danny38448 schrieb:
und wie kann man den preis bei filesharing abschätzen..gibts dazu auch ein bussgeldkatalok...eher nicht....also alles FANTASIESUMMEN die nie der REALITÄT entsprechen.
Und welcher Realität entspricht ein Bußgeld über 40€ für zu schnelles fahren in einer 30er Zone, durch das ich die Wahrscheinlichkeit jemandem tödlich anzufahren u. U. drastisch erhöhe?
Müsste dann doch wohl 40.000€ betragen, schließlich werden theoretisch Menschenleben gefährdet.
Die "Realität" dieser Summen wird nie wirklich greifbar sein.
Zehkul schrieb:
Wer illegal runterlädt, hat meist einfach gar nicht so viel Geld, da ist auch nicht viel zu holen.
Bei mir ist auch nicht viel zu holen, trotzdem begehe ich eine Steuerstraftat wenn ich 50€ unterschlage und kriege wenns dumm läuft trotzdem einen Prozeß mit satter Geldstrafe.
Zehkul schrieb:
Und wem der Gedanke so sauer aufstößt, selbst für etwas zu zahlen, das andere umsonst bekommen, der sollte vielleicht noch einmal überdenken, ob er in einem Sozialstaat wie dem deutschen wirklich richtig aufgehoben ist.
Oder ob der Sozialstaat richtig umgesetzt wird.
Ist es nicht sogar assozial, vorsätzlich andere zahlen zu lassen obwohl man es selbst könnte es aber nicht will?
Zehkul schrieb:
Es ist auch etwas anderes. Kopieren ist kein Diebstahl. Es geht NICHTS (!) verloren. Es gibt auch kein geistiges Eigentum, wenn du Information in die Welt hinausschreist, ist es draußen und jeder kann es hören.
Man gelangt in den Besitz von etwas, was man sonst hätte kaufen müssen.
So, als wenn ich Sky illegal schaue.
Und wie bitte soll ich einen Film herausschreien, so das andere ihn in einer vergleichbaren Art und Weise erleben können als wenn sie ihn sehen würden?
Zehkul schrieb:
Die Strafe ist höher als das Geld, das sie durch die Straftat verloren haben, denn bei letzterem ist nicht einmal wirklich klar, ob es die Zahl überhaupt gibt.
Schwarzfahren wurde schon genannt, ist nix anderes, das Straßmaß ist ein vielfaches des eigentlichen Fahrpreises.
Als Abschreckung und Bestrafung.
Zehkul schrieb:
Alleine schon, dass nicht zwischen gewerblichem und privaten Filesharing unterschieden wird, kaputte Welt.
Doch, es wird schon unterschieden.
Allerdings ist es immer so, das Rechteinhaber und ihre Erfüllungsgehilfen aus den Kanzleien dir "beweisen" das du gewerbsmäßig agierst.
Puzzler schrieb:
Ein UrheberRECHT kann und sollte jeder Zeit reformiert werden.
Aha, sollte es? Warum?
Weil es euch nicht passt?
Weil ihr gerne alles gratis haben wollt?
Das das Strafmaß lächerlich ist, da bin ich bei euch.
Aber es nicht zu bestrafen ist genau so lächerlich, das geht einfach nicht.
Der Hinweis das es Millionen tun ist lächerlich, wenn Millionen falsch Parken endet das auch im Chaos.
Beim falsch Parken geht auch nix verloren, es wird nix gestohlen, trotzdem wird es geahndet obwohl nur ein theoretischer Schaden entsteht.
Wobei diese Theorie drastisch werden kann, wenn z. B. eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird.
Es werden immer wieder gerne Studien genannt, die angeblich belegen das sich die Filme (oder was auch immer) eh kaum jemand gekauft hätte.
Die sind aber keine Beweise, es sind Behauptungen.
Wenn man nicht so einfach runterladen könnte, würden evtl. mehr Leute die Filme kaufen, ob und wenn wird nie eindeutig geklärt.
Denn ich kenne die finaziellen Verhältnisse der Leute nicht, weiß nicht ob sie die Wahrheit sagen usw.
Wie mit dem zu schnell fahren...ob und wenn ja wie weitreichend die Gefährdung ist, ist absolut theoretisch.
Hier schlug jemand Sozialstunden vor, das fände ich neben einer abzahlbaren Geldbuße eine gute Maßnahme, das bringt der Gemeinschaft und der Person als Lehrneffekt sicher am meisten.
Durch diesen abstrusen Wert der hier vorliegt, wird er nur dazu verleitet das System in Sachen Privatinsolvenz so auszunutzen wie es eigentlich nicht gedacht ist.
Jakxx schrieb:
Wenn er sich an einem Kind vergangen hätte, wäre die Strafe höchstwahrscheinlich um einiges geringer ausgefallen... verrückte Welt in der wir leben
Ich wusste das es kommt.
Bitte spart euch doch mal diese Kinderschänderkeule.
Eine Ladendiebstahl bleibt ein Ladendiebstahl, obwohl die Vergewaltigung und evtl. lebenslange Traumatisierung eines Kindes um vieles schlimmer ist.
Das man die Strafen für Taten an Kindern überdenken muss bedeutet nicht, das Ladendiebstahl deshalb durchgehen darf.