Service Caseking

Also als objektiver Beobachter würde ich raten: Versucht das doch auch mal aus der Sicht von Caseking zu sehen. Die verkaufen eine schweineteure Grafikkarte und kriegen die binnen kürzester Zeit wieder zurück. Da würde ich die auch erstmal testen lassen wollen um zu gucken wie die Sachlage ist, bevor ihr hier mal eben hunderte Euro überweise. Vielleicht hast du die ja auch durch overclocking gekillt...wer weis....
 
@Shaav

Das ist eben der Nachteil, wenn man einen Online-Shop betreibt, dann muss man mit so einen Risiko leben!

Erst neulich musste ich eine über 1000€ Kamera zurücknehmen (bzw diese tauschen), die erst vor einer Woche gekauft wurde und das beim Kauf im Laden, weil das Gehäuse sich gelöst hat, wenn ich den Kunden gesagt hätte, wir prüfen das und leiten das an den Hersteller weiter, dann würde der Kunden einen Aufstand machen und vermutlich nicht mehr bei meinem Arbeitgeber kaufen!

Aber es scheint sich ja alles zum Guten zur wenden

@mrpink777

Kein Ding! Bitteschön!
 
1. "Wer schreibt, der bleibt" - d.h. alles nur schriftlich machen (Fax ist besser als Mail, oder am besten als Brief mit Zustellungsnachweis, etwa mit ins Paket legen), 2. direkt schreiben, was man will, also Geld zurück oder umgehenden Austausch; und hierfür immer sofort Fristen setzen. Die müssen natürlich angemessen sein entsprechend der gängigen Rechtsprechung, sonst sind sie quasi von vornherein nichtig und Unsinn.
4 Wochen Bearbeitungszeit muss bei so einem Artikel aber sicher nicht hingenommen werden, denke zwei Wochen Frist kann man bedenkenlos setzen. Es ist auch nicht das Problem des Kunden, wie die Abwicklung über den Hersteller läuft und wie lange das dauert, denn alleiniger Ansprechpartner/Schuldner ist der Händler; von wem der reparieren lässt ist wurscht.

douggy63 schrieb:
Und mrpink777 schreibt ja, dass der Hersteller mit der guten Übertaktbarkeit wirbt und es die Hersteller-Garantie abdeckt, also schickt Caseking es (richtigerweise) zum Hersteller. Die Gewährleistung deckt solch einen Schaden nicht ab, denn der Fehler (, der durch das Übertakten kam) bestand noch nicht beim Kauf. Das Übertakten kann Case-King sicherlich nachweisen und erfüllt damit die Beweispflicht (die in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt).

Wenn der Hersteller wirklich mit guter Übertaktbarkeit wirbt, ist das eine zugesicherte Beschaffenheit der Ware, die natürlich auch vorhanden sein muss, das ist ja auch ganz klar ein kaufentscheidendes Merkmal.
Wenn sich nun aber zeigt, dass das Übertakten quasi gar nicht möglich ist, dann ist das meines Erachtens nach ein Mangel, der in dem Fall ganz klar schon von Anfang an bestanden haben muss (fehlende Übertaktbarkeit) und somit ein Fall für die Gewährleistung ist, völlig unabhängig von der Herstellergarantie. Zumal ein Übertakten dann auch bloß bestimmungsgemäßer Gebrauch ist, wenn der Hersteller das von vornherein vorsieht und bewirbt.

Wenn mir ein nagelneues Auto beim ersten Schalten in den 5. Gang verreckt, kann der Händler auch nicht sagen, na bis zum 4. Gang lief doch alles, der Kunde hat den Schaden erst durchs weitere Hochschalten verursacht, also sein Problem, soll er sich an den Hersteller wenden...
 
Also ich habe auch noch nie erlebt dass man beim Widerruf den RMA Prozess abwarten muss.

Andererseits sollte der Händler überlegen ob so ein Streitfall nicht mehr kostet als das Ding einfach zu ersetzen.
Und warum wird überhaupt direkt eine RMA gemacht ? Normal testet doch bei Shops jemand die Ware, wenn nix ist nimmt man es zurück und zahlt aus, wenn es defekt ist gibt es eine Auszahlung und RMA an den Hersteller. Ergibt keinen Sinn die Zahlung zurück zu halten, außer es sind sichtbare Schäden vorhanden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bereits beschrieben, muss für die Auszahlung nicht zwingend bis zum Ende gewartet werden, wenn auch unter Vorbehalt. Es kommt leider hin und wieder vor, dass ein defekt nicht anerkannt wird oder aber vom Hersteller festgestellt wird, dass der Nutzer für den Schaden verantwortlich ist. Das ist jetzt nicht auf mrpink777 bezogen, sondern ein allgemeines Verfahren, weshalb es bei einem Defekt zum Hersteller geht.

Aber wie definiert man gute Übertaktbarkeit? 50, 100, 200 oder gar 500 MHZ? Das wird in diesem Fall nur MSI sagen können. Sicherlich sollte aber in einem Gehäuse mit normaler Belüftung zumindestens etwas Übertaktbarkeit möglich sein, hands down ;)
 
Selbst wenn die Garantie abgelehnt werden sollte, macht sich Caseking, dann die Mühe und fordert das Geld vom Kunden zurück?!

Also ich bin auch im Handel tätig und das ist eben das Geschäft, von 10 Kameras die eingeschickt wurden, waren 3 mit einem Sandschaden, Flüssigkeitsschaden oder Fallschaden versehen....jetzt die Kunden darauf anzusprechen und Forderung zu stellen, macht wenig Sinn....es sei denn man hat zuviel Zeit...
 
Es ist mühselig, was wäre wenn Geschichten durchzusprechen. Pauschal kann man das nicht beantworten, es kommt immer auf den expiziten Fall an. Sicher gibts Sachen, die eher geringfügig sind und somit zu vernachlässigen sind.

Klar wenn man natürlich die Kalkulation so aufzieht, dass man damit rechnet auf 3 von 10 eingeschickten Kameras sitzenzubleiben und die Preise entsprechend setzt, kann man sicherlich so verfahren. Aber das ist jetzt auch zuviel OT.

Ich denke dem TE ist auch bereits geholfen
 
So nochmals zum Fehler:

Es handelt sich um eine 7970 MSI Lightning! Bevor noch weiterer Kommentare von wegen zu sehr Übertaktet kommen..bitte zuerst meinen ersten Post und diese Review lesen:
http://ht4u.net/reviews/2012/msi_radeon_hd_7970_lightning_test/
Die meisten scheinen hier mit der Grafikkarte nicht viel anfangen zu können.

Der Grund der Reklamation ist, daß die Karte mit ihrem Standarttakt von 1070 MHz langsamer ist als meine vorherige 7970er Referenzkarte mit einem Takt von 925MHz.
Im Unigine Heaven sogar bis zu 20fps! Ein Übertakten der Karte ist nicht möglich ( nichtmal 5 MHz )...das System stürzt ab oder es treten Pixelfehler auf! Die Karte gilt als Übertaktungswunder und wird auch als solches beworben. Außerdem ist das Übertakten von der Garantie abgedeckt.

Das nötige Wissen für einen Defekt habe ich , da ich seid über 15 Jahre im EDV Bereich tätig bin. Ebenso im EDV Verkauf, wo wir uns nicht erlauben könnten, den Kunden 3 Wochen warten zu lassen !
 
Setze Caseking eine Frist, bis dahin soll das Geld überwiesen werden.

Warum das Geld noch nicht überwiesen wurde, ist mir ein Rätsel, der Nils sieht doch, dass der TE das Geld haben möchte....
 
@Caseking-Nils - ganz ehrlich! Kulanz wird bei Euch in jüngester Vergangenheit nicht gerade gelebt und umgesetzt, ebensowenig wie bürokratiearme Abwicklung.

Hätte sich der @TE die Karte bei Amazon etc. geholt, wäre das Thema schon längst vom Tisch.

Ein Laden wie Caseking wird im 1/4 oder 1/2 Jahr zig defekte Lagerware retournieren und selbst längst verstaubte Regalleichen noch verrechnet bekommen, das so ein Verhalten, unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit, unverständlich ist.

Ach und nebenbei! Was macht eigentlich die Zowie-Celeritas und die Tasten...aber das gehört ja hier nicht rein^^ Tschuldiiiguuung.
 
Was wollt ihr eigentlich alle?
Ich habe Caseking immer als sehr kulant in Erinnerung.

Und hier war es so das der Kunde die Grafikkarte als defekt zurückgeschickt hat. Also ist es vollkommen normal das die Karte zum Hersteller geschickt wird.
 
Auch für dich gilt, das Gerät wurde nur eingeschickt weil Caseking das Widerrufsrecht abgelehnt.....obwohl Sie das gar nicht dürfen....
 
naja mit 1070MHz ist sie doch im Vergleich zum Referenzdesign (925 MHz) ein "Übertaktungswunder" , was das genau ist, ist nun mal Ansichtssache.
Ich für meinen Teil kann CK dahingehend verstehen das die sicher gehen wollen keinen Elektroschrott zurückzunehmen, ergo es überprüfen lassen. Was gar nicht geht ist der Zeitraum. Da muss man als Händler dem Lieferanten auf die Finger hauen und notfalls drohen ihn aus seiner Bestellliste zu streichen denn schließlich hat nicht der Lieferant sondern der Händler den Stress.
Macht doch selbst einen Kurztest wenn euch nichts gravierendes auffällt nehmt sie mit einem Abzug zurück wenn was fehlt oder die Verpackung stark beschädigt ist. Den Abzug finde ich gerecht da der Durchschnittskäufer so eine Karte dann bestimmt nicht mehr zum vollen Preis haben möchte.
Was micht stark interessiert, lohnt sich das Geschäftsmodell bei dem man 3 von 10 zurückgenommen Kameras völligst abschreibt und auf den Kosten sitzen bleibt?
 
@Ribery88:
Der TE hat die karte als defekt eingesendet. Daraufhin hat Caseking das Ding zum Hersteller geschickt damit der prüft ob die kaputt ist ( Kunden erzählen viel wenn der Tag lang ist/ist jetzt nicht auf den TE bezogen).
Dann fragt der TE nach Widerruf,... das lehnt Caseking ab,m denn sie haben ja gerade gar keine Grafikkarte denn die ist in der RMA und somit immer noch im Besitz des Kunden. Caseking hat sie nur weitergeleitet.
 
Wenn das wirklich so geschehen ist, wie du es gesagt hast, dann hat Caseking selbst entschieden ohne den Kunden zu fragen, ob er sein Widerrufsrecht nehmen möchte und noch dazu ob er wie es lt. Gesetz zusteht eine Ersatzlieferung möchte
Zwei Sachen die ein No-Go sind......tut mir Leid, aber da hat Caseking Mist gebaut und dazu sollte man auch stehen!

Selbst wenn Caseking jetzt die Karte tauschen sollte, müsste das Widerrufsrecht noch nicht erloschen sein, da die Karte keine zwei Wochen beim Kunden war und das Widerrufsrecht ausgesetzt war, wenn ich mich nicht irre...

Zum Thema Grafikkarten:

In der Regel werden die Grafikkarten gut geschrieben....hier ein Beispiel wie es laufen sollte.
https://www.computerbase.de/forum/threads/garantie-bei-conrad.1065483/

Zusammenfassung:
Kunde kauft 2010 eine Grafikkarte in Höhe von 360€. Reklamiert heute die Karte und bekommt einen Gutschrift mit der er sich eine neue Grafikkarte kaufen kann und hat noch 110€ als Gutschein übrig und das zeigt nur, meistens werden Grafikkarten über den Händler nicht repariert oder ausgetauscht...sondern vom Distributor gutgeschrieben.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also wenn der Kunde ein Defekt reklamiert, muss ich als Händler, bevor ich irgendwelche weiteren Schritte einleite, mit dem Kunden klären, ob er nicht doch lieber vom Wiederruf gebrauchen machen möchte? Wie passt das mit den zugestandenen bis zu dreimaligen Gelegenheit zur Nachbesserung zusammen, wenn ich dem Kunden ggf. sofort einen Ersatz zur Verfügung stellen muss?
 
@Caseking:
Die Abwicklung mit der Servicehotline klappt leider überhaupt nicht! Angeblich soll mir eine Mail zur weiteren Abfolge geschickt werden, es kommt allerdings immer nur die Standartmail die ich schon 4 mal bekommen habe!

Sehr geehrter Caseking.de Kunde,

Ihre Rücksendung ist heute bei uns eingegangen und die Bearbeitung Ihrer Reklamation wurde aufgenommen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Reparatur bzw. der Austausch Ihrer eingesendeten Ware durch uns nicht vorgenommen werden konnte.

Aus diesem Grund informieren wir Sie darüber, daß wir die defekte Ware zur weiteren Bearbeitung zum Hersteller bzw. Vorlieferanten weitergeleitet haben. Der Hersteller bzw. Lieferant wird die Ware Instand setzen, austauschen oder gutschreiben.

Über Statusänderungen oder andere wichtige Informationen der Reklamation werden wir Sie umgehend informieren.

Bitte beachten Sie, das wir auf die weitere Bearbeitungszeit keinen Einfluß haben. Wir werden aber versuchen Ihre Rücksendung schnellst möglich zu bearbeiten.

Sobald wir Ihr repariertes oder ausgetauschtes Produkt zurückerhalten haben, werden wir Ihnen diesen natürlich umgehend zusenden und Sie benachrichtigen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards

Caseking Service
 
Die Rücküberweisung steht bei uns intern korrekt im System, zumindestens seid gestern. Bitte beachte meine PN die ich dir noch geschickt habe.
 
Ich bin auch gespannt was mit meiner Lightning passiert wie lange es dauert bis ich den Kaufbetrag zurückerstattet bekomme. Letzte Woche bekommen. Eingebaut. Lief ein paar Stunden. Dann tot! Hab heute die Retoure-Mail bekommen. Geht morgen zurück. Habe aber gleich gesagt das ich mein Geld zurückerstattet haben möchte. Zu mal ich ja auch noch ne Rechnung vom PC-Fachgeschäft beigelegt habe die die Karte getestet haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ih finde ja Caseking eigentlich ganz gut... ABER: Das mit den Reklas ist der letzte Schrott. Mich interessiert es nicht was ihr mit einer defekten Karte macht. Und mich interessiert es noch weniger wer was und wie gutschreibt oder repariert. Ich habe mit Caseking einen Kaufvertrag und nich mit dem Hersteller. Zu mal ich ja schon vorher bewiesen habe das es definitiv ein Defekt ist, mit ner Rechnung und Test in einem Fachgeschäft. Also jetzt bleiben natürlich 2 Möglichkeiten: Geld zurück wie ich geschrieben habe oder Rechtsbeistand... Ich finde es eine Frechheit so mit dem Kunden umzugehen. Zu mal man ja niemanden erreicht an der Hotline. Andere Firmen können es doch auch? Wieso Caseking nicht?
 
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