnetz der T-Com, Mobilfunkpreise abweichend) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre OTTO Office Kundenbetreuung

OTTO Office GmbH & Co KG • 20088 Hamburg
A member of the otto group

PS: Da es sich sowohl bei der Falschbezeichnung als auch bei der Bestellbestätigung um einen Irrtum handelt, fechten wir diese hiermit zudem vorsorglich an und nehmen von der Lieferung der Festplatte Abstand.
...
 
Zumindest hat Otto das korrekt gelöst. Ein weniger seriöser Anbieter hätte auch die 500 GB Dinger schicken können..
 
Wurde leider teilweise auch :)
Aber dafür hat der ein oder andere noch Kekse oder Choco Crossies bekommen.
Naja, ärgern hat keinen großen Sinn. Einfach kurz hinten die Artikelnummer drauf dann falscher Artikel Aufkleber drauf und online die Abholung anordnen :(

Muss man mit Humor nehmen, einen Versuch war es wert.

Übrigens ist auch der Preis für die 500GB Platte gut.
 
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