News Schwedischer Filesharer zu 475.000 Euro verurteilt

Des weiteren wird er ja nicht für die 500 Filme vor Gericht rund gemacht, sondern nur für einen.
Offiziell, inoffiziell wurde er für alle bestraft. Das man den einen genommen hat lag einfach daran das er den Film vor Veröffentlichung hoch geladen hat und somit besonders schwer wiegt. Du musst schon zwischen den Zeilen lesen. Die Wahrheit ist nicht immer schwarz oder weis.

Redtube also streaming ist nicht gleichzusetzen mit dem Tauschen in einem P2P - Netzwerk.
Was ist an Upload und Download so schwer zu verstehen? Noch keinen Kaffee gehabt heute?
 
Mushi schrieb:
Hätten blos alle Menschen so ein tolles Rechtsverständnis wie du und würden endlich begreifen, dass "Recht bekommen" IMMER = "Recht haben" bedeutet... aber neeeeiiinnn, stattdessen meinen viele mal wieder ihre brain.exe einschalten zu müssen und sich Gedanken über Gesetze und deren Strafmaße zu machen, anstatt einfach stupide jede Rechtsprechung zu verteidigen.
Ergänzung ()

Der Betrag ist vollkommen in Ordnung -> WEIL ein Gericht die Höhe der Strafe als gerechtfertig gesehen hat, somit ist sie auch gerechtfertigt, warum meinen viele es mal wieder besser zu wissen..

/wer Sarkasmus findet darf ihn behalten ;)

Verstehe, deiner Meinung nach, soll man den armen Jungen also in Ruhe lassen?
Ich habe hier nun mehrere Male gesagt, dass das Strafmaß total übertrieben ist, der Mann aber dennoch bestraft gehört. Wo liegt in dieser Aussage dein Problem?
Wenn ich das richtig verstehe, hast du ein Problem damit, dass Filesharing überhaupt ein Strafbestand ist?

JA VERDAMMT!

Es ist was anderes. Und zwar... Halt dich fest...

Der Film exisitiert ja noch. Es sind nur kopien. Man kann nichts nehmen und dann ist es nicht mehr da. Anders als beim Ferrari.
Das ist ein HIMMELWEITER UNTERSCHIED!

VERDAMMT, LIEST HIER EIGENTLICH IRGENDJEMAND WAS ICH GESCHRIEBEN HABE?!? :rolleyes:
In dieser Ferrari Aussage geht es nicht um den Strafbestand, sondern um die Rechtfertigung dafür. Und "ich hätte mir das sowieso nicht gekauft" ist eben das denkbar schlechteste Argument für einen Diebstahl.

Ich hoffe, der nächste der mich als idioten hinstellt, hat das hier wenigstens gelesen.

Meine Meinung zusammengefasst:
- Der Mann hat eine Straftat begangen und muss dafür belangt werden.
- Das Strafmaß von einer halben Millionen ist aber ein Skandal.
 
Mushi schrieb:
Ja aber wenn du die Beiträge von unsere Rechtsexperten wie "S.Kara" und "Fettoni" gelesen hättest, dann wüsstest du jetzt, dass das Urteil "rechtens" ist und dass es sich beim Raubmordtotschlagkopieren um eine "Straftat" handelt.

Dass es sich in dem vorliegenden Fall um eine Straftat handelt und das nach den entsprechenden Gesetzen bestraft wurde, ist juristisch einwandfrei. Also wer das noch nicht realisiert wird, lebt in einer Illusion.

Regenwürmer schrieb:
Der Film exisitiert ja noch. Es sind nur kopien. Man kann nichts nehmen und dann ist es nicht mehr da. Anders als beim Ferrari.
Das ist ein HIMMELWEITER UNTERSCHIED!

Angenommen du könntest den Ferrari "kostenlos" kopieren und verbreiten, dann wäre es eine Fälschung und somit nach dem Markenrecht, Patentrecht und weißderkuckuck nicht alles strafbar. ...

Du unterschlägst hier, dass ein Produkt und der Wert dessen, egal ob real oder irreal, nicht nur in der bloßen Existenz begründet liegt. Eine Windows CD ist auch nur ein paar Cent wert, aber dass hier mehrere Jahre mehrere hunderte Mitarbeiter mit der Entwicklung beschäftigt waren, vergessen hier viele.

Also erstens, juristisch handelt es sich bei der Vervielfältigung um eine Straftat. Zweitens, ist das völlig richtig so! 100% Zustimmung an Fettoni.

Durch die kostenlose Verteilung, wird das Marktprinzip von Angebot und Nachfrage völlig umgangen. Der Anbieter bestimmt den Preis entsprechend der Nachfrage. Ist keine Nachfrage da, hat der Anbieter einfach Pech und nicht der Nachfrager das Recht den Preis (kostenlos) selbst festzulegen.

Aber das wird hier wieder niemand verstehen...
 
@Beide vor mir

Es ging hier nie drum ob es sich überhaupt um eine Straftat handelt oder nicht, das einzigste was hier kritisch hinterfragt wurde war das Strafmaß. Dann meinen ein paar ganz schlaue Rechtsexperten das Thema in "Filesharing ist und bleibt illegal" zu ändern und haben nach X Begründungen immer noch nicht den Unterschied zwischen Diebstahl und Kopie verstanden.

Aber das wird hier wieder niemand von euch verstehen...
 
Leute, die sich die Kopie anschauen und nicht ins Kino gehen bedeuten einen Verlust für die Leute, die eine legale Kopie zur Vermarktung erworben haben (und 475k€ dafür zahlten). Die werden betrogen und daher ist es eine Straftat. Bei der Verbreitung wird vom Uploader Geld durch Werbung mit einem Produkt, das illegal beschafft wurde, eingenommen. Da täuscht alle Polemik nicht drüber weg.
 
Ich bezweifel aber mal ganz stark, dass die Werbeeinnahmen durch die Verbreitung für den einen Film auch nur annähernd in einem 5-stelligen Betrag lagen, wenn überhaupt in einem 4-stelligen Betrag, und dann soll man ein Strafmaß von 475.000€ für eine Privatperson nicht hinterfragen?
 
Servus!
Na, hier geht es ja richtig zur Sache.

Generell gilt, und das ist unumstößlich: Filesharing ist illegal und muss bestraft werden. Ich denke, hier wird mir jeder zustimmen.

Aber, und nun kommt das dicke Aber:
Wie soll diese Strafe ausfallen?
Zunächst einmal wäre es interessant zu erfahren, wie hoch der wirklich dadurch entstandene Schaden für den Rechteinhaber ist. Bisher rechnet der Rechteinhaber damit, dass jeder, der den Film heruntergeladen hat, ihn auch gekauft hätte und der entsprechenden Firma Runterlader x doppelter Anschaffungspreis Schaden entstanden ist. Daher kommen hier mitunter Wahnsinnssummen heraus, die fern jeder Realität sind und manchen am Geisteszustand des zuständigen Richters zweifeln lässt.

Falls es einem entgangen sein sollte: Wir reden hier vor einer knappen halben Million Euro. Sagen wir es klipp und klar: Das ist eine Existenzvernichtung, die hier betrieben wurde, denn der Verurteilte wird auf normalem Wege wohl kaum jemals die Möglichkeit haben diese Summe jemals abzuzahlen. Dafür bekommt man ein Einfamilienhaus mit hunderten Quadratmeter Grund in jeder beliebigen Stadt. Und genau hier fehlt die Verhältnismäßigkeit.

Und es geht um eine Urheberrechtsverletzung, nicht um realen Diebstahl oder, wie es hier noch verglichen wurde, Mord. Es wird also bereits jetzt der angeblich entstandene Schaden einer Firma höher bewertet als ein real entstandener, beim Diebstahl eines Ferrari zum Beispiel.
 
Hardwaremensch schrieb:
Falls es einem entgangen sein sollte: Wir reden hier vor einer knappen halben Million Euro.
Hätten die anderen Rechteinhaber ebenfalls ihre hypothetischen Schadensrechnungen vorgelegt, dann wären wir bei mindestens 250 Millionen. Naja, Privatinsolvenz bleibt Privatinsolvenz ;)
 
revx schrieb:
Hätten die anderen Rechteinhaber ebenfalls ihre hypothetischen Schadensrechnungen vorgelegt, dann wären wir bei mindestens 250 Millionen. Naja, Privatinsolvenz bleibt Privatinsolvenz ;)

Schätze für 250 Millionen bekomme ich nicht nur ein Filmstudio gekauft

Na-Krul schrieb:
Die jährlichen CB Werbeeinnahmen liegen meines Wissens nach deutlich im 6 stelligen Bereich. Und eine Torrent Seite wird auch ziemlich oft besucht. Sinn einer Strafe ist, dass sie weh tut und andre abschreckt.

Das würde Sinn ergeben, wenn damit auch nur EIN EINZIGES Filesharing unterbunden oder eine Seite zum Filesharing damit verhindert wird. Dem ist aber nicht so und dem wird auch nie so sein. Hier geht es nur um Geld, mehr nicht, und es geht schon gar nicht um Abschreckung oder Verhinderung
 
Zuletzt bearbeitet:
Na-Krul schrieb:
Sinn einer Strafe ist, dass sie weh tut und andre abschreckt.

Sinn einer Strafe ist, dass sie im Verhältnis zum entstanden Schaden steht.
Nach deiner Logik könnte man für Körperverletzungen auch solche Summen einführen oder wieso nicht gleich für jedes Vergehen gleich eine Todesstrafe fordern?! -> tut weh und schreckt ab!
Sieht man ja auch ganz gut in den USA, dass überzogene Strafmaße eine sehr abschreckende Wirkung erzielen, sonst wär die Kriminalitätsrate in den USA ja nicht so gering wie sonst nirgends wo :freak:
 
Ist hier über Strafe oder Schadensersatz die Rede? Den für mich hört sich das nach Schadensersatz an und nicht nach Strafe. In Deutschland ist es so das man nach Tagessätzen bestraft wird und die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen des Beklagten.

Wie dem auch sei einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen und das Geld wird wohl nicht fließen. In Deutschland könnte der Mann in Privat Insolvenz gehen.
 
Die meisten die hier, die das Filesharen und Streamen verteidigen und behaupten es sei nichts illegales dabei, versuchen doch sowieso nur ihr begangenes Unrecht zu bagatellisieren und zu verharmlosen und die Schuld an die Industrie zu schieben.
Was nicht heißen soll das ich unschuldig bin. Jeder hat schon mal kopiert oder einen Stream angesehen. Ich auch. Mir ist es aber durchaus bewusst das es rechtlich gesehen Grauzone, kritisch oder eben gegen das Gesetz ist. Das hat auch etwas mit Reife zu tun.
Was aber nicht bedeutet das ich es gutheiße was diverse Abmahnanwälte so treiben und sich an anderen bereichern.
Die sind nämlich auch keinen Deut besser als die Uploader oder Betreiber diverser Plattformen, welche sich auch nur an anderen Bereichern.
Dies sind nämlich keine Gutmenschen oder Verfechter irgendwelcher geglaubten "Grundrechte" (auch wenn mancher das denkt), sondern Leute die vornehmlich damit Geld verdienen wollen mit so wenig Arbeit wie möglich um ihren eigenen gehobenen Lebensstandard zu finanzieren.
Das sind keine Robin Hoods des Internets. Das merkt man u.a. auch daran das ihre Seiten Virenschleudern sind und fleißig Schadsoftware verteilen und damit auch Botnetze aufgebaut werden.

Und ich verzichte bewusst und guck mir nicht jeden rotz an, Spiele nicht allesmögliche und Musik wurde sowieso schon immer auf CD oder LP gekauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kritisiert wird das Urteil unter anderem von der schwedischen Piratenpartei, die vor allem die Höhe der Geldstrafe als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Es sei eine „herbe Strafe“ für etwas, „das Millionen Schweden“ täten, so Gustav Nipe, Vorsitzender der Jungen Piraten. Der Vorgang zeige, so Nipe weiter, wie überholt die schwedische Rechtssprechung sei und das es notwendig sei, das Urheberrecht radikal zu reformieren und die Verbreitung von Kulturgütern zu erlauben.
Sind das die schwedischen Kommunisten, oder wie darf ich so eine Haltung verstehen? Einfach unverständlich. Solchen Leuten darf eigentlich überhaupt keine Plattform gegeben werden. Wir haben die Zeiten hinter uns, und solche Leute versuchen ihn mit allen Mitteln wiederzuholen, die Anreize der Kostenlosmentalität fördert offensichtlich den ein oder anderen Anhänger.
 
Mushi schrieb:
@Beide vor mir
Es ging hier nie drum ob es sich überhaupt um eine Straftat handelt oder nicht, das einzigste was hier kritisch hinterfragt wurde war das Strafmaß. Dann meinen ein paar ganz schlaue Rechtsexperten das Thema in "Filesharing ist und bleibt illegal" zu ändern und haben nach X Begründungen immer noch nicht den Unterschied zwischen Diebstahl und Kopie verstanden.

Erklär mir doch bitte den Unterschied. Aber bitte nicht wieder die alte Leier von wegen "Wenn ich auto klaue ist es weg, wenn ich Daten kopiere sind sie nicht weg".

Mal ein Beispiel wie ich mir das vorstelle:

Ich habe 100 leute, die ein Auto bauen. Diese Leute wollen bezahlt werden. Die Bezahlung funktioniert über die verkauften Autos.
Jetzt stehle ich ein Auto. Dieses Auto wurde nicht verkauft und zugegebenermaßen entsteht dabei zusätzlich ein wirtschaftlicher Schaden in höhe der Herstellungskosten des Autos.

Ich habe 100 leute, die eine Software programmieren. Diese Leute wollen bezahlt werden. Die Bezahlung funktioniert über die verkaufte Software.
Jetzt "kopiere" ich die Software (woher auch immer). Diese Software wird von der Firma nicht verkauft, obwohl sie trotzdem genutzt/gebraucht wird. Zu dem Schaden, der dadurch entstanden ist wird die Software zu allem überfluss noch weiter im Internet verbreitet, so dass weitere potentielle Käufer ein top gratis Produkt bekommen.

In beiden Fällen wurde nach meiner Auffassung gestohlen. Es geht hier also nur darum wie und was gestohlen wurde, offenbar vor allem "wie"?

Wo ist der Unterschied, zwischen Diebstahl und der Beschaffung, Vervielfältigung und Nutzung einer Datei (die ein Produkt repräsentiert) die dir nicht gehört?
(Das ist keine rhetorische Frage, mich interessiert das wirklich.)

Geht es nur um die Definition im Gesetztestext?

Mushi schrieb:
Aber das wird hier wieder niemand von euch verstehen...

Ich finds immer blöd, wenn man sich in einem Forum gegenseitig als idioten hinstellt. Gut, in diesem Falle hat MR2007 mit diesem Satz angefangen, aber deine sarkastischen Beiträge von vorhin von wegen "Brain off" usw. sind absolut unangebracht. Es geht hier nicht um die Frage "1+1 = ?", sondern um komplexe rechtliche Themen, deren Diskussionen nicht umsonst bei jeder News dazu wieder aufkommen. Würde mich freuen, wenn man auch mal respektvoll untereinander diskutieren kann.
 
Fettoni:
Muss man dir den Unterschied zwischen Filesharing und einem geklauten Auto wirklich erklären?

Also gut, vielleicht kapierst du es ja.
- Beide Dinge sind illegal und müssen bestraft werden. Ich bin sicher, du wirst mir zustimmen
- Beim geklauten Ferrari entsteht ein real existierender Schaden durch die Entwendung des Autos. Außer dem Eigentümer ist niemand betroffen.
- Beim Filesharing entsteht kein real existierender Schaden, sondern es wird angenommen, und wohlgemerkt nur angenommen ohne das auch beweisen zu müssen, dass jeder, der das Machwerk heruntergeladen hat dieses auch gekauft hätte. Merkst du den Unterschied zwischen virtuellem und realem Schaden?
- Auch wenn ich den geklauten Ferrari vermietet hätte würde niemand auf die Idee kommen mit das anzulasten und anzunehmen, dass jeder, der den Ferrari gemietet hat diesen auch gekauft hätte, wenn ich ihn nicht geklaut hätte. Das ist, wie schon ausgeführt, beim Filesharing anders.
 
@Fettoni

Diebstahl:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

ich glaub der Post vor mir und das hier dürfte ausreichen, wenn du den Unterschied danach immer noch nicht erkennst (erkennen willst) kann ich dir leider auch nicht weiter helfen
 
@Fettoni: Es besteht ein Unterschied, egal ob Software, Film, oder Musik, wenn etwas illegal heruntergeladen wird, entsteht dem Hersteller kein direkter (so wie bei nem Autobauer), sondern ein indirekter, nicht direkt messbarer Schaden. Es gibt aber Studien dazu, dass Leute, die Dateien illegal herunterladen, meistens niemals für das Originalprodukt gezahlt hätten. Sie haben sich also illegal etwas verschafft, aber dem Unternehmen entsteht hierbei kein Schaden. Dann gibt es noch die, (wie ich), die sich früher öfter etwas illegal heruntergeladen haben (damals war ich noch in der Schule, und konnte mir das alles nicht lesten). Meine Software und Musik kaufe ich aber seit ein paar Jahren legal, da ich dort immer noch die bessere Qualität habe, und ich es mir leisten kann - ergo Vorteil für die Unternehmen, da ich sonst deren Produkte nie genutzt und damit auch nicht deren Wert erkannt hätte und nicht bezahlt hätte. Und dann gibt es noch die Unbelehrbaren, die sich immer etwas illegal runterladen, obwohl sie das Geld dazu haben - hier entsteht ddem Unternehmen en tatsächlciher indirekter Schaden.

Es haben aber schon einige Studien ergeben, dass sich durch das Illegale Herunterladen das Interesse an einem "guten" Produkt mehrt, und sich dadurch die Verkaufszahlen erhöhen. Es kann also durchaus positive und negative Effekte auf ein Produkt haben.

Meine Meinung dazu: Je besser das Produkt, desto besser die Verkaufszahlen.
 
Weiß einer von euich hier, wieviel Geld er durch Werbeinnahmen auf seiner Seite eingenommen hat? Nö, geht aus dem Artikel nicht hervor. Es ist also Usus sich darüber zu echauffieren, das er zu 475.000€ verdonnert wurde. Ihr kennt weder die Einkommenssituation noch die Vermögenswerte dieses Mannes.

@Mushi
"Sinn einer Strafe ist, dass sie im Verhältnis zum entstanden Schaden steht."

Tut sie doch offenbar. Denn das wiederum geht aus dem Artikel hervor, dass die Strafhöhe sich an der Lizenz orientiert, die der Kerl hätte kaufen müssen, wenn er den Filme legal hätte anbieten wollen. Wo ist da also dein Problem? Das Gericht hat doch hier getan, was du grade forderst.

Wenn ich mit nem Monatseinkommen von 1.000€ mutwillig Schäden in Millionenhöhe bei 3. anrichte, dann hafte ich nach deutschem Gesetz auch in voller Höhe. Man haftet in Deutschland für verursachte Schäden unbegrenzt. Das hat sich NIE an dem Einkommen bemessen, wenn es um den Schadensersatz ging. Lediglich die dazu hinzukommende Strafe tat dies. Die im Artikel genannte Summe wird aber Schadensersatz und Strafe in einem sein, also der volle Betrag den er zu zahlen hat. Ich gebe aber zu, dass dies nicht explizit deutlich aus dem Artikel hervorgeht.

Übrigens, wenn der Ferrari mithilfe eine Maschine 1 zu1 kopiert werden könnte, dann würde das Ferrari genauso gegen den Strich gehen wie es hier dem Filmstudio geht und auch entsprechende Rechtsmittel gegen in BEwegung setzen. Slebst ohne diese Maschine: Wenn irgendjemand herginge, ein Auto baut, dass aussieht und sich fährt und die Leistung wie ein Ferrari hat und auch das Embelem trägt (und ja das wäre auch heute kein Problem sowas zu bewerkstelligen) dann ist das auch nur eine Kopie und dennoch wird Ferrari mit erfolg dagegen Klagen, weil diverse Patente, MArkenrechte und weiteres verletzt werden. Es ist also nicht wirklich was anderes.

UNd da hilft es auch nicht, Formulierungen zu zitieren, die beschreiben, was Diebstahl ist. Das ist weder der Gesetzestext, noch ist es eine allumfassende FOrmulierung dessen, was das Strafrecht als Diebstahl definiert. Hinzukommt, dass diese Formulierungen aus Zeiten stammen, wo es die Möglichkeit einer Filmkopie und deren Verbreitung so wie heute überhaupt nicht gab. Hier müssen also vielmehr die Formulierungen modernisiert werden, damit sie technishc neue Möglichkeiten entsprechend berücksichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Mustis

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, wie der entstandene "Schaden" berechnet wurde ;)
und andersrum kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass er durch die Urheberechtsverletzung auch nur annähernd 5-stellige Summen eingenommen hat.., aber da hast du schon recht, dass es so aus dem Artikel nicht rauszulesen ist
 
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