Keldyra
Lieutenant
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- Nov. 2008
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AW: Frage, Schulung der Mitarbeiter (IT-Beruf)
Also wenn er einen hat, um IT-Systemkaufleute auszubilden, dann reicht das aus.
Ist, wenn ich das richtig im Kopf habe, so geregelt, dass es in Bereiche aufgeteilt ist.
Wenn also dein Ausbilder IT-xx ausbilden darf, darf er auch Fachinformatiker - Systemintegration bspw. ausbilden (wenn es das ist, was du machst). Elektroniker wiederum nicht (obwohl beides in den Bereich Technik fällt).
Wegen Personalrat:
Ich arbeite in Rheinland-Pfalz, außerdem im öffentlichen Dienst, da steht es drin, dass sogar ab 5 Leuten ein Personalrat vorhanden sein muss, der diese Tätigkeit nebenbei macht (ab 500 muss einer extra dafür freigestellt werden und nichts anderes machen):
Falls ihr einen habt, könnte der dir vielleicht auch bedingt weiterhelfen...
Also wenn er einen hat, um IT-Systemkaufleute auszubilden, dann reicht das aus.
Ist, wenn ich das richtig im Kopf habe, so geregelt, dass es in Bereiche aufgeteilt ist.
Wenn also dein Ausbilder IT-xx ausbilden darf, darf er auch Fachinformatiker - Systemintegration bspw. ausbilden (wenn es das ist, was du machst). Elektroniker wiederum nicht (obwohl beides in den Bereich Technik fällt).
Wegen Personalrat:
Ich arbeite in Rheinland-Pfalz, außerdem im öffentlichen Dienst, da steht es drin, dass sogar ab 5 Leuten ein Personalrat vorhanden sein muss, der diese Tätigkeit nebenbei macht (ab 500 muss einer extra dafür freigestellt werden und nichts anderes machen):
5.5 Größe des Personalrats, § 12 III
1 Person bei 5 bis 20 Beschäftigten
3 Mitglieder bei 21 bis 50 Beschäftigten
5 " bei 51 bis 100 Beschäftigten
7 " bei 101 bis 250 Beschäftigten
9 " bei 251 bis 500 Beschäftigten
11 " bei 501 bis 750 Beschäftigten
13 " bei 751 bis 1 000 Beschäftigten
15 " bei 1 001 bis 2 000 Beschäftigten
17 " bei 2 001 bis 3 000 Beschäftigten
19 " bei 3 001 bis 4 000 Beschäftigten
21 " bei 4 001 bis 5 000 Beschäftigten
23 " bei 5 001 und mehr Beschäftigten
1 Person bei 5 bis 20 Beschäftigten
3 Mitglieder bei 21 bis 50 Beschäftigten
5 " bei 51 bis 100 Beschäftigten
7 " bei 101 bis 250 Beschäftigten
9 " bei 251 bis 500 Beschäftigten
11 " bei 501 bis 750 Beschäftigten
13 " bei 751 bis 1 000 Beschäftigten
15 " bei 1 001 bis 2 000 Beschäftigten
17 " bei 2 001 bis 3 000 Beschäftigten
19 " bei 3 001 bis 4 000 Beschäftigten
21 " bei 4 001 bis 5 000 Beschäftigten
23 " bei 5 001 und mehr Beschäftigten
Falls ihr einen habt, könnte der dir vielleicht auch bedingt weiterhelfen...