News Schwedischer Filesharer zu 475.000 Euro verurteilt

S.KARA schrieb:
Wenn jetzt 5 Millionen deutsche rausgehen und irgend jemanden töten würden, wäre das ja wohl auch nicht OK.
Ja, der Vergleich wurde schon oft genug bemängelt ...
Ein etwas passender Vergleich in Bezug auf die millonenfach täglich ausgeführte Handlung: Drogenkonsum
- Der Drogen-Produzent sitzt iwo im Ausland ... also in D irrelevant
- der Drogen-Uploader (Dealer) verteilt die Drogen und wird entsprechend verfolgt und bestraft
- der Drogen-Downloader (Junkie) nutzt die Drogen und bei Besitz von geringen Mengen kann von einer Strafe abgesehen werden, ansonsten Strafe
Rechtlich ist der Besitz von BTM in geringer Menge genauso ein Graubereich ... man kann dafür bestraft werden, es ist aber nicht umsetzbar, da sonst ein paar Millionen Einwohner vor Gericht müssten ...


Fettoni schrieb:
Diebstahl ist halt Diebstahl, unabhängig davon, ob du Daten klaust (und weiterverbreitest), oder physikalische Gegenstände.
Nicht ganz ... könnten wir Materie mit ähnlich geringem Aufwand vervielfältigen, würden wir in StarTrek leben ... ohne Güterknappheit gäbe es keine Armut, keinen Hunger, keinen Kapitalismus ... wahrscheinlich wären aber alle tot, da ein paar sicherlich auf die Idee kommen, sich Nuklearwaffen zu vervielfältigen und damit Weltherrscher spielen wollen. :rolleyes:


Fettoni schrieb:
Also wenn Avatar vor release auf Youtube gelaufen wäre, hätten sie noch höhere Summen eingespielt? Das bezweifle ich.
Das bezweifle ich auch ... bin ich froh, dass ich für diesen schlechten Film kein Geld ausgegeben habe, der ist gerade ausreichen, um ihn im TV nebenbei laufen zu lassen, während man zockt. :evillol:


S.KARA schrieb:
Gelbe Säcke sind seit ein paar Jahren ja auch kostenlos (und scheiß dünn...), und da steckst du dem "Verkäufer" ja auch nicht einfach aus gutem Willen einen 5er in die Hand, oder etwa doch?
Die bezahlt jeder, der ein Produkt kauf, dessen Hersteller Gebühren an das Duale System Deutschland abführt. Wer darauf achtet, nur Produkte ohne den Grünen Punkt zu erwerben, bekommt die gelben Säcke tatsächlich ohne dafür zu bezahlen.


Mushi schrieb:
dass "Recht bekommen" IMMER = "Recht haben" bedeutet
Das Gleichheitszeichen ist jedenfalls falsch, sonst würde es bedeuten, dass jeder der "Recht hat" dieses auch bekommt.
 
Creeed schrieb:
Du hast den Artikel gelesen? Die Kosten sind genau so hoch wie wenn er den Film hätte lizenzieren müssen. Nichts da mit Milchmädchenrechnung.

Ach du weißt wie die Lizenzkosten zustande kommen? Bin gespannt, leg los..
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Das interessiert aber wenn dann einen Juristen. Warum? Weil im Gesetzestext die bewegliche Sache gemeint ist. Warum ist das so? Weil der Gesetzestext aus einer Zeit stammt, in der so eine Thematik nicht existierte!

Wär an deiner Aussage was dran, dann wär nur von "einer Sache" die Rede gewesen und nicht von einer "beweglichen Sache"...
Und seit wann legst du jetzt fest was Diebstahl ist, und nicht mehr die Juristen? oO

Lächerlich machst du dich, weil du Begriffen "deine" Bedeutung gibst, und offizielle Definitionen müssen falsch sein, weil sie mit deiner Meinung nicht übereinstimmen. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mushi schrieb:
könnte hätte wäre wenn, wenn eine Urheberrechtsverletzung Diebstahl wäre, dann wäre es auch Diebstahl..

Doch es ist ein Gesetzestext.. StGB §242 (1)
Und wenn eine Formulierung verwendet wird, die explizit erwähnt, dass es sich bei einem Diebstahl um eine "bewegliche Sache" handeln muss, dann ist das Wort bewusst gewählt worden um immaterielle Güter auszuschließen.



Jo genau aus dem Grund hat man auch das Wort "beweglich" mit in die Formulierung gepackt..

Ich hoffe du konntest jetzt selbst erkennen was du hier für einen Stuss von dir gibst..

Und um nochmals zu verdeutlichen wo der Unterschied zwischen einem Diebstahl und einer Urheberrechtsverletzung liegt (anhand eures Lieblingsbeispiels mit einem Auto)

Für die Produktion eines Ferraris haben 100 Leute Arbeit verrichtet und es mussten Materialien verwendet werden die auch nicht wirklich billig sind. Wird ein Ferrari geklaut dann entsteht der Firma ein erheblicher Schaden (Arbeitszeit + Materialkosten)

Bei einem Film oder Musikstück, entsteht kein realer Schaden, weil für eine Kopie keine zusätzlichen Arbeitsstunden und Materialkosten entstanden.

...

Und wer den Unterschied zwischen Diebstahl und Urheberrechtsverletzung immer noch nicht begriffen hat, der sollte zu solchen Themen am besten gar nichts mehr posten, weil man sich echt nur lächerlich macht.


wenn ich in dein haus einbreche und deine Daten ausschneide und auf usb ziehe, dann war das also kein Diebstahl. Kopie war es aber auch nicht, was ist es denn nun?

es gibt keinen virtuellen schaden! nur weil er schwer zu ermitteln ist, ist er nicht virtuell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sei eine „herbe Strafe“ für etwas, „das Millionen Schweden“ täten

Aha Millionen Schweden, besorgen sich also Filme vor dem Kinostart um die dann im großen Stil im Netz zu verteilen. Eigenartiges Völkchen die Schweden...

Hardwaremensch schrieb:
Du scheinst es nicht sehen zu wollen: Der vom Rechteinhaber geschätzte Schaden ist niemals in der Form entstanden

Der Schaden begründet sich wohl Hauptsächlich auf der Lizenz die zu entrichten gewesen wäre, wenn man den Film weiterverbreiten will. Sprich die Summe die auch Fernsehsender usw. für die Austrahlung an das Studio entrichten müssen. Ich denke der Wert ist relativ gut abzuschätzen und unabhängig von der Anzahl an Downloads.

Wenn die Chinesen eine Kopie eines Mercedes, BMW bzw. anderer deutscher Marken herstellen und vertreiben, dann schreit ganz Deutschland auf. Hier kopiert einer einen Film und plötzlich ist alles nicht mehr so schlimm. Nein, im Gegenteil dem Mann sollte ja fast schon ein Orden umgehängt werden.

@OLK: Nein aber es gibt Vermögensschaden, siehe hier
 
Zuletzt bearbeitet:
@PiPaPa: Das Wort 'simpel' passt eher zu Deiner Denkweise. Wäre schön wenn du gedanklich auch mal zwei Meter weiter gehen würdest, aber ich bin gerne bereit, das extra für Dich noch weiter auszuführen: Erstens überfordert die momentane Lage sehr wohl, wenn Du mal daran denkst, wie schwer es für juristische Organe mittlerweile ist, Urhebberrechtsfragen zu klären. Schwammige Gesetzeslagen sind da nicht besonders hilfreich. Zweitens empfinde ich es sehr wohl als Gängelung, wenn man mir(*) als Käufer eines Mediums verbietet, Kopien (gleich welcher Art) anzufertigen. Nur weil ich mir gerne ein physisches Medium in den Schrank stelle, werde ich der Musikindustrie noch lange nicht den Gefallen tun und alles nochmal kaufen, nur damit ich es auf auch dem iPod genießen kann und/oder es obendrein noch total DRM-versucht ist und mich an bestimmte Geräte/Software bindet. (*Bevor hier das geflame losgeht: Das "mir" ist hier allgemein zu verstehen, ich persönlich kaufe fast gar keine Musik mehr (letzte CD vor zwei Jahren...), sondern höre fast nur noch via Sonos/tunein radio Musik über das Internet.)

Letztlich gibt es genug Ecken und Enden, wo es hakt: Verwertungsgesellschaften, die Youtube-Problematik, die unfassbar komplizierte Urheberrechtslage im Bildungssektor, die Abmahnwirtschaft, die Problematik der ÖR-Medien und deren Mediatheken, und und und... Diese Liste kann man beliebig lang ausformulieren. In vielen bereichen ist das geltende Recht einfach zu alt, bzw. nur mir schwammigen Formulierungen an das "Internetzeitalter" oder gar zum Nachteil der Konsumierenden angepasst worden. Und genau aus diesem Grund bedarf es einer Klärung.

Nur um das verständlich zu machen: Der Beschuldigte hat eine nicht gerade geringe Straftat begangen und ist dafür verurteilt worden. Den tatsächlich entstandenen Schaden wird man aber nie auch nur annähernd genau bestimmen können und daher ist die Frage, ob die festgesetzte Summe gerechtfertigt ist oder nicht durchaus legitim.

P.S.: Deine abschließende Frage ist eher gesellschaftstheoretischer bzw. philosophischer Natur. Aber um es knapp zu beantworten: Ein Konglomerat von Konzepten (Werte, Bildung, Traditionen, Religion, [...]), dass die soziale Interaktion zwischen Individuen prägt, ist so ziemlich das, was wir als "Gesellschaft" bezeichnen. Da auch Kultur und der Konsum von Kultur Teilkonzepte davon darstellen, kann man deine Frage mit "Ja, auch darüber wird man in unserer Gesellschaft definiert." beantworten.
 
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Mushi schrieb:
Ach du weißt wie die Lizenzkosten zustande kommen? Bin gespannt, leg los..

Ja, da ich selbst Lizenzgeber in einem anderen Bereich kann ich dir sagen wie solche Kosten zusammengerechnet werden. Aber das dürfte im Detail den Rahmen hier sprengen. In die Lizenzkosten fallen zum Beispiel anteilsmäßig die Produktionskosten, die Kosten für Werbung und die Kosten für die Verwaltung. Dazu kommen noch einige kleinere Posten. Der genannte Betrag ist eigentlich üblich für eine eingekaufte Fremdproduktion wenn sie ein Fernsehsender kauft. Billiger sind entsprechende Produktionen die ARD und ZDF einkaufen auch nicht.
 
OLK schrieb:
wenn ich in dein haus einbreche und deine Daten ausschneide und auf usb ziehe, dann war das also kein Diebstahl. Kopie war es aber auch nicht, was ist es denn nun?
Richtig, das wäre dann eher Einbruchsdiebstahl, insofern sich die Tat nicht auf eine geringwertige Sache bezieht.

Anstatt bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe gibt es dafür dann 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsentzug. :cool_alt:
 
Fettoni schrieb:
Achsoooooo, na dann :)

Wenn ich mir nen Ferrari klaue, dann sollte die Strafe gering ausfallen, denn ich hätte mir das Ding eh nicht gekauft. (Aber das Argument lässt hier wieder keiner Gelten, weil das ist ja "was anderes")

Es ist auch "was anderes" der Film wird kopiert = Original ist noch da. Ferrari wird geklaut = nix da

Zumal denke ich das wenn jemand nun weniger oder gar nicht lädt, davon nur ein Bruchteil überhaupt wirklich kaufen würde.

Ich glaube es gibt auch einen sehr hohen Anteil an Leechern die unmengen an sachen laden, es aber danach nicht mal schauen / zocken usw., aber es hauptsache haben. jäger und sammler und so ;)

Jedenfalls kommt es nie im leben zu solchen verlusten wie die es einem gerne weismachen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
TrueAzrael schrieb:
Der Schaden begründet sich wohl Hauptsächlich auf der Lizenz die zu entrichten gewesen wäre, wenn man den Film weiterverbreiten will. Sprich die Summe die auch Fernsehsender usw. für die Austrahlung an das Studio entrichten müssen. Ich denke der Wert ist relativ gut abzuschätzen und unabhängig von der Anzahl an Downloads.

Erscheint auf den ersten Blick plausibel, aber andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer Lizensierung nicht genau festgelegt wird, wieviele Aufführungen (z.B. in einem Kino oder im TV) es geben darf, da man das ja eideutig bestimmen und planen kann. Von diesem Gesichtspunkt aus, ist die Basis des Urteils (die Lizenzkosten) wiederum fragwürdig und der tatsächlich entstandene Schaden kann gleichwohl höher als auch niedriger gewesen sein.
 
@aggroork: gehts noch schwammiger? es ist kein Diebstahl aber Einbruchdiebstahl? ich fürchte ich muss auf mushi warten, der kann das einfach besser erklären.

edit: persönlich finde ich die definition gar nicht so wichtig, entscheidend is letztendlich, dass schaden entstanden ist und der muss ermittelt werden (nicht hier!) um das Strafmaß festzulegen.
 
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Creeed schrieb:
Ja, da ich selbst Lizenzgeber in einem anderen Bereich kann ich dir sagen wie solche Kosten zusammengerechnet werden. Aber das dürfte im Detail den Rahmen hier sprengen. In die Lizenzkosten fallen zum Beispiel anteilsmäßig die Produktionskosten, die Kosten für Werbung und die Kosten für die Verwaltung. Dazu kommen noch einige kleinere Posten. Der genannte Betrag ist eigentlich üblich für eine eingekaufte Fremdproduktion wenn sie ein Fernsehsender kauft. Billiger sind entsprechende Produktionen die ARD und ZDF einkaufen auch nicht.

Also "handelt" der Fernsehsender nicht mit dem Lizenzgeber ja? Der Film wird also unabhängig von der Güte für den hier angegebenen Preis verkauft?
 
Na-Krul schrieb:
Informier dich doch mal über die Besucherzahlen solcher Seiten und was Werbeanbieter dafür zahlen.

Informier dich mal, was Gigabit Seedboxen kosten. :p

Na-Krul schrieb:
Bei der Verbreitung wird vom Uploader Geld durch Werbung mit einem Produkt, das illegal beschafft wurde, eingenommen.

[citation needed]

Mag sein, dass die Seite selbst etwas verdient (aber auch das hält sich je nach Content und Werbeanbietern, die sich damit abgeben wollen ;) stark in Grenzen, das ist nicht CB, die Werbeanbieter wissen, dass das illegal ist und teils sonstwelcher Dreck angeboten wird), wenn dein Torrent aber nicht sterbenslahm sein soll, gibst du immer Geld aus anstatt welches zu verdienen.

Fettoni schrieb:
Mir stößt nicht der Gedanke sauer auf, dass andere etwas umsonst bekommen, wofür ich zahle, sondern das Rechtsverständnis einiger, die es plötzlich in Ordnung finden, Filme, Musik und Software gratis herunterzuladen und das damit rechtfertigen, dass die Hersteller profitgeil sind. Niemand zwingt dich ins Kino zu gehen oder dir eine Software zu kaufen.

Von Leuten, deren Rechtsverständnis das ist, habe ich auch nie gesprochen, sondern von denen, die schlicht das Geld nicht haben.

Fettoni schrieb:
Wenn nur eine Person wegen des hochgeladenen Contents weniger ins Kino geht, richtest du damit Schaden an.

Nein, das ist schlicht entgangener Gewinn und kein Schaden, und der entgangene Gewinn hält sich stark in Grenzen, wenn der Raubmordkopierer eh kein Geld dafür gehabt hätte.
Schaden bedeutet, dass ein Wert gemindert wird. Wenn unmittelbar jeder nicht mehr ins Kino gehen würde, der den Film illegal gesehen hat, mag man ja dafür argumentieren können, das ist aber vollkommen weltfremd und schlichtweg falsch. In den meisten Fällen ist illegales Herunterladen Werbung. Bei Fällen wie diesem, wo das Produkt lange vor Veröffentlichung illegal aufgetaucht ist, mag das anders sein, aber da sollten diese Heinis lieber erst mal ihre eigenen Lecks stopfen und zB den Lastwagenfahrer mal befragen, anstatt denjenigen zu verklagen, der die vom Laster gefallene Kopie gefunden hat.

Fettoni schrieb:
So ein Schwachsinn. Es ist ja nicht so, dass du aus dem nichts kopierst. Du kopierst Daten, die DIR nicht gehören.
Nehmen wir an ich mache einen Film. Der Film sollte NIRGENDWO einsehbar sein, außer in Kinos, die sich die Lizenz für einen bestimmten Zeitraum gemietet haben. Nachdem der Film aus den Kinos ist, sollte demnach niemand mehr in der Lage sein, den Film zu sehen. Jetzt entscheide ich mich, den Film auf Blueray zu veröffentlichen. Es sollte demnach niemandem möglich sein, den Film zu sehen, der nicht auch die Blueray gekauft hat (oder im schlimmsten Falle noch ausgeliehen bekommt, oder mit Freunden schaut). Ende der Geschichte.

Sehr schöne Geschichte. Wie soll das belegen, dass es Diebstahl ist? Ich sagte, dass nichts verloren geht, und auch in deiner Geschichte geht auch nichts verloren. Kein Diebstahl. Hurr durr.

Fettoni schrieb:
Wenn das leichtest Geld ist, dann wechsel in diese Branche.

Ja, wechseln wir alle in die Branche des Geld habens und mit Geld noch mehr Geld machens. :rolleyes:

Fettoni schrieb:
Wenn du damit nicht einverstanden bist, wie die Hersteller das vermarkten, dann meide das Produkt, geh nicht ins Kino und kauf dir nicht die DVD. Aber hör auf das Zeug zu stehlen und es damit zu rechtfertigen, dass du der Meinung bist, es sei weniger Wert.

Wieso geht es jetzt plötzlich um mich? Ich habe mir seit Jahren kaum einen Film mehr angeschaut und schaue nicht einmal fern, weil mich der Mist einfach nicht interessiert. Ich war auch nie auf Kino.to, oder wie Klon xy heute heißt.
Und es geht auch nicht um die Vermarktung, sondern darum, dass diese viel zu langen Schutzfristen eine enorme Geldumverteilung sind, und zwar von den Armen auf die Reichen. Den eigentlichen Zweck des Urheberrechts, mehr Produktion solcher Werke anzuregen, haben die lange verfehlt.

Fettoni schrieb:
Beim Strafmaß bin ich total bei dir, beim Werbeeffekt allerdings nicht.
Selbst wenn der Werbeeffekt die Verkäufe ankurbelt ist es doch ein Argument von Filesharern für Filesharer. Es steht jedem Anbieter frei, zeitlich begrenzte Demoversionen anzubieten usw.
Das hat nicht der Dieb zu entscheiden, wie der Hersteller sein Produkt vermarkten möchte.

Mal ganz abgesehen davon, dass es hier gar keinen Dieb gibt: Ja. Und der Werbeeffekt gehört wieder zum Strafmaß. Es hört sich schon ganz anders an, dafür verurteilt zu werden, dem Hersteller die Vermarktung seines Produktes vorschreiben zu wollen, als soundso viele Millionen imaginären Schaden angerichtet zu haben. ;)

Allerdings sollte sich jeder vor Augen halten, dass es kein geistiges Eigentum gibt. Niemand hat ein Grundrecht darauf, sein intellektuelles und weniger intellektuelles Geschwurbsel auf ewig verwerten zu können. Oder es überhaupt verwerten zu können. Das ist nichts weiter als ein staatlich zementierter Mechanismus, der gerade heute in Zeiten des Internets gegen jede reale Mechanik geht, eine Reform ist überfällig.

Fettoni schrieb:
Also wenn Avatar vor release auf Youtube gelaufen wäre, hätten sie noch höhere Summen eingespielt? Das bezweifle ich.

Habe ich das behauptet? Nein. Dieser Werbeeffekt ist natürlich nur für kleine Produktionen sehr nützlich, die nicht noch einmal Unmengen des Budgeds für Werbung raushauen (können). Und da offenbart sich neben der Contentmafia der nächste Gegner: Die Werbeindustrie. Denen ist es natürlich ein Dorn im Auge, wenn ihre teure Werbung weniger nützlich wird. Denen ist aber das gesamte Internet ein Dorn im Auge. :lol:

Außerdem müsste man sich hier als Gesetzgeber wirklich die Frage stellen: Ist das wirklich wert, gefördert zu werden? Siehe oben, Urheberrecht ist ein staatliches Konstrukt zur Förderung weiterer Werke. Werke werden nicht geschützt, es soll mehr davon produziert werden. Wollen wir wirklich abermillionen schwere Projekte fördern, die noch einmal so viel für Werbung ausgeben, oder gäbe es nicht doch eine insgesamt bessere Filmlandschaft (und auch gesündere Wirtschaft), wenn kleinere Produktionen mehr vom Kuchen abbekämen?

Fettoni schrieb:
Er klaut also das Produkt der Hersteller noch vor Veröffentlichung, verletzt damit aber nicht das Eigentumsrecht?

Wenn er in einen Laden eingebrochen ist und es dort hat mitgehen lassen, hat er das Eigentumsrecht mit dem Diebstahl (ja, hier ist das Wort tatsächlich richtig ;)) der Bluray und der Verpackung gebrochen. Das Veröffentlichen vor Release ist noch einmal eine eigene und sehr komplexe Geschichte, die für normale Fälle von Filesharing nur sehr selten relevant ist. Prinzipiell hat da aber auch eher jemand seinen Vertrag verletzt, es geht ja nicht wirklich um Eigentum.

Fettoni schrieb:
Das war ein fiktives Beispiel, das auf einer parallelwelt basiert, in der solche Aktionen nicht bestraft werden. In einer Welt wie du sie eben gerne hättest.
In dieser Welt wäre das eben nicht illegal, denn Youtube hat nur eine Kopie zur verfügung gestellt, dem Hersteller entsteht damit kein Schaden..

Oh doch, kriminelles Filesharing sollte immer bestraft werden. Wo habe ich jemals etwas anderes behauptet? Und auch wenn der Uploader auf Youtube kein Partner ist und keine Werbung schaltet, Youtube selbst verdient immer noch daran und muss deshalb auch darauf achten, dass sowas prompt runtergelöscht wird. (Geht ja auch gut automatisiert)

Fettoni schrieb:
Stimmt, ich bin kein Anwalt ich schreibe lediglich meine Meinung, die sich mit meinem Rechtsverständnis deckt.

Ich bin auch kein Anwalt, du scheinst aber generell nicht viel über die Thematik nachgedacht zu haben. ;)

Fettoni schrieb:
VERDAMMT, LIEST HIER EIGENTLICH IRGENDJEMAND WAS ICH GESCHRIEBEN HABE?!? :rolleyes:
In dieser Ferrari Aussage geht es nicht um den Strafbestand, sondern um die Rechtfertigung dafür. Und "ich hätte mir das sowieso nicht gekauft" ist eben das denkbar schlechteste Argument für einen Diebstahl.

Für Diebstahl ist es ein schlechtes Argument, weil dort tatsächlich Wert, Ware effektiv vernichtet wird. Ein ehrlicher Kunde kann sie danach nicht mehr kaufen. Wenn nach einem Laden„diebstahl“ kein Schaden entstehen würde und noch immer alles wie durch Magie im Laden wäre, wäre das aber durchaus ein gutes Argument. Du schadest ja der Allgemeinheit nicht. Ist ja alles noch so wie vorher.
Digitaler Kommunismus, warum auch nicht?

estros schrieb:
Sind das die schwedischen Kommunisten, oder wie darf ich so eine Haltung verstehen? Einfach unverständlich. Solchen Leuten darf eigentlich überhaupt keine Plattform gegeben werden. Wir haben die Zeiten hinter uns, und solche Leute versuchen ihn mit allen Mitteln wiederzuholen, die Anreize der Kostenlosmentalität fördert offensichtlich den ein oder anderen Anhänger.

Im Gegensatz zu physischen Gütern funktionieren die digitalen Mechaniken tatsächlich so, dass das Sinn ergibt. Das ist durchaus etwas, auf das man Schritt für Schritt hinarbeiten könnte, um zu sehen, inwieweit es funktioniert, und anstatt auf Kommunismus einzudreschen, kannst du ja versuchen, zu erklären, warum es bei digitalen Gütern, die grundlegend andere Mechaniken haben, zwangsläufig genauso wenig funktionieren muss wie bei physischen.

Die Filesharing Strafen von Jahr zu Jahr drakonischer zu gestalten ist aber auf alle Fälle nicht die richtige Richtung.
 
Wie die Summe zustande kommt steht doch in der News:
Die hohe Geldstrafe wird damit begründet, dass ein ähnlicher Betrag zu zahlen gewesen wäre, wenn der Schwede eine Lizenz für die legale Verbreitung des Films hätte erwerben wollen. Außerdem gingen in die Kalkulation der Geldstrafe abstrakte Größen wie Schätzungen zur verursachten Störung des Marktes und der erwartete Verlust des Rechteinhabers Nordisk Film AS ein, wie BBC berichtet. Das Filmstudio hatte in der Gerichtsverhandlung noch den doppelten Wert der jetzt verhängten Geldstrafe gefordert.
 
OLK schrieb:
@aggroork: gehts noch schwammiger? es ist kein Diebstahl aber Einbruchdiebstahl?
Das Problem ist einfach, dass Du dazu in das Haus einbrichst. Anstatt §242 StGB ist es dann §243 ... falls das Kopieren und die Entfernung der Daten als Diebstahl gewertet wird.
Sollte es so gewertet werden, dann ist es auch ohne Vervielfältigung bereits Diebstahl. Sollten die Daten dann noch vervielfältigt werden, käme dann die Urheberrechtsverletzung in Tateinheit oder Tatmehrheit hinzu.

Würde man das erstmalige Kopieren bereits als Urheberrechtsverletzung behandeln, dann wäre das Eindringen in das Haus und Löschen der Daten kein Einbruchdiebstahl, sondern Hausfriedensbruch und Datenveränderung.


Wie sich die Problematik in Zukunft entwickelt, müssen wir abwarten ... gesellschaftliche Prozesse dauern eben länger, aktuell scheint es eine Tendenz in Richtung Nationalismus und Sozialismus zu geben, einerseits soll der Staat besser gegen äußere Einflüsse geschützt (z.B. Zuwanderung aus der EU-Osterweiterung), andererseits die Arm-Reich-Schere innerhalb des Staates abgebaut werden. Als politische Aussage könnte man Filesharing als Demonstartion gegen den Kapitalismus werten und Ideen wie eine Kulturflatrate sind auch nicht wirklich neu.

Man geht davon aus, dass Gestze der kodifizierte Bevölkerungswille sind und sich dementsprechend auch ändern, wenn auch immer hinterher hinkend. Sollte es allgemeine Ansicht des Volkes sein, dass die uneingeschränkte Verbreitung von Musik, Filmen, ... legitim ist, so sollte dies auch irgendwann keine Straftat mehr sein. Deshalb werden bereits reine Downloader fast nicht verfolgt und belangt (durch den Staat, nicht Abmahn-Kanzleien). Das Rechtssystem ist nunmal für das Volk dar und kann dieses eben nicht belangen ... man stelle sich mal vor, die paar Richter stehen vor 40, 50 oder 60 Millionen Bürgern und wollen diese jetzt verurteilen ... :lol:
 
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dan1el schrieb:
Also "handelt" der Fernsehsender nicht mit dem Lizenzgeber ja? Der Film wird also unabhängig von der Güte für den hier angegebenen Preis verkauft?

Die Produktionsfirma macht ein Angebot und der Sender akzeptiert oder lässt es bleiben. Ein Film mit "hoher" Qualität wie in Blockbuster kann mehr verlangen als ein mittelmäßiger Italo Western. Hier regiert der Markt, Angebot und Nachfrage. Keine Firma wirft in Produkt auf den Markt bei dem sie Verluste macht. Es wird schon noch verhandelt, aber das war ja auch hier der Fall. Wie gesagt, der Preis liegt im Rahmen des Üblichen.

Aber ich weiß worauf du hinaus willst. Das ist alles eine Luftbuchung, Milchmädchenrechnung der Contentmafia. Warum soll man da noch sinnvoll den Versuch machen zu diskutieren. Da werfe ich lieber einen Euro in die Parkuhr und rede mit der. Spart Nerven und Zeit.
 
Mustis schrieb:
Slebst ohne diese Maschine: Wenn irgendjemand herginge, ein Auto baut, dass aussieht und sich fährt und die Leistung wie ein Ferrari hat und auch das Embelem trägt (und ja das wäre auch heute kein Problem sowas zu bewerkstelligen) dann ist das auch nur eine Kopie und dennoch wird Ferrari mit erfolg dagegen Klagen, weil diverse Patente, MArkenrechte und weiteres verletzt werden. Es ist also nicht wirklich was anderes.

Nur wenn du es auch verkaufst. Privat kannst du dir einen Mercedesstern auf deinen Porsche kleben und Rolex draufschreiben, wenn es dir Spaß macht.

Mustis schrieb:
Der Schaden IST aber nicht nur geschätzt. LIES den Artikel richtig. die 475.000 orientieren sich an der Lizenz, die der Mann hätte haben müssen, um legal zu agieren.

Und genau das ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Der eigentliche Schaden ist die Menge der Leute, die den Film wegen dem verfügbaren illegalen Download nicht mehr anschauen multipliziert mit dem Preis eines Kinotickets. Die Kosten der Lizenz haben damit rein gar nichts zu tun und sind ein vollkommen schwachsinniger Wert und das sieht man auch ganz einfach daran, dass Filme eben nicht so angeboten werden. Wenn andere „Mittbewerber“ sich die Lizenz kaufen würden, um den Film auf Tauschbörsen anzubieten, und damit weiß der Teufel wie auch noch Gewinn machen, ja, dann würde der Wert Sinn ergeben. So ist es Schwachsinn ohne Ende. Kosten für eine Lizenz zu verlangen, die sich niemand mit einem IQ über Polarkappentemperatur jemals gekauft hätte, wie soll das auch nur irgendwie Sinn ergeben?

Creeed schrieb:
Du hast den Artikel gelesen? Die Kosten sind genau so hoch wie wenn er den Film hätte lizenzieren müssen. Nichts da mit Milchmädchenrechnung.

Und wer legt die Lizenzkosten fest? Genau. Außerdem ist es, siehe oben, eine Lizenz, die absolut nie gekauft wird. Das ist eine Milchmädchenrechnung aus dem Bilderbuch.

PiPaPa schrieb:
Und Du glaubst diese Uploader machen das aus reiner Nächstenliebe?

In vielen Bereichen: Ja. Schon mal was von Fansubs gehört? Die geben Geld aus für ihre Website, schalten in vielen Fällen nicht einmal Werbung, (um eben gerade nicht in die „schlimmere“ Sorte illegal zu rutschen, die gewerbliche Sorte,) zahlen für dicke Server (mehrere Gigabitserver alleine zum Anseeden von Torrents und/oder Direktdownloads), stehen am Ende dick im Minus und investieren eine Menge Freizeit.
 
OLK schrieb:
wenn ich in dein haus einbreche und deine Daten ausschneide und auf usb ziehe, dann war das also kein Diebstahl. Kopie war es aber auch nicht, was ist es denn nun?

es gibt keinen virtuellen schaden! nur weil er schwer zu ermitteln ist, ist er nicht virtuell.

Ich geb zu, ich bin kein Jurist oder etwas in der Richtung, aber um den Unterschied zwischen einem Diebstahl und einer Urheberrechtsverletzung zu erkennen, muss man das in meinen Augen auch nicht sein...

Aber um auf deine Frage zu antworten würde ich wegen dem Einbruch erst einmal auf Hausfriedensbruch tippen.
Daten ausschneiden ist eigentlich nichts anderes als kopieren mit anschließendem Löschvorgang der Originaldaten.
Da du mir die Daten in diesem Sinne "weg genommen" (gelöscht) hast und nicht nur kopiert könnte ich mir vorstellen dass hier der Begriff "Datendiebstahl" ugs. auch nicht verkehrt ist, würde aber tippen dass es eher unter "Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (StGB § 202a Ausspähen von Daten)" (kopiert) und "Sachbeschädigung (StGB § 303a Datenveränderung)" fallen würde.

Creeed schrieb:
Ja, da ich selbst Lizenzgeber in einem anderen Bereich kann ich dir sagen wie solche Kosten zusammengerechnet werden. Aber das dürfte im Detail den Rahmen hier sprengen. In die Lizenzkosten fallen zum Beispiel anteilsmäßig die Produktionskosten, die Kosten für Werbung und die Kosten für die Verwaltung. Dazu kommen noch einige kleinere Posten. Der genannte Betrag ist eigentlich üblich für eine eingekaufte Fremdproduktion wenn sie ein Fernsehsender kauft. Billiger sind entsprechende Produktionen die ARD und ZDF einkaufen auch nicht.

Einer Privatperson also einfach die Lizenzgebühren von einer halben Millionen € aufzusetzen, welche normal für Fernsehsender vorgesehen sind ist für dich keine Milchmädchenrechnung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da musst du mir doch nicht gleich mit einer Parkuhr dumm kommen. Ich versuche hier nicht das zu rechtfertigen was der Mann verbrochen hat, noch weniger will ich Raubkopien tolerieren. Ich habe lediglich Fragen gestellt.
 
Zehkul schrieb:
, sondern von denen, die schlicht das Geld nicht haben.
Das ist doch keine Begründung. Ich habe viel Verständnis für einkommensschwache Familien, sehe aber oft das entsprechende Klientel mit Markenklammotten, immer dem neuesten Smartphone usw.
Ich würde auch gerne vieles kaufen, mache es aber nicht, weil ich wie jeder andere auch haushalten muss.
Vielleicht sollte man mal.unsere konsumopfer Gesellschaft mal den Kopf waschen.

Die Filesharing Strafen von Jahr zu Jahr drakonischer zu gestalten ist aber auf alle Fälle nicht die richtige Richtung.
Wir sollten hier nicht vergessen das dieser Fall gewerbliche Ausmaße hat und diese uploads geschahen um Geld zu verdienen.
 
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