1. "Wer schreibt, der bleibt" - d.h. alles nur schriftlich machen (Fax ist besser als Mail, oder am besten als Brief mit Zustellungsnachweis, etwa mit ins Paket legen), 2. direkt schreiben, was man will, also Geld zurück oder umgehenden Austausch; und hierfür immer sofort Fristen setzen. Die müssen natürlich angemessen sein entsprechend der gängigen Rechtsprechung, sonst sind sie quasi von vornherein nichtig und Unsinn.
4 Wochen Bearbeitungszeit muss bei so einem Artikel aber sicher nicht hingenommen werden, denke zwei Wochen Frist kann man bedenkenlos setzen. Es ist auch nicht das Problem des Kunden, wie die Abwicklung über den Hersteller läuft und wie lange das dauert, denn alleiniger Ansprechpartner/Schuldner ist der Händler; von wem der reparieren lässt ist wurscht.
douggy63 schrieb:
Und mrpink777 schreibt ja, dass der Hersteller mit der guten Übertaktbarkeit wirbt und es die Hersteller-Garantie abdeckt, also schickt Caseking es (richtigerweise) zum Hersteller. Die Gewährleistung deckt solch einen Schaden nicht ab, denn der Fehler (, der durch das Übertakten kam) bestand noch nicht beim Kauf. Das Übertakten kann Case-King sicherlich nachweisen und erfüllt damit die Beweispflicht (die in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt).
Wenn der Hersteller wirklich mit guter Übertaktbarkeit wirbt, ist das eine zugesicherte Beschaffenheit der Ware, die natürlich auch vorhanden sein muss, das ist ja auch ganz klar ein kaufentscheidendes Merkmal.
Wenn sich nun aber zeigt, dass das Übertakten quasi gar nicht möglich ist, dann ist das meines Erachtens nach ein Mangel, der in dem Fall ganz klar schon von Anfang an bestanden haben muss (fehlende Übertaktbarkeit) und somit ein Fall für die Gewährleistung ist, völlig unabhängig von der Herstellergarantie. Zumal ein Übertakten dann auch bloß bestimmungsgemäßer Gebrauch ist, wenn der Hersteller das von vornherein vorsieht und bewirbt.
Wenn mir ein nagelneues Auto beim ersten Schalten in den 5. Gang verreckt, kann der Händler auch nicht sagen, na bis zum 4. Gang lief doch alles, der Kunde hat den Schaden erst durchs weitere Hochschalten verursacht, also sein Problem, soll er sich an den Hersteller wenden...